Ruhender Leistungsanspruch


 
Ruhender Leistungsanspruch
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Christoph1976



Anmeldungsdatum: 19.09.2009
Beiträge: 82

Verfasst am: Sa Feb 04, 2012 12:48 am    Titel: Ruhender Leistungsanspruch

Hallo,
da das Thema gerade wieder aktuell ist beschäftigt es mich. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, welche Leistungen eine Krankenkasse bei einem ruhendem Leistungsanspruch (mehr als 2 Monate keine Beitragszahlung) gewähren darf oder auch nicht?
Was ist mit Leistungen zur Rehabilitation?
Wird das überall gleich geregelt oder handhabt das jede Krankenkasse individuell?
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Sa Feb 04, 2012 11:08 am    Titel:

http://dejure.org/dienste/lex/SGB_V/19/4.html

Sehr kompliziertes Thema.

Grundsätzlichist alles was lebendberohlich ist zu behaneldn z. b Lungenentzüdung usw. Eine Reha da wird es schwierig. sollten nämlich Beiträge mehr als 5 Jahre zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sein ist diese zuständig.

Es gibt da auch ein Rundschreiben des Spitzenverband Bund zu.

[2] Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, sind vom Ruhen ausgenommen. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Sa Feb 04, 2012 12:45 pm    Titel:

Hallo,
ja, schwieriges Thema, gerade Reha-Massnahmen . grundsätzlich keine Notfallbehandlung aber als Einheit in Verbindung mit einem Krankenhausaufenthalt,
z.B. nach Schlaganfall, schon Kostenübernahme durch die Kasse - so kenne ich es.
Gruss
Czauderna
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