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Ruhender Leistungsanspruch
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Nächstes Thema : Was passiert mit meinem KV- und Pflegeversicherungsbetrag |
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Nachricht |
Christoph1976
Anmeldungsdatum: 19.09.2009 Beiträge: 82
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| Verfasst am: Sa Feb 04, 2012 12:48 am Titel: Ruhender Leistungsanspruch |
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Hallo,
da das Thema gerade wieder aktuell ist beschäftigt es mich. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, welche Leistungen eine Krankenkasse bei einem ruhendem Leistungsanspruch (mehr als 2 Monate keine Beitragszahlung) gewähren darf oder auch nicht?
Was ist mit Leistungen zur Rehabilitation?
Wird das überall gleich geregelt oder handhabt das jede Krankenkasse individuell? |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2959
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| Verfasst am: Sa Feb 04, 2012 11:08 am Titel: |
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http://dejure.org/dienste/lex/SGB_V/19/4.html
Sehr kompliziertes Thema.
Grundsätzlichist alles was lebendberohlich ist zu behaneldn z. b Lungenentzüdung usw. Eine Reha da wird es schwierig. sollten nämlich Beiträge mehr als 5 Jahre zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sein ist diese zuständig.
Es gibt da auch ein Rundschreiben des Spitzenverband Bund zu.
[2] Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, sind vom Ruhen ausgenommen. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden. _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Sa Feb 04, 2012 12:45 pm Titel: |
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Hallo,
ja, schwieriges Thema, gerade Reha-Massnahmen . grundsätzlich keine Notfallbehandlung aber als Einheit in Verbindung mit einem Krankenhausaufenthalt,
z.B. nach Schlaganfall, schon Kostenübernahme durch die Kasse - so kenne ich es.
Gruss
Czauderna |
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