Schulische Ausbildung,wie versichern bzw wechseln???

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Frigg
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Schulische Ausbildung,wie versichern bzw wechseln???

Beitrag von Frigg » 13.07.2009, 09:17

Guten Morgen,
ich habe mich hier angemeldet in der Hoffnung dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich mußte mich seit 1. diesem Monats selbst versichern da ich keine Leistungen vom Arbeitsamt mehr beziehe. Ich bin 26, lebe mit meinen Freund und meinem Kind zusammen und habe keine eigenen Einkünfte (ausser Kindergeld und Unterhaltsvorschuß). Ab 24.09 beginne ich eine schulische Ausbildung zur Erzieherin,also 2 Jahre Fachschule,ohne Einkommen.

Nun habe ich eine Brief von meiner Krankenkasse,der DAK, bekommen, in dem stand dass mein monatlicher Beitrag ca. 140€ beträgt. :shock: Wie ich das aufbringen soll weiß ich beim besten Willen nicht!

Gibt es eine Möglichkeit mich wieder über meine Eltern famillienversichern zu lassen oder bin ich dafür zu alt?
Oder soll ich die Krankenkasse wechsel? Wenn ja zu welcher soll ich gehen? Oder muß ich einfach mit so einem hohe Beitrag leben und es geht nicht günstiger?
Ich habe absolut keine Ahnung was dieses Thema betrifft und brauche dringend Hilfe!!!

Gast

Beitrag von Gast » 13.07.2009, 09:42

Also für die Familienversicherung bist du leider zu alt. Und die Kasse wechseln wird auch nichts bringen, da wir seid dem 01.01.2009 einheitliche Beitragsätze haben.

Frigg
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Beitrag von Frigg » 13.07.2009, 09:48

Danke erstmal für die Antwort.
Hm...das heißt mir bleibt keine andere Möglichkeit!?
Ich hab hier irgendwo etwas von Studententarif gelesen aber das gilt ja nur für Hochschulen. Gibt es vielleicht auch sowas ähnliches für Schüler bzw Fachschulen?

Gast

Beitrag von Gast » 13.07.2009, 10:45

Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule (Meisterschüler) ist als beitragspflichtige Einnahme der Bedarfsbetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BAföG sowie als Beitragssatz der für versicherungspflichtige Studenten geltende Beitragssatz anzunehmen. Insofern erfolgt hinsichtlich der beitragsrechtlichen Beurteilung eine Gleichbehandlung mit der Personengruppe der Studenten. Dies soltest du aber mit deiner Krankenkasse besprechen.

Gast

Beitrag von Gast » 13.07.2009, 14:03

der Tarif für Schüler geht aber auch erst ab dem Tag, ab dem du wieder zur Schule gehst. vorher nicht.

wie sieht eure Einkommenssituation denn insgesamt aus? vielleicht habt ihr Anspruch auf Hartz IV, dann würde die ARGE die Beiträge übernehmen.

heiraten wäre noch eine Option, sofern dein Freund gesetzlich versichert ist. dann würde eine Familienversicherung über ihn möglich sein.

Frigg
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Beitrag von Frigg » 13.07.2009, 15:40

Also heiraten wollen wir nicht!
Und Anspruch auf Arbeitslosengeld hab ich auch nicht, dafür verdient mein Freund zuviel.

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