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von zost
03.09.2013, 16:52
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: richtige "Bemessungsgrundlage" für Beitragsberechn
Antworten: 17
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Hallo, Es wird das zu versteuernde Einkommen lt. Steuerbescheid genommen und durch die Monate der Selbstständigkeit geteilt. 6120:5= 1224 € bei 1500 € Einstufung warst du bestimmt als nebenberuflich Selbstständiger versichert. Bei Beginn der Selbst. wird idR unter Vorbehalt eingestuft, dh hier kann ...
von zost
30.08.2013, 18:29
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: automatische freiw. Kv. / Umsetzung in der Praxis
Antworten: 27
Zugriffe: 12459

Huhu,

Ab wann genau greift die neue Regelung? Für Personen, die nach dem 1.8. Ausgeschieden sind oder die schon zb im Juli ausgeschieden sind und die KK im August die Lücke feststellt?
von zost
30.06.2013, 11:44
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: ALG II Aufstocker und selbstständig, Wechsel in GKV möglich?
Antworten: 11
Zugriffe: 12414

Man sollte schon wissen, wo man versichert ist bevor man fagen stellt :roll: Wenn du freiwillig bei einer gesetzlichen kasse versichert bist, dann kann diese dich gar nicht ablehnen als ALG II-ler. Du bist doch schon dort versichert. Das Jobcenter wird dich dorthin anmelden. Lass dir von der Kasse e...
von zost
09.06.2013, 19:06
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Wie niedrigsten GKV-Beitrag beantragen? Stunden wichtig?
Antworten: 16
Zugriffe: 20719

Die Stundengrenze, die du meinst, liegt bei 20 Stunden.

Wenn du es so auf dem Bogen angibst mit deinem Einkommen, spricht nichts gegen die noch niedrigere Beitragseinstufung. Du golst den als Nebenberuflicher Selbstständiger.
von zost
09.06.2013, 18:59
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: SG und Kassenwechsel
Antworten: 6
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Hm, hier sagt doch schon der normale Menschenverstand, dass das Vefrahren fortgeführt wird.
von zost
15.05.2013, 21:48
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Gesamteinkommen des Mitversicherten (Familienversicherung)
Antworten: 9
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Man darf ja 1000€ pauschal (ohne weiteren !achweis) bei den Einkünften abziehen.

Sollte man aber höhere Werbungskosten haben zb Fahrtkosten, dann darf man diese höheren WK abziehen.
von zost
15.05.2013, 21:38
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Übergangsmonat: Arbeit --> Schule
Antworten: 12
Zugriffe: 6222

Außerdem wären nicht 400 sondern nur 150€ zu zahlen.

Aber es besteht ja nachgeh. Leistungsanspruch
von zost
13.05.2013, 19:17
Forum: Krankenversicherung für Selbständige
Thema: Beitragssatz für selbständigen Studenten
Antworten: 5
Zugriffe: 6984

Wenn du angibst weniger als 20 Stunden/Woche die Selbst. auszuüben, könnte man dich auch als nebenberuflichen Selbst. versichern. Mindestbemessungsgrenze ist hier - genau wie jetzt bei dir auch schon- 898,33 €. Du müsstest dann "nur" die Differenz zu 1250€ nachverbeitragen.
von zost
29.04.2013, 21:12
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Familienzuschlag Beamte
Antworten: 13
Zugriffe: 6437

So ist zumindest der gedanke an diesem system. Bekommt man dann nicht den unterhaltsvorschuss vom jugendamt?
von zost
29.04.2013, 20:20
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Familienzuschlag Beamte
Antworten: 13
Zugriffe: 6437

Für deine beiden "anderen" kinder bekommst du doch evt. unterhalt vom leibl. Vater oder?

Und dieser unterhalt ist beitragsfrei
von zost
29.04.2013, 20:04
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Familienzuschlag Beamte
Antworten: 13
Zugriffe: 6437

Na dein mann erhält doch für alle! Kinder den zuschlag. Ist das auch ungerecht??
von zost
29.04.2013, 19:58
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: Studium Ü30 - verheiratet - 2 Kinder-wie Familie versichern?
Antworten: 10
Zugriffe: 14223

Eine 4köpfige familie lebt 2 jahre lang von ersparten?

Dass du kein einkommen hast glaubt dir keine kasse.
von zost
29.04.2013, 19:49
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Familienzuschlag Beamte
Antworten: 13
Zugriffe: 6437

Zur berechnung der frw. Beiträge wird nichts abgezogen.

Zur beurteilung, ob kinder familienvers. sein können, kann ein familienzuschlag abgezogen werden.

Das sind zwei unterschiedliche paar schuh!
von zost
29.04.2013, 19:42
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Familienzuschlag Beamte
Antworten: 13
Zugriffe: 6437

Ok. Aber das gesamteinkommen ist relevant für die familienversicherung.
Für die freiwillige versicherung zählen die Einnahmen gemäß einkommenskatalog.
von zost
29.04.2013, 19:34
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Familienzuschlag Beamte
Antworten: 13
Zugriffe: 6437

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