Selbstbehalttarif - Rückzahlung trotz Rezept?


 
Selbstbehalttarif - Rückzahlung trotz Rezept?
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hallowach500sel



Anmeldungsdatum: 03.02.2008
Beiträge: 2

Verfasst am: Mi Feb 06, 2008 1:27 pm    Titel: Selbstbehalttarif - Rückzahlung trotz Rezept?

Hey,

ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe vor einem Jahr einen Selbstbehalttarif gewählt. Nun teilte mir ein MA der KV mit, dass eine Rückzahlung in Höhe von XY € dann erfolgt, wenn ich kein Rezept im Abrechnungsjahr eingelöst habe.

Frage nun: kann das sein? Mir kommt diese Info etwas kurzsichtig vor..
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wolf



Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 140
Wohnort: Köln

Verfasst am: Mi Feb 06, 2008 5:09 pm    Titel:

Hallo,

grundsätzlich kommt eine Erstattung nur in Betracht, wenn keine Leistungen (ausser Vorsorgeuntersuchungen) in Anspruch genommen wurden.

Wenn Du eine Verordnung des Arztes hast, hat ja bereits eine Untersuchung bzw. hat der Arzt ja bereits eine Leistung zu Lasten der Kasse erbracht.
_________________
Viele Grüße
Wolf
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hallowach500sel



Anmeldungsdatum: 03.02.2008
Beiträge: 2

Verfasst am: Do Feb 07, 2008 8:26 am    Titel:

Gilt dies auch zB wenn man ein Rezept für Mediakamente einlöst, deren KP normal bei 11€ liegt - kann dann die Gesamterstattung, welche bei ca. 200€ liegen würde flöten gehen??? Gibt es da denn keine Staffelung??
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wolf



Anmeldungsdatum: 24.01.2007
Beiträge: 140
Wohnort: Köln

Verfasst am: Do Feb 07, 2008 10:33 am    Titel:

Hallo,

die Krankenkassen bieten unterschiedliche Bonus bzw. Selbstbehaltstarife an. Daher ist hier eine pauschale Antwort nicht möglich.
Am Besten schauste Dir mal die Programme Deiner Kasse näher an. Da müßte das eigentlich erläutert sein.
_________________
Viele Grüße
Wolf
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