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Selbständig, ALG2 aufstockend, PKV - Basistarif...
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Nächstes Thema : Korrektur Beitrag nach nichtangabe der Selbständigkeit |
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lungomare
Anmeldungsdatum: 23.04.2010 Beiträge: 5
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| Verfasst am: Mo Okt 03, 2011 4:58 pm Titel: Selbständig, ALG2 aufstockend, PKV - Basistarif... |
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Hallo, ich habe mal eine Frage:
Meine Freundin, seit 15 Jahren selbständig und seit 11 Jahren in der PKV versichert, steckt seit letztem Jahr wirtschaftlich ziemlich in der Krise und hat nun ALG2 aufstockend zur Selbständigkeit beantragt.
Bei der PKV zahlte sie bislang rund 520€/Monat.
Nun hat man ihr bei der ARGE mitgeteilt, sie müsse bei der PKV in den Basistarif wechseln (dieser läge bei betr. PKV bei 560€) und der KV mitteilen, dass sie ALG2 bezieht, dann würde der Beitrag halbiert.
Habe nun schon das Urteil aus dem Januar gefunden, nach dem die ARGE dann auch den kompletten hälftigen Beitrag übernehmen muss und nciht nur die ca. 130€, von denen sie immer noch reden.
1. Frage ist nun: könnte man auch einfach in einen billigeren Tarif in der PKV wechseln (bislang eben nur geringer Selbstbehalt, in den letzten 11 Jahrn aber auch nie in Anspruch genommen - würde man da nun einen höheren Selbstbehalt ansetze, käme man evtl in einen günstigeren Tarif?) oder muss die ARGE dann gar nichts mehr zahlen?
2. Frage: was teilt man der PKV mit, damit sie den Tarif umstellen und tatsächlich auch nur der HALBE Basistarif gilt? Gibt es da eine Gesetzegrundlage, die man anführen kann/muss?
3. Frage: was passiert nach dem halben Jahr, in dem nun ALG2 bezogen wird? Plan ist, dass meine Freundin umzieht, neuer Kundenstamm am neuen Wohnort ist bereits im Aufbau - die wirtschaftl. Krise lag an fehlender Zielgruppe am bisherigen Wohnort - Besserung ist also in Sicht, sodass nach den 6 Monaten wohl auch kein ALG mehr nötig sein wird --- kommt sie dann aber wieder aus dem Basistarif raus in einen normalen Tarif oder ist sie dann quasi darin gefangen und muss dann nach Ende des ALG2 den vollen Basistarif löhnen?
4. Frage: was wäre, wenn man von der aktuellen PKV in eine andere, günstigere PKV wechselte? wären dann alle Rückstellungen aus den letzten 11 Jahren dahin?
5. Frage - ein bisschen außer Konkurrenz: was passiert eigentlich mit den Rückstellungen, die die PKV für ihre Mitglieder aufbaut, wenn man von der Selbständigkeit wieder in Festanstellung (über 400€) wechselt und sich dann eben wieder in der GKV versichert? Verfallen die einfach? Gibt es die Möglichkeit einer Auszahlung? wie wird sowas gehandhabt?
Viele Fragen, ich weiß, würde mich sehr freuen, wenn jemand die Zeit fände, wenigstens teilweise Antwort zu geben. |
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zeckerlrund
Anmeldungsdatum: 17.06.2011 Beiträge: 29
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| Verfasst am: Di Okt 04, 2011 2:59 pm Titel: |
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| zu frage 5 findest du bei wikipedia "private krankenversicherung" unter 5.2 die exakte auskunft. die rückstellungen werden bei einem wechsel/kündigung nicht zurückbezahlt sondern gehen in den topf der versichertengemeinschaft. |
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Alfalfa
Anmeldungsdatum: 06.10.2011 Beiträge: 1
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| Verfasst am: Fr Okt 07, 2011 11:06 am Titel: |
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Guten Morgen,
in der Tat besteht die Möglichkeit, bei wirtschaftlich bedürftigen Personen, den Zahlbetrag des Basistarifes zu halbieren. Dieser Betrag wird auch von der ARGE übernommen. Die ARGE kann Deine Freundin nicht dazu zwingen, in den Basistarif zu wechelsn, jedoch wird der Zahlbetrag wohl auf diese Höhe gedeckelt werden.
Das Recht in einen "preisgünstigeren" Tarif zu wechseln hat Sie. An dieser Stelle eine ganz klare Empfehlung bei der jetzigen Gesellschaft zu bleiben und sich ein Angebot nach § 204 VVG geben zu lassen. Bleibt Sie bei der Gesellschaft und wechselt in einen anderen Tarif, so werden ihr die Altersrückstellungen angerechnet. Wechselt Sie zu einer anderen Gesellschaft, so ist dieser Effekt nicht mehr gegeben. Bei 11 Jahren Zugehörigkeit und den Daten dürfte dieser Effekt einen ordentlichen monatlichen "Rabatt" ausmachen. Fazit: Wenn ein Wechsel angestrebt ist dann nur bei der Gesellschaft, bei der Sie jetzt ist. Und wenn Möglich, so sollte Sie auch ein Optionsrecht haben, wieder in einen höherwertigen Tarif zu wechseln.
Gruss
Christian |
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röschen
Anmeldungsdatum: 21.09.2011 Beiträge: 86
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| Verfasst am: Fr Okt 07, 2011 11:30 am Titel: |
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Dazu ein Blog eines Versicherungsmaklers (andere wissen das sicher genauso gut):
online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/ |
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lungomare
Anmeldungsdatum: 23.04.2010 Beiträge: 5
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| Verfasst am: Do Dez 22, 2011 6:52 pm Titel: |
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Oha, ich gebe zu hier gar nciht mehr nachgeschaut zu haben - Vielen herzlichen Dank noch für Ihre weiteren Antworten, insbesondere für den Hinweis auf §204VVG. Derzeit ist sie im Basistarif gelandet, halbiert und von der ARGE übernommen. Aber 204 VVg dürfte dann ja für die Zeit nach ALG2-Bezug interessant sein.
Danke nochmals und ein Frohes Fest! |
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