SG Berlin: Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam

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SG Berlin: Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam
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Lady Butterfly



Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 384
Wohnort: Saarland

Verfasst am: Mi Aug 10, 2011 7:29 pm    Titel: SG Berlin: Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam

laut einem Urteil des SG Berlin sind auch die Zusatzbeiträge der DAK unwirksam - weil die Hinweispflicht verletzt wurde
berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110810.1515.354234.html

begründet wird die Entscheidung damit, dass das Anschreiben der DAK auf der Vorderseite mit der Formel "mit freundlichen Grüßen" abschloss. Auf der Rückseite gab es wohl noch zwei Textblöcke - überschrieben mit "wir möchten Ihnen die Zahlung so einfach wie möglich machen" und "weitere allgemeine Hinweise". Im zweiten Textblock sei der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten gewesen. Die Schrift sei deutlich kleiner als auf der Vorderseite gewesen.

die Frage, wie eine Krankenkasse ihre Versicherten über die Erhebung von Zusatzbeiträgen informieren muss, wird sicherlich noch ihren Weg durch Instanzen finden - bis zu einer endgültigen Entscheidung von BSG oder vielleicht sogar BVerfG

und bis die Entscheidung dort gefallen ist, wird es wohl noch einige Zeit dauern - bis dahin fehlt die Rechtsklarheit in dieser Frage. Wenn weitere Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen - wie sollen sie ihre Mitglieder informieren? Und wie wird die DAK jetzt reagieren (abgesehen von einer Berufung gegen das Urteil)?

Gruß
Lady Butterfly
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SolidarischER



Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 22
Wohnort: Kasachstan

Verfasst am: Mi Aug 10, 2011 8:00 pm    Titel: DAK wegen Zusatzbeiträgen abgewatscht

aerztezeitung.de/news/article/665398/dak-wegen-zusatzbeitraegen-abgewatscht.html

Die Zusatzbeiträge der DAK sorgen weiter für Zündstoff. Jetzt hat das Berliner Sozialgericht die Kasse erneut gerüffelt und sie zur Rückzahlung in drei Fällen verdonnert. Der Fall könnte nun die Instanzen hinaufgehen.

Hammer Kommentar!!!

fr-online.de/politik/meinung/fieses-versteckspiel/-/1472602/9109862/-/

Fieses Versteckspiel

So lange ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gemacht wird, so lange ist alles gut? Pustekuchen. Im Fall der DAK urteilt das Gericht verbraucherfreundlich - und steht damit ziemlich alleine da.

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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Mi Aug 10, 2011 8:17 pm    Titel:

Hallo,
nur ruhig bleiben - es gibt schon eine Presseveröffentlichung, die bereits am
Nachmittag auf dem Presseserver der Kasse zu finden war, d.h. man hat mit einem solchen Urteil gerechnet, sieht aber trotzdem keinerlei Auswirkungen auf die Gesamtheit des ZB. und seiner Einführung - dazu gibt es mehrere Gerichtsbeschlüsse, die dort ebenfalls zu finden sind.
Aus diesen Berliner Urteilen zu schließen dass die gesamte Einführung des ZB.unrechtmäßig abgelaufen sei ist vielleicht Stoff für die Medien, entspricht aber nicht der Realität.
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SolidarischER



Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 22
Wohnort: Kasachstan

Verfasst am: Do Aug 11, 2011 8:58 am    Titel: Wie reagieren die Versicherten?

Du..kein Prob..wir bleiben ruhig Laughing
Wir arbeiten ja auch nicht bei den Orangen...
Aber schau dir mal die Kommentare bei den Presseberichten an..
http://wirtschaft.t-online.de/gericht-dak-zusatzbeitraege-sind-unwirksam/id_48788630/index

Wieder mal jede Menge Werbung für euch. Verstehen das eure Versicherte?

Eigentlich möchte ich gar nicht in eure Haut stecken...es hört ja gar nicht mehr auf..wie motiviert man sich jeden Tag wieder aufs neue?
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Fr Aug 12, 2011 4:28 pm    Titel:

spiegel.de/wirtschaft/0,1518,779837,00.html

spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,779824,00.html Rolling Eyes

forum.spiegel.de/showthread.php?postid=8489901

Man kann so einen Artikel auch leicht als ein wenig wirklichkeitsfremd bezeichnen. Zusatzbeiträge.....................
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Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Sa Aug 13, 2011 6:38 pm    Titel: die DAk sieht es etwas anders

aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/665528/dak-urteil-nicht-alle-versicherten-uebertragbar.html
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robbyugo



Anmeldungsdatum: 30.12.2009
Beiträge: 76

Verfasst am: Sa Aug 13, 2011 10:39 pm    Titel:

test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/DAK-verliert-Prozess-8-Euro-Zusatzbeitrag-unwirksam-4266489-4266491/
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: So Aug 14, 2011 10:46 am    Titel:

Hallo Robbyugo,

etwas spät, oder Thema scheint durch zu sein aber macht nix, besser spät als gar nicht, nicht wahr ?
Gruss
Czauderna
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mi Aug 31, 2011 8:12 pm    Titel: Aufklärungs- / Beratungsbedarf

Hallo Czauderna,

was meinst du mit „ ... Thema scheint durch zu sein …“?

Ich nehme an, das Thema ist frühestens durch, wenn sich auch das BSG damit befasst hat. Das könnte aber noch ein paar Jahre dauern.

Solange die Zusatzbeitrags-Bescheide der DAK nicht höchstrichterlich als rechtmäßig beurteilt werden, kann niemand ausschließen, dass sie rechtswidrig sind.

Insoweit haben die maßgeblichen Rechtsfragen sehr wohl grundsätzliche und allgemeine Bedeutung, wovon die meisten DAK-Versicherten betroffen sein können.

Angenommen das BSG entscheidet gegen den Zusatzbeitrag – wie wird sich die DAK dann verhalten?

Sie wird sich wohl auf § 48 Abs. 2 SGB X berufen (müssen). Diese Vorschrift über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse regelt, dass der Verwaltungsakt im Einzelfall mit Wirkung für die Zukunft auch dann aufzuheben ist, wenn der zuständige oberste Gerichtshof des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Behörde bei Erlass des Verwaltungsaktes und sich dieses zugunsten des Berechtigten auswirkt. Oder?

Zwar bleibt § 44 SGB X über die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes ausdrücklich unberührt. Das bedeutet, dass die Anwendung des § 44 SGB X in solchen Fällen nicht ausgeschlossen, sondern die Vorschrift neben § 48 Abs. 2 SGB X anwendbar ist.

Aber auch wenn sich danach im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass des Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt worden ist und Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, stellt sich die Frage, wie sich die Rücknahme für die Vergangenheit auswirkt, bzw. welche Beschränkungen sich ergeben. Kommt es auf den Zeitpunkt des Antrages bzw. der Beanstandung an? Welche Fristen sind ggf. zu beachten?

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang von der DAK gerne aufklären oder beraten lassen, denn nach den §§ 13 / 14 SGB I sind die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären; jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

Gibt es evtl. einen DAK-internen Weg, dieses wohl nicht nur individuelle, sondern allgemeine Aufklärungs- / Beratungsbedürfnis hier im Forum oder über die Mitgliederzeitschrift übergreifend zu erfüllen?

Jedenfalls vielen Dank für deine Mühe und dein Engagement!

Mit freundlichem Gruß!
Macht Sinn
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Do Sep 01, 2011 8:13 pm    Titel:

Hallo MAchts Sinn,

na im urlaub gewesen, was schön wäre - solltest du aber krank gewesen sein, dann freut es micht, dass es dir wieder gut geht. Toll abgeschrieben der Text -
den hat man mir auch sofort zugesandt. Na, ja - was erwartest du von mir -
ich bin als Privatperson unterwegs - deine Frage kann ich nicht beantworten -
Ich kann dir höchstens meine Meinung sagen.
Dazu habe ich dann die Gegenfrage - wie stellst du dir das denn so vor - außerhalb ggf. auch in diesem Forum - über die Anschreiben und die Mitgliederzeitschrift hinweg und auch über den Bundesanzeiger hinaus -
Allgemein beratend - jede Krankenkasse ??!!.
"Achtung - hier werden Sie beraten - ob Sie das wollen oder nicht, es ist schließlich unsere Pflicht - und wenn Sie kein Internet haben, kein Fernsehen schauen und keine Zeitung lesen, dann rufen wir Sie an (wenn wir dürfen) und das täglich - oder noch besser - wir schreiben Ihnen wöchentlich einen Beratungsbrief , aber nur in Grossbuchstaben- das Thema können Sie sich selbst aussuchen"
Entschuldige meinen Sarkasmus - aber du hast damit angefangen.
Gruss
Czauderna
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: So Sep 04, 2011 3:41 pm    Titel: DAK Zusatzbeitrag

Hallo Czauderna,

du hast natürlich recht: persönlich bist du nicht in der Pflicht! Es geht mir auch nur darum, dass "das Thema für mich noch nicht durch ist und wahrscheinlich auch andere Leser ähnliche Überlegungen anstellen.

Nicht erst einmal hat sich hier auch eine Kasse zu Wort gemeldet und das ist - auch bei dir - ganz gut angekommen. Vielleicht ... - obwohl: die DAK in der aktuellen Situation ... ?

Ich jedenfalls möchte sicher gehen, dass ich ggf. rechtswidrig erhobene Zusatz-Beiträge nach Klärung der Sach- und Rechtslage zurück bekäme und keine Fristen verpasse.

Deswegen habe ich mich an die DAK-Zentrale gewandt, um mich in diesem Zusammenhang vorsorglich aufklären bzw. beraten lassen - mit dem Zusatz:

"Sinnvoll erscheint mir, wenn Sie dieses wohl nicht nur individuelle, sondern allgemeine Aufklärungs- / Beratungsbedürfnis durch entsprechende Informationen in Ihrer Kunden-Zeitschrift erfüllen könnten."

Gruß!
Machts Sinn
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: So Sep 04, 2011 7:34 pm    Titel:

Hallo Machts Sinn,
und, was haben sie dir geantwortet ??
Gruss
Czauderna
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Do Sep 08, 2011 8:10 pm    Titel: Zusatzbeitrag DAK

Hallo Czauderna,

bis jetzt gibt es - jedenfalls mir gegenüber - noch keine Antwort, aber die Anfrage ist ja erst wenige Tage alt.

Gruß!
Machts Sinn
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Mo Sep 19, 2011 8:53 pm    Titel: Krankenkassen sind Solidargemeinschaft

aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/670442/kartellamt-kassen-nichts-sagen.html# Laughing Laughing Laughing
_________________
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v. Moltke
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Do Sep 22, 2011 11:25 am    Titel: Zusatzbeitrag

hier ein weiteres heute in der Sozialgerichtsbarkeit veröffentlichtes Urteil, das offenbar beim LSG Berlin-Brandenburg angefochten ist:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=144378&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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