Student, bald 25, Halbwaisenrente – KVdS oder KVdR?? Hilfe!!


 
Student, bald 25, Halbwaisenrente – KVdS oder KVdR?? Hilfe!!
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prawobo



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 5

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 12:37 pm    Titel: Student, bald 25, Halbwaisenrente – KVdS oder KVdR?? Hilfe!!

Hallo,
ich habe schon viel gegoogelt, aber nicht alle Fragen wurden beantwortet. Also hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt…

Über mich:
Ich bin Student und werde noch diesen Monat 25 Jahre alt. Somit endet ja die gesetzliche Familienversicherung. Ich beziehe außerdem Halbwaisenrente und frage mich, wie ich mich möglichst günstig krankenversichern kann…

Wenn ich es richtig verstehe, kommen für mich die KVdR oder die KVdS in Frage.

Zur KVdS:
Ich habe gelesen, dass der der Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt wird. Er beträgt für die
• monatliche Krankenversicherung 64,77 Euro
• monatliche Pflegeversicherung von 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren).

Meine Fragen:
Ist das o.g. die Summe, die ich bezahlen muss oder muss ich weniger zahlen, weil die Rente einen Teil davon übernimmt? Denn bereits jetzt zahlt der Rententräger einen kleinen Betrag an meine Krankenkasse…

Oder verdient die Krankenkasse an mir DOPPELT, weil ich den vollen Betrag zahle und ZUSÄTZLICH ein Teil von meiner Rente für die Krankenkasse abgezogen wird???

Ist der Kostenunterschied zwischen der KVdS und der KVdR groß? Wer weiß etwas zu den ungefähren Beiträgen der KVdR??


Ich freue mich auf eure Antworten – prawobo
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 2:43 pm    Titel:

Hallo,

Du bist zur Zeit familienversichert. Daher denke ich, dass aus der Rente die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist und Du nicht in die KVdS kommst. Und, endet die Halbwaisenrente nicht auch mit 25?

Ich würde sagen: KVdS und aus der Rente ist nichts zu zahlen.

LG, Fee
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prawobo



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 5

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 3:29 pm    Titel:

Hmmmm?? Aber sicher bist du dir nicht, oder?!

Ist es denn nicht so, dass für die KVdR die Vorversicherungszeit des Verstorbenen maßgeblich ist?? Die ist nämlich erfüllt...

Und nein, die Hinterbliebenenrente endet nicht mit 25!
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 5:50 pm    Titel:

Hallo,

ich kenne das nicht, dass Halbwaisenrenter, die die Vorversicherungszeit erfüllen in der Familienversicherung versichert sind.

KVdS und KVdR gibt es parallel nicht nebeneinander. Da würde die KVdR vorgehen.

Aber wie gesagt, mich wundert Deine Familienversicherung. Das passt nicht.

LG, Fee
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amerin



Anmeldungsdatum: 25.02.2010
Beiträge: 152

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 6:02 pm    Titel:

Schließe mich Fee an!
Was steht genau auf Deiner Versichertenkarte unter Status? 5 oder 3?
Wenn die DRV Krankenversicherungsbeiträge abführt, dann bist Du doch in der KVdR und nicht in der gesetzlichen Familienversicherung.

Solange man in Ausbildung ist wird die Halbwaisenrente maximal bis zum 27. Geburtstag gezahlt. Erst danach ist eine Versicherung in der KVdS wenn Student zwingend oder man kann sich befreien lassen und in die PKV (nicht empfehlenswert als Student außer man wird Beamter danach).

EDIT: KVdR wird prozentual wie bei Arbeitnehmern berechnet.
_________________
Gruß amerin
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3141

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 7:37 pm    Titel:

Hallo,
vielleicht hat er als Kind als auch der Verstorbene die Vorversicherungszeit
für die KVdR. nicht erfüllt ??
Gruss
Czauderna
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prawobo



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 5

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 2:34 pm    Titel:

Oh, ich hab in meiner Unwissenheit wohl falsche Informationen über mich gegeben... Sorry! Embarassed

Als Status steht auf meiner Karte 5. Also bin ich in der KVdR - richtig???

Was bedeutet das jetzt für mich???
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amerin



Anmeldungsdatum: 25.02.2010
Beiträge: 152

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 2:44 pm    Titel:

Genau, 5 = KVdR

Wie oben geschrieben. Nix weiter zu unternehmen, denn bis 27 weiterhin in der KVdR soweit eben Student und dadurch Rentenbezug. Danach dann KVdS bis max. 30 oder schon davor Arbeitnehmer Wink
_________________
Gruß amerin
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prawobo



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 5

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 2:46 pm    Titel:

Super!! Ihr seid die Besten!! Very Happy Ich hab mir schon den Kopf zerbrochen, wie es jetzt weiter geht... Ich bin echt erleichtert!!
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prawobo



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 5

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 2:47 pm    Titel:

DANKE!
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