Teilweise AU im KG

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ChronischAu
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Teilweise AU im KG

Beitrag von ChronischAu » 12.02.2018, 11:41

Hallo zusammen,

Es geht um eine sich chronifizierende Krankheit mit zyklischen Schüben aufgrund derer ich seit knapp 3 Monaten AU und seit 6 Wochen im KG bin.
Nach einigen Wochen ging die Dauer-Bettlägerigkeit in ein schubweises Verhalten über.
Während der Schübe bin ich ca 1 mal je Woche bettlägerig und einen weiteren Tag nur teilweise arbeitsfähig. Danach folgen ein paar "geht so" Tage, an denen ich jedoch einige Stunden voll da bin.

Zur Vermeidung einer Depression wurde (auf meinen Wunsch hin) eine stufenweise Wiedereingliederung gestartet. Ich benötige mental eine Beschäftigung.Arzt und Psychologe unterstützen dies. Bei variabler Arbeitszeitgestaltung werde ich wohl bis im Schnitt ca. 4 oder 5 Stunden je Tag, bzw. 20-25 Wochenstunden erreichen.
Die vollen Stunden jedoch erst dann, wenn die Krankheit ausgeheilt ist, was zwischen einigen Wochen und 1 Jahr dauern kann ...

Nun meine Frage:
Wenn ich demnächst die Wiedereingliederung beendet habe und Vollzeit arbeiten gehen möchte, dann bekomme ich doch ein Problem mit der KK und dem KG, sobald ich mich jeweils bei den Schüben 1 oder 2 Tage je Woche AU schreiben lasse, oder? Es ist ja leider nicht so, dass sich die Schübe tags zuvor ankündigen. Erst wenn ich morgens flach liege, weiss ich, dass der Tag hinüber ist.
Mener Kenntnis nach gibt es KG erst ab dem Tag NACH der AU-Ausstellung. So håtte ich ja immer einen Tag Lücke im Entgelt/KG.
Und wahrscheinlich würde die KK ggf aus Misstrauen mich öfters mal beim MDK vorbeischauen lassen, was ja die Arbeitszeit noch weiter minimieren würde ...

Gibt es denn keine Möglichkeit, bei einer langwierigen Erkrankung, teilweise arbeiten zu gehen, ohne den Arbeitsvertrag entsprechend zu ändern? Muss ich letztendlich aus finanziellen Gründen die komplette Genesung zuhause absitzen?

Vielen Dank für jeglichen Rat,
ChronischAu

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.02.2018, 12:35

Hallo,
erst einmal - herzlich willkommen im Forum.
Krankengeldanspruch beginnt mit dem Tag der ärztlichen Feststellung, früher war das mal anders.
Eine Lösung, wie sie dir vorschwebt, also auf Dauer bzw. über einen längeren Zeitraum Teilzeit arbeiten und die Differenz als Krankengeld (so habe ich es doch richtig verstanden), das wird nicht gehen. Es wird wohl immer zu 1-2 Tagen Krankengeldbezug kommen, je nachdem, wie lange dich dein Arzt jeweils für Arbeitsunfähig erklärt. Dass die Kasse den MDK beauftragen wird, da dürfte klar sein, allerdings muss du ggf. auch damit rechnen, dass aufgrund der chronischen Erkrankung es dann nicht mehr "nur" um die Arbeitsunfähigkeit sondern dann gf. auch schon um eine Erwerbsminderung gehen kann.
Gruss
Czauderna

ChronischAu
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Beitrag von ChronischAu » 12.02.2018, 13:22

Danke!

Wobei ich betonen möchte, dass es mir nicht darum geht, das finanzielle Maximum herauszuholen. Von mir aus bin ich auch "nur" im KG und gehe solange ich eingeschränkt bin, umsonst für meinen AG arbeiten - *** der Wiedereingliederung.
Die gängigen Prognosen lauten ja zwischen wenigen Wochen und einem guten Jahr bis zur Genesung.
In diesem überschaubaren Zeitraum jedoch den Job arbeitsvertraglich zu reduzieren, davon würde mir sicherlich jeder Arbeitsrechtler abraten. Falls dann zusätzlich etwas passiert, würde ich zum Sozialfall (als Alleinverdiener). Von aufzugebenden Ansprüchen gegenüber dem AG ganz zu schweigen... . Würde ich im schlimmsten Fall betriebsbedingt gekündigt, wäre dann ja ein reduziertes Gehalt die Bemessungsgrundlage für Abfindung, Sozialansprüche etc.. Ich würde dann ja gegenüber demjenigen, der einfach ein Jahr AU bleibt, massiv im Nachteil sein.
Platt gesagt: für ein Jahr Krankheit gibt man ja nicht sofort seinen langjährigen Job auf.

Grundsätzlich möchte ich mir ja eben nicht ein Jahr lang den "lauen machen", wie bei einer dauerhaften Vollzeit-AU.


Gibt es bei einer derart variablen Gesundheitsprognose denn wirklich die Erwägung einer (teilweisen) temporären EU?
Wäre das für mich langfristig gedacht eher positiv oder eher negativ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.02.2018, 14:38

Hallo,
Ja, die Erwerbsminderungsrente kann es auch als Zeitrentemgeben, aber da sollte jemand etwas dazu schreiben, der sich da besser auskennt, was Rente und Arbeit zusammen betrifft.
Gruß
Czauderna

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