Unterm Limit verdienen


 
Unterm Limit verdienen
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yavuzffm



Anmeldungsdatum: 04.11.2011
Beiträge: 8

Verfasst am: Sa Dez 24, 2011 2:58 am    Titel: Unterm Limit verdienen

Hallo Forum, ich habe nochmalst einige Fragen die mir im Kopf rumschwirren. Ich bin Student, unter 25 Jahre und arbeite unter 20h die Woche.

Ich möchte so knapp wie möglich unterm Limit verdienen, so dass ich noch bei meinen Eltern familienversichert sein kann.

Das maximale monatliche Einkommen liegt bei 365 Euro, da ich 12 Monate durcharbeite könnte ich mit der Arbeitnehmerpauschale von 83,33Euro monatlich insgesamt 448,33Euro monatlich verdienen.

Ich habe noch die Info im Internet gelesen, dass eine 2 malige Überschreitung der Grenze keine Auswirkungen hat, Stimmt dies?

Gehen wir folgendes Szenario aus:
Ich schöpfe die maximale Kapazität von 448,33euro monatlich aus.
Dies wäre im Jahr 5379,96Euro.
(Liegt ja noch unterm Limit, da ([365€*12]+1000€ Arbeitnehmerpauschale=5380€ jährlich)

Jetzt kommen wir zu dieser 2 maligen Überschreitung 448,33€ Grenze (zb in den Semesterferien)
In dem Fall als Beispiel: Februar 800€ und September 800€.
Hierbei würde ich auf einem gesamten Jahreseinkommen von 6083,30€ kommen.

Eigentlich hatte ich es vor so vorzugehen, mache mir jedoch Sorgen, dass die Krankenkasse dann für JEDEN Monat den Studentenbeitrag haben möchte, da ich über diese Grenze bin. Weiß einer mehr?

Grüße
Yavuz
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2962

Verfasst am: Sa Dez 24, 2011 3:58 pm    Titel:

Ab dem 01.01.2012 gilt gilt die Grenze von 375 €, vorrausichtlich wird die Grenze für Geringverdiner von 400 -450 € erhöht. Heißt also wenn die Beschäftigung in sich gesehen unter 400 / 450 € bleibt gibt es da keine Problem da die Beschäftigung geringfügig ist. Es gilt denn noch zu beachten das ggf. die Werbungskostenpauschale von 76, 77 € jeweis abgezogen werden muss 438 - 76 = 362 € .

Frohes Fest.

Gruß

jochen
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yavuzffm



Anmeldungsdatum: 04.11.2011
Beiträge: 8

Verfasst am: So Dez 25, 2011 3:42 pm    Titel:

Hallo Cicero, leider hat deine ANtwort nichts mit meinen fragen zu tun. Sorry, trotzdem frohr Weihnachten Smile

Vielleicht kann mir jemand helfen?
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2962

Verfasst am: So Dez 25, 2011 4:17 pm    Titel:

Das zweimalige Überschreiten der 400 /450 € Grenze oder 375 € Grenze intressiert im Bereich der Familienversicherung nicht. sollte es sich rückwikend herausstellen das die Grenze überschritten wird erlischt die Familienversicherung zu dem Zeitpunkt mit Überschreiten der Grenze. punkt.
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v. Moltke
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