unterschiedliche Diagnosen - gleiche Krankheit?


 
unterschiedliche Diagnosen - gleiche Krankheit?
*****0,0 von 1 bis 5 Sternen0,0 von 1 bis 5 Sternen0 von 1 bis 5
auf Grundlage von 0 Bewertungen
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankengeld

Nächstes Thema : Lohnfortzahlung oder Krankengeld?  

Autor Nachricht
ente39a



Anmeldungsdatum: 28.12.2009
Beiträge: 3

Verfasst am: Mi Feb 01, 2012 2:20 pm    Titel: unterschiedliche Diagnosen - gleiche Krankheit?

Hallo alle miteinander,

also als erstes muss ich mal sagen, ich finde dieses Forum suuuuuuuuper.
Einen herzlichen Dank an alle, die uns Fragestellern hilfreiche und professionelle Antworten übermitteln und dafür soviel Zeit für uns investieren.
Ein herliches Dankeschön an alllllleeeee....

Nun zu meiner Frage, Aussteuerung im Okt. 2011 mit Depressionen. Im August Diagnose M 53.0 - HWS- dazugekommen - man hatte Migräne-Kopfschmerzen) es wurde Physiotherapie verordnet.

Am 02.01.2012 neue Arbeitsstelle und leider ab 09.01.2012 krank mit Diagnose M 99.83 - LWS-- Kreuz verrenkt - wieder Physio...Kündigung am 09.01.2012 zum 26.01.2012 erhalten.

Arbeitgeber muß nicht zahlen - da weniger als 4 Wochen gearbeitet (Entgeltfortzahlungsgesetz).

Krankenkasse lehnt jetzt Krankengeld ab - Sie sagt diesselbe Krankheit - Rücken ist Rücken.

Ist das wirklich so?????? - habe mit Datum 31.01.2012 Post von KK erhalten - ich soll mich rückwirkend arbeitslos melden - geht aber nicht rückwirkend-

Derjenige hat nun kein Geld mehr zum leben - was kann er tun, sollte die Aussage der KK richtig sein????????
Sad Sad Sad Question Question Question


Bitte dringend um Antwort... Danke im voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mi Feb 01, 2012 6:38 pm    Titel:

Hallo ente39a,

medizinisch kann das hier wohl kaum einer beurteilen, aber das Bundessozialgericht sagt rechtlich dazu beispielsweise:

Zitat:
Der Senat hat ausgeführt, dass es sich bei einer wiederholten Erkrankung im Rechtssinne um dieselbe Krankheit handelt, wenn ihr dieselbe, nicht behobene Krankheitsursache zu Grunde liegt. Der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der die Krankheitsursache bildet, braucht dabei weder ständig Krankheitserscheinungen hervorzurufen noch fortlaufend Behandlungsbedürftigkeit zu bewirken. Es genügt vielmehr, wenn ein medizinisch nicht ausgeheiltes Grundleiden latent weiter besteht und nach einem beschwerdefreien oder beschwerdearmen Intervall erneut Krankheitssymptome hervorruft (so zB Beschluss des Senats vom 11. Juli 2000 - B 1 KR 43/99 B - unveröffentlicht - für eine nervenärztlich behandelte psychosomatische Erkrankung). Diese Auslegung greift auf frühere Rechtsprechung zurück, in der sich das BSG gerade im Zusammenhang mit wiederholt auftretenden Rückenbeschwerden bei degenerativen Wirbelsäulenveränderungen zur Bedeutung des umstrittenen Terminus geäußert hatte (Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3/8 RK 28/87 = USK 88135; BSGE 83, 7, 9 = SozR 3-2500 § 48 Nr 8 S 38; ebenso zB Krauskopf/Marburger, MedSach 1989, 190). Danach liegt "dieselbe Krankheit" vor, solange eine Grunderkrankung nicht ausgeheilt ist und immer wieder zu behandlungsbedürftigen bzw Arbeitsunfähigkeit bedingenden Krankheitserscheinungen führt; ob diese Erscheinungen in gleicher Weise und ohne zeitliche Unterbrechung fortbestehen, ist demgegenüber unerheblich. Diese Sichtweise steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Recht der Entgeltfortzahlung (heute: § 3 Abs 1 Satz 2 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall - EFZG). Auch dort wird unter "dieselbe Krankheit" ein noch medizinisch latent weiterbestehendes, nicht ausgeheiltes Grundleiden verstanden, ohne dass sich dabei identische Krankheitssymptome äußern müssen (vgl BAG AP Nr 50 und 61 zu § 1 LFZG; BAG AP Nr 42 zu § 63 HGB mwN; Dörner in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 4. Aufl 2003, § 3 EFZG RdNr 80 mwN; ebenso im Krankenversicherungsrecht zB: Schmidt in: H. Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 48 SGB V RdNr 19, 22 mwN; Höfler in Kasseler Kommentar, § 48 SGB V RdNr 4 mwN; Geyer/Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, 7. Aufl, Stand 2003, § 48 SGB V RdNr 11). Auch wenn diese Sichtweise in der ärztlichen Begutachtungspraxis bisweilen zu Schwierigkeiten führen mag, erscheint eine präzisere Eingrenzung angesichts der Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs kaum möglich und ist im Falle des beim Kläger durchgehend vorliegenden Wirbelsäulengrundleidens auch nicht veranlasst. Verursacht eine anatomische Veränderung nämlich - wie hier - immer wieder gleichartige oder ähnliche Beschwerden, so kann es sich, auch wenn für sich betrachtet jedes Mal ein neues, akutes Krankheitsgeschehen vorliegt, nur um "dieselbe Krankheit" im Rechtssinne handeln. Würde man bei dem Begriff mit dem Kläger einer noch stärker differenzierenden Betrachtung im Sinne einer engen fachmedizinisch-anatomischen Sicht folgen und zudem der zeitlichen Komponente größeres Gewicht einräumen, käme ihm im Kontext des § 48 SGB V letztlich gar keine eigenständige rechtliche Bedeutung in Bezug auf die vom Gesetz damit bezweckte Einengung des zeitlichen Umfangs der Krankengeldgewährung mehr zu.

und

Zitat:
Bei im Zeitablauf nacheinander auftretenden Erkrankungen handelt es sich im Rechtssinne um dieselbe Krankheit, wenn der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der die Krankheitsursache bildet, auf ein medizinisch nicht ausgeheiltes Grundleiden zurückzuführen ist (vgl BSGE 83, 7, 9 = SozR 3-2500 § 48 Nr 8 S 3Cool. Dies kann zB bei wiederholt in unterschiedlicher Ausprägung auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fall sein (vgl BSG SozR 4-2500 § 48 Nr 3 RdNr 25 mwN). Hierbei ist eine stark verfeinernde, eng fachmedizinisch-diagnostische Sichtweise zu vermeiden, die die Gefahr begründet, dass dem Merkmal im Kontext des § 48 Abs 1 SGB V letztlich gar keine eigenständige rechtliche Bedeutung mehr zukommt, obwohl das Gesetz damit gerade eine Einengung des zeitlichen Umfangs der Krankengeldgewährung bezweckt (vgl BSG SozR 4-2500 § 48 Nr 3 RdNr 25; BSG Urteil vom 7.12.2004 - B 1 KR 10/03 R mwN, jeweils Kurzwiedergabe in NZA 2005, 572 = SGb 2005, 333 = Die Leistungen Beilage 2005, 173).

Gruß!
Machts Sinn
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3141

Verfasst am: Mi Feb 01, 2012 8:58 pm    Titel:

Hallo,
ich kann aus meiner Praxis von einem ähnlichen Fall berichten, da wurde seinerzeit
vom MDK. festgestellt, dass zwar während der ersten Arbeitsunfähigkeit die Erkrankung hinzu getreten war, aber für sich selbst gesehen keine Arbeitsunfähigkeit ausgelöst habe sondern "nur" behandlungsbedürftig" war.
Das bedeutet, dass ein Zusammenhang mit der ersten AU., die zur Aussteuerung führte kein ursächlicher Zusammenhang bestand und schon erst recht nicht mit der Erkrankung, die seinerzeit die AU. begründete.
Gruss
Czauderna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ente39a



Anmeldungsdatum: 28.12.2009
Beiträge: 3

Verfasst am: Do Feb 02, 2012 8:16 am    Titel:

Vielen Dank mit den schnellen Antworten,

aber so richtig kann ich damit leider nichts anfangen, meine Frage ging in die Richtung der Diagnosen, ob man die beiden M 99.83 und M 53.0 als eine Krankheit werten kann.

Ich hoffe ,jemand kann mir mit den Diagnosen weiterhelfen, da ja die erste Diagnose M 53.0 wirklich nur dazugekommen ist und nur durch Physio behandelt wurde, wie von "Czauderna" bereits dargelegt, also nur behandlungsbedürftig war. Die Hauptdiagnose war Morbus Chron und Depressionen. Mit der anderen Antwort von "Machts Sinn" kann ich leider nicht viel anfangen . Sorry - versteh ich nicht ganz.

Danke für eure Mühe.

LG ente39a
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Do Feb 02, 2012 9:12 am    Titel:

Die Frage kann dir am ehesten noch dein Arzt beantworten. Die Frage ist ja auch, ob Depression und Morbus Crohn mit der Aussteuerung einfach verschwunden sind. Und ob nicht doch alles miteinander zu tun hat, es heißt ja auch: "Der Rücken ist der Spiegel der Seele".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alius



Anmeldungsdatum: 01.02.2012
Beiträge: 16

Verfasst am: Sa Feb 04, 2012 12:33 am    Titel:

Hallo Ente,

wie sagte der Psychater meines Vertrauens kürzlich:

Eine Depression kann allle möglichen körperlichen Symptome verursachen. In der Regel dauert es Jahre, bis eine Depression als Ursache erkannt wird. Es ist in der Praxis des Psychaters durchaus üblich, dass sich die Diagnose im Laufe von 5 Behandlungsjahren 20 Mal ändert.


Migräne-Kopfschmerzen haben übrigens nicht zwangsläufig etwas mit der Wirbelsäule zu tun. Im Gegenteil: Verschobene Wirbel können das Durchschlagen der Migräne sogar verhindern. Eigene Erfahrung.

Bei der effektiven Behandlung solcher Sachen ist die Schulmedizin völlig hilflos und kommt in der Regel irgendwann mit deftigen Tabletten, die auch deftige Nebenwirkungen zeitigen können.

Solche Sachen sind die Domäne der Traditionell Chinesischen Medizin (TCM), die von der Schulmedizin zwar nach Kräften verachtet wird, aber eben trotzdem bereits vor mehr als 4.500 Jahren schon die heute noch gültigen Erkenntnisse entwickelt hatte.

"Schulmedizin" kennen wir so etwa seit 250 Jahren, wenn wir die Metzgereien in den Indianerkriegen in den USA als die Anfänge betrachten.

Die Wertung der Schulmediziner kannst du insoweit ruhig damit vergleichen, wenn bei einem Länderspiel der deutschen Nationalmannschaft Millionen "qualifizierter Experten" vor dem Fernseher sitzen und genau wissen, was der Bundestrainer hätte machen müssen. Keine Ahnung, aber ein großes Maul.

Das TCM-Diagnoseschema betrachtet den Menschen ganzheitlich und nicht nach Psyche und Körper getrennt. In aller Regel ist die Migräne Manifestation eines "hochschlagendes hepatisches Yang". Das kann seine Ursache im Funktionskreis Leber selbst haben, aber auch von Niere oder Galle, seltener von Magen oder Lunge kommen.

Der TCM-Arzt kann das im Laufe einer Erstuntersuchung sehr genau eingrenzen und gezielt therapieren. Den Spaß zahlt - natürlich - die Krankenkasse nicht. Du könntest aber mit rund EUR 350 - 500 insgesamt wegkommen. Eigentlich kein Preis, wenn du dafür die Migräne loswirst.

Ist lange her, dass ich mich damit rumgeschlagen habe. Wichtig ist, dass du dich in diesem Falle nicht in die Hände des "zertifizierten" Hausarztes begibst. Die haben von der TCM-Systematik nicht den Hauch eines Schimmers, weil diese eben nicht in 5 Wochenendkursen zu erlernen ist.

Die brauchbaren TCM-Ärzte findest du hier:
tcm.edu/Patienteninformationen/Arztsuche.aspx

Die verstehen sich übrigens auch auf die Behandlung von Depressionen. Denn die Depression ist aus TCM-Sicht ein gestörter Funktionskreis Milz/Magen. Hier werden nicht nur deine psychischen Funktionen reguliert, sondern auch die körperlichen als Folge der Psyche.

Doch wage es nicht, diese Option gegenüber dem MDK auch nur zu erwähnen. TCM ist so was wie Ketzerei. Die Schulmedizin hat den Stein der Weisen inne - kein anderer...
_________________
Cool
Bester Gruß
von Alius
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2962

Verfasst am: Sa Feb 04, 2012 10:10 am    Titel:

dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2008/fr-icd.htm

Der diagnoseschlüssel M99 soll laut classifikation also nicht verwendet werden da hier eher denn M 53.0 als Hauptdiagnose zu betrachten ist

Zervikozephales Syndrom

Sympathisches hinteres Zervikal-Syndrom

https://de.wikipedia.org/wiki/Barr%C3%A9-Lieou-Syndrom

das kommt denn meistens von Wirbelsäule. Aber das ist nur eine laienhafte Meinung da ist denn eher der Orthopäde gefragt. Bzw der Neurologe.
Allerdings ist der Morbus Chron eine cronische Erkrankung und die Depression auch, also ist die Diagnose aufgrund der Diagnose M 53 ein Hinzutritt einer Krankeit. Ergo Kein Krankengeld. Meiner Meinung nach, aber diese ist nur laienhaft.

Gruss Jochen
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger MSN Messenger
Grampa



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 289

Verfasst am: Mo Feb 06, 2012 2:22 pm    Titel:

das war jetzt wirklich sehr laienhaft Jochen

eine chronische Erkrankung begründet ja nicht zwangsläufig eine AU, ohne bestehende AU gibt es aber auch keinen Hinzutritt, egal wegen was

der Text von alius ist eine nette Werbung für alternative Behandlungsmethoden, m.E. aber völlig OT und hilft bei der Frage kein Stück weiter...

die Frage von GKV ist elementar: bestand nach Aussteuerung tatsächlich medizinisch gesehen keine AU mehr wg. Depression und M.Crohn? so eine "Wunderheilung" - wenn dann ein neuer Job da ist - ist immer sehr zweifelhaft, aber nicht unmöglich

leider enthalten deine Angaben auch Widersprüche, eine M53.0 ist nunmal keine Migräne (G43.xxx) oder Kopfschmerz (R51)

grds. ist m. E. eine HWS-Erkrankung aber nicht automatisch mit einer LWS-Erkrankung gleichzusetzen, allerdings stellt das Argument "man hat nur 1 Wirbelsäule" eine vertretbare Rechtsauffassung dar über die man sich durchaus im Rahmen Widerspruch/Klage streiten kann
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2962

Verfasst am: Mo Feb 06, 2012 2:44 pm    Titel:

ein HWS und LWs Symthomatik kann durchaus zusammen auftren denn meistens tritt nicht nur ein HWS Symptom auf sondern korrospondiert denn meist mit einem LWS Schaden L 4 - 5. Denn meistens sind bei bestimmten beruflichen Belastungen beide Komponnenten vorhanden. Nurmal so eine Erfahrung aus dem orthopädisch neurologischen Bereich.
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger MSN Messenger
Grampa



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 289

Verfasst am: Mo Feb 06, 2012 4:09 pm    Titel:

ich sagte ja auch nur "nicht automatisch", dass da durchaus ein Zusammenhang bestehen kann seh ich genauso

allerdings klingt Migräne und LWS-Knacks/Hexenschuss nicht nach einem Zusammenhang, aber das kann man hier eh nur spekulieren
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2962

Verfasst am: Mo Feb 06, 2012 8:04 pm    Titel:

Migräne kann leicht ein LWS Sydrom überschatten, spielt meist denn miteinander rein, leider- die Differentialdiganose ist da nicht so ganz einfach.
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger MSN Messenger
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankengeld Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group