Versicherter 2. Klasse?

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
tan.ia
Beiträge: 7
Registriert: 23.08.2011, 08:36

Versicherter 2. Klasse?

Beitrag von tan.ia » 23.08.2011, 09:20

Hallo an alle hier im Forum,

ich bin noch ganz neu hier im Forum und muss mich erst noch zurecht finden. Also wenn ich irgendwas falsch mache, dann bitte Bescheid sagen.

Nun zu meiner Frage. Die da lautet:

Machen Krankenkassen unter ihren Versicherten einen Unterschied, ob jemand nicht nur „Normal-Versicherter“ ist, oder ob der Versicherte auch bei der Krankenkasse arbeitet, also „Mitarbeiter-Versicherter“? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Ich frage deshalb, weil folgendes passiert ist:

Ich war mehrere Wochen auf Reha (Burnout, schwere Depressionen, Reizmagen, Reizdarm, Migräne). In dieser Reha habe ich eine Frau kennengelernt, die dort auch eine Reha gemacht hat (Burnout, mittelgradige Depressionen). Bis zum Tag vor der Reha war sie bereits 8 Monate arbeitsunfähig geschrieben. Ich war bis zum Tag vor der Reha seit 3 Monaten krankgeschrieben. Es stellte sich heraus, dass sie bei der Krankenkasse arbeitet, bei der ich auch versichert bin. Und sie ist da auch versichert. Wir wohnen sogar im selben Geschäftsstellengebiet. Wie das nun mal so ist in einer Reha, man tauscht sich mit den Mitpatienten u.a. über die Zeit vor der Reha aus. Also auch über das Vorgehen von Krankenkassen bei Zahlung von Krankengeld. Wir (die Kassenmitarbeiterin und ich) haben uns angefreundet und sind auch weiterhin im Kontakt seit der Entlassung aus der Rehaklinik. Dabei hat sich folgendes herausgestellt:

„Normal-Versicherter“

- bereits nach der ersten Woche Krankengeldanspruch wird man alle 14 Tage von einem netten Kassenmitarbeiter angerufen und nahezu gedrängt, um jeden Preis wieder arbeiten zu gehen, ob man nun kann oder nicht. Man soll doch nicht so zimperlich sein
- nach 4 Wochen Krankengeldbezug bekommt man direkt die Einladung zum MDK
- nach der Arbeitsunfähigkeitsbestätigung des MDK erhält man Anrufe doch sein Beschäftigungsverhältnis zu kündigen, denn dann wäre alles wieder okay
- für die Auszahlung des Krankengelds lässt man sich meistens 14 Tage nach Einreichung des Auszahlscheins Zeit
- nach der Entlassung aus Reha als arbeitsunfähig, wird man erneut in kurzen Abständen telefonisch „gebeten“ sich doch von seinem Beschäftigungsverhältnis zu trennen, da dieses ja u.a. Grund für einige der Erkrankungen ist
- man wird zu Lebenshelfern geschickt, die einem erklären wie man Bewerbungen schreibt

nun der Vergleich:

„Mitarbeiter-Versicherter“

- keine Anrufe durch die Krankenkasse (die Krankenkasse nicht als Arbeitgeber betrachtet)
- keine Einladung zum MDK, auch wenn man schon seit 8 Monaten arbeitsunfähig geschrieben
- kein Drängen zu kündigen
- das Krankengeld wird kommentarlos innerhalb von 5 Tagen überwiesen
- ebenfalls nach der Reha arbeitsunfähig entlassen, trotzdem keine Anrufe der Krankenkasse, obwohl die Arbeitszustände der Grund für das Burnout sind
- es werden keine weiteren Maßnahmen auferlegt

Also nochmal meine Frage:

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Mein Frage soll niemanden beleidigen oder bloßstellen. Es ist nur mein persönliches Empfinden. Ich fühle mich dabei schon ein wenig als Versicherter 2. Klasse.

Oder traut sich die Krankenkasse nicht, ihre eigenen „Mitarbeiter-Versicherten“ genauso zu behandeln wie ihre „Normal-Versicherten“? Oder ist die finanzielle Situation (Personalkosten) in den Krankenkassen so angespannt, dass man froh ist, wenn man niemandem Gehalt zahlen muss, sondern es lieber über den Gesundheitsfond über die Krankenkasse laufen lässt?!

ich hoffe ich erhalte ein paar ehrliche Antworten. vor allem weil ich schon mitbekommen habe, dass hier sehr viele Kassenmitarbeiter im Forum unterwegs sind.

danke schonmal...

Tanja

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 23.08.2011, 09:49

Hallo,
kann ich nicht bestätigen - nach meiner Erfahrung gibt es bei uns nur den Unterschied, dass die Krankenkasse eine gesonderte Dienststelle für die Mitarbeiter eingerichtet wegen des Datenschutzes (damit man nicht gucken kann was denn der Kollege so alles für Erkrankungen hat(, ansonsten läuft das genau so ab wie bei allen anderen Versicherten auch.
Zugegeben, die Sachbearbeiter dort treffen meist auf geballte Fachkompetenz der Versicherten, da gilt schon erhöhte "Aufmerksamkeit".
Mehr kann ich allerdings dazu nicht sagen - denn wie gesagt, der Datenschutz - wenn ich da mehr wüsste, wäre das doch sehr bedenklich.
Gruss
Czauderna

tan.ia
Beiträge: 7
Registriert: 23.08.2011, 08:36

Beitrag von tan.ia » 23.08.2011, 12:02

Czauderna hat geschrieben:Zugegeben, die Sachbearbeiter dort treffen meist auf geballte Fachkompetenz der Versicherten, da gilt schon erhöhte "Aufmerksamkeit".
das klingt so, also würde man das Fachwissen der eigenen Mitarbeiter scheuen, aber mit den Normalversicherten kann mans ja machen. so auf die Art "die haben ja keine Ahnung".

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 23.08.2011, 12:53

Hallo,
du liest das so oder willst es so lesen, allerdings habe ich das nicht so gemeint.

Was ich meine, ist, dass ich mit jemanden der genau so viel Ahnung von einem PC hat wie ich anders über das Them PC schreibe und rede, als wenn der Gegenüber keine Ahnung vom PC hat - das Ergebnis ist aber das Gleiche - entweder er kapiert es oder nicht.

Genau so ist es auch bei einer Krankenkasse !!

So stelle ich mir das eben vor, weil wissen kann ich es nicht - ich habe mit
Kollegen als Versicherte nix zu tun .

Gruss
Czauderna

nabo1979
Beiträge: 232
Registriert: 06.04.2011, 15:59

Re: Versicherter 2. Klasse?

Beitrag von nabo1979 » 23.08.2011, 15:05

tan.ia hat geschrieben:„Normal-Versicherter“

- bereits nach der ersten Woche Krankengeldanspruch wird man alle 14 Tage von einem netten Kassenmitarbeiter angerufen und nahezu gedrängt, um jeden Preis wieder arbeiten zu gehen, ob man nun kann oder nicht. Man soll doch nicht so zimperlich sein
- nach 4 Wochen Krankengeldbezug bekommt man direkt die Einladung zum MDK
- nach der Arbeitsunfähigkeitsbestätigung des MDK erhält man Anrufe doch sein Beschäftigungsverhältnis zu kündigen, denn dann wäre alles wieder okay
- für die Auszahlung des Krankengelds lässt man sich meistens 14 Tage nach Einreichung des Auszahlscheins Zeit
- nach der Entlassung aus Reha als arbeitsunfähig, wird man erneut in kurzen Abständen telefonisch „gebeten“ sich doch von seinem Beschäftigungsverhältnis zu trennen, da dieses ja u.a. Grund für einige der Erkrankungen ist
- man wird zu Lebenshelfern geschickt, die einem erklären wie man Bewerbungen schreibt
Ich denke das man das so pauschal nicht sagen kann. Deine Kasse scheint ja auch ein sehr ausgeprägtes Krankengeldfallmanagment zu betreiben. Das kenne ich von uns gar nicht so mit dem vielen Anrufen...
Daran sieht man das selbst diese Art und Weise bei jeder Kasse unterschiedlich sein kann.
Und es gibt auch immer Kassen die Mitglieder nach ihrerm Status behandeln. Sozusagen in A,B,C Kategorien. Ich habe selbst mal bei einer solchen gelernt und gearbeitet.
Auch in Bezug auf Einzellfallentscheidungen... Soll es alles geben, ist natürlich nicht richtig, aber jede Kasse schaut auf die Ausgaben und wird Prioritäten setzen, so traurig das auch ist.

Aber es ist nicht bei jeder Kasse so, das muss man wirklich dazusagen. Vielleicht ist die Mitarbeiterin deiner Kasse in einer A Kategorie :D

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 23.08.2011, 16:48

Hallo,
jeder Mitarbeiter hat auch eine Individualität beim Managen von Fällen.
Und ich denke auch, dass Deine Rehafreundin von der Materie recht wenig Ahnung hat. Mit den Aussagen zu ihr Fall und dem Vergleich schadet sie dem Ansehen ihrer Kasse.
Ich kann mir nur vorstellen, dass der Fall im Detail anders gelagert war.

LG, Fee

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 23.08.2011, 20:45

vielleicht liegt es auch daran, dass Personalsachbearbeiter ein größeres Aufgabenspektrum haben als "gewöhnliche" Sachbearbeiter.....und daher auch nicht so viel Erfahrung im KG-Fallmanagement.

vielleichst hast du auch einen übermotivierten Sachbearteier, der in Aktionismus verfällt.

das kann dir wohl keiner genau sagen.

Gruß
Lady Butterfly

BEK-Frust
Beiträge: 139
Registriert: 16.10.2010, 22:24

Beitrag von BEK-Frust » 24.08.2011, 10:09

Dazu habe ich jetzt auch nochmal eine Frage.

Dürfen Krankenkassen eigentlich ihre Versicherten zwingen ihren Arbeitsplatz zu kündigen?
Wissen die eigentlich was das für die Versicherten für Folgen haben kann.
Meine Schwester arbeitet bei der Agentur für Arbeit und hat mir geraten nicht zu kündigen.
Ich habe auch Probleme mit meinem Arbeitgeber (Mobbing/ Drohungen usw.) und habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Auch der hat mir davon abgeraten.

Ich beziehe jetzt seit einer Woche Krankengeld und hatte bereits einen netten anruf von meiner KK. Die Sachbearbeiterin will jetzt Freitag wieder anrufen. Wenn mein Chef anruft sagen ich ihm er soll sich an meinen Anwalt wenden kann ich das der Sachbearbeiterin auch sagen?
Der Anwalt wird erst die Kündigung für mich schreiben wenn ich einen neuen Arbeitsplatz habe und solange soll ich mich AU- schreiben lassen. Zum glück wird das auch bereits nächsten Monat der Fall sein.

Gruß
BEK-Frust

Fussballer
Beiträge: 214
Registriert: 06.10.2009, 21:14

Beitrag von Fussballer » 24.08.2011, 12:06

nie und nimmer würde ich kündigen... und schon garnicht weil die deine Krankenkasse aus der Krankengeldstatistik raushaben will..

Denke mal wenn du wegen den Drohungen/dem Mobbing mit einer psychischen Diagnose krankgeschrieben bist, werden Argumentationen kommen wie 'sie haben in dieser Firma so in dieser Form sowieso keine Zukunft mehr / sobald sie wieder gesund sind und wieder arbeiten gehen sind sie innerhalb von ein bis zwei Wochen sowieso wieder krankgeschrieben / wollen sie überhaupt noch in diese Firma zurück / hat das noch Sinn?' etc...

Wenn du dann sagst, das du dich wegbewerben willst kommt der Vorschlag zu kündigen.. denn wenn dein Arbeitsverhältnis nichtmehr besteht, müsste auch der Grund für deine Arbeitsunfähigkeit (Drohung/Mobbing/psychischer Druck) weg sein.. und dann kannst du dich 'ganz befreit' anderweitig bewerben... nicht drauf reinfallen!!!

Wenn du selber kündigst, nimmst du billigend den Zustand der Arbeitslosigkeit in Kauf und hast mal schnell 3 Monate Sperrfrist soweit ich weiss... Ausnahme: du gehst vorab zur Agentur für Arbeit und schilderst den Fall.. dann, und nur dann, mit deren Zustimmung könntest du dir überlegen zu kündigen.. aber Obacht: ALG I gibt es nur noch 12 Monate lang und die können sehr schnell vorbei sein...

Mein Tipp: die Dame von der KK nicht an den Rechtsanwalt verweisen.. sag das du eigentlich in der Firma bleiben willst aber du noch nicht soweit bist. Solange dir dein Arzt dir die Krankmeldungen ausstellt, haben die wenig Chancen.. Wenn die Krankmeldung von einem Allgemeinarzt kommt, kann es sein, das du sehr schnell eine Vorladung beim MDK bekommst, daher mein Rat: die Arbeitsunfähigkeit immer von einem Facharzt der jeweiligen Richtung (Psychologe, Orthopäde, etc.) bescheinigen lassen!

Aber nicht falsch verstehen, ich sage nicht 'mach einfach mal eine Zeit lang krank'.. in der Zeit in der du krankgeschrieben bist, würde ich mich sofort auf die Suche nach einer neuen Stelle machen.. du kannst dafür auch die Unterstützung der Agentur für Arbeit einholen, dann bekommst du Vermittlungsvorschläge zugeschickt und bekommst einen Account sodass du dein Profil dort hinterlegen kannst...

Gute Besserung!

hammer62
Beiträge: 37
Registriert: 10.10.2009, 19:23

zurück zur eigentlichen Frage

Beitrag von hammer62 » 24.08.2011, 17:31

Ja es gibt unterschiedliche Bearbeitungen. Nicht Mitarbeiterbezogen oder "Normaler Versicherter, sondern abhängig vom einzelnen "Bearbeiter". Das liegt an den unterschiedlichen Mitarbeitern der Kasse. Der eine handelt sofort so, der andere etwas anders.
Kommt doch auf die jeweilige Situation des Mitarbeiters an. Der eine ist total "versackt" da dauert halt alles länger. Der andere ist auf dem lfd. und kann sofort aktiv werden usw.

Wie beim Finanzamt, bei einer Person kommt der Bescheid nach 2-4 Wochen, bei der anderen nach 6 Monaten...

DennyCrane
Beiträge: 16
Registriert: 16.08.2011, 16:25

Beitrag von DennyCrane » 24.08.2011, 17:49

Hallo!

Natürlich kann die KK niemanden zwingen zu kündigen. Allerdings kann sie dies im Rahmen ihrer Beratung ansprechen, um es dir quasi als Option aufzuzeigen. Allerdings sie dich nicht im Rahmen der Mitwirkungspflicht auffordern. Es kommt eben immer daraum an, wie man miteinander spricht. Ich gehe einfach davon aus, dass dein Ansprechpartner bei deiner KK das falsch rüber gebracht hat, bzw. es vielleicht sogar bewusst so verpackt hat.

Leider sehen einige Sachbearbeiter aufgrund des Druck nicht mehr, dass es sich um deine Existenz handelt, um die es geht. Manche sind auch einfach nicht dazu geeignet und/oder schlecht ausgebildet.


LG

kronk
Beiträge: 27
Registriert: 23.08.2011, 11:23

Beitrag von kronk » 26.08.2011, 13:13

Bei uns gibt es die separate Mitarbeiterkasse, wie schon bereits erwähnt, aus Datenschutzgründen.

Die Bearbeitung ist aber gleich...auch hier werden Mitarbeiter zum MDK geschickt. Da wird keinen Unterscheid gemacht, denn auch die Mitarbeiterkasse ist zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet, basiert ja alles auf denselben Gesetzen/Richtlinien/Verordnungen/whatever.

Das finde ich auch gut so. Weit verbreitet ist das Denken, dass es bei Kassen für die Mitarbeiter sowas wie "Personalkauf" mit tollen Angeboten und Rabatten gibt. Nein, das ist nicht so. Vielleicht wird ein Antrag mal flotter bearbeitet, was dann aber auch meist daran liegt, dass man mal eben schnell persönlich rübergehen kann und es direkt besprechen kann, sofern die Mitarbeiterkasse in der Nähe ist.

Was Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld und Co. betrifft so greift hier das Betriebliche Eingliederungsmanagament...siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Betrieblic ... management

Als dieses Programm eingeführt wurde, kam es anfangs gar nicht gut an, da viele meinten, es sei Ausspioniererei und man würde auf diese Art und Weise die zur-Last-fallenden-weil-AU Kollegen über Umwege "rauskicken" wollen. Es hat viel Aufklärung gebraucht, damit erkannt wurde, dass es wirklich eine Hilfestellung sein soll. Und das BEM ist keine kasseneigene Angelegenheit.

Also ganz klares NEIN. Bei uns wird kein Unterschied gemacht und so sollte es auch sein.

Davon abgesehen, wird hier auch bestimmt keine Kasse zugeben, wenn es anders läuft, denn damit würde sie sich ins eigene Fleisch schneiden und ggf. sogar strafbar machen... :lol: Mir ist aber auch klar, dass viele Kunden tatsächlich glauben, man würde bevorteilt werden.

Den einzigen Vorteil sehe ich auch nur darin, dass man sich als Mitarbeiter besser mit den Hintergründen auskennt, ggf. weiß, wo man nachschauen muß, welche Fragen man stellen muß, sich besser damit auskennt, worauf man Anspruch hat, wie Verfahren korrekt eingeleitet werden, an welche Stellen man sich wenden muß. Das bringt der Beruf dann eben mit sich.

Viele Grüße
Kronk

tan.ia
Beiträge: 7
Registriert: 23.08.2011, 08:36

Beitrag von tan.ia » 28.08.2011, 20:01

@kronk:

danke für deine Antwort. die hat mir geholfen, das ganze etwas anders zu betrachten.

du erwähnst ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. ich hab mir auch den Link durchgelesen. warum ist sowas für Arbeitgeber nicht verpflichtend? bei uns in der Firma gibt es sowas wie bei dir nicht. gibts sowas nur bei Krankenkassen?

kronk
Beiträge: 27
Registriert: 23.08.2011, 11:23

Beitrag von kronk » 29.08.2011, 15:11

Nein, das ist nicht nur für Krankenkassen, sondern sollte idealerweise im Rahmen der Fürsorge des Arbeitgebers überall stattfinden. Ich gehe aber mal davon aus, dass sich nur "große" Arbeitgeber daran beteiligen. Im öffentlichen Dienst mit dürfte es meist zu finden sein.

Antworten