Versicherungsart nach Beschäftigungsende

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Penny
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Versicherungsart nach Beschäftigungsende

Beitrag von Penny » 12.12.2016, 18:19

Hallo miteinander,

ich habe hier vor ca. 2 Jahren schonmal gute Hilfe bekommen, jetzt melde ich mich wieder, weil ich in einer ähnlichen Situation stecke leider...

Ich bin seit ca. 8 Wochen krankgeschrieben und habe meine Arbeitsstelle zum 31.12. gekündigt. Für mich ist die Arbeit aufgrund der Belastung nicht mehr machbar und ich werde auch nicht mehr in dem Beruf arbeiten können. Vor 2 Jahren war ich schonmal 5 Monate AU deswegen.

Meine Krankschreibung endet mit dem Ende meiner Beschäftigung und ich werde erstmal ALG1 beantragen und mich beruflich umorientieren/einen Job in einem neuen Feld suchen. Mein Arzt wird mir attestieren, dass die Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen auf ärztlichen Rat erfolgte, damit ich keine Sperrzeit beim ALG1 bekomme. Letztlich kann ich mir diesbzgl. aber nicht 100% sicher sein ob es anerkannt wird bis es soweit ist (Vorabauskunft nicht möglich + Alo melden soll ich mich erst nach Ende der AU).

Bei normalem ALG1-Bezug wäre ich ja über die Agentur für Arbeit wieder pflichtversichert. Soweit ich weiss übernimmt das Arbeitsamt aber im Falle eine Leistungssperre im ersten Monat auch die KV nicht, dafür greift die kostenlose Nachversicherung (?) der Krankenkasse. Nun bin ich durcheinander weil ich woanders gelesen habe, dass eine Familienversicherung vorrangig vor dieser Nachversicherung sei. Stimmt das? Mein Mann ist bei der gleichen Krankenkasse.

Ich bin mir nicht sicher was ich jetzt tun soll. Soll ich vorsorglich für den Fall der Fälle eine Aufnahme in die Familienversicherung beantragen, bis das mit der Arbeitsagentur geklärt ist? Kann die Familienversicherung auch rückwirkend beantragt werden, also z.B. wenn ich in der 2. Januarwoche oder so weiß wie das Arbeitsamt entscheidet?
Ist das überhaupt wirklich so mit der Vorrangigkeit?

Was passiert im schlimmsten Fall? So wie ich es verstanden habe würde ich wenn ich gar nichts mache (was ich nicht vorhabe) einfach in die freiwillige Versicherung rutschen oder, und dann würden Beiträge anfallen?

Schonmal Danke im voraus für jegliche Hilfe.

LG Penny

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.12.2016, 18:27

Hallo,
also Beiträge fallen für dich in keinem Fall an.
Du beantragst ALG-1 zum 01.01.2017 und bekommst es auch - dann ist die Sache klar, deine Versicherung wird nahtlos ab 01.01.2017 als Pflichtmitgliedschaft (ALG-1 Bezug) weitergeführt.
Du bekommst eine Sperrzeit - dann beginnt die Krankenversicherung über das Arbeitsamt bei deiner Kasse ab dem 29.1.2017 - für die Zeit vom 01.01.2017 - 28.01.2017 wird deine Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt (so kenne ich es jedenfalls) - alternativ kann aber auch die kostenlose Familienversicherung bei deinem Ehemann bis zum Beginn des ALG-1 Bezuges durchgeführt werden. Egal, wie auch immer - du bist versichert und musst keine Extrabeiträge zahlen.
Nur als Ergänzung und Hinweis - sollte deine Arbeitsunfähigkeit doch über den 31.12.2016 andauern hast du ab dem 01.10.2017 Anspruch auf Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 13.12.2016, 07:17

Czauderna hat geschrieben: [...] für die Zeit vom 01.01.2017 - 28.01.2017 wird deine Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt (so kenne ich es jedenfalls) - alternativ kann aber auch die kostenlose Familienversicherung bei deinem Ehemann bis zum Beginn des ALG-1 Bezuges durchgeführt werden.
Die Familienversicherung ist vorrangig und verdrängt den nachgehenden Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Eine Wahl/Alternative gibt es nicht.

@Penny: Die Famlienversicherung besteht kraft Gesetz und wird ggf. auch rückwirkend hergestellt. Eine "Antragsfrist" oder ähnliches gibt es dafür nicht.

Gruß
Swantje

Penny
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Beitrag von Penny » 16.12.2016, 23:37

Danke für Eure Antworten. Damit bin ich schonmal beruhigt und werde also abwarten was das Arbeitsamt sagt und weiss aber dass die KV gesichert ist.

Im Krankengeldbezug bin ich schon, mein Arzt wird mich aber nach Ende meines Arbeitsvertrags nicht weiter AU schreiben weil sich die Arbeitsunfähgikeit sehr auf die aktuelle Tätigkeit bezieht bzw es langsam besser wird aber sich garantiert wieder verschlechtern würde wenn ich wieder zurückgehe. Was anderes denke ich kann und will ich bald wieder machen. Aber das nur am Rande.

Danke nochmal und LG

Penny

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