Versicherungsschutz rückwirkend


 
Versicherungsschutz rückwirkend
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Kenzo77



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Di Jan 10, 2012 3:22 pm    Titel: Versicherungsschutz rückwirkend

Hallo zusammen,
ich habe da auch mal eine Frage.
Ich bin zum 29.11.2011 gekündigt worden.
Die Agentur für Arbeit hat mich zum 01.01.2012 angemeldet.
Es gibt wohl ein 30tg. Versicherungsschutz rückwirkend. Dies würde aber nicht mehr greifen weil 1 Tag dazwischen liegen würde. Daher muss ich jetzt denn vollen monat zahlen, stimmt das so?

Bin über jeden Tipp dankbar.


Gruß
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amerin



Anmeldungsdatum: 25.02.2010
Beiträge: 152

Verfasst am: Di Jan 10, 2012 4:52 pm    Titel:

Warum wurde nicht zum 30.11.2011 arbeitslos gemeldet?
_________________
Gruß amerin
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Kenzo77



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Di Jan 10, 2012 7:44 pm    Titel:

ich habe mein Antrag (ALG II ) 16.11.2011 gestellt, da auch früher kein Termin frei war. Gemeldet hatte ich mich fristgerecht. Am 1 Tag der ALO.
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bruderherz



Anmeldungsdatum: 06.01.2012
Beiträge: 2

Verfasst am: Di Jan 10, 2012 11:09 pm    Titel:

Unverständlich, bei Alg2 wird der ganze Monat bezahlt, bei Alg1 sollte man sich zum Zeitpunkt der Kündigung anmelden, wenn man aber unterschreibt(nichts gewusst zu haben) kann man sich auch 1Tag vor Anspruchsbeginn anmelden. Allerdings wird es Zeit, dass Alg1 und 2 wieder zusammengelegt werden.
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ratte1



Anmeldungsdatum: 22.09.2007
Beiträge: 605

Verfasst am: Di Jan 10, 2012 11:58 pm    Titel: Re: Versicherungsschutz rückwirkend

Kenzo77 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich habe da auch mal eine Frage.
Ich bin zum 29.11.2011 gekündigt worden.
Die Agentur für Arbeit hat mich zum 01.01.2012 angemeldet.
Es gibt wohl ein 30tg. Versicherungsschutz rückwirkend. Dies würde aber nicht mehr greifen weil 1 Tag dazwischen liegen würde. Daher muss ich jetzt denn vollen monat zahlen, stimmt das so?
Leider ja. Der sogenannte nachgehende Leistungsanspruch ist in § 19 Abs. 2 SGB V geregelt. Und dieser besteht ausdrücklich nur 1 Monat.

MfG
ratte1
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2962

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 7:39 am    Titel:

Bestand noch ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung oder wurde eine Entlassungsentschädigung gezahlt.? Sofern aufgrund der genannten Umstände kein anspruch auf ALG I besteht, erfolgt erst eine anmeldung zu dem Termin wie die AfA gemeldet hat. 1 Monat ist ist halt der vom Gesetgeber vorgeschriebene Rahmen.
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
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Kenzo77



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 4:27 pm    Titel:

Hallo,
nein, ich bin in der Probezeit von 6 Monate gekündigt worden. Also heisst das, weil ich 1 Tag darüber bin; das ich dann denn vollen Monat und denn 1 Tag selbst bezaheln muss?
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 5:43 pm    Titel:

Hallo,

besteht ggf. ein Familienversicherungsanspruch für die Zeit?
Hast Du in der Zeit Leistungen in Anspruch genommen?

Rechtlich ist es so, dass wenn Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, Dich nicht rührst, bist Du als Arbeitsloser wieder neu versichert, hast eine Lücke. Ansonsten musst Du Dich freiwillig versichern.

LG, Fee
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Kenzo77



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Do Jan 19, 2012 12:51 pm    Titel:

Hallo und danke!
Nein, ich bin für eine Familienversicherung zu alt Wink
Ich wurde ja am 29.11 gekündigt habe denn Antrag auf ALO II am 16.11.2011 (laut Bewilligungsbescheid) gestellt. Mein le. Lohn habe ich am 12.12. bekommen.

Ich verstehe gerade nichts mehr Crying or Very sad
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