Verstehe nur BHF!! Aussteuerung und ALG I Verständnisfragen

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Moderator: Czauderna

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mado2015
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Verstehe nur BHF!! Aussteuerung und ALG I Verständnisfragen

Beitrag von mado2015 » 08.03.2017, 19:22

Hallo,

ich bin seit ca. 73 Wochen nun krankgeschrieben und als Betriebsratsmitglied noch immer in Anstellung mit unbefristeten Vertrag. Meine Krankheit ist auf Grund von div. psy. Problemen. Nun war ich heute bei der Arbeitsagentur und habe Ihnen die Aussteuerung mit dem Schreiben von der KK mitgeteilt.

Ich wurde daraufhin aufgenommen und habe 3 verschiedene Sachen zum Ausfüllen erhalten, einmal für die KK, Arbeitgeber und für mich zu Ausfüllen.

Meine Frage:

Ich habe ein Schreiben zum Ausfüllen erhalten für den MDK der Arbeitsagentur, aus dem hervorgeht, dass ich meine Krankheit(en) näher schildern soll! Im Anhang dieses Schreibens ist noch eine Schweigepflichtentbindung für sämtliche Ärzte aufgelistet! Hat jemand Erfahrungen damit ?

Ich verstehe um ehrlich zu sein nicht das ganze um die Nahtlosigkeit! Ich bin krank und werde ausgesteuert und erhalte jetzt ALGI, aber ich muss hierzu ja dem Arbeitsmarkt mehr als 15 Stunden zur Verfügung stehen oder sehe ich das falsch ? Mein Arzt attestiert mir ja weiterhin dass ich krank bin und wie kann ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ?
Im Antrag von der Arbeitsagentur steht auch, ob ich denen zur Verfügung stehe ?? Ich verstehe grad nur Bahnhof! ;((

Vielleicht könnt Ihr ja mir weiterhelfen, ich wäre euch sehr dankbar.

Und eine letzte Frage, wenn mein Arzt mich nicht mehr weiter krank schreibt muss ich ja wieder arbeiten gehen, so weit so gut, aber was bringt das dem Arbeitsamt oder wenn der MDK mich gesund schreibt ? Was würde das für mich bedeuten ??

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 08.03.2017, 19:29

Gemeint ist wohl nicht der MDK (den haben nur die Krankenkassen), sondern der ärztliche Dienst (ÄD).

Der Sinn ist ein ganz einfacher: stellt der fest, dass du für mehr als sechs Monate keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kannst, wird das Arbeitsamt dich auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, um dich dann so schnell wie möglich an die Rentenversicherung "abzuschieben".

Im Antrag musst du selbstverständlich angeben, dass du dich mit deinem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung stellst, um einen grundlegenden Anspruch auf ALG I zu haben. Wie hoch dieses Restleistungsvermögen ist, wird dann durch den ÄD festgestellt.

mado2015
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Danke

Beitrag von mado2015 » 08.03.2017, 21:17

Danke für die Info, wenn ich das richtig verstehe.
Der ärztliche Dienst sagt dann nicht ich könne weiterhin in meine alte Beschäftigung gehen ? Wenn ich ja theoretisch arbeiten kann warum dann nicht bei meinem Arbeitgeber mit dem ich einen Arbeitsvertrag noch inne halte ? Wo ist da der Unterschied ? Muss mein Facharzt mich weiterhin krankschreiben und ich diese Krankmeldung dann dem Arbeitsamt abgeben ?

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 08.03.2017, 21:32

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass der ÄD dich kerngesund ohne weitere Einschränkungen schreibt, wenn du immerhin die vollen 78 Wochen Krankengeld erhalten hast. Der Arzt schreibt dich ja nicht umsonst fleißig AU, der wird dafür seinen guten Grund haben und wenn er einen aussagekräftigen Befund anfertigt kann man gerade wenn es wie hier um die Psyche geht damit rechnen dass eine teilweise oder eine vollständige Einschränkung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wird.

Wenn festgestellt wird dass du zwar erwerbsfähig bist, aber nur mit Einschränkungen (was dann z. B. heißen kann kein Stress, keine Schichtarbeit, kein Zeitdruck, keine große Kälte/Hitze, wechselnd stehen/sitzen oder nicht stehen oder nicht sitzen, usw. usf.), kann theoretisch vom Arbeitgeber ein leidensgerechter Arbeitsplatz für dich verlangt werden. In der Praxis gibt es diese leidensgerechten Arbeitsplätze nicht.

Krankschreiben musst du dich weiterhin, allerdings würde ich keine Kopie an das Arbeitsamt schicken, weil das für die ein willkommener Anlass wäre die Leistungen ganz einzustellen. Die Kopie an den (Noch-)Arbeitgeber und an die KK solltest du weiterhin verschicken, nur das Arbeitsamt soll keine AU erhalten.

mado2015
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Beitrag von mado2015 » 12.03.2017, 20:32

Hallo zusammen,

ich war mit meinen Unterlagen bei der Ag. für Arbeit und ich war, um es gelinde auszudrücken, sehr geschockt. Die Dame aus der Leistungsabteilung wollte meinen Antrag besser gesagt den Teil für den medizinischen Dienst gar nicht annehmen, weil Sie meinte, dass ich eh vom medizinischen Dienst eine Ablehnung erhalten werde (wie Sie darauf kommt hat Sie mir natürlich nicht sagen können)! Nun ja Sie sagte mir, dass die Arbeitsvermittlung mich ja aufnehmen kann und wenn ich dann noch arbeitsunfähig sein sollte wäre es im Sinne aller dann mit dem Gutachten und dem medizinischen Dienst dann zu starten. Ich habe um ehrlich zu sein überhaupt nicht verstanden was Sie damit bezwecken wollte. Ich habe darauf bestanden, dass Sie das weiterleitet und ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, da ich zum einen weiterhin auf weiteres "arbeitsunfähig" bin und auch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe und wenn ich nicht mehr krank wäre ich ja eine Arbeit hätte.

Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht ? Es ist zum Verzweifeln, ich werde in 2 Wochen ausgesteuert.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 12.03.2017, 21:36

Ist denn jetzt der Antrag angenommen worden bzw. hast du da etwas, dass der Antrag in Bearbeitung ist?

Dann müssten die medizinischen Unterlagen doch eh nachgefordert werden... ohne die kann der Amtsarzt nämlich nichts anfangen.

mado2015
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Beitrag von mado2015 » 12.03.2017, 21:42

Ich soll meinen Antrag bis in 2 Wochen abgeben, da die Bescheinigung vom Noch-Arbeitgeber und der Krankenkasse fehlt, der medizinische Teile habe ich abgegeben, es war aber wirklich ein Akt von ca. 1 Std. das Ding überhaupt auf arbeitsunfähig abzugeben und die Ag. für Arbeit gebeten mich auch so einzuschätzen, ich musste quasi auf Bitten verlangen meine Krankheit überhaupt anzuerkennen! Was es nicht alles gibt!

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