Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Moderator: Czauderna
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Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Hallo zusammen,
Ich werde mein Studium in Deutschland in diesem Wintersemester'19 an der Deutschen Universität beginnen (eingeschrieben als Student).
Ich bin Nicht-EU-Ausländer und werde zu Semesterbeginn 29 Jahre alt sein (Mein Geburtsdatum ist der 1. Oktober 1990).
Nachfolgend finden Sie die Details:
- Einwanderungsstatus: Ich werde Student im Langzeitstudentenvisum sein.
- Semesterbeginn: 1. Oktober 2019
- Aufnahme in den Masterstudiengang (2 Jahre)
- Ich war nicht früher in Deutschland oder der EU versichert.
Ich möchte wissen, welchen monatlichen Beitrag ich während des Studiums (1. Oktober 2019 bis 30. September 2021) für die Versicherung zahlen müsste?
Ich bin verwirrt, denn da ich Student bin (und mein monatliches Einkommen wird auch bei Studentenjobs unter 1000 Euro liegen).
In Anbetracht dessen, dass ich mich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheide:
*Wird es ~100 Euro für das erste Jahr oder beide Jahre sein?
*Wird es ~100 Euro für Oktober 2019 bis September 2020 und dann zusätzliche Beiträge sein, da ich für Oktober 2020 bis September 2021 über 30 Jahre alt wäre)?
*Ich hatte mich mit dem TK-Kundensupport in Verbindung gesetzt und sie sagen, dass mir seit meinem Semesterbeginn (1. Oktober 2019) ~190 Euro berechnet werden. Ich wäre 29 Jahre alt und ich bin mir nicht sicher, ob er mir die richtigen Informationen gegeben hat, denn überall wird erwähnt, dass für Schüler über 30 Jahre ein zusätzlicher Beitrag erhoben wird.
Jede Hilfe wäre sehr willkommen.
Hallo zusammen,
Ich werde mein Studium in Deutschland in diesem Wintersemester'19 an der Deutschen Universität beginnen (eingeschrieben als Student).
Ich bin Nicht-EU-Ausländer und werde zu Semesterbeginn 29 Jahre alt sein (Mein Geburtsdatum ist der 1. Oktober 1990).
Nachfolgend finden Sie die Details:
- Einwanderungsstatus: Ich werde Student im Langzeitstudentenvisum sein.
- Semesterbeginn: 1. Oktober 2019
- Aufnahme in den Masterstudiengang (2 Jahre)
- Ich war nicht früher in Deutschland oder der EU versichert.
Ich möchte wissen, welchen monatlichen Beitrag ich während des Studiums (1. Oktober 2019 bis 30. September 2021) für die Versicherung zahlen müsste?
Ich bin verwirrt, denn da ich Student bin (und mein monatliches Einkommen wird auch bei Studentenjobs unter 1000 Euro liegen).
In Anbetracht dessen, dass ich mich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheide:
*Wird es ~100 Euro für das erste Jahr oder beide Jahre sein?
*Wird es ~100 Euro für Oktober 2019 bis September 2020 und dann zusätzliche Beiträge sein, da ich für Oktober 2020 bis September 2021 über 30 Jahre alt wäre)?
*Ich hatte mich mit dem TK-Kundensupport in Verbindung gesetzt und sie sagen, dass mir seit meinem Semesterbeginn (1. Oktober 2019) ~190 Euro berechnet werden. Ich wäre 29 Jahre alt und ich bin mir nicht sicher, ob er mir die richtigen Informationen gegeben hat, denn überall wird erwähnt, dass für Schüler über 30 Jahre ein zusätzlicher Beitrag erhoben wird.
Jede Hilfe wäre sehr willkommen.
Re: Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Hallo und willkommen im Forum.
hier erst mal eine Erläuterung zur Höhe des Pflichtbeitrags für Studenten - da ist es gut erklärt.
Grundsaetzlich gilt die Pflichtversicherung als Student, wenn man noch keine 14 Fachsemester studiert hat und unter 30 Jahre alt ist. Eine Verlängerung der Krankenversicherungspflicht als Student kann bei der Krankenkasse beantragt werden - wenn die Kasse der Verlängerung, also mehr als 14 Fachsemester oder Pfllicutversicherung über das 30. Lebensjahr hinaus, zustimmt verbleibt es beim "Studentenbeitrag", ansonsten wir die Mitgliedschaft dann als freiwillige Versicherung fortgesetzt und dann wären die ca. 190,00 € (kan von Kasse zu Kasse verschieden sein) festgesetzt.
Gruss
Czauderna
hier erst mal eine Erläuterung zur Höhe des Pflichtbeitrags für Studenten - da ist es gut erklärt.
Grundsaetzlich gilt die Pflichtversicherung als Student, wenn man noch keine 14 Fachsemester studiert hat und unter 30 Jahre alt ist. Eine Verlängerung der Krankenversicherungspflicht als Student kann bei der Krankenkasse beantragt werden - wenn die Kasse der Verlängerung, also mehr als 14 Fachsemester oder Pfllicutversicherung über das 30. Lebensjahr hinaus, zustimmt verbleibt es beim "Studentenbeitrag", ansonsten wir die Mitgliedschaft dann als freiwillige Versicherung fortgesetzt und dann wären die ca. 190,00 € (kan von Kasse zu Kasse verschieden sein) festgesetzt.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 2
- Registriert: 06.09.2019, 16:23
Re: Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Vielen Dank, dass du mich auf die Webseite weitergeleitet hast.
Ich möchte wissen, wie das Alter für die Entscheidung über den Gesamtbeitrag berechnet wird (ca. 110 Euro für unter 30 Jahre und ca. 190 Euro für Studenten über 30 Jahre). Wird es an dem Tag, an dem ich mich um eine Versicherung bewerbe, oder an dem Tag seit Beginn meines Semesters berücksichtigt?
Muss ich auch in Deutschland meine Versicherung jährlich verlängern? Oder die Versicherung erfolgt für die gesamte Dauer meines Masterprogramms ab Studienbeginn (2 Jahre).
Mein Zweifel ist, was wäre mein ungefähren Gesamtbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (wenn man bedenkt, dass ich den Semesterbeginn am 1. Oktober 2019 und das Geburtsdatum am 1. Oktober 1990 habe)?
PS: Bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, ich lerne es noch.
Ich möchte wissen, wie das Alter für die Entscheidung über den Gesamtbeitrag berechnet wird (ca. 110 Euro für unter 30 Jahre und ca. 190 Euro für Studenten über 30 Jahre). Wird es an dem Tag, an dem ich mich um eine Versicherung bewerbe, oder an dem Tag seit Beginn meines Semesters berücksichtigt?
Muss ich auch in Deutschland meine Versicherung jährlich verlängern? Oder die Versicherung erfolgt für die gesamte Dauer meines Masterprogramms ab Studienbeginn (2 Jahre).
Mein Zweifel ist, was wäre mein ungefähren Gesamtbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (wenn man bedenkt, dass ich den Semesterbeginn am 1. Oktober 2019 und das Geburtsdatum am 1. Oktober 1990 habe)?
PS: Bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, ich lerne es noch.
Zuletzt geändert von vanguard478 am 30.03.2020, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Hallo,
oh, das ist ein ungewöhnlicher Sachverhalt, den ich so in meiner Praxis auch noch nicht hatte. Ich denke aber, dass in diesem Fall die TK, die du kontaktiert hast, mehr das Fachwissen hat und dir eine richtige Auskunft gegeben hat, also keine Pfllicutvgersicherung sondern eine freiwillige Versicherung.
Vielleicht kann ein aktiver Experte sich dazu nochmals äussern - ?.
Gruss
Czauderna
oh, das ist ein ungewöhnlicher Sachverhalt, den ich so in meiner Praxis auch noch nicht hatte. Ich denke aber, dass in diesem Fall die TK, die du kontaktiert hast, mehr das Fachwissen hat und dir eine richtige Auskunft gegeben hat, also keine Pfllicutvgersicherung sondern eine freiwillige Versicherung.
Vielleicht kann ein aktiver Experte sich dazu nochmals äussern - ?.
Gruss
Czauderna
Re: Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Hallo,
es ist immer der erste Tag des Semesters entscheidend, welche Beitragshöhe gilt.
Am 1.10.2019 und 1.4.2020 ist das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet. Es gilt für diese beiden Semester ein Monatsbeitrag von ca. 105 - 110 Euro monatlich. Am 1.10.2020 ist das 30. Lebensjahr vollendet (nämlich am 30.9.2020 um 24 Uhr). Es gilt dann der höhere Beitrag von 190 Euro monatlich. Manche Krankenkasse bieten für 6 Monate noch einen Übergangstarif, deren Beitragshöhe zwischen diesen beiden Beiträgen liegt.
Die Hochschule stellt fest, wie viele Fachsemester bereits zurückgelegt wurden. Bachelor- und Master-Semester werden unter Umständen addiert. Der studentische Beitrag endet mit dem 14. Fachsemester (ggf. auch vor dem 30. Geburtstag).
Wenn es besondere Gründe für eine Verzögerung des Studiums gibt, kann unter Umständen auch noch länger der Studentenbeitrag gelten. Ggf. bei der Krankenkase einen Antrag auf Verlängerung der studentischen Versicherung anfordern und dem ausgefüllten Antrag entsprechende Nachweise beifügen.
Gruß
RHW
es ist immer der erste Tag des Semesters entscheidend, welche Beitragshöhe gilt.
Am 1.10.2019 und 1.4.2020 ist das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet. Es gilt für diese beiden Semester ein Monatsbeitrag von ca. 105 - 110 Euro monatlich. Am 1.10.2020 ist das 30. Lebensjahr vollendet (nämlich am 30.9.2020 um 24 Uhr). Es gilt dann der höhere Beitrag von 190 Euro monatlich. Manche Krankenkasse bieten für 6 Monate noch einen Übergangstarif, deren Beitragshöhe zwischen diesen beiden Beiträgen liegt.
Die Hochschule stellt fest, wie viele Fachsemester bereits zurückgelegt wurden. Bachelor- und Master-Semester werden unter Umständen addiert. Der studentische Beitrag endet mit dem 14. Fachsemester (ggf. auch vor dem 30. Geburtstag).
Wenn es besondere Gründe für eine Verzögerung des Studiums gibt, kann unter Umständen auch noch länger der Studentenbeitrag gelten. Ggf. bei der Krankenkase einen Antrag auf Verlängerung der studentischen Versicherung anfordern und dem ausgefüllten Antrag entsprechende Nachweise beifügen.
Gruß
RHW
Re: Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Ich wusste gar nicht, dass es da andere Beiträge gibt für Studierende, die schon älter sind. Gut zu wissen, da ich auch betroffen bin. Vielen Dank!
Re: Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Hallo,
seit 01.01.2020 gibt es die Beschränkung auf 14 Fachsemester nicht mehr, es gilt nur noch die Altersgrenze von 30 Jahren. Mit dieser Änderung ist allerdings auch der so genannte Übergangsbeitrag entfallen.
MfG
ratte1
seit 01.01.2020 gibt es die Beschränkung auf 14 Fachsemester nicht mehr, es gilt nur noch die Altersgrenze von 30 Jahren. Mit dieser Änderung ist allerdings auch der so genannte Übergangsbeitrag entfallen.
MfG
ratte1
Re: Studentische Krankenversicherung im Alter von 29 Jahren für Nicht-EU-AusländerInnen
Hallo,
hast du nicht woanders geschrieben, dass du noch familienversichert bist ?
Demnach kannst du maximal 25 Jahre alt sein
Gruss
Czauderna