Guten Abend,
leider ruhen derzeit die Leistungen meiner Krankenversicherung, d.h. ich habe nur Anspruch auf die Notfall-/Akutbehandlung und Früherkennungsuntersuchungen.
Nun habe ich eine Frage zu dem Letztgenannten: Bei mir wurde im Rahmen einer humangenetischen Untersuchung ein Gendefekt diagnostiziert, der das Risiko von bösartigen Tumorerkrankungen begünstigt und weswegen ich an einem engmaschigen Vorsorgeprogramm teilnehmen muss, welches z.B jährliche Darm- und Magenspiegelungen, Hautuntersuchungen etc beinhaltet. obwohl ich weit unter 50 Jahre alt bin .
Fällt das dann in meinem speziellen Fall auch unter die sogenannten "Früherkennungsuntersuchungen" und gibt es §§ auf die ich mich bei der Kommunikation mit der KK berufen könnte? Ich kann mir natürlich jederzeit diesen "Notfallschein" aushändigen lassen, aber sollte ich die Kasse nicht lieber um einen speziellen Schein für die entsprechenden Fachärzte bitten?
Vielen Dank im Voraus!
Ruhen der Leistungen // Früherkennungsuntersuchungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Ruhen der Leistungen // Früherkennungsuntersuchungen
Hallo,
das ist kein "normaler" Fall, von daher denke ich, es ist am Besten direkt die Kasse zu befragen. So, wie geschildert sehe ich keinen Grund, dass die Kasse das verweigern könnte, aber wie gesagt. Vielleicht weiss ein anderer Experte mehr ?.
Gruss
Czauderna
das ist kein "normaler" Fall, von daher denke ich, es ist am Besten direkt die Kasse zu befragen. So, wie geschildert sehe ich keinen Grund, dass die Kasse das verweigern könnte, aber wie gesagt. Vielleicht weiss ein anderer Experte mehr ?.
Gruss
Czauderna
Re: Ruhen der Leistungen // Früherkennungsuntersuchungen
Hallo Lars123,
nach § 16 Abs. 3a SGB V zahlt die Krankenkasse "Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände": https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
Die beschriebenen Untersuchungen gehören nicht zu den Untersuchungen nach § 25+26.
Gruß
RHW
nach § 16 Abs. 3a SGB V zahlt die Krankenkasse "Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände": https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
Die beschriebenen Untersuchungen gehören nicht zu den Untersuchungen nach § 25+26.
Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHW am 05.10.2019, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ruhen der Leistungen // Früherkennungsuntersuchungen
Hallo,
vielen Dank RHW für die Information - @Lars123 - was ist eigentlich aus deiner Sache ALG-2 und/ statt Bafög geworden ?.
Gruss
Czauderna
vielen Dank RHW für die Information - @Lars123 - was ist eigentlich aus deiner Sache ALG-2 und/ statt Bafög geworden ?.
Gruss
Czauderna
Re: Ruhen der Leistungen // Früherkennungsuntersuchungen
@Czauderna Die Kasse sich leider nicht darauf eingelassen und ich habe dann eine Zeitlang leider auch den "Kopf in den Sand gesteckt". Mittlerweile überlege ich mir wirklich, mich zu exmatrikulieren, mir einen Teilzeitjob zu suchen und ergänzend AlG II zu beantragen, um einfach wieder krankenversichert zu sein.