Kann gesetzliche Krankenkasse Aufnahme verweigern?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bernjul
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Kann gesetzliche Krankenkasse Aufnahme verweigern?

Beitrag von bernjul » 05.07.2010, 13:07

Meine Frau möchte die Krankenkasse wechseln und bei der TKK Mitglied werden. Vor zwei Jahren hatte sie Krebs (gutartiger Gehirntumor WHO I). Wir haben Bedenken, dass sie ihre jetzige Krankenkasse kündigt und die TKK aufgrund der Krebserkrankung die Aufnahme verweigert. Sind unsere Sorgen berechtigt?

Bully
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Beitrag von Bully » 05.07.2010, 13:16

Die Sorgen sind unbegründet,

Selbstverständlich können Sie von einer zur anderen GKV wechseln

bernjul
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Beitrag von bernjul » 05.07.2010, 13:29

Bully hat geschrieben:Die Sorgen sind unbegründet,

Selbstverständlich können Sie von einer zur anderen GKV wechseln
Und dies ist ganz sicher völlig unabhängig von irgendwelchen Vorerkrankungen? Die "neue" Krankenkasse kann ganz sicher niemanden ablehnen?

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 05.07.2010, 13:49

§ 175 Abs. 1 SGB V
Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.

Eine Ablehnung wäre nur aus formalen Gründen möglich, wenn Kündigungsfristen usw. nicht eingehalten würden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen aber niemanden wegen "Vorerkrankungen" oder ähnlichem ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

bernjul
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Beitrag von bernjul » 05.07.2010, 14:02

jumpingpoint hat geschrieben:§ 175 Abs. 1 SGB V
Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.

Eine Ablehnung wäre nur aus formalen Gründen möglich, wenn Kündigungsfristen usw. nicht eingehalten würden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen aber niemanden wegen "Vorerkrankungen" oder ähnlichem ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Antwort! Dann schlafe ich doch gleich wieder ruhiger.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.07.2010, 18:15

Es amg zwar sein das die GKV nicht alles zahlt, sich manchmal etwas bockig anstellt was Leistugnen angeht, aber seit 1883 versichern wir unsere Leute ohne darauf zuachten welche Vorerkranungen vorleigen, das nun mal nur so am Rande erwähnt.

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