IKK classic in Ulm - fortlaufend geführter Erfahrungsbericht

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

friesenjunge48
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Beitrag von friesenjunge48 » 13.09.2011, 22:14

Komisch ich schreib Nassauer an und ROEMER meldet sich

Hibl
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Beitrag von Hibl » 14.09.2011, 12:00

Komisch, dich schreibt auch keiner an und du meldest dich ständig...

Mach doch mal einen Deutschkurs, wenn du zuviel Zeit hast!

friesenjunge48
Beiträge: 120
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Beitrag von friesenjunge48 » 14.09.2011, 12:54

Ja Hibl du bist auch so einer---- ist einer nicht so ganz schlau wie du es sein willst , zeigst du deine Stärke in dem du ihm auf seine Rechtschreibung hinweist,mag sein daß ich Fehler mache ,habe trotzdem das Recht,mich hier zu melden.Ich wüsste zum Beispiel nicht,das ich dich um deine Meinung gebeten h ätte,oder jemand anderes ,dich zu meiner Person zu äußern.
Manch einer von den Versicherten ist DUMM ,trotzdem bezahlt er in die Versicherung ein und sichert dadurch den Arbeitsplatz eines Mitarbeiters, manche haben sogar Zeit während Ihrer Arbeitszeit hier zu schreiben.

Zu ROEMER den Mann von der Küste,es gibt auch Norddeutsche die sind etwas agiler.
Ja und wer ist denn damit angefangen, wo es sich hier etwas beruhigt hatte,es ist doch wohl der HIBL und wenn du meinst hier sollte einer mit dem Besen durchfegen,dann sind EURE Beiträge doch auch mit dran,oder???

Und HIBL ich mache gerne Fehler in meinem Schreiben, da lockt man so manchem aus der Reserve, wenn er nicht mehr so recht weiter weiss.

Und jetzt seid so NETT und ärgert den Nassauer nicht mehr, er möchte doch nicht das sein TREAD hier zu einem persönlichen Kampf-HIBL-gegen mich benutzt wird.

friesenjunge48


Leute lest den nächsten Beitrag von Hibl und bildet Eure Meinung
Zuletzt geändert von friesenjunge48 am 14.09.2011, 13:48, insgesamt 2-mal geändert.

Hibl
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Beitrag von Hibl » 14.09.2011, 13:15

Haha ein Kampf?! Natürlich, für dich ist es das wahrscheinlich... Ich amüsiere mich lediglich über dich und deine dummdreiste Art und Weise...

Jetzt hör ich dann aber auch wirklich auf hier zu schreiben, der kleine Pitbull wird ja doch nicht aufhören zurückzubrabbeln..

In diesem Sinne alles Gute Friesentroll, ich hoffe du kommst irgendwann über diese verbitterte Lebensphase hinweg und schaffst es deinen Lebensabend mit deiner Frau zu genießen...

Fussballer
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Beitrag von Fussballer » 14.09.2011, 15:15

und an dieser Stelle machen wir mal einen Schnitt
____________________________________________________________________________________________________________________

jeder beruhigt sich, läuft einmal eine Runde um den Block und hört hier mit off-topioc auf... (und ich will keine Posts lesen müssen a lá 'ICH hab doch nicht angefangen...' oder 'Ich miuss mich doch nicht beruhigen', etc.) :wink:

roemer70
Beiträge: 1445
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Beitrag von roemer70 » 14.09.2011, 21:35

Fussballer hat geschrieben:und an dieser Stelle machen wir mal einen Schnitt
____________________________________________________________________________________________________________________

jeder beruhigt sich, läuft einmal eine Runde um den Block und hört hier mit off-topioc auf... (und ich will keine Posts lesen müssen a lá 'ICH hab doch nicht angefangen...' oder 'Ich miuss mich doch nicht beruhigen', etc.) :wink:
Ich ergänze das gerne um die Nutzungsbedingungen:
Offene Kommunikation und direkter Austausch bilden das Kernstück dieses Forums. Aus diesem Grund sollten die folgenden, allgemein gültigen Kommunikationsregeln beachtet werden:

Formulieren Sie Nachrichten, Artikel, Beiträge und Einträge verständlich und höflich und denken Sie auch an die Interessen Ihres Kommunikationspartners.
Bedenken Sie, dass bei der schriftlichen Kommunikation im Internet non-verbale Faktoren wie Mimik, Gestik und Sprache wegfallen. Es kann deshalb sein, dass schriftliche Aussagen von Kommunikationspartnern unterschiedlich bewertet und verstanden werden.
Beachten Sie weiter, dass Humor, Sarkasmus und Ironie aufgrund fehlender non-verbaler Kommunikation von den Mitgliedern unterschiedlich aufgefasst werden können. Einige Mitglieder sind eventuell mit Abkürzungen und gängigen Unterhaltungscodes im Internet nicht vertraut.
Alle Nachrichten, Artikel, Beiträge und Einträge sollten die positive Entwicklung der Kommunikation konstruktiv fördern.
Melden Sie Kommunikationsverstöße, wenn es sich zweifelfrei um unerwünschte Nachrichten handelt.
Das Veröffentlichen von privaten oder nicht der Wahrheit entsprechenden Nachrichten oder Artikeln ist zu unterlassen und kann juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, können zur Löschung Ihres Profils führen.
Damit haben wir alle was zu lesen, bis die Nassauerin sich mit neuen Entwicklungen meldet.

Nassauer
Beiträge: 221
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Beitrag von Nassauer » 14.09.2011, 23:02

http://www.youtube.com/watch?v=WWA1khq- ... re=related

In diesem Sinne - meine Herren - vertragen Sie sich ...

LG N.

kkforumadmin
Site Admin
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Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Beitrag von kkforumadmin » 15.09.2011, 08:55

Wir sind mittlerweile hier im Forum an einen Punkt der Diskussion angekommen, welche für uns nicht mehr vertretbar ist und auch nicht mehr den Sinn und Zweck des Forums widerspiegelt.

Daher werden wir in Zukunft das Recht vorbehalten Nutzer zeitlich befristet aus dem Forum auszusperren. Sollte dies nicht helfen, werden wir ggf. Nutzer ganz aussperren bzw.
Beiträge schließen.

An dieser Stelle weisen wir nochmals auf die Nutzungsbedingungen des Forums hin ( http://www.krankenkassenforum.de/nutzun ... gungen.php ).

KKforumadmin

Carola
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Beitrag von Carola » 17.09.2011, 18:54

Wie vorher schon gesagt versteh ich nicht wenn einzelne sich in diesen
Tread angiften.
Ist Nassauer sein Bericht, alles andere sollten einzelne Leute unter sich ausmachen.
lg

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 20.09.2011, 08:29

Nehmen wir einmal an, jemand hätte Akteneinsicht bei seiner KK beantragt.
Hat dieser Mensch das Recht, eben jene Akten vollständig und zügig zur Verfügung gestellt zu bekommen?
Wie lange dauert es im Normalfall vom Antrag bis zur Gewährung der Einsicht in die Unterlagen?

LG N.

Bully
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Beitrag von Bully » 20.09.2011, 10:23

Nassauer hat geschrieben:Nehmen wir einmal an, jemand hätte Akteneinsicht bei seiner KK beantragt.
Hat dieser Mensch das Recht, eben jene Akten vollständig und zügig zur Verfügung gestellt zu bekommen?
Wie lange dauert es im Normalfall vom Antrag bis zur Gewährung der Einsicht in die Unterlagen?

LG N.
Hallo Nassauer,

Wollte man Dir eine bereinigte Akte unterjubeln :)

Du hast ein Recht, alle Deiner Person betreffenden, gespeicherten Daten, Urkunden, Korrespondenzen und Bearbeitungsnotizen einzusehen.

Fristsetzung zur Akteneinsicht, z.b. 3 Wochen

Gruß Bully

Hibl
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Beitrag von Hibl » 20.09.2011, 10:26

Nassauer hat geschrieben:Nehmen wir einmal an, jemand hätte Akteneinsicht bei seiner KK beantragt.
Hat dieser Mensch das Recht, eben jene Akten vollständig und zügig zur Verfügung gestellt zu bekommen?
Ja das hat er.
Nassauer hat geschrieben: Wie lange dauert es im Normalfall vom Antrag bis zur Gewährung der Einsicht in die Unterlagen?
LG N.
Da gibt es meines Wissens keine gesetzliche Regelung, aber aus eigener Erfahrung behaupte ich, soetwas sollte umgehend möglich sein. Es sei denn es handelt sich um sehr sehr viele Seiten die kopiert werden müssen, dann kanns evtl. etwas dauern. Aber wenn du persönlich hingehst sollte das sofort möglich sein.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 20.09.2011, 15:22

Hibl hat geschrieben:
Nassauer hat geschrieben:Nehmen wir einmal an, jemand hätte Akteneinsicht bei seiner KK beantragt.
Hat dieser Mensch das Recht, eben jene Akten vollständig und zügig zur Verfügung gestellt zu bekommen?
Ja das hat er.
Naja, so pauschal kann man das jetzt nicht sagen.

§ 25 SGB X
Akteneinsicht durch Beteiligte

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.

(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.

(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 21.09.2011, 10:48

Aus gegebenem Anlass suchte ich heute die örtliche Zweigstelle der IKK classic im Städtchen auf.
Freundliche Gesichter, umgehende Bedienung, alles sehr angenehm.

Da sahen meine müden Augen eine Broschüre, in welcher eine bestimmte Krankheit beschrieben wurde.
Verschiedene Auslöser dieser Krankheit wurden erwähnt.
Als Auslöser gilt dieser Broschüre zufolge beispielsweise eine belastende Situation, die durch ein Beispiel näher beschrieben wurde.

Nun ist diese belastende Situation genau die, welche mancher Nassauer z. Zt. durchlebt.
Und das Beispiel ist eins zu eins genau das Ding, welches Nassauer zu schaffen macht.

Der Unterschied?
Ganz einfach:
Während in der Broschüre der IKK classic der Auslöser mit dem Beispiel für die Krankheit ausdrücklich anerkannt wird, hat mancher Nassauer eine Stellungnahme eines Dr. .... vorliegen, in welcher er eben genau diese Situation mit dem Beispiel als Auslöser für die Krankheit in Abrede stellt.

Merkwürdig, äußerst merkwürdig ...

Vielleicht sollten sich die Leute, welche die Broschüren entwerfen, künftig vorher mit den Gutachtern absprechen, welche Ursache (inkl. Beispiel) für bestimmte Krankheiten anzuerkennen sind.
Das würde manche Peinlichkeit ersparen ...

LG N.
peinlich berührt

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 22.09.2011, 05:53

Wie bereits berichtet wurde, bestand nach Ansicht der ikk classic in Ulm die "für beide Seiten akzeptable Lösung" der Angelegenheit darin, einen ablehnenden KG-Bescheid an mich zu versenden.
So geschehen am 29.8.2011.

Daraufhin wurden die kompletten Unterlagen von mir angefordert und außerdem Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt.

Die Unterlagen wurden mir von der zuständigen Sachbearbeiterin leider nur unvollständig zur Verfügung gestellt.
Da ich sie bis heute nicht habe, muss ich leider davon ausgehen, dass man mir die Begründung des Widerspruches erschweren oder unmöglich machen will.
Eine andere Erklärung für das Zurückbehalten der Unterlagen dürfte es kaum geben.

Was nun den Widerspruch betrifft, so erhielt ich gestern von Frau Nadine M. eine Mail, in welcher sie mitteilt, dass dieser dem Gutachter vorgelegt werden soll?

Warum dem Gutachter?
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Widersprüche, die bei Krankenkassen gegen deren Entscheidungen eingehen, dem Widerspruchsausschuss vorzulegen sind.

Oder täusche ich mich hierin?
Hat jemand von den hier anwesenden KK-Mitarbeitern eine Erklärung für mich, warum mein Widerspruch an den Gutachter geschickt und wohl auch von diesem darüber entschieden werden soll, wie weiter zu verfahren ist?

Das würde mich wirklich sehr interessieren.

Eines noch: Bereits ungefähr in der Mitte des Monats August stellte ich die Prognose, dass die ikk classic sich in diesem Fall genau wieder so verhalten würde, wie bereits früher im Laufe diesen Jahres bei einer anderen Erkrankung geschehen.

Ich meine damit das Leugnen des Vorliegens einer AU, dubiose Begründungen hierfür und schließlich das Nichterbringen der für Krankheitsfälle vorgesehenen Leistung.

Damals wurde ich von einem anderen User gerügt. Er meinte, ich würde die KK vorverurteilen.
Leider trat dann doch genau das ein, was ich vorhergesehen hatte.
Man verstieg sich sogar so weit, ein Fachgutachten anfertigen zu lassen, das jeglicher Grundlage entbehrt, teilweise auf Aussagen und Vermutungen Dritter begründet sein dürfte, aber in seiner Gesamtheit durchaus geeignet ist, die Person des Versicherten bloßzustellen, zu diffamieren und sogar dem Versicherten zu unterstellen, er würde entsprechende Institutionen für seine Zwecke instrumentalisieren.

Bleibt zu hoffen, dass solcher Umgang einer KK mit ihren Versicherten selten ist. Beschämend ist ein solches Verhalten m. E. allemal ...

Wie gesagt - ich habe das Verhalten der KK, sprich der entsprechenden SB, vorausgesehen.
Damals glaubte man mir nicht. Nun wird man es glauben müssen, denn die Fakten sprechen für sich.

Wie ich es manchmal schrecklich finde, Recht zu behalten ...




LG N.

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