Kg-Zahlung eingestellt, keine Unterstützung vom Arzt.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Verwirrt
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Kg-Zahlung eingestellt, keine Unterstützung vom Arzt.

Beitrag von Verwirrt » 23.10.2012, 14:48

Liebe Experten,

ich wende mich für ein Familienmitglied (Patient XY) an euch, weil wir im Moment leider nicht mehr weiterwissen.

Patient XY ist seit Mitte August krank, hatte zwei Klinikaufenthalte wegen verschiedener Beschwerden. Die Hauptbeschwerde ist leider immer noch nicht diagnostiziert kann daher auch nicht behandelt werden. Für die Krankschreibung und die Überweisungen zu Fachärzten ist die Hausärztin (Allgemeinmedizinerin) zuständig.

Nach einem Anruf der Krankenkasse vor ca. 14 Tagen hat Patient XY dann am 12.10.2012 eine „Gesundschreibung“ der KK erhalten, die ab dem 15.10. gilt. Die Gesundschreibung basiert auf einem Urteil des MDK nach Aktenlage.

Patient XY möchte dagegen Widerspruch einlegen, eigentlich gemeinsam mit der Hausärztin. Diese will jedoch nicht dem MDK widersprechen und kein Zweitgutachten anfordern.

Patient XY legt nun vorerst alleine bei der KK Widerspruch ein, hat sich sicherheitshalber beim Arbeitsamt gemeldet, hat aber keine Krankschreibung/AU-Bescheinigung durch die Hausärztin (so habe ich das verstanden…). Auch wenn die Hausärztin die Bescheinigungen nicht ausstellt und nicht widersprechen möchte, möchte sie ihn aber dennoch in zwei weitere Klinken zur Untersuchung verweisen (ist ja noch nichts diagnostiziert). Aufgrund seiner Beschwerden kann Patient XY bis dahin (und bis zu einer erfolgreichen Behandlung) nicht arbeiten gehen.

Daher meine Fragen:
1. Kann der Widerspruch auch ohne ärztliche Unterstützung Erfolg haben?
2. Wenn Patient XY keine AU-Bescheinigung mehr hat, kann dann überhaupt Krankengeld bezahlt werden (ich gehe von „Nein“ aus, frage aber sicherheitshalber). Und zahlt das Arbeitsamt ohne eine AU-Bescheinigung?
3. Für mich wäre ein Arztwechsel unumgänglich, Patient XY möchte aber nicht. Kann das gut gehen?
4. Gibt es irgendwelche anderen Tipps/Wege, die weiterhelfen könnten?

Nur damit keine Zweifel aufkommen: Patient XY ist für mich wirklich arbeitsunfähig, allerdings kann niemand sagen woher diese großen Beschwerden kommen.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, bin im Moment mehr als verwirrt...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.10.2012, 15:48

Hallo,
also ohne Arzt und die Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit geht da leider gar nix. In diesem Falle wäre es einzig und alleine Aufgabe des Arztes sich dem MDK entgegenzustellen wenn er seiner eigenen Überzeugung folgen will.
Ohne Arzt geht da nix und auch einem Widerspruch ohne medizinische Widerspruchsbegründung hat keinerklei Aussicht auf Erfolg, wie auch.
Gruss
Czauderna

Verwirrt
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Beitrag von Verwirrt » 23.10.2012, 16:11

Danke, das habe ich mir so gedacht...
Ich werde nochmal abwarten wie das mit dem AU-Attest ausschaut, denn nach einem Gespräch von vorhin klang es so, als würde Patienten XY morgen doch eins ausgestellt werden. Das wäre ja zumindest schon mal etwas, aber es hilft nicht dagegen, das mir die ganze Situation komisch ist.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 24.10.2012, 05:15

Hallo Verwirrt,
du schreibst:
Nach einem Anruf der Krankenkasse vor ca. 14 Tagen hat Patient XY dann am 12.10.2012 eine „Gesundschreibung“ der KK erhalten, die ab dem 15.10. gilt. Die Gesundschreibung basiert auf einem Urteil des MDK nach Aktenlage.
Ich werde nochmal abwarten wie das mit dem AU-Attest ausschaut, denn nach einem Gespräch von vorhin klang es so, als würde Patienten XY morgen doch eins ausgestellt werden. Das wäre ja zumindest schon mal etwas, aber es hilft nicht dagegen, das mir die ganze Situation komisch ist.
Wenn ich hier in diesem Forum so alles richtig verstanden habe, geht das doch nicht, weil das sonst eine rückwirkende Krankschreibung durch den Arzt wäre ?????

Bitte an die Experten: Wenn ich das jetzt falsch interpretiere, dann beruhigt Verwirrt. Danke.
Auch wenn die Hausärztin die Bescheinigungen nicht ausstellt und nicht widersprechen möchte, möchte sie ihn aber dennoch in zwei weitere Klinken zur Untersuchung verweisen (ist ja noch nichts diagnostiziert). Aufgrund seiner Beschwerden kann Patient XY bis dahin (und bis zu einer erfolgreichen Behandlung) nicht arbeiten gehen.
Das wäre doch die Begründung für den Arzt, warum eine Gesundschreibung nach Aktenlage medizinisch falsch ist.

Tickt diese Ärztin noch sauber, wenn er /sie Schwierigkeiten hat, dem MDK zu widersprechen????
LG
ReallyAngry

Verwirrt
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Beitrag von Verwirrt » 24.10.2012, 09:05

@ReallyAngry: Ja, das Problem mit der wohl nicht möglichen rückwirkenden Krankschreibung ist mir heute morgen auch siedend heiß eingefallen... manchmal liest man sowas jas im vorbeigehen und schenkt dem noch nicht so die Beachtung, weil es da noch nicht wichtig war...

Ich hoffe, Patient XY hat da was falsch verstanden bei seiner AU, ich erfahre ja auch alles nur aus dritter Hand, da kommen auch Missverständnisse auf.

Grampa
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Beitrag von Grampa » 24.10.2012, 12:16

allein eine Überweisung zu einer Diagnostik begründet nicht automatisch eine Arbeitsunfähigkeit

wenn ich das richtig deute handelt es sich hier um einen Arbeitslosen, der kann durchaus krankheitsbedingte Einschränkungen in seinem Leistungsvermögen haben und dennoch aufgrund eines Restleistungsvermögens für bestimmte Tätigkeiten vermittelbar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein, und dann gilt er nunmal als nicht arbeitsunfähig

Fakt ist, man kann sich nicht selbst krankschreiben, ohne eine (lückenlose) AU-Attestierung durch einen Arzt (muss ja nicht zwangsläufig der gleiche Arzt sein) kann der Widerspruch keinen Erfolg haben, das ist auch durch BSG-Urteile eindeutig festgestellt worden

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.10.2012, 13:46

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Grampa
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Beitrag von Grampa » 24.10.2012, 14:01

aufgrund fehlender Angaben (z. B. bis wann konkret AU-Attestierung vorlag) habe ich sehr allgemein geantwortet

die AU-Attestierung umfasst ja i. d. R. eine voraussichtliche Dauer, unstrittig ist sicher, dass rückwirkend eine AU nicht rechtskonform beendet werden kann, aber eine voraussichtliche AU kann der zuständige Leistungsträger sehr wohl unter die Lupe nehmen und ggf. anhand des anzusetzenden Beurteilungsmaßstabes anders beurteilen als der krankschreibende Arzt

es kann ja genauso gut sein dass der Arzt bei der AU-Attestierung die Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt hat und durch die Kasse darauf hingewiesen wurde, vllt. schliesst er sich ja dann sogar der Auffassung der Kasse an, sowas soll auch vorkommen....

aber wirf mir ruhig einseitige Darstellung vor, weil ich ja auch sooo von dem speziellen Fall betroffen bin....

Maja2003
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Beitrag von Maja2003 » 24.10.2012, 15:24

Warum ist betroffener Pat. nicht bei einem Facharzt in Behandlung der eine AU ausstellen kann?
Evtl. ist das der Grund für die nicht weiter erfolgte Krankschreibung. Sollte HA dann aber auch deutlich sagen und vor allem rechtzeitig an den Facharzt verweisen.

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