Hinzugetretene Erkrankung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Jan
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Hinzugetretene Erkrankung

Beitrag von Jan » 27.05.2013, 12:52

Hallo an alle, die mir evtl. helfen können, etwas Klarheit in meine Situation zu bringen.

Ich bin seit Anfang April 13 arbeitsunfähig erkrankt (Krankheit B), und in einer langwierigen Behandlung. Bis August 12 war ich im KG-Bezug, wegen einer anderen, davon unabhängigen Erkrankung (Krankheit A). In der Zwischenzeit war ich nicht krankgeschrieben, ca. 8 Monate.

Meine Frage nun: Wenn während der aktuellen Erkrankung B, die alte Erkrankung A, wegen derer ich letztes Jahr KG bezog, zwischenzeitlich wieder behandlungsbedürftig wird, zählt diese dann nicht als die hinzugetretene Erkrankung?

Ich habe nämlich von meiner KK ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Hinzutritt von A nun wieder die alte Blockfrist aufleben lässt, obwohl ich deswegen überhaupt nicht krank geschrieben bin und weiterhin, dass B gar keine eigene Blockfrist bekommt, obwohl ich eben nur wegen B behandelt werden muss...( B =eine schwere innere Erkrankung) Außerdem stehen die beiden Krankheiten organisch definitiv in keinem Zusammenhang, also ist es doch gar kein Wiederaufleben von A als Haupterkrankung.

Kann das etwas mit dieser Verlautbarung vom September 2012 zu tun haben, mit der sich einige KK ihr "eigenes Süppchen kochen" und könnte mir vielleicht jemand helfen das Vorgehen der Kasse zu verstehen. Ich blicke grade wirklich nicht mehr durch. Alles was ich dazu finden kann, sagt mir, dass ich durch B eine neue Blockfrist habe.

Danke für jede Antwort, Grüße Jan

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.05.2013, 13:14

Guten Tag,

wie berechent denn die Krankenkassen die Blockfristen

Hier mal ein Beispiel zur Berechnung:

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... teuerrecht
/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159569
Die Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht hat im Juni 2012 vereinbart, das Gemeinsame Rundschreiben vom 06.10.1993 zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V derzeit nicht zu überarbeiten und das Vorliegen weiterer einschlägiger Rechtsprechung abzuwarten.
http://www.finkenbusch.de/?p=1626

Im Zweifelsfall ist das Rundschreiben v. 26.09.2012 gemeint

http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... ngeld.html
Dauer des Krankengeldanspruchs

Nach der Regelung des § 48 SGB V ist der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich unbefristet. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit gilt wegen derselben oder währenddessen hinzugetretenen Krankheit jedoch eine zeitliche Höchstbezugsdauer (Leistungsdauer) von 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an (Blockfristen).

Vor dem Hintergrund von BSG-Rechtsprechung haben der AOK-BV, die Knappschaft und der vdek am 26.9.2012 eine gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld veröffentlicht. Sie löst die ältere Verlautbarung vom 6.3.2007 ab. Die Verlautbarung behandelt die Einzelheiten zur Feststellung von Blockfristen, die auf die Leistungsdauer anzurechnenden Zeiten und den Anspruch auf Krankengeld nach Beginn einer neuen Blockfrist.
http://www.vdek.com/content/vdeksite/ve ... 120905.pdf

Jan
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Beitrag von Jan » 27.05.2013, 13:30

Hallo,

naja, Krankheit B, wegen der ich seit 7 Wochen arbeitsunfähig bin, wird gänzlich unterschlagen, was ich nicht nachvollziehen kann.

Die KK hat sich einen Auflistung meiner aktuellen und Vorerkrankungen vom Krankenhaus schicken lassen, dort war ich einige Wochen nach der Diagnosestellung B wegen einer speziellen Untersuchung, nicht zur Diagnosestellung. Da ich im gleichen KH vor 1 1/2 Jahren schon war, wegen Diagnose A, steht die unter meinen Vorerkrankungen mit dabei.

Wie gesagt, alles während der laufenden AU für Krankheit B. Im Originalbefund steht die A nicht drin, da sie aktuell gesundheitlich kein Thema ist. Das KH hat alle Diagnosen nur der Vollständigkeint halber draufgeschrieben, zumindest lt. Aussage des KH, ich habe dort nachgefragt.

Das kenne ich auch nicht anders, wenn ich im KH bin wird immer eine ausführliche Anamnese gemacht und das ist bei der Schwere von B und den nötigen Medikamenten auch ganz logisch.

Was mich irritiert ist die Fixierung auf A, und dieses Wiederaufleben der alten Blockfrist, da A ud B wirklich ganz unterschiedliche Krankheiten sind.

Ich bin echt ratlos und kann mir nur vorstellen, dass der SB hier etwas übersehen, oder die Daten auf den Unterlagen nicht gelesen hat.

Danke für jede Hilfe, Jan

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.05.2013, 13:36

Ich denke mir mal da Krankheit A mit auf dem Anamesebogen steht, geh ich davon aus, der der zuständige SB das Ganze als ein Krankheitsbild sieht > eine Blockfrist.

Denke ich mir.

Aber vieleicht haben hier die Kollegen einen etwas weiterführenden Rat.

Jan
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Beitrag von Jan » 27.05.2013, 13:36

Hallo ciceroOWL,

habe mir die links durchgesehen, genau dieses Schreiben meine ich. Aber den Beispielen für Blockfristen kann ich auch nur entnehmen, dass für die Neuerkrankung, die nicht während einer anderen Erkrankung eintrat, eine eigene Blockfrist entsteht.

Oder habe ich etwas übersehen? Gibt es da unterschiedliche Auslegungen der einzelnen Kassen?

Danke jedenfalls, du hast genau das richtige Schreiben eingestellt.

Grüße, Jan

Jan
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Beitrag von Jan » 27.05.2013, 13:38

Das mag sein, dass er das so sieht, aber ich war zu dem Zeitpunkt, an dem diese Anamnese erstellt wurde, doch schon einige Wochen ausschließlich wegen B krank geschrieben.

Die Zeit kann er doch nicht einfach unterschlagen?

Oder doch...

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.05.2013, 13:40

Jan hat geschrieben:Hallo ciceroOWL,

habe mir die links durchgesehen, genau dieses Schreiben meine ich. Aber den Beispielen für Blockfristen kann ich auch nur entnehmen, dass für die Neuerkrankung, die nicht während einer anderen Erkrankung eintrat, eine eigene Blockfrist entsteht.
Meiner Ansicht nach würde da auch eine neu Blockfrist entstehen, da würde ich denn doch mal mit der Kasse sprechen.

Jan
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Beitrag von Jan » 27.05.2013, 13:50

Ja, ich werde nachher noch einen Versuch starten, mit dem SB zu sprechen, vielleicht löst sich alles in Wohlgefallen :lol: auf.

Nur kostet mich das im Moment so viel Kraft und Nerven, die ich gerade jetzt einfach nicht habe. Sollte sich das ganze als Irrtum herausstellen, macht es das nicht besser, ich bin froh, wenn ich irgendwann mal wieder halbwegs gesund bin.

Noch eines, auf dem Anamnesebogen stehen eine ganze lange Reihe Vorerkrankungen, die aber als solche benannt sind. Daraus abzuleiten, dass alle Erkrankungen grade zur Arbeitsunfähigkeit führen, wenn aus dem Bericht unzweifelhaft hervorgeht, dass nur eine einzige Krankheit behandelt wird und alle anderen "alt" sind, ist vom SB schon kreativ gedacht.

Schaun mer mal, ich suche halt nach etwas rechtlich abgesichertem, an dem ich mich orientieren und womit ich auf sicherer Grundlage argumentieren kann.

Ich sehe schon, du bis mit dem Ganzen Procedere vertraut und das gibt mir schon das Gefühl, dass ich hier Hilfe finden kann.

Gruß, Jan

Habssatt
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Beitrag von Habssatt » 27.05.2013, 14:29

Krankengeld und Blockfrist: Krankenkasse interpretiert Blockfrist (wieder einmal) falsch
Krankengeld wird wegen derselben Krankheit längsten für 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren gezahlt. Oft kommt es aber zum Streit, wenn eine neue bzw. weitere Erkrankung noch innerhalb oder im Anschluss an die Blockfrist auftritt, die im Prinzip einen neue Blockfrist auslösen kann. Die Krankenkassen interpretieren diese Vorschrift gerne zu Ihren Gunsten und recht willkürlich.

http://www.genten.de/rm/krankengeld-und ... mal-falsch

Nichts neues!

LG

Habssatt

Jan
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Beitrag von Jan » 27.05.2013, 14:43

Hallo Habssatt, und danke

denn - nichts Neues ( lässt sich im Kontext ja zweideutig auslegen) könnte für mich immerhin bedeuten, dass noch nicht alles verloren ist, sollte ich zu den Kunden der KK gehören, bei denen die Interpretation meines Beraters der gültigen Rechtslage nicht ganz gerecht wird.

Ich konnte ihn bisher selber telefonisch nicht erreichen und warte noch auf den vereinbarten Rückruf.


Ich bin übrigens dankbar für jede Info, die mir im KK-Dschungel weiterhilft.

Jan :?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.05.2013, 14:56

Übrigens, sollte ein negativer Bescheid kommen hast du das Recht des Widerspruches usw. Telefonisch ist zwar ganz nett aber nicht rechtsrelevant, ggf. Da hilft nur die Schriftform. Per Email Fax Brief. Das Ganze ist ein Verwaltungsakt der der Schriftform bedarf, by the Way. Also nicht telefonieren sondern schreiben.

http://www.finkenbusch.de/?p=997

http://www.finkenbusch.de/?p=1516

wer schreibt der bleibt

Jan
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Beitrag von Jan » 27.05.2013, 15:10

Hallo ciceroOWL,

ja, da zählt nur das, was man schwarz auf weiß hat.

Ist schon seit einiger Zeit Teil meiner "Grundregeln": alles aufschreiben, alles schriftlich geben lassen, alle Unterlagen kopieren, bevor man sie aus der Hand gibt. Wie sonst könnte man auch den Überblick behalten über die eigenen Unterlagen.

Im Zweifel kann man nicht erwarten, dass mündliche Aussagen reichen. Irren ist menschlich, und selbst wenn in den wenigsten Fällen böse Absicht dahintersteckt ist man hinterher immer schlauer. Aber danke für den Tipp.

Jan

Jan
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Beitrag von Jan » 27.05.2013, 16:47

Unfassbar,

die KK hat meine ICD-Codes auf der AuB für Krankheit B, die die neue Blockfrist auslöst, gar nicht gelesen, sondern ist ungeprüft davon ausgegangen, dass es sich dabei um die alte Erkrankung A handelt. Unvorstellbar, das nenn ich doch mal schlampig gearbeitet. Und ich wundere mich schon, warum die immer auf dieser alten Blockfrist rumreiten. Am Schlimmsten finde ich aber, dass ich als Patient in mühsamer Klein- und Recherchearbeit dahninter kommen muss, was falsch gelaufen ist.

Sowas hab ich noch nicht erlebt.

Mal sehen, ob sich die Situation nach dieser "Erleuchtung" nun endlich klärt.

Grüße, in den nächsten Tagen erfahre ich mehr. :shock:

Grampa
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Beitrag von Grampa » 04.06.2013, 15:28

ich glaube kaum dass bei der Festlegung einer Aussteuerung mit Anrechnung von einer Vorerkrankung das alles Entscheidende - die AU-auslösende Diagnose - nicht berücksichtigt worden sein soll

das ist eine bewusste, intensive Arbeit die allen Urpsungs in der Diagnose hat, und genau das soll man nicht gesehen haben

nette Ausrede, irgendwie muss deine Kasse ja jetzt die Kurve kriegen..

Jan
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Blockfrist

Beitrag von Jan » 05.06.2013, 12:31

Hallo,

man will ja nicht an sowas denken, aber eigentlich bleibt nur übrig, dem SB nach 8 Wochen "Absicht" zu unterstellen. Ich habe meine Einwände bereits schriftlich an die Kasse geschickt. Mein Arzt war höchst amüsiert und meinte ironisch, wie dankbar er als Arzt doch sei, dass es SB gäbe, die ihm, dem Arzt die Arbeit abnähmen mit der Diagnosestellung. Und die Erkrankungen sind wirklich organisch absolut voneinander unabhängig, da gibt es nix zu verwechseln.

Den vereinbarten Rückruf des SB, er wollte die Angelegenheit klären, habe ich nicht erhalten, auch auf mein Schreiben bisher keine Antwort erhalten.

Ich gehe aber davon aus noch etwas schriftliches zu kriegen. Fragt sich nur wann. Das Warten und die Ungewissheit sind nicht dazu angetan, meine Gesundheit zu verbessern. Ich bin froh, wenn ich die lange medikamentöse Behandlung durchhalte und diese Krankheit, wenn ich Glück habe, zum Stillstand kommt. Ach ja, Stress soll ich unbedingt vermeiden...

Gruß Jan

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