Bodi hat geschrieben:Wenn die Arbeitgeber mitspielen, geht das. Aber "gerade eingearbeitet und schon wieder weg" wird kein normaler Arbeitgeber zweimal machen.
Aber es geht auch dauerhaft ohne feste Arbeitgeber. Nennt sich "unständige Beschäftigung", die den Vorteil hat, dass auch dann Versicherungspflicht eintritt, wenn das Gehalt 450 EUR nicht übersteigt. Das bedeutet, die ca. 150 EUR, die bisher monatlich als freiwilliges Mitglied zu zahlen sind, entfallen.
tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-arbeitnehmer/unstaendige-beschaeftigung/345750
@bodi danke für die Seite
aber beim genauen durchlesen auf denn Seiten der TK und AOK und BKK muss man die unständige beschäftigung vorher anmelden und es dürfen nicht mehr als 3 Wochen bis zu nächsten beschäftigung sein. Ich glaube das trifft auf mich nicht zu. Ich müsste eine unständigkeit erzwingen.
Die Frage ist wenn ich zum Beispiel von 26 August bis zum 6 September und von 28 Oktober bis 8 November arbeite, habe ich dann die Krankenkassenbeiträge von 4 Monaten vom Hals ? Wenn mich die Zuhälterbude immer nach 2 Wochen entlässt, was ja heute auch durchaus normal ist und überhaupt nicht auffällt.
Der Bruttlohn läge dann jeden Monat bei ca 300 Euro.
Wer zahlt zum Beispiel den KK Beitrag eines Arbeitslosen der 3 Wochen Hartz 4 bezieht und 1 Woche dann zu einer Zuhälterbude vermittelt wird ??
Das Jobcenter oder ist er durch die Woche Pflichtversichert und das Jobcenter zahlt nichts mehr?
Nur in meinen Fall wäre dann halt nicht das Jobcenter dazwischen.
Wenn das Arbeitsverhältnis von anfang an NICHT als 450 Euro Job gedacht war sondern auf Vollzeit eingestellt wurde. Und nach 1 Woche wegen Auftragsmangel wieder endet ist man doch eigentlich Plichtversichert?
Die Leute hier die in den Krankenkassen arbeiten müssten das doch eigentlich wissen.