Zumindest von Entlassungbericht an den weiterbehandelnden Arzt und vom Operationsbericht (wichtig!) bekommt man normalerweise problemlos Kopien geschickt. Um die Akte mit dem ganzen Verlauf kopieren zu können, muss man meist hingehen.broemmel hat geschrieben:Was die Klinik für Unterlagen vorliegen hat weiss man nicht.
kosmetische Operation - Kostenübernahme evtl möglich?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
...das gilt aber nur wenn es um Krankenkassen- oder Renten-Dinge geht aber nicht wenn die Bestrebungen sich gegen die Klinik richten sollen. I.d.R. wird dann die Einsichtnahme auf "vor Ort" und bestimmte Unterlagen beschränkt oder gewartet bis anwaltliche Instanzen sich einschalten. Leider.röschen hat geschrieben:Zumindest von Entlassungbericht an den weiterbehandelnden Arzt und vom Operationsbericht (wichtig!) bekommt man normalerweise problemlos Kopien geschickt.
Ziel ist es, die Koste n der OP nachträglich von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Medizinische Unterlagen von der Operration braucht man nicht dazu, nur die Rechnung, bzw eine Quittung?
Diese legt mir nur in Form einer E- Mail vor.
Über die Notwendigkeit schreibt mir mein Psychologe noch eine Stellungnahme.
Medizinische Unterlagen von der Operration braucht man nicht dazu, nur die Rechnung, bzw eine Quittung?
Diese legt mir nur in Form einer E- Mail vor.
Über die Notwendigkeit schreibt mir mein Psychologe noch eine Stellungnahme.
Hallo,
viel weiter bin ich leider noch nicht, das hat damit zu tun, das mit der Operateur die gewünschten Unterlagen, die der MDK braucht nicht gibt, bzw ich erhalte auf meine Schreiben keine Antwort.
Heute hat mit meine Krankenkasse eine Auflistung der Unterlagen gesendet, die benötigt werden.
Diese habe ich an den Arzt weiter geleitet, aber ob ich dieses mal eine Antwort erhalte?
Da erste Schreiben mit der bitte um die Zusendung der Unterlagen vom 14.10.2013 blieb auch unbeantwortet.
Ich hoffe doch es gibt die Unterargen OP Bericht usw, oder etwa nicht, da es eine Privatleistung war?
Die Kasse teilt mir auch mit, das Sie verpflichtet ist innerhalb von 5 Wochen über den Antrag zu entscheiden, ansonsten wird der Antrag, wenn die Unterlagen bis dahin nicht eingehen abgelehnt.
Kann evtl die Krankenkasse die Unterlagen direkt anforden, oder ist dies nicht möglich?
viel weiter bin ich leider noch nicht, das hat damit zu tun, das mit der Operateur die gewünschten Unterlagen, die der MDK braucht nicht gibt, bzw ich erhalte auf meine Schreiben keine Antwort.
Heute hat mit meine Krankenkasse eine Auflistung der Unterlagen gesendet, die benötigt werden.
Diese habe ich an den Arzt weiter geleitet, aber ob ich dieses mal eine Antwort erhalte?
Da erste Schreiben mit der bitte um die Zusendung der Unterlagen vom 14.10.2013 blieb auch unbeantwortet.
Ich hoffe doch es gibt die Unterargen OP Bericht usw, oder etwa nicht, da es eine Privatleistung war?
Die Kasse teilt mir auch mit, das Sie verpflichtet ist innerhalb von 5 Wochen über den Antrag zu entscheiden, ansonsten wird der Antrag, wenn die Unterlagen bis dahin nicht eingehen abgelehnt.
Kann evtl die Krankenkasse die Unterlagen direkt anforden, oder ist dies nicht möglich?
Hallo,
ich glaube nicht dass dies die Kasse machen wird, zumal der Arzt
sowieso nicht eifach der Kasse etwas zusenden darf was er aus datenschutzrechtlichen Gründen auch dann nicht machen dürfte, selbst wenn es sich um eine Vertragsleistung gehandelt hätte.
Außerdem könnte er auch für seine Bemühungen Geld verlangen und das wird deine Krankenkasse auch nicht aufbringen.
Ich denke auch, dass die Kasse innerhalb der gesetzlichen Frist den Antrag ablehnen wird wegen fehlender Unterlagen. Dann bleibt dir nur noch der Rechtsweg.
Gruss
Czauderna
ich glaube nicht dass dies die Kasse machen wird, zumal der Arzt
sowieso nicht eifach der Kasse etwas zusenden darf was er aus datenschutzrechtlichen Gründen auch dann nicht machen dürfte, selbst wenn es sich um eine Vertragsleistung gehandelt hätte.
Außerdem könnte er auch für seine Bemühungen Geld verlangen und das wird deine Krankenkasse auch nicht aufbringen.
Ich denke auch, dass die Kasse innerhalb der gesetzlichen Frist den Antrag ablehnen wird wegen fehlender Unterlagen. Dann bleibt dir nur noch der Rechtsweg.
Gruss
Czauderna
Hallo,
m.E. hat die KK die Erstattung der Kosten auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig gewesen wäre.
Grund hierfür ist, dass die gesetzliche Krankenversichrung grds. ausschließlich Sachleistungen erbringt. Eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn die Leistung bei ihr v o r h e r beantragt wurde und sie zu Unrecht abgelehnt wurde (§ 13 SGB V). Dieses scheint hier aber nicht erfolgt zu sein.
MfG
ratte1
m.E. hat die KK die Erstattung der Kosten auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig gewesen wäre.
Grund hierfür ist, dass die gesetzliche Krankenversichrung grds. ausschließlich Sachleistungen erbringt. Eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn die Leistung bei ihr v o r h e r beantragt wurde und sie zu Unrecht abgelehnt wurde (§ 13 SGB V). Dieses scheint hier aber nicht erfolgt zu sein.
MfG
ratte1
Also Du möchtest eine Privat Leistung einkaufen. Der Arzt ist der Verkäufer.
Wie es so ist im Leben gibt es solche und solche Verkäufer. Der eine macht alles um seinen potentiellen Kunden zufrieden zu stellen und der andere macht nix weil ihm das egal ist.
Das PRG greift hier nicht weil es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.
Wie es so ist im Leben gibt es solche und solche Verkäufer. Der eine macht alles um seinen potentiellen Kunden zufrieden zu stellen und der andere macht nix weil ihm das egal ist.
Das PRG greift hier nicht weil es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.
@jordon: Und wieder meine Frage -> Um was geht es Dir jetzt?
Rückwirkende Kostenübernahme OP1
oder
Kostenübernahme/Erwirken einer Folge OP2?
Hier noch mal was zum Nachlesen zu Patientenrechten bzgl. Akten:
http://www.patientenschutz.de/cms/files ... srecht.pdf
Auch bei einer Privatleistung gibt es Unterlagen aber ob diese aussagekräftig in Bezug auf Dein Ansinnen sind?
Rückwirkende Kostenübernahme OP1
oder
Kostenübernahme/Erwirken einer Folge OP2?
Hier noch mal was zum Nachlesen zu Patientenrechten bzgl. Akten:
http://www.patientenschutz.de/cms/files ... srecht.pdf
Auch bei einer Privatleistung gibt es Unterlagen aber ob diese aussagekräftig in Bezug auf Dein Ansinnen sind?
Es geht um die Kostenübernahme für die 1. OP.
Denn mehr wie die Unterlagen schriftlich beim Arzt anfordern kann ich auch nicht und sollte auf das 2. Schreiben wieder keine Antwort erfolgen, was kann ich dann tun, um an die Unterlagen zu kommen?
Wenn ich diese Unterlagen habe, weiß ich auch nicht, wie du schon vermutest, ob diese dem MDK Aussagekräftig sind um über den Antrag entscheiden zu können.
Die 2. OP hat die Krankenkasse scheinbar bezahlt, hier habe ich nichts anderes von Seiten der Krankenkasse gehört
Denn mehr wie die Unterlagen schriftlich beim Arzt anfordern kann ich auch nicht und sollte auf das 2. Schreiben wieder keine Antwort erfolgen, was kann ich dann tun, um an die Unterlagen zu kommen?
Wenn ich diese Unterlagen habe, weiß ich auch nicht, wie du schon vermutest, ob diese dem MDK Aussagekräftig sind um über den Antrag entscheiden zu können.
Die 2. OP hat die Krankenkasse scheinbar bezahlt, hier habe ich nichts anderes von Seiten der Krankenkasse gehört