Krankenversicherung nach dem 55. Lebensjahr

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Ricarda H.
Beiträge: 5
Registriert: 12.11.2013, 11:28

Krankenversicherung nach dem 55. Lebensjahr

Beitrag von Ricarda H. » 12.11.2013, 11:52

Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Krankenversicherung:

Ich bin 53 Jahre alt, stehe zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis und bin entsprechend gesetzlich krankenversichert. Mein Chef möchte leider spätestens in 2 Jahren in Rente gehen und mein Arbeitsverhältnis wäre damit beendet. Was passiert danach mit meiner Krankenversicherung, wenn ich keine neue Beschäftigung finde?

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wäre ich noch gesetzlich versichert aber was kann ich danach tun? Meine Ehemann ist Beamter und somit fällt die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung leider weg. Durch die Einkommensanrechnung habe ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld--II-Leistungen.

Der Beitrag für die freiwillige Versicherung ist aufgrund der Einkommensanrechnung von meinem Mann zu teuer. Es besteht ja auch die Möglichkeit, Anwartschaften für die private Krankenversicherung zu zahlen, somit mein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten und später, nach dem Arbeitslosengeldbezug, zu jetzigen Konditionen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Kann ich auch nach dem 55. Lebensjahr noch in die private Krankenversicherung wechseln?

In die private Krankenversicherung müsste ich im Hinblick auf die Beiträge eigentlich so früh wie möglich wechseln, aber dann müsste ich meine abhängige Beschäftigung aufgeben?

Wenn ich mich nun bis zu meinem Rentenbeginn (ausgehend von der Regelaltersrente mit 67 Jahren) in der freiwilligen oder der privaten Krankenversicherung versichern muss, habe ich keine Chance, später in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner zu kommen, oder gibt es da eine Möglichkeit für mich?

Ich hoffe meine Situation nachvollziehbar erklärt zu haben. Im Moment ist es für mich echt schwer einzuschätzen, was für mich der beste Weg ist.

Grüße,
Ricarda H.

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Re: Krankenversicherung nach dem 55. Lebensjahr

Beitrag von Swantje B. » 12.11.2013, 12:39

Ricarda H. hat geschrieben: Ich bin 53 Jahre alt, stehe zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis und bin entsprechend gesetzlich krankenversichert. Mein Chef möchte leider spätestens in 2 Jahren in Rente gehen und mein Arbeitsverhältnis wäre damit beendet. Was passiert danach mit meiner Krankenversicherung, wenn ich keine neue Beschäftigung finde?
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I bleibst du bei deiner Kasse pflichtversichert. Die Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit. Einkommen des Ehemannes wird nicht angerechnet.

Nach dem Bezug von ALG I würde die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft weiterlaufen. Bei der Beitragsberechnung wird das Einkommen des Ehemannes auch angerechnet.
Ricarda H. hat geschrieben: Der Beitrag für die freiwillige Versicherung ist aufgrund der Einkommensanrechnung von meinem Mann zu teuer.
:roll: :roll: :roll:

Wenn Du kein Einkommen hast und das Einkommen Deines Ehemannes angerechnet wird beträgt der Beitrag für die freiwillige Versicherung - inklusive Pflegeversicherung! - im laufenden Jahr maximal ((3.937,50 € / 2) x (14,9% + 2,3%) = 338,63 € / Monat. Bist Du sicher, dass du in der PKV dauerhaft billiger weg kommst?!
Ricarda H. hat geschrieben: Wenn ich mich nun bis zu meinem Rentenbeginn (ausgehend von der Regelaltersrente mit 67 Jahren) in der freiwilligen oder der privaten Krankenversicherung versichern muss, habe ich keine Chance, später in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner zu kommen, oder gibt es da eine Möglichkeit für mich?
In die Krankenversicherung der Rentner kommst Du, wenn du 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert warst. Ob die 90% durch eine freiwillige oder eine Pflichtversicherung erreicht werden, ist egal.

Wann hast Du zum ersten Mal eine Beschäftigung aufgenommen? Wie warst du seitdem versichert (von wann bis wann gesetzlich, von wann bis wann privat)?

Wenn Du jetzt aber in die PKV wechselst, ist der Zug für eine gesetzliche KV für immer abgefahren.

Gruß
Swantje

edit: Rechenweg des Beitrags korrigiert (gleiches Ergebnis)

Ricarda H.
Beiträge: 5
Registriert: 12.11.2013, 11:28

Beitrag von Ricarda H. » 12.11.2013, 14:17

Hallo Swantje,

danke für deine schnelle Antwort.

Das ich während des Alo-1-Bezugs noch weiterhin gesetzlich krankenversicht bin, das weiß ich, hatte ich ja auch geschrieben. Mir geht es um die Zeit danach.

Bei der freiwilligen Versicherung komme ich (im Übrigen auch bei deiner Rechnung) auf "maximal" 667,41€ im Monat (Pflegeversicherung 2,05%) und das ist für mich eine Menge Geld! Da ist in der jetzigen Situation die PKV (vor 2 Jahren hatte ich ein Angebot mit einem Beitrag in Höhe von ca. 200€ monatlich erhalten) für mich definitiv günstiger. Durch meinen Mann muss ich mich ja nur zu 30% versichern (70% Beihilfe).´

Und genau deshalb frage ich mich ja, was auf Dauer für mich günstiger ist. Ich wäre später als Rentnerin gerne gesetzlich pflichtversichert in der KVdR. Aber der Zug für die gesetzliche(!) KVdR ist für mich, wenn ich keine weitere Beschäftigung finde, so oder so abgefahren. Entweder ich bin privat oder freiwillig versichert. Nur das bei der freiwilligen Versicherung die Beiträge ab Rentenbeginn zum Glück nur von meiner eigenen Rente abhängen.

Die Frage für mich ist jetzt, ob es sich rentiert, die für mich jetzt immens hohen Beiträge (vor allem ohne eigenes Einkommen) für die freiwillige Versicherung in Kauf zu nehmen, da die Beiträge ab Rentenbeginn niedriger werden. Oder ob ich in die private Krankenversicherung wechseln sollte und somit jetzt den im Vergleich zur freiwillige KV niedrigeren Beitrag und ab Rentenbeginn den höheren Beitrag zur KV zahle.

Außerdem stellt sich mir dabei noch die Frage, ob ich sofort in die PKV wechseln sollte und meine Beschäftigung aufgeben sollte oder ob ich ruhig abwarten kann, bis mein Chef in den Ruhestand geht.

Außerdem muss ich auch beachten, dass ich nach Vollendung des 55. Lebensjahres trotz Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung und damit einhergehender Versicherungspflicht ja auch nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche KV wechseln kann.

Gruß,
Ricarda

Czauderna
Beiträge: 11314
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 12.11.2013, 15:01

Hallo,
ja, da muss gut nachgerechnet werden - momentan ist folgendes Fakt.
Wenn die Pflichtversicherung abläuft und du selbst kein Einkommen danach hast, dann zählt das Einkommen deines Mannes zu 50% und was Swantje dir vorgerechnet hat stimmt, also nix mit 667,41 € Beitrag sondern nur die Hälfte davon. Du hat dann den Vorteil, auch als Rentnerin in der GKV versichert zu sein, ob es zur Pflichtversicherung langt, kann ich nicht sagen - wenn du aber schon länger in der PKV versichert warst, scheint das eher nicht der Fall zu sein., Je nachdem, wie hoch deine Rente ist ist es theoretisch möglich, dass dann das Einkommen deines Mannes keine Rolle mehr spielt. Wenn du dich nach dem ALG-1 (wieder) für die PKV entscheidest, kommt du ohne Eintritt einer Pflichtversicherung nicht wieder zurück in die GKV.
Gruss
Czauderna

Ricarda H.
Beiträge: 5
Registriert: 12.11.2013, 11:28

Beitrag von Ricarda H. » 12.11.2013, 15:31

Vielen Dank für die schnellen Informationen.

Obwohl ich mich immer noch über den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung wundere. Als ich mir vor 2 Jahren ein Angebot hab erstellen lassen, lag der Beitrag unter Anrechnung des Einkommens von meinem Mann bei knapp 500€ im Monat?

Ich war vor knapp 10 Jahren zuletzt in der PKV. In der zweiten Versicherungshälfte war ich bisher nur 1 Jahr in der PKV und sonst immer gesetzlich krankenversichert.

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 12.11.2013, 20:39

Hallo Ricarda,

hier passt was nicht. Diese Aussage
Ricarda H. hat geschrieben: Aber der Zug für die gesetzliche(!) KVdR ist für mich, wenn ich keine weitere Beschäftigung finde, so oder so abgefahren. Entweder ich bin privat oder freiwillig versichert.
würde ich so nicht unterschreiben.

Denn Du sagst auch:
Ricarda H. hat geschrieben: In der zweiten Versicherungshälfte war ich bisher nur 1 Jahr in der PKV und sonst immer gesetzlich krankenversichert.
Du kommst in die gesetzliche KVdR (=Pflichtversicherung), wenn du in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90% gesetzlich versichert warst. Ob diese gesetzliche Versicherung eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung war, ist egal! Auch ohne neue Beschäftigung (und damit ohne neue Pflichtversicherung) könntest du dir den Anspruch auf die spätere Rentnerpflichtversicherung erhalten. Dazu müsstest du dich in der Zwischenzeit (also zwischen ALG und Rente) freiwillig gesetzlich weiterversichern.

Was mir noch auffällt:
Ricarda H. hat geschrieben: Bei der freiwilligen Versicherung komme ich (im Übrigen auch bei deiner Rechnung) auf "maximal" 667,41€ im Monat.
Nein, es sind im laufenden Jahr (wenn du Kinder hast) maximal 333,70 € / Monat. Ich hatte aber zuächst einen Fehler im Rechenweg (richtig gerechnet, aber falsch aufgeschrieben :oops: ). Es wird max. die halbe Beitragsbemessungsgrenze herangezogen (3.937,50 € / 2) x (14,9% + 2,05%).

Ricarda H. hat geschrieben: Nur das bei der freiwilligen Versicherung die Beiträge ab Rentenbeginn zum Glück nur von meiner eigenen Rente abhängen.
Nein, bei einer freiwilligen Versicherung würden die Beiträge ggf. auch vom Einkommen deines Ehemannes berechnet. Auch bei einer freiwilligen Versicherung als Renterin! Aber: Noch sehe ich keinen Grund, die Pflichtversicherung als Rentnerin komplett abzuschreiben (s.o.). Und in der Pflichtversicherung würde das Einkommen deines Ehemannes keine Rolle spielen.
Ricarda H. hat geschrieben:
Außerdem stellt sich mir dabei noch die Frage, ob ich sofort in die PKV wechseln sollte und meine Beschäftigung aufgeben sollte
Wenn du die Beschäftigung aufgibst, verlierst du doch auch Geld ... nämlich das wegfallende Einkommen! Also (eventuell) niedrigere Prämie aber dafür kein Gehalt mehr? Bei welcher Variante bleibt mehr in der Haushaltskasse?!

Gruß
Swantje

PS: Rein vom Bauchgefühl halte ich deine Überlegung, in die PKV zu wechseln und für die Entscheidung eine Kostenberechnung aufstellen zu wollen für naiv. Zum Geldsparen ist die PKV nicht geeignet. Aber wie gesagt: Bauchgefühl, gespeist vorrangig aus Gesprächen mit älteren PKV-Versicherten, die teilweise heulend vor mir gesessen haben um einen Weg zurück in die GKV zu finden. Definitv nicht repräsentativ, und mit PKV-Regeln (insbesondere in Kombination mit Beihilfeanspruch) kenne ich mich nicht aus.

Ricarda H.
Beiträge: 5
Registriert: 12.11.2013, 11:28

Beitrag von Ricarda H. » 13.11.2013, 15:47

Hallo Swantje,

danke nochmal für die ausführlichen Antworten.

Grundsätzlich möchte ich ja überhaupt nicht in die PKV, da ich bei der PKV ähnliche Erfahrungen gemacht habe wie du. Wenn es nach mir ginge würde ich gerne bis zum Renteneintrag gesetzlich pflichtversichert bleiben. Nur geht mein Chef ja leider bald in Rente..^^

Die Überlegung, in die PKV zu wechseln ist erst entstanden, als ich mir damals von meiner Krankenkasse ein Angebot für eine mögliche freiwillige Krankenversicherung hab geben lassen und die monatlichen Beiträge so hoch ausgefallen sind.

Ich werde jetzt wohl nochmal zu meiner Krankenkasse gehen und mir ein neues Angebot einholen bzw. mich beraten lassen.

Vielen Dank für die Hilfe.
Grüße,
Ricarda

heinrich
Beiträge: 1263
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 13.11.2013, 21:56

Ricarda, ich möchte Dir nicht zu nahe treten.

Möglicherweise hast Du aber nicht alles richtig verstanden, was hier geschrieben wurde.

Möglicherweise verstehst Du die in einem Gespräch mit Deiner KK besser.

Du solltest klären, ob und welchen Umständen Du bei Rentenbeginn in die KVdR (Pflichtversicherung der Rentner kommst). Da zählen die Einnahmen Deines Gatten nicht mit.

Bei einer freiwilligen Versicherung zählen diese mit. Und bei Rentenbeginn (und freiwilliger Versicherung) wird der Beitrag höher und nicht niedriger.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 14.11.2013, 00:08

Tja, ich mag solche Fälle total.

Es läuft unter dem Motto; wer rechnen kann ist immer im Vorteil.

Man sollte aber nicht nur heute (derzeit) rechnen, sondern auch später im Rentenalter.

Ich habe bei solchen Geschichten leider schon Pferde kotzen gesehen (Pferde können nicht kotzen, dennoch habe ich sie gesehen).

Und ei der daus, gerade heute hat noch ein Pferd bei mir gekotzt.

Auch hier wollte ein Kunde natürlich sparen. Er ist dann in die PKV gegangen und hat damals pro Monat 100,00 DM (50,00 €) gespart. Boah, ist dat nicht viel Kohle?!

Jetzt bekommt er seine Rente.

Und nun fängt es an.

Er bekommt ne Rente von schlappe 700,00 €. Da er damals sparen wollte (100,00 DM pro Monat), erfüllt er nicht die Voraussetzungen für die sog. KVdR. Nun ja, jetzt zahlt er für die private Kv. im Basistarif immerhin 340,00 € pro Monat. Jenes ist doch ne Hausnummer oder nicht?!

Wenn der Kunde damals nicht in die PVK gewechselt hätte, dann würde heute im Rahmen der KVdR die Mitgliedschaft nur ca. 71,00 € in der GKV kosten. Tja, wenn und aber ist nur Gelaber. Dies hat der Kunde damals natürlich nicht gemacht, weil er sich von der damaligen Ersparniss von 100,00 DM (heute 50,00 €) hat leiten lassen.

Jetzt hat der Kunde ein fettes Problem, denn er zahlt jetzt für PKV mtl. 340,00 €, sonst hätte er für die GKV 71,00 € zahlen müssen.


Er hat nach 1 Stunde bei mir das Büro mit Tränen verlassen.

Czauderna
Beiträge: 11314
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 14.11.2013, 08:34

Hallo,
ja, das was der Rossi da berichtet, dass kann ich aus meiner Praxis nur bestätigen - ich kenne zig Fälle, bei denen es ganz genau so ab lief.
Übertritt von der GKV zur PKV - meist mit der Begründung - "sehr viel weniger Beitrag, dafür bessere Leistungen" -alle in Frage kommenden Personenkreise (Beamte und Angehörige mir Beihilfeanspruch sind hier ausgenommen). Die "Halteversuche" der jeweiligen Kassen verliefen dort im Sande, entweder weil es die Betroffenen nicht hören wollten oder weil sie vom PKV-Vertreter auf den "Halteversuch" der GKV-Kasse entsprechend vorbereitet wurden. Dann, natürlich wenn es zu spät war, dann kam die große Ernüchterung, so wie wir es von Rossi seinem Beispiel gelesen haben.
Aber, was soll man machen - "des Menschen Wille ist sein Himmelreich "oder
"Der Kunde ist König".
Gruss
Czauderna

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 14.11.2013, 17:57

Ich frage mich immer wieder, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, die 'Wahlfreiheit' ab einem bestimmten Einkommen einzuführen, wohlwissend, dass das, zum Zeitpunkt des Übertritts in die PKV, erzielte Gehalt, keinesfalls bis zum Ende des Arbeitslebens garantiert ist. Jobverlust, Krankheit, Konkurse usw. wurden offensichtlich in die seinerzeitigen Überlegungen nicht mit einbezogen, die Finanzkraft der späteren Rentner überschätzt. Und schon sind wir wieder beim Thema 'Bürgerversicherung' bzw. einkommensunabhängige Pflichtversicherung für jeden Bürger..

Gruss
KKA

Ricarda H.
Beiträge: 5
Registriert: 12.11.2013, 11:28

Beitrag von Ricarda H. » 15.11.2013, 10:32

Ricarda, ich möchte Dir nicht zu nahe treten.

Möglicherweise hast Du aber nicht alles richtig verstanden, was hier geschrieben wurde.
Da gebe ich dir insoweit Recht, dass ich glaube, dass schon der erste Beitrag, nämlich meine ursprüngliche Frage, hier nicht richtig verstanden worden ist.

Möglicherweise verstehst Du die in einem Gespräch mit Deiner KK besser.
Bei meinem letzten Gespräch mit meiner Krankenkasse muss ja anscheinend gehörig was schief gelaufen sein, denn mein letztes Angebot für eine freiwillige Krankenversicherung lag deutlich über dem maximalen Beitrag von ~340€. Insoweit hat mir die Berechnung von Swantje schon mal sehr weitergeholfen. Ich hatte überlesen, dass max. nur die halbe Beitragsbemessungsgrenze herangezogen wird. Vllt hatte ich aber auch bei der Beratung damals was missverstanden. Das Gespräch mit meiner Kasse muss ich ja so oder so nochmal suchen, aber ich wollte diesmal gerne besser vorbereitet sein.

Ein möglicher Halteversuch ist mir leider nicht aufgefallen. Beim nächsten Gespräch werde ich drauf achten :)

Du solltest klären, ob und welchen Umständen Du bei Rentenbeginn in die KVdR (Pflichtversicherung der Rentner kommst).
Lieber heinrich, das ist genau die Frage, die ich die ganze Zeit beantwortet haben wollte.

Stattdessen werden mir Geschichten von kotzen Pferden erzählt, das ist nicht persönlich gemeint, aber das hilft mir gerade überhaupt nicht weiter
a) kenne ich die Problematik der PKV, ich kenne ebenfalls leider genügend solcher Fälle
und b) (das scheint hier völlig missverstanden worden zu sein) ich möchte ja auch gar nicht in die PKV, sondern suche eben gerade nach einem Weg, wie ich die Zeit zwischen meiner Arbeitslosigkeit und dem Rentenbeginn am besten überbrücken kann, so dass ich später ab Rentenbeginn in die KVdR kommen kann.

Sollte ich nach meiner jetzigen Beschäftigung keine neue Beschäftigung finden, schaffe ich es bis zu meinem Renteneintritt nicht, die Vorversicherungszeit für die gesetzliche Pflichtversicherung der KVdR zu erfüllen, sondern ich könnte mich "nur" freiwillig in der KVdR versichern.

Die PKV war für mich nur eine weitere Option, da ich durch meine ersten Beratungsgespräche vor zwei Jahren vor allem hinsichtlich der Beiträge so verwirrt war. Aber da haben mich Swantje und Czauderna ja jetzt über meinen Rechenfehler aufgeklärt. Vielen Dank dafür.

Grüße,
Ricarda

röschen
Beiträge: 288
Registriert: 21.09.2011, 08:24

Beitrag von röschen » 15.11.2013, 12:19

Sollte ich nach meiner jetzigen Beschäftigung keine neue Beschäftigung finden, schaffe ich es bis zu meinem Renteneintritt nicht, die Vorversicherungszeit für die gesetzliche Pflichtversicherung der KVdR zu erfüllen, sondern ich könnte mich "nur" freiwillig in der KVdR versichern.
Bis zur Rente ja. Aber oben wurde gerade erläutert, dass bei den 9/10 für die KVdR freiwillige Versicherung mit zählt.

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 15.11.2013, 12:56

Die Kurzform ist:

Wenn Du ein paar Jahre in die PkV gehst bleibst Du in der PKV.
Auch wenn Du Rente bezieht.

Wenn Du Dich freiwillig weiterversicherst kommst Du mit Rentenbezug in die KVdR.

Die Beitragshöhe wurde Dir schon gesagt. Jetzt kannst Du selber rechnen

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 15.11.2013, 13:31

Ricarda H. hat geschrieben: Sollte ich nach meiner jetzigen Beschäftigung keine neue Beschäftigung finden, schaffe ich es bis zu meinem Renteneintritt nicht, die Vorversicherungszeit für die gesetzliche Pflichtversicherung der KVdR zu erfüllen, sondern ich könnte mich "nur" freiwillig in der KVdR versichern.
Nein, Nein, NEIN!

Ricarda, ob du eine neue Beschäftigung findest oder nicht hat für eine mögliche Pflichtversicherung als Renterin ÜBERHAUPT KEINE Auswirkung, wenn du dich zwischen Beschäftigung/ALG I und Rente freiwillig versicherst.

Genau das versuchen wir dir hier die ganze Zeit zu erklären.

Leider erkenne ich nicht, aus welchem Grund du dennoch immer wieder darauf zurückkommst. Daher weiß ich auch nicht, wie ich dir hier noch helfen könnte.

Antworten