Lehramtsstudent - Besser PK oder GK?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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loceaso
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Lehramtsstudent - Besser PK oder GK?

Beitrag von loceaso » 11.09.2008, 12:23

Hallo zusammen!

Ich hoffe, dass mir hier im Bezug auf meine Frage weitergeholfen werden kann.

Ich muss in Kürze altersbedingt aus der Familienversicherung raus. Ich studiere auf Lehramt und werde voraussichtlich Anfang 2010 ins Referendariat gehen.

Über die Vor- und Nachteile der PK/GK habe ich mich inzwischen recht gut informieren können, eine Frage ist mir allerdings immer geblieben:
Als Lehramtsstudent strebe ich ja auf lange Sicht den Beamtenstatus (den es für Lehrer dann hoffentlich noch gibt) an, werde mich auf lange Sicht demnach auch auf jeden Fall einer PK anschließen.
Macht es daher Sinn, sich jetzt schon einer PK anzuschließen? Zahlt sich das später in irgendeiner Form (Boni, niedrigerer Beitrag, ...) für mich aus?

Falls dies nicht der Fall ist würde ich nämlich eher dazu tendieren, mich für die restliche Studienzeit über die studentische KV für 60€/Monat zu versichern und erst mit Beginn des Referendariats in eine PK wechseln.

Vorab schon mal vielen lieben Dank für eure Hilfe,
Gruß,
Volker!

chilli
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Beitrag von chilli » 15.09.2008, 15:09

Warum willst Du denn unbedingt in eine private Versicherung? Die sind so wahnsinnig teuer ... Selbst wenn Du eine Anstellung als Lehrer anstrebst und auch die Beamtenlaufbahn, solltest Du für die Dauer Deines Studiums doch "nur" die Studentenversicherung der gesetzl. KK in Anspruch nehmen.

Die private KV kosten an die 200€ pro Monat, da kannst Du auch auf evtl. Rabatte verzichten, denn die sind mit Sicherheit keine 140€ Mehrkosten wert.

Ich will Dich nicht Deiner Illusionen berauben, aber woher willst Du wissen, das Du sofort eine feste Anstellung bekommst? Viele Junglehrer werden in den Sommerferien entlassen oder arbeiten generell nur als Aushilfslehrer und wenn Du dann von den paar Kröten ALgeld noch eine private KV bezahlen musst ...

Eines solltest Du bedenken, wenn Du jetzt in eine private KV gehst, gibt es keinen Weg zurück in die gesetzliche Versicherung, auch nicht für den Fall der Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit! Bei der gesetzlichen Freiwilligen Versicherung kannst Du aber jederzeit wieder in die herkömmliche gesetzliche Angestelltenversicherung zurückkehren, vor allem bei Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ist diese Möglichkeit nicht zu verachten!

Bine
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Beitrag von Bine » 15.09.2008, 17:16

Hm....
wenn Du jetzt in eine private KV gehst, gibt es keinen Weg zurück in die gesetzliche Versicherung, auch nicht für den Fall der Arbeitslosigkeit
Ich glaube das ist nicht ganz korrekt. Wenn er arbeitslos würde, würde automatisch eine Versicherungspflicht entstehen. Von dieser kann er sich nur befreien, wenn er in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsbezug NICHT gesetzlich krankenversichert war...siehe §8 SGB5 (1) 1a

Das heißt doch, dass er in diesem Fall wieder in die GKV käme. Oder?

Und wenn eine private KV in Frage käme, macht es Sinn schnell einzusteigen (wg Alter und Gesundheitsfragen solange diese noch ok sind).

Wichtig finde ich immer, die Lebensplanung nicht aus den Augen zu lassen. Sind Kinder geplant? Können diese bei der Frau / Mutter in die Familienversicherung? Muss ich später die Kinder selbst versichern, weil ich über der JAEG liege?

LG Bine

chilli
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Beitrag von chilli » 17.09.2008, 17:42

@Biene

Damit könntest Du evtl. Recht haben, allerdings habe ich auch schon gehört, das auch im Falle der Arbeitslosigkeit die private KV weiter bezahlt werden muss - deshalb haben ja leider so viele Menschen keine Versicherung :cry:

So weit ich das weiß bekommt, man im Fall der Arbeitslosigkeit nur einen gewissen Betrag vom Job Center / Arge zur priv. KV bezahlt.

bruno
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Krankenversicherung für Studenten die Beamt werden wollen

Beitrag von bruno » 08.10.2008, 02:54

Hallo Leute,
zukünftiger verbeamter Lehrer musst Du sowieso PKV machen, da es den Paragrafen "Bereicherungsverbot" gibt. Der öffentl. Dienst bekommt eine Beihilfe von 50 % vom Dienstherren, also schliesst sich eine GKV aus. Diese zahlte weitere 100 % der Kosten zahlt, so käme es zu einer Überversorgung.
Ferner hat der Beamte, der über der Bemessungsgrenze liegt, sämtliche Familienmitglieder (Achtung hier gibt es einen zussätzlichen Zuschlag zum Gehalt dafür) selbst 50 % zuversichern insbesondere zählen die Lehrer mit ihr Besoldung ab A8 dazu.

Ist man mit ein Lehramt betraut, also Anwärter zahlt man einen sehr geringen Anteil (Altersabhängig).

Ich kann nur jeden Lehrerbeamten entfehlen, privatversichert zu seinen, denn wenn man als Lehrer verdroschen wird, will man nicht neben seine Täter im gleichen Zimmer liegen (Kommt sehr häufig in Großstädten vor).
(Logischerweise wird der Täter, da er sich der Festnahme widerstehte, von den anderen Beamten verdroschen).

Zu unseren Leidwesen hat die Debxxx einen guten Draht zu den Unis und kann so die Mehrheit abfangen. Die zweite Versicherung die Beamte gut versichert ist die Inxxxx.

Mfg Bruno

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