wie lange ist man in der studentischen Krankenvesicherung

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Sonne04
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wie lange ist man in der studentischen Krankenvesicherung

Beitrag von Sonne04 » 24.07.2014, 19:41

Hallo, ich möchte wegen einen Bekannten nachfragen dazu muss ich
vorweg sagen: er ist keine 30 Jahre und ist auch noch nicht in 14. Fachsemester...denn da bin ich in Kenntnis wird die Studentische Krankenversicherung beendet.
Er hat dieses Sommersemester die Prüfungen geschrieben und einen Brief erhalten, dass er das Staatsexamen bestanden hat und somit exmatrikuliert ab heute wird.
Mein Bekannter glaubt, dass er ab heute nicht mehr studentisch krankenversichert ist.
Ich glaube, dass er trotz der exmatrikulation durch das Amt trotzdem noch bis zu einen Monat nach Ablauf des Sommersemesters also bis ende Oktober studentisch krankenversichert ist.
Oder ist das bei jeder gestzlichen Krankenkasse anders?
Wer hat recht? Die von der Service Hotline der Krankenkasse wusste es auch nicht genau!
Danke für die Antworten!

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 24.07.2014, 21:15

Hallo Sonne04,

der Einfachheit halber zitiere ich:
Exmatrikulation in der studentischen Krankenversicherung

"(9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben."
(§ 190 Abs. 9 SGB V)

Die Spitzenverbände der Krankenversicherungen legen das in ihrem Rundschreiben vom 12.3.2006 so aus:

"Beendet der Student sein Studium, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des letzten Semesters. Wird der Student im Laufe des Semesters exmatrikuliert, endet die Mitgliedschaft nicht sofort, sondern erst mit dem Ende des Semesters."
(Rundschreiben KVdS, Kapitel 6.2.1 Abs. 3, S. 58 )
Quelle: http://www.studentenwerk-oldenburg.de/d ... ml?start=3
(Hervorhebung durch mich.)

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 24.07.2014, 21:18

siehe hier, Punkt 6.2.1:
Beendet der Student sein Studium, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des letzten Semesters. Wird der Student im Laufe des Semesters exmatrikuliert, endet die Mitgliedschaft nicht sofort, sondern erst mit dem Ende des Semesters.

ippuj
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Beitrag von ippuj » 25.07.2014, 08:49

Andererseits ist bei Ausübung einer Werksstudententätigkeit die Eigenschaft des Studenten mit Ablegen der Prüfung nicht mehr gegeben. Seltsam.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 25.07.2014, 15:26

Nicht seltsam :)

Bei Werksstudenten steht das Studium im Vordergrund und nicht die Arbeitnehmereigenschaft.

Das ist nach der Prüfung nicht mehr der Fall. Da rückt die Arbeitnehmereigenschaft in den Vordergrund. Nämlich die Beschäftigung gegen Entgelt.

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