Ist Kostenvoranschlag Zahnarzt Implantate kostenlos?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Ist Kostenvoranschlag Zahnarzt Implantate kostenlos?

Beitrag von mrymen » 29.07.2014, 17:10

Hallo.
Ich möchte mir von 2 Zahnärzten je ein Angebot (Kostenplan) über eine Zahnsanierung (einige Implantate) erstellen lassen.
Möchte unbedingt zu 2 Zahnärzten gehen, um festzustellen, ob beide
die gleiche Zahnsanierung (also ob Kronen oder Implantate etc.) machen würden.

Frage:
Darf mir der Zahnarzt dafür Kosten in Rechnung stellen?
Ich würde ja als Kassenpatient kommen.

Besten Dank!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.07.2014, 18:02

Wenn du eine andersartige Versorgung wie Implantate wünschst, erfolgt die Rechnungslegung nicht nach den Gebührensätzen der GKV (Bema), sondern nach GOZ wie bei allen anderen Selbstzahlern. Nach GOZ kann ein Heil- und Kostenplan in Rechnung gestellt werden https://www.zkn.de/fileadmin/user_uploa ... plaene.pdf

Im Klartext bedeutet das, dass du beim Zahnarzt in Sachen Zahnersatz kein Kassenpatient mehr bist, er nicht mit der Kasse abrechnet, sondern du den gesamten Rechnungsbetrag zahlen musst und den Zuschuss von der Kasse bekommst. Ebenfalls bedeutet das, dass du der Vertragspartner des Zahnarztes bist und nicht mehr die Kasse. Was dazu führt, dass evtl. Mängel oder Behandlungsfehler zwischen dir und dem Zahnarzt geklärt werden müssen und die Kasse dich dabei nicht unterstützen kann.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.07.2014, 05:41

Hallo,
"Einige Implantate" - das kann aber ganz schön teuer werden, Implantate sind keine Kassenleistung.
Gruss
Czauderna

mrymen
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Beitrag von mrymen » 30.07.2014, 09:31

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
"Einige Implantate" - das kann aber ganz schön teuer werden, Implantate sind keine Kassenleistung.
Gruss
Czauderna
Hallo.
Ja, ich weiß dass Implantate teuer sind.
Deshalb möchte ich ja 2 Meinungen bzw. Kostenvoranschläge haben.

Meine Frage nochmals:

Ist ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt kostenlos?
Übernimmt dies die Kasse?
Oder liegt das im ermessen des Zahnarztes???

Danke

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.07.2014, 11:01

Hallo,
also, ich kenne es aus der Praxis so, dass ein Zahnarzt für einen Kostenvoranschlag nichts berechnet, wenn auch die Behandlung dann durch ihn durchgeführt wurde. Geht er dagegen leer aus, dann kann und wird er schon Geld für seine zeit und seinen Aufwand, den er mit Untersuchung auch Erstellung des Kostenvoranschlages hatte, haben wollen.
Meiner Meinung nach, dies auch zu recht, denn sein Aufwand (incl. der seiner Helferinnen) dürfte für diese Prozedur doch nicht gerade gering sein.
Wie gesagt, ich kenne es so, habe aber auch schon gehört, dass Zahnärzte auf eine Rechnungslegung verzichten (kommt wohl auch auf die Art und Umfang des ZE. an).
Gruss
Czauderna

ippuj
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Beitrag von ippuj » 30.07.2014, 11:42

Andererseits schickt einen die Krankenkasse zwecks Zweitmeinung zu einem Heil- und Kostenplan zu einem zweiten Zahnarzt. Das kostet wohl nichts. :evil:

Da wird gespart, koste es was es wolle. :roll:

Gerade kürzlich in meiner nächsten Verwandschaft geschehen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.07.2014, 12:17

Das Gutachterverfahren im Bereich einer vertragszahnärztlichen Versorgung hat absolut nichts damit zu tun, wenn Du Dir Implantate machen lässt.

Der Vergleich hinkt.

Du möchtest Implantate haben aufgrund einer privaten Vereinbarung mit dem Zahnarzt. Du kannst privat mit dem Zahnarzt vereinbaren ob er Gebühren für die Erstellung eines Kostenvoranschlages nimmt.

Du möchtest ja auch Geld sparen. Deshalb willst Du ja 2 Angebote haben. Es ist Deine Entscheidung.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 30.07.2014, 14:27

Du musst dich entscheiden:

Implantate - du bist ein sogenannter "Privatpatient" und die Kasse ist raus.

ODER

Regelversorgung - die Kasse hat ein Interesse daran, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten wird. Das hat Vorteile für "die Kasse", also für alle Versicherten, und - wie bei diesem Beispiel deutlich wird - für dich, da nicht mehr du der Vertragspartner des Zahnarztes bist und die Kasse/der Gesetzgeber z. B. geregelt hat, dass der Versicherte für Kostenvoranschläge nichts zahlen muss.

Die Entscheidung triffst du, mit allen Konsequenzen. Privatpatient plus Schutz durch die Kasse geht nicht.

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