Horrende Nachzahlung - plus Arztverbot = HILFE!

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Lilly
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Horrende Nachzahlung - plus Arztverbot = HILFE!

Beitrag von Lilly » 08.10.2008, 14:33

Hallo zusammen,

ich bin über das Forum gestolpert auf der Suche nach einer Idee oder einem Tipp was ich tun soll.

Kurze Umschreibung: Ich bin seid 2,5 Jahren Selbstständig, bekomme Existenzgründungszuschuss und halte mich nur mit Unterstützung meiner Eltern und meines Partners halbwegs über Wasser. Inzwischen ist die Überlegung wieder im Raum zurück in die Arbeitslosigkeit zu fallen damit die Hetze der AOK beendet ist.

Ich war bis Anfang diesen Jahres nicht krankenversichert! Mir ist sehr bewusst wie gefährlich das war aber es war finanziell einfach nicht machbar. Ich bin ohne Einschränkungen in ärztlicher Behandlung gewesen und habe die Rechnungen nach und nach selber beglichen.

Von dem Versicherungspflicht-Gesetz habe ich wie gesagt Anfang 2008 erfahren und bin direkt zur AOK zurück um mich "freiwillig" Pflicht zu versichern. Neben den monatlichen paar hundert Euros wollen die Herrschaften nun noch knapp 3000Euro Rückzahlung von mir - Rückwirkend zu Beginn des Inkraft treten des Gesetzes. Ich weiß das dies leider rechtens ist und ich keine Wahl habe. Im Gegenzug hatte ich mit einem Herrn verinbart das dafür die noch offenen Rechnungen dieser zeit beglichen werden weil ich ja sonst doppelt zahlen müsse.

Nach vielen vielen Wochen voll mit Schriftverkehr und Telefonaten konnte ich endlich eine Ratenzahlung für diesen Betrag erreichen der mit Wirkung Okt/08 beginnt.

Heute erhielt ich ein Schreiben in dem ich aufgefordert werde meine Versicherungskarte abzugeben und ich diese erst zurück erhalte wenn alle Rückstände beglichen sind (also in 1-2 Jahren) und ich während dieser Zeit nur nach vorheriger Absprache mit der Kasse und deren Erlaubnis das es sich um einen Notfall handelt zum Arzt darf - natürlich auch ohne Begleichung von Rezepten (ich leider an einer permanent medikamentös behandelten chronischen Krankheit) oder den normalen Untersuchungen (jährlicher Gynäkologietermin zB).

Das ist noch nicht alles. In dem Schreiben kommen zu den 3000Euro Rückzahlung noch Gebühren hinzu die bei mir beinahe für eine Ohnmacht gesorgt haben. Die Ratenvereinbarung beginnt zB mit einem "Wir, die AOK sind einverstanden den Rückstand von 3.700Euro...." - also schon 700Euro mehr, wir sind dann mit dem Säumnisszuschlag zusammen bei 5.400Euro von Ursprünglich 3000Euro.

Ich kann soviel Geld nicht auftreiben! Selbst wenn ich wieder in ein Beschäftigungsverhältnis falle verdiene ich bei einer 40h/Woche netto um die 900Euro - wobei ich gesundheitlich normal nicht mehr wie 30h/Woche ausüben dürfte. Aber ich habe bei so einem Betrag ja keine Wahl.

Kann mir bitte jemand helfen? Meine Eltern, mein Partner und ich sind inzwischen so ratlos, keiner schläft mehr durch, zur allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage (Gasnachzahlung etc) dann noch dies. Ich weiß mir einfach keinen Rat mehr und zerbreche langsam aber sicher daran....

Vielen Dank fürs lesen
Gruß
Lilly

Bodi
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Beitrag von Bodi » 08.10.2008, 19:37

Meine Empfehlungen:

-Sofort reduzierten Beitrag für geringverdienende Selbständige beantragen - soweit noch nicht geschehen. Dann beläuft sich der monatliche Beitrag nur noch auf rund 170 RUR. Außerdem besteht für Empfänger von Existenzgründungszuschüssen ein Anspruch auf diese reduzierte Mindestbemessung nach § 240(4) SGB 5, solange die tatsächlichen Einnahmen nicht höher als diese Mindestbemessung sind.
Die reduzierte Mindestbemessung gilt in der Regel erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend - u.U. haben Sie schon viel Geld verschenkt.


-Die AOK fährt hier die harte Tour mit 5% Verzugszinsen PRO MONAT - in der Tat ein sehr teurer "Spaß". Wenn die AOK darauf behaart, ist professionelle Hilfe etwa von Verbraucherberatungsstellen oder den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sehr empfehlenswert.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kassen angewiesen kulant zu sein (nachdem dieses die Nachzahlungspflicht allerdings selbst geschaffen hatte!).

Siehe auch:
http://www.ansahl.com/eblog/index.php/w ... n-die-gkv/

matt
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Beitrag von matt » 09.10.2008, 23:21

Leider stehen die Zeichen der Kven auch politisch immer noch auf Entschuldung, d.h. konkret "Umschuldung auf Mitglieder", das bedeutet im Klartext, was zu bekommen ist, soll gezahlt werden. Ob es rechtlich einwandfrei ist, das glaube ich nicht in allen Fällen. Da meiner Meinung nach mit der Unwissenheit der Mitglieder gerechnet wird und die Beratung zu Gunsten der "Unternehmen" läuft und nicht für die zahlenden Mitglieder - die allgemeine Privatisierung lässt grüssen .....

Grundlegend mal Antrag nach SGB XII überlegen ... wenn es Sinn macht.

Tacheles e.V. nützt nicht viel, die wissen noch nicht allzu viel darüber und bieten in der Richtung nicht viel an Info.

Ich würde sehr schnell zum vdk gehen http://www.vdk.de und Mitglied werden, da Du dort Beratung und Vertretung per Anwalt vor dem Sozialgericht und/oder Beschlussausschuß der KV bekommst.

GGf. kannst Du per Anwalt rückwirkend die KV auf Neuberechnung der Beiträge verweisen oder (wenn sie nicht will, was ich annehme) musst Du sie verklagen, denn meist lautet es so
"Die Beitragsfeststellung beruht auf Ihren von uns vorliegenden Angabe zur Höhe des Einkommens; dieser Bescheid steht einer nachträglichen Beitragskorrektur im Rahmen einer späteren Einkommensprüfung insoweit nicht entgegen".

Bedeutet es ist rechtlich möglich ... auch rückwirkend !

Grundlegend schützt ein "Nicht-Wissen" von KVverpflichtung wie mir bekannt nicht vor der Zahlungspflicht ab 04/2007.

Ein Antrag auf Beitragsentlastung solltest Du gestellt haben. Das wird jedoch nicht so viel nützen. Es mindert lediglich die Last die zu zahlen ist.
Falls der Beitragsausschuss der KV schon entschieden hat, läuft natürlich eine Frist zum Einspruch und zur Klage.

Ich würde grundlegend alle Beiträge "unter Vorbehalt der Rechtmässigkeit" zahlen d.h. bei ggf. Gerichtsentscheid durch das BVG hat man ggf. Möglichkeit auf Rückforderung.

Vom Prinzip:
Lass Dich bloss nicht unüberlegt dazu bringen ein Schuldanerkenntnis der KV zu unterschreiben, (es sei es ist schon passiert) welches eine Abtragung der Summe mit Verzinsung (5% pro Monat) nach SGB IV §24 mit sich zieht. Deswegen möglichst schnell informieren !
Ging es Dir gesundheitlich wirklich gut, als Du das Schriftstück der KV unterschrieben hast ??!

Übrigens haben die KVen insbesondere Mitarbeiter, welche entsprechend als Vollzugsbeamten pfänden können.

Der Gesetzgeber hat in SGB IV §24 man lese ... dort eine Säumnis eingeführt wie im Finanzrecht üblich ... netter Trick. Grundlegend mit 1%, wie finanzrechtlich üblich. Aber im Unterschied für Selbständige mit einem Zins für Rückstände von 5 % monatlich !!!
Wobei auf ausstehende Beträge kontinuierlich weiterverzinst wird und es egal ist welche konkrete Einkommenshöhe tatsächlich vorliegt, nach der nach SGB der Beitragssatz eigentlich ermittelt werden soll.
Das nennt man übrigens nach BGB §138 Wucher ... evtl. gibt es ja bald mal einen Gerichtsentscheid dagegen.

Viel Glück !!

PS:
Wer Interesse hat, sich selbst ein Bild zu machen der schaut mal bei Herrn em. Prof. K.A. Schachtschneider um die Dinge die in Europa tatsächlich stattfinden.
Übrigens , ja die Tosdesstrafe kann wieder eingeführt werden, aufgrund des Vertrags von Lissabon. Das ist etwas trickreich argumentiert, aber es geht, auch in Österreich.
Und wer dann noch nicht genug hat schaut mal hier:
http://www.globalresearch.ca/
oder hier:
http://infowars.wordpress.com/
oder da:
http://wlym.com/text/NSSM200.htm

und wer ist das Volk ??

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Sackgasse
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Beitrag von Sackgasse » 18.10.2008, 11:43

Verstehe ich jetzt nicht. Du schreibst, dass die AOK dir Ratenzahlung ab 10/08 gewährt hat und im nächsten Satz schreibst du, dass du bis zur Begleichung des Rückstandes die Versichertenkarte wieder abgeben musst.

Hast du denn die Ratenzahlungsvereinbarung nicht schriftlich vorliegen? Wenn doch, ab damit zum Fachanwalt für Sozialrecht. Was sind das denn für Zustände? Indem die KK dich auffordert, die Karte abzugeben, bist du ja schon wieder ohne Versicherung. Das würde ja schon wieder dem Gesetzt widersprechen und ich halte dieses Verhalten auch für unzulässig.

Um dir erst einmal Luft zu verschaffen und dir den Druck zu nehmen, könntest du dich auch mal erkundigen, ob eine einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt für dich in Betracht kommt, die den Rückstand darlehensweise übernimmt. Wenn du Glück hast, vllt. auch eine komplette Übernahme, weil du die Raten ja eigentlich gar nicht begleichen kannst, ohne dass sie dir das Existenzminimum nehmen. Das ganze Verfahren ist zwar ein Spießrutenlauf durch unzählige Anträge aber wenn du es durch bekommst ist es die Mühe wert.

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Beitrag von ratte1 » 18.10.2008, 12:51

Sackgasse hat geschrieben:Indem die KK dich auffordert, die Karte abzugeben, bist du ja schon wieder ohne Versicherung. Das würde ja schon wieder dem Gesetzt widersprechen und ich halte dieses Verhalten auch für unzulässig.
Das ist falsch. Bei Beitragsrückständen besteht nur noch KV-Schutz für Notfallbehandlungen. Die KV-Karte suggeriert jedoch, dass ein voller KV-Schutz besteht. Daher ist die Rückforderung zulässig.

Eine KV-Karte hat also rein gar nichts damit zu tun, ob eine Krankenversicherung besteht oder nicht.

Freundliche Grüße

ratte1

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Sackgasse
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Beitrag von Sackgasse » 18.10.2008, 14:11

Himmel man lernt nie aus. Dann lassen wir diesen Punkt mal so stehen. Aber bewerten darf ich das ganze doch? Das grenzt ja an Diskriminierung. Soll heißen, der "Notfallversicherte" steht in irgendeiner Ambulanz und muss sich outen, dass er nicht im Besitz seiner Krankenkassenkarte ist, aber seine Versicherung die Behandlung evtl. bezahlt, vorausgesetzt sie erkennt den Fall auch als Notfall an????

Dann spinne ich den Fall mal weiter: Ich frage mich, wieviele dann die Hilfe eines Arztes nicht in Anspruch nehmen würden und einfach ausharren in der Hoffnung es wird von alleine besser. Damit würden sie aber vllt. die Krankheit verschlimmern, was dann letztendlich zu höheren Krankheitskosten für die Kasse führen könnte und damit zu Lasten der Allgemeinheit.

Ich denke mal, die wenigsten gehen aus Lust an der Freude zum Arzt und lassen sich behandeln. Also liegt ja wohl meistens irgendetwas vor, was letztendlich doch zur Leistungspflicht für die Kassen führt. Ich frage mich, wo hier der Sinn ist???

"Armes Deutschland"

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Beitrag von ratte1 » 18.10.2008, 18:42

Gegenargument: Weshalb sollte ein Versicherter überhaupt noch Beiträge zahlen, wenn er auch so den vollen Leistungsanspruch hätte?

Deshalb hat der Gesetzgeber § 16 Abs. 3a SGB V geschaffen:

Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.

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Sackgasse
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Beitrag von Sackgasse » 19.10.2008, 11:27

Es ist doch überhaupt keine Frage, dass die Beiträge pünktlich und in voller Höhe bezahlt werden müssen. Das wird es ja auch hoffentlich in den meisten Fällen. Und das Sanktionen bei Nichtzahlung der Beiträge verhängt werden müssen ist auch gar kein Thema. Dann will ich mal hoffen, dass mein Ex-Arbeitgeber auch alle meine Beiträge abgeführt hat, bevor sie mir meine Karte abnehmen (brauchst du jetzt nicht näher drauf eingehen, dass mit der Haftung für die Beiträge ist garantiert auch irgendwo geklärt, grins)

Aber mal zurück zum obigen Fall:

Ich hatte die Diskussion angeleiert, weil hier der Sinn nicht ganz klar ist. Erst Ratenzahlungsvereinbarung und gleichzeitig bis zur Begleichung Karte einziehen?

Lilly
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Beitrag von Lilly » 27.10.2008, 12:39

Hallo,

die Ratenzahlungsvereinbarung wurde ganz am Anfang des Verfahrens mit dem Büroleiter der Niederlassung besprochen. Leider ist die zuständige Sachbearbeiterin nicht in der Lage uns ohne die ständig spürbare Abneigung zu behandeln, sprich, von der Ratenzahlungsvereinbarung will keiner mehr was wissen seid ich die laufenden Beiträge von 210€ nicht aufbringen kann. Zu Beginn war der Betrag auch noch auf 2.900 Rückzahlung festgelegt, die Gebühren und 5% Zinsen kamen erst später plätzlich dazu - eben als klar wurde das ich es nicht "einfach so" zahlen kann.

Die Karte habe ich bisher behalten. Ich bin gelernte Arzthelferin und ich WEISS das ich, wenn ich die Karte nicht habe, als Privatpatient abgerechnet werde - was ich natürlich dann von der AOK nicht erstattet bekomme weil der Satz für Privatpatienten i.d.R. höher ist wie der Kassensatz.

Die noch offenen Arztrechnungen von um die Jahreswende letzten Jahres, kurz vor meinem erzwungenen Wiederintritt in die AOK, wollte die AOK begleichen damit ich nicht doppelt zahlen muss. Jetzt hat die Sachbearbeiterin jedoch auch dies wieder aufgehoben. Sie erklärt es so das im Gesetz steht das sie die an den Patienten, mich, erstatten muss, aber dafür müsse ich erst die Rechnungen begleichen plus die Rückständigen Beiträge entrichten und DANN würde sie mir die Rechnungen erstatten. Bei 6000€ bin ich nur leider um die 2 Jahre am abzahlen.
Ich bin 29 und habe nie auf Pump oder großer Spur gelebt, immer sparsam und jetzt ziehe ich eine solch (für mich) hohe Schuldenkette nach mir.
Ich habe sogar schon mit dem Gedanken gespielt private Insolvenz anzumelden. Die Beträge sind zwar dann um ein vielfaches geringer als wie das Verfahren sonst in Anlauf genommen wird, aber für mich ist der Betrag eben so groß wie der Mount Everest.

Ich bin Mitglied im VdK geworden und habe mit denen gesprochen, leider ohne Erfolg. Der hier zust#ndige Berater hat mir schon telefonisch gesagt das dies alles seine RIchtigkeit hat und man auch nichts dagegen tun könne und ich die Karte abgeben solle und mir dann eine Bescheinigung auststellen lassen solle aus der ersichtlich ist das ich nur in einem sog. Notfall bei der AOK versichert bin und ansonsten eine private Abrechnung erfolgen muss.
Als chronisch kranke die jeden Tag x Medikamente einnehmen muss, viel unter ärztlicher Beobachtung steht und auch gelegentlich Nebenwirkungen o. Begleiterkrankungen auftreten könnte ich ja ab dann nicht mehr zum Arzt und müsste versuchen meine Medikamente aus anderen Quellen zu beziehen.

Dies alles fühlt sich für mich an wie ein schlechter, nicht enden wollender Alptraum...

matt
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daran sieht man doch worum es wirklich geht ...

Beitrag von matt » 16.11.2008, 16:53

"die Ratenzahlungsvereinbarung wurde ganz am Anfang des Verfahrens mit dem Büroleiter der Niederlassung besprochen. Leider ist die zuständige Sachbearbeiterin nicht in der Lage uns ohne die ständig spürbare Abneigung zu behandeln, sprich, von der Ratenzahlungsvereinbarung will keiner mehr was wissen seid ich die laufenden Beiträge von 210€ nicht aufbringen kann. Zu Beginn war der Betrag auch noch auf 2.900 Rückzahlung festgelegt, die Gebühren und 5% Zinsen kamen erst später plätzlich dazu - eben als klar wurde das ich es nicht "einfach so" zahlen kann."

Ich kann eine gewisse Nötigung von Seiten der AOK bestätigen, nach dem Motto "unterschreiben sie erstmal ihr Schuldanerkenntnis und dann machen wir dies oder das ...."
Kulanz oder Nachsicht wie ich es hier im Forum teils las, existiert diesbzgl. einfach nicht.

Möglichkeit hierzu in ein neues Verfahren zu kommen wäre auf Beantragung nach § 44 SGB 10 auf Prüfung des Bescheides. Ich selbst sehe die Verzinsung nach SGB IV § 24 immer noch als Wucher an (denn es werden irgendwann wirklich ca. 50% der Beitragssumme pro Monat!) und im Rahmen des SGB und auch sonst als absolut unverträgliche und sozial nicht hinzunehmende Härte an. Daher würde ich alle Beiträge nur "unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit" zahlen.

btw
Die GKV bekommt demnach den ganzen Beitrag gezahlt, Einnahmen also. Plus Säumnis oder Strafzahlung wie es im Gesetz steht, nochmals Einnahmen.
Der Beitragszahler hat jedoch keinen, bzw. nur Anspruch auf absolute Mindestleistung, hier verdient die GKV nochmals mit Einnahmen.

Sehr praktisch. Wer zahlt ? Ah Solidarprinzip.

Es dreht sich hier, so sehe ich es, um eine recht deutliche und möglicherweise vorbereitete Sachlage zur Entschuldung des Haushaltes der Krankenkassen, indirekt also des Staates selbst auf Kosten der Bürger. Warum sonst in SGB IV § 24 die Änderung des Zins für Selbständige ? Die scheinen einfach mehr bestraft werden zu müssen, weil der Gesetzgeber es einfach so "feststellt". Solidarprinzip.

Und das wird sich noch weiter fortsetzen, denn es werden z.B. viel mehr Bürger Anspruch auf Rente erlangen bei viel weniger Einnahmen in die "Rentenkasse". Also wird die Rente gekürzt und auch sonstige Leistungen. Die Menschen die einst in ein System investiert haben und es mit ihrer Kraft aufgebaut haben, mit denen ich spreche sind alle "begeistert". In den USA klar absehbar.

Ah Solidarprizip, nebenbei.

Der Staat wie hoffentlich viele nun wissen ist "illiquide" also verschuldet btw hätte lt. Spiegel 4 Billionen Rücklagen bilden sollen, hat er aber nicht ....
Dabei "verschulden" 2/3 der Kosten der Krankenkassen Personen über 65 Jahre. Das bedeutet, es ist klar wer zu zahlen hat, auch für die Versäumnisse des Staates die Bürger gesund zu erhalten und nicht "krank zu versorgen". Da hängen ja nun interessanterweise ein paar Millionen Umsatz daran.

Systemproblem ? Nein, Solidarprinzip.

Das bedeutet, es wird diese Verschuldung auf die Staatsbürger "umgelegt" das geht ja auch aus Prinzip nicht anders.

Ich lese in dem Forum oft auf Grund der "Solidargemeinschaft" müsse man dies oder dürfe man das nicht, sicher, zwischen einzelnen Individuen besteht bestimmt Solidarität, aber bitte nicht zu viel ! Das stört dann nämlich irgendwann das "System Staat" gewaltig.
Und ansonsten, wo ist denn bitte sehr das Geld der Solidargemeinschaft hin, welches es "real" schon gar nicht gibt ?? Versucht bloß nicht alle Euer gespartes oder angelegtes Geld abzuheben oder "liquide zu machen".
"Die Spareinlagen sind sicher" sagt Fr. Merkel. So und wer sichert die nun ab ? Nach Financial Times nämlich der Staatsbürger selbst, nach Bernd Senf (netter Beitrag auf youtube von ihm) bürgt eben der "Bürger für den Staat" schlimmstenfalls durch seine eigene Verschuldung !

Systemproblem ? Nein, Solidarprinzip.

Der sog. Staat hat die Gelder "zu treuen Händen" zu verwalten. Und was passiert real ? Nach meinem Wissen können ca. zwei Monate die Renten, falls Staatseinkommen durch Steuern nicht besteht ausbezahlt werden und dann ?

Systemproblem ? Nein ...

Also das Geld, inzwischen auch Eigentum und Grund und Boden wird mittels technischer Mittel sehr schnell und "solidarisch" geshiftet wenn man so will von unten nach oben, praktische Sache.

Systemproblem ? Nein ... Solidarprinzip.

Und was könnte helfen ?
Ggf. doch eine eigene Krankenkasse bilden (s.a. Artikel Raum und Zeit Nr.156 Die Kopfgeldjäger des  Gesundheitsfonds) und/oder zuvor natürlich aus den "großen" GKV austreten.

Unabhängig und fachlich gut informieren, Gemeinschaften bilden, solidarisch auf Mikroebene verhalten und im eigenen Umkreis solidarisch "sein".
Das ergibt Veränderung auch wenn die EU aufrüstet und die Bundeswehr im Inland tätig sein darf, notfalls gegen "Krankenkassenterroristen". ;)

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