Wenn das Krankengeld ausläuft ...

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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JanBanan
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Wenn das Krankengeld ausläuft ...

Beitrag von JanBanan » 02.03.2015, 19:01

Hallo zusammen,
liebe Forum-Mitglieder!

Ich habe ein Problem und brauche dringend ein Feedback dazu.

Zuerst einmal eine kleine Zusammenfassung:
• Seit dem 03.03.2014 besteht bei mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
• Vom 16.04.2014 bis heute erhielt ich Krankengeld

Mein Sachbearbeiter sagte mir etwas davon, dass mein Krankengeld so im Juli auslaufen würde, was ich mir nicht so richtig vorstellen kann. 78 Wochen, selbst wenn ich vom 03.03.14 an rechne, müssten doch bis 03. September Krankengeld bezahlt werden und nicht Juli???

Auch dachte ich, dass Krankengeld zählt erst ab dem Tag wo es gezahlt wird - in meinem Fall ab dem 16.04.2014 und nicht ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit!

Ich frage wegen einem ganz bestimmten Grund. Es kann sein, dass ich im Juni in ein psychosomatisches Krankenhaus muss. Und jetzt habe ich Angst, dass das Krankengeld mitten im Krankenhausaufenthalt enden würde, womit ich dann noch nicht einmal versichert wäre.

Mit stehen zwar noch 15 Arbeitslosengeld zu, was mir aber in dem Fall nicht nützt!

Habe ich da einen Denkfehler, oder kann mir da einer einen Tipp geben?
Wäre super wichtig!!!!!

LG JanBanan

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.03.2015, 20:24

Hallo,
der Anspruch auf Krankengeld beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung (bei stationärer Behandlung direkt ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit). Während der Zeit der Lohnfortzahlung ruht dieser Anspruch - Ruhenszeiten werden aber auf den Gesamtanspruch (78 Wochen)
angerechnet, ebenso werden Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen der gleichen Erkrankung der letzten drei Jahre ebenso angerechnet (Das ist die einfache Variante). Wenn nun das Leistungsende (Krankengeld) erreicht wird, dann muss die Krankenkasse dies dem Versicherten rechtzeitig und schriftlich mitteilen und ihm auch nahelegen sich mit dieser Mitteilung beim Arbeitsamt zu melden. Dies auch dann, wenn ein Beschäftigungsverhältnis noch besteht.
Das bedeutet aber nicht, das mit dem Ende der Krankengeldzahlung auch alle anderen Leistungen beendet werden, wie z.B. deine Krankenhausbehandlung. Deine Mitgliedschaft wird nahtlos weitergeführt und die Beiträge dafür werden vom Arbeitsamt getragen, da du nahtlos Arbeitslosengeld von dort erhalten wirst.
Gruss
Czauderna

JanBanan
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Beitrag von JanBanan » 02.03.2015, 21:50

Czauderna hat geschrieben:...
Das bedeutet aber nicht, das mit dem Ende der Krankengeldzahlung auch alle anderen Leistungen beendet werden, wie z.B. deine Krankenhausbehandlung. Deine Mitgliedschaft wird nahtlos weitergeführt und die Beiträge dafür werden vom Arbeitsamt getragen, da du nahtlos Arbeitslosengeld von dort erhalten wirst.
Gruss
Czauderna

Zuerst einmal ganz lieben Dank für deine Antwort!

Soweit habe ich mir das auch schon fast gedacht. Das Problem welches ich habe, ist folgendes; Aller Wahrscheinlichkeit würde bei mir ca. im Juli mitten in dem Krankenhausaufenthalt die 78 Wochen voll gehen, so dass ich dann keine Chance hätte direkt zum Arbeitsamt zu geben, sondern erst nach dem Krankenhausaufenthalt.

Und das wäre dann (soweit ich weiß) leider zu spät! Da ich mich direkt am ersten Tag nachdem das Krankengeld beendet wäre, beim Arbeitsamt melden müsste.

Liege ich damit richtig?
Damit wäre nämlich mein dringend benötigter Krankenhausaufenthalt bzgl. Depression leider futsch!!!

LG JanBanan

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.03.2015, 23:12

Hallo,
rede mit deiner Kasse, lass dir das Schreiben rechtzeitig ausstellen und melde dich direkt beim Arbeitsamt, lege das Schreiben der Kasse vor und gib an, ab wann du im Krankenhaus bist - ich denke, du kannst dann auch schon vorher deiner Meldung nachkommen.
Gruss
Czauderna

JanBanan
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Beitrag von JanBanan » 03.03.2015, 11:54

Hallo zusammen!

Zuerst einmal Danke an alle für die bisherigen Antworten.
Ich werde heute die Einweisung ins Krankenhaus einfach abschicken und mal sehen, was dabei raus kommt.

Zum einen muss die Krankenkasse sich ja schon früh genug bei Aussteuerung melden.
Und wenn alle Stricke reißen, muss ich halt vorher mein Arbeitslosengeld beantragen.

Auf irgend eine Weise ist man ja immer versichert.
Ich werde jetzt definitiv nicht auf den dringend notwendigen Krankenhaus-Aufenthalt verzichten.

LG JanBanan

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