Hallo zusammen!
Ich habe aktuell Probleme nichts als Probleme
und versuche sie mal zu schildern:
Ich bin seit über einem Jahr wegen 6 verschiedener Diagnosen krank geschrieben. Dazu gehören Depressionen und chronische Schmerzen wegen vieler Bandscheibenvorfälle.
Nach einigen Krankenhaus-Aufenthalte und einer orthopädischen Reha wurde im September 2014 eine weitere Reha (aber psychosomatisch) beantragt. Da der Antrag so lange auf sich warten ließ und mittlerweile in einem Widerspruch steckt, wurde ich über Weihnachten und Sylvester für 9 Wochen in eine Klinik untergebracht und anschließend, mit dem Tipp die Rente zu beantragen, entlassen.
Da aber mein Rehaantrag (Psychosomatisch) immer noch läuft meine Depressionen sich aber nicht verbesserten, wurde ich wieder in die nächste Klinik eingewiesen. Diese Klinik hat allerdings eine lange Wartezeit. Heute bekam ich dann die Antwort, dass sie mich nicht aufnehmen könnten, weil ich von Tilidin anhängig wäre, was auch in meinem Abschlussbefund des letzten Klinikaufenthaltes steht. Auch könnten sie mich nicht aufnehmen, weil ich schon so lange krank geschrieben wäre.
Was passiert mit meinem Krankengeld, wenn ich jetzt deswegen in eine andere Klinik müsste und vorher eine Art Entzug machen müsste um von den Tilidin runter zu kommen? Dann würden die in dieser Klinik doch sicher nur den Diagnoseschlüssel bzgl. Entzug aufnehmen. Ein Diagnoseschlüssel, der bis dato aber noch auf keinem Auszahlschein bei mir stand. Somit bekomme ich dann doch kein Krankengeld mehr, oder sehe ich das falsch???
Brauche dringend eine Antwort!
LG BlueJohn
Probleme nichts als Probleme!
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn eine Erkrankung (neue Diagnose) während einer laufenden Erkrankung, für die schon Krankengeldbezogen wird, hinzu tritt, dann bleibt der Krankengeldanspruch bestehen, verlängert sich aber deshalb nicht.
Was den Entzug betrifft, so ist die "Entgiftungsphase" Sache der Krankenkasse, der Entzug selbst aber Sache der Rentenversicherung, wenn ich das noch so richtig behalten habe.
Gruss
Czauderna
wenn eine Erkrankung (neue Diagnose) während einer laufenden Erkrankung, für die schon Krankengeldbezogen wird, hinzu tritt, dann bleibt der Krankengeldanspruch bestehen, verlängert sich aber deshalb nicht.
Was den Entzug betrifft, so ist die "Entgiftungsphase" Sache der Krankenkasse, der Entzug selbst aber Sache der Rentenversicherung, wenn ich das noch so richtig behalten habe.
Gruss
Czauderna
Hallo und danke für die Antwort!
Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden und versuche es mal anhand eines Beispiels zu erklären.
1.) Ich Bekomme seit über einem Jahr wegen den Diagnoseschlüssel A, B, C, D E und F Krankengeld z.B. bis 31.03.
2.) Wegen eines Tilidin-Entzugs müsste ich dann (z.B. ab dem 01.04.) ins Krankenhaus und bekäme dann dort aber nur den Diagnoseschlüssel "G" - also einen neuen und einzelnen Diagnoseschlüssel.
Wie läuft das dann ab dem 01.04.?
Wird dann weiter Krankengeld bezogen?
LG BlueJohn
Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden und versuche es mal anhand eines Beispiels zu erklären.
1.) Ich Bekomme seit über einem Jahr wegen den Diagnoseschlüssel A, B, C, D E und F Krankengeld z.B. bis 31.03.
2.) Wegen eines Tilidin-Entzugs müsste ich dann (z.B. ab dem 01.04.) ins Krankenhaus und bekäme dann dort aber nur den Diagnoseschlüssel "G" - also einen neuen und einzelnen Diagnoseschlüssel.
Wie läuft das dann ab dem 01.04.?
Wird dann weiter Krankengeld bezogen?
LG BlueJohn
BlueJohn hat geschrieben:Hallo und danke für die Antwort!
Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden und versuche es mal anhand eines Beispiels zu erklären.
1.) Ich Bekomme seit über einem Jahr wegen den Diagnoseschlüssel A, B, C, D E und F Krankengeld z.B. bis 31.03.
2.) Wegen eines Tilidin-Entzugs müsste ich dann (z.B. ab dem 01.04.) ins Krankenhaus und bekäme dann dort aber nur den Diagnoseschlüssel "G" - also einen neuen und einzelnen Diagnoseschlüssel.
Wie läuft das dann ab dem 01.04.?
Wird dann weiter Krankengeld bezogen?
Wenn über den 31.03. hinaus nicht die Arbeitsunfähigkeit wegen der Diagnosen A-F weiterbesteht, dann endet mit diesem Tag auch die Krankengeldzahlung. Je nach Status muss ab 01.04. neu beurteilt werden -
bist du Arbeitnehmer, muss meines Erachtens nach, dein Arbeitgeber erst mal wieder sechs Wochen zahlen - bist du arbeitslos, endet mit dem 31.03. nicht nur die Krankengeldzahlung sondern auch (erst mal) deine Mitgliedschaft und somit hast du keinen Krankengeldanspruch - die Mitgliedschaft und damit den vollen Leistungsanspruch (ohne Krankengeld) kann aber ab 01.04. nahtlos weitergeführt werden.
Ich denke aber, dass dies bei dir alles nicht zutrifft, sondern dass du auch über den 31.03. hinaus wegen zumindest einer der Diagnosen A-F weiter arbeitsunfähig bist und die Diagnose G lediglich hinzutritt ?!
Gruss
Czauderna
LG BlueJohn
genau aus dem Grund habe ich den Opiat-Entzug auch selber durchgeführt..
ohne Krankenhaus...
ich will doch in meinen Unterlagen nicht stehen haben: Entzugsbehandlung..
dabei ist man nicht Suchtkrank oder seelisch Abhängig von den Medikamenten...lediglich gibt es körperliche Entzugserscheinungen..
meinen Entzug habe ich über 12 Monate, mit immer niedriger Dosierung des infrage kommenden Medikaments, durchgezogen. Mit hervorragendem ERgebnis..
Dazu kommt...man muß immer drauf achten, was ein Facharzt einem verordnet..und nicht einfach nur so schlucken..."weils doch so gut hilft"...
hinterher hat man mehr Probleme als vorher...obwohl ich die Opiate, zu denen auch Tilidin gehört, nciht verteufeln will...wenn man schmerzkrank ist, hiflt das Zeug sehr gut..
aber man muß sich auch darüber im klaren sein, dass der Körper mit Entzugsymptomen winkt, wenn man das wieder absetzen will....immer zwischendurch mal selber probieren, ob es auch ohne dieses Medikament geht..
manchmal hat sich der Schmerz zurückgezogen...und man merkt es noch nicht, da man ja noch diese Medis nimmt...
also..immer schön Eigenkontrolle..ganz wichtig...!
ohne Krankenhaus...
ich will doch in meinen Unterlagen nicht stehen haben: Entzugsbehandlung..
dabei ist man nicht Suchtkrank oder seelisch Abhängig von den Medikamenten...lediglich gibt es körperliche Entzugserscheinungen..
meinen Entzug habe ich über 12 Monate, mit immer niedriger Dosierung des infrage kommenden Medikaments, durchgezogen. Mit hervorragendem ERgebnis..
Dazu kommt...man muß immer drauf achten, was ein Facharzt einem verordnet..und nicht einfach nur so schlucken..."weils doch so gut hilft"...
hinterher hat man mehr Probleme als vorher...obwohl ich die Opiate, zu denen auch Tilidin gehört, nciht verteufeln will...wenn man schmerzkrank ist, hiflt das Zeug sehr gut..
aber man muß sich auch darüber im klaren sein, dass der Körper mit Entzugsymptomen winkt, wenn man das wieder absetzen will....immer zwischendurch mal selber probieren, ob es auch ohne dieses Medikament geht..
manchmal hat sich der Schmerz zurückgezogen...und man merkt es noch nicht, da man ja noch diese Medis nimmt...
also..immer schön Eigenkontrolle..ganz wichtig...!