Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage und zwar ob jemand von euch schon Liposuktionen bezüglich des Lipödems hatte? Hat die Krankenkasse die vollen Kosten übernommen? Wie lange hat es gedauert? Wieviele wurden genehmigt?
Und wie sind eure Erfahrungen danach?
LG Anna
Kostenübernahme Antrag Lipödem
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo
schau mal hier:
http://www.juraforum.de/ratgeber/gesund ... i-lipoedem
Das Bundessozialrecht hierzu mir Urteil vom 16.12.2008 (Az.: B 1 KR 11/08 R), dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Übernahme der Behandlungskosten verpflichtet seien. Als Begründung führte das Bundessozialgericht damals an, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine positive Empfehlung für die bis dato noch neue Behandlungsmethode abgegeben habe. Mangels Lebensbedrohlichkeit könne die Krankenkasse auch nicht ausnahmsweise leistungspflichtig sein.
Dieser Entscheidung haben sich sowohl auch das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 07.07.2011 (Az.: L 8 KR 101/10) und das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 23.04.2012 (Az.: S 14 KR 143/11) angeschlossen.
Darüber hinaus stellte das Hessische Landessozialgericht – ebenso wie das Sozialgericht Chemnitz mit Urteil vom 01.03.2012 (Az. Az.: S 10 KR 189/10) – darauf ab, dass die konventionellen Behandlungsmethoden, wie der manuellen Lymphdrainage und Kompressionsstrümpfe, nicht erfolgsversprechend seien. Man müsse es als Systemfehler bewerten, wenn einerseits eine Liposuktion den konventionellen Behandlungsmethoden vorgezogen wird, aber andererseits die Kosten dafür nicht übernommen werden sollen.
Fazit
Bisher sind sich die Gerichte uneins, ob die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Kostenübernahme einer solchen stationären Behandlung verpflichtet sind. Wer in Hessen oder in Sachsen lebt, hat gute Karten, dass die Behandlungskosten der Fettabsaugung mit Verweis auf die jeweiligen Urteile doch übernommen werden. Einen solchen Verweis sollten auch die Betroffenen der übrigen Bundesländer bei dem entsprechenden Antrag an ihre Krankenkassen beifügen.
interessant ist die Kehrtwendung vom Hessischen Landessozialgericht:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kranke ... 65711.html
Zitat:
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 5. Februar 2013, Aktenzeichen: Az. L 1 KR 391/12, entschieden, dass die beklagte Krankenkasse die Kosten der Liposuktion bezahlen muss. Sie könne sich im vorliegenden Fall nicht darauf berufen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht in ihren Richtlinien empfohlen hat.
Gruß Bully
schau mal hier:
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Das Bundessozialrecht hierzu mir Urteil vom 16.12.2008 (Az.: B 1 KR 11/08 R), dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Übernahme der Behandlungskosten verpflichtet seien. Als Begründung führte das Bundessozialgericht damals an, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine positive Empfehlung für die bis dato noch neue Behandlungsmethode abgegeben habe. Mangels Lebensbedrohlichkeit könne die Krankenkasse auch nicht ausnahmsweise leistungspflichtig sein.
Dieser Entscheidung haben sich sowohl auch das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 07.07.2011 (Az.: L 8 KR 101/10) und das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 23.04.2012 (Az.: S 14 KR 143/11) angeschlossen.
Darüber hinaus stellte das Hessische Landessozialgericht – ebenso wie das Sozialgericht Chemnitz mit Urteil vom 01.03.2012 (Az. Az.: S 10 KR 189/10) – darauf ab, dass die konventionellen Behandlungsmethoden, wie der manuellen Lymphdrainage und Kompressionsstrümpfe, nicht erfolgsversprechend seien. Man müsse es als Systemfehler bewerten, wenn einerseits eine Liposuktion den konventionellen Behandlungsmethoden vorgezogen wird, aber andererseits die Kosten dafür nicht übernommen werden sollen.
Fazit
Bisher sind sich die Gerichte uneins, ob die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Kostenübernahme einer solchen stationären Behandlung verpflichtet sind. Wer in Hessen oder in Sachsen lebt, hat gute Karten, dass die Behandlungskosten der Fettabsaugung mit Verweis auf die jeweiligen Urteile doch übernommen werden. Einen solchen Verweis sollten auch die Betroffenen der übrigen Bundesländer bei dem entsprechenden Antrag an ihre Krankenkassen beifügen.
interessant ist die Kehrtwendung vom Hessischen Landessozialgericht:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kranke ... 65711.html
Zitat:
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 5. Februar 2013, Aktenzeichen: Az. L 1 KR 391/12, entschieden, dass die beklagte Krankenkasse die Kosten der Liposuktion bezahlen muss. Sie könne sich im vorliegenden Fall nicht darauf berufen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht in ihren Richtlinien empfohlen hat.
Gruß Bully