KK verweigert Zahlung von Krankengeld

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.08.2015, 18:43

Hallo,
du hast also einen Fachanwalt für Sozialrecht an deiner Seite und der kann nichts mehr für dich tun obwohl es da doch einige Ansatzpunkte gäbe, z.B. habt Ihr Einsichtnahme in das MDK-Gutachten erhalten ?
Du schreibst :
Mitte letzten Jahres wurde ich ausgesteuert, danach habe ich wieder gearbeitet und wurde leider wieder arbeitslos, - wieso wird nun die Behauptung aufgestellt, du wärst arbeitsunfähig gewesen ? - seit wann kann man arbeiten und trotzdem arbeitsunfähig sein - arbeitsunfähig ist man wenn es ein Arzt festgestellt hat und zwar zeitnah - er kann meines Wissens nach maximal drei Tage zurück attestieren - wieso kann ein MDK-Arzt mehrere Wochen später beurteilen, dass zu einer bestimmten Zeit Arbeitsunfähigkeit vorlag ?. Hat sich dein Rechtsanwalt diese Fragen nicht gestellt und entsprechend beim Gericht Widerspruch eingelegt ?.
Gruss
Czauderna

sonnenschein2015
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Beitrag von sonnenschein2015 » 29.08.2015, 19:02

wieso wird nun die Behauptung aufgestellt, du wärst arbeitsunfähig gewesen ?
Das weiß ich nicht. Vielleicht, weil die KK mir kein Krankengeld mehr zahlen will? :roll:

Seit wann kann man arbeiten und trotzdem arbeitsunfähig sein - arbeitsunfähig ist man wenn es ein Arzt festgestellt hat und zwar zeitnah - er kann meines Wissens nach maximal drei Tage zurück attestieren - wieso kann ein MDK-Arzt mehrere Wochen später beurteilen, dass zu einer bestimmten Zeit Arbeitsunfähigkeit vorlag ?

Der MDK-Arzt machte diese Feststellung mehrere Monate (!) später. Das SG meinte auch, dass diese Feststellung richtig sei. So wie ich das inzwischen mitbekommen kann ein MDK-Arzt so gut wie alles. Kranke gesund schreiben und Gesunde krank schreiben. Wie in meinem Fall beispielsweise.
Hat sich dein Rechtsanwalt diese Fragen nicht gestellt und entsprechend beim Gericht Widerspruch eingelegt ?.
Natürlich hat er das, es läuft ja aktuell eine Beschwerde beim LSG gegen den Beschluss des SG, diese betrifft jedoch nur den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. In der Hauptsache wurde noch nicht entschieden, aber wenn das SG weiterhin so argumentiert wie bisher... :(

Das MDK-Gutachten wurde bereits durchleuchtet, es steht aber drin, dass ich durchgängig arbeitsunfähig gewesen bin. Und daran wird es festgehalten, von der KK und vom SG. Bis jetzt zumindest.

Gruß

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.08.2015, 21:41

.
sonnenschein2015 hat geschrieben: Aus dem Bescheid der Krankenkasse: "Ab dem xx. xx.xxxx erhalten Sie von uns Krankengeld"
Hallo Sonnenschein,

das ist exakt der Fall, den das Bundesversicherungsamt mit seinen Rundschreiben vom
12.11.2010 und 16.03.2012 geregelt hat

http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... iben49.pdf
http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... iben61.pdf

ganz unabhängig davon, dass bei der Sozialgerichtsbarkeit die Türen dazu bisher verschlossen
waren (aber das hat möglicherweise weniger mit dem Recht zu tun als mit anderen Umständen
und mit der Zuständigkeit nun des 3. BSG-Senates hoffentlich ein Ende).

Schönen Gruß!
Anton Butz

sonnenschein2015
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Beitrag von sonnenschein2015 » 29.08.2015, 22:33

Guten Abend, lieber Anton Butz, danke für Deine Wortmeldung!

Auf die von Dir erwähnten Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes habe ich die KK bereits vor meinem Widerspruch aufmerksam gemacht. Diese wurden - welche Wunder! - ignoriert. Nun ja, nicht ganz, denn nachdem mein Schreiben bei der KK einging, erhielt ich darauf folgende Antwort:

"Sehr geehrte Person xxx,

wie bereits mitgeteilt, sind wir aktuell dabei Ihren Anspruch auf Krankengeld zu prüfen. Sobald ich eine Rückmeldung unseres Medizinischen Dienstes habe, gebe ich Ihnen unaufgefordert wieder bescheid.

Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen für eine erneute Krankengeldzahlung gegeben sind werden wir die Zahlung selbstverständlich auch rückwirkend vornehmen. Ich bitte Sie daher noch um Geduld.

Freundliche Grüße

xxx
"

Erst zwei Wochen später und nachdem ich mich regelrecht dazu genötigt sah, gegen die "Entscheidung" der KK Widerspruch einzulegen, durfte ich dann durch den MDK begutachtet werden. Möglicherweise ging die KK davon aus, dass der MDK nach "Aktenlage", in alt bekannter Manier, entscheiden wird.

Ich werde am Montag kommender Woche auch diese zwei Schreiben meinem Anwalt übergeben.

Besten Dank nochmal an Dich, Grüße!

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.08.2015, 09:45

sonnenschein2015 hat geschrieben:
Ich werde am Montag kommender Woche auch diese zwei Schreiben meinem Anwalt übergeben.
Hallo Sonnenschein,

für den Kontakt mit dem Anwalt hier noch ein Dokument:

Bild

Diese Verfassungsbeschwerde wurde am 26.09.2014 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Außer der Eingangsbestätigung

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post17239

gibt es dazu bisher keine Antwort.

Für deinen Anwalt könnte der Text interessant oder sogar relevant sein, insbesondere ab Seite 22.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.08.2015, 14:02

Hallo Sonnenschein und Anton,
meint Ihr, es macht Sinn (??!!) den Fall von Sonnenschein in zwei Foren parallel zu behandeln - wenn Ihr euch auf eines einigt, dann spart ihr Zeit
und Anton, du musst nicht überlegen ob du als Anton Butz oder Machts Sinn schreibst und könntest dir auch ggf. diverse Verlinkungen auf das jeweils andere Forum ersparen. Du bist ja auch schon einen Schritt weiter und unterstützt den Rechtsanwalt von Sonnenschein - du weißt ja, das machen wir hier nicht.
Nur ein Vorschlag, dem ihr natürlich nicht Folge leisten müsst.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Hallo Czauderna ...

Beitrag von Anton Butz » 01.09.2015, 08:57

.
... das Recht auf die Zweitmeinung ist hier doch optimal realisiert worden.
Erst jetzt - hauptsächlich durch deine Beiträge - kann Sonnenschein erahnen,
wo es insgesamt lang geht. Übrigens sind wir offenbar darüber einig, dass
Rechtsvertreter - gerade zum Krankengeld-Recht - von ihren Mandanten
gefordert werden müssen, damit die Rechtsprechung gefördert wird.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.09.2015, 10:01

Hallo Anton,
da hast wohl recht und wahrscheinlich auch die größere Erfahrung.
Gruss
Czauderna

sonnenschein2015
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Beitrag von sonnenschein2015 » 01.09.2015, 10:56

Kurzes Update, damit man sieht, mit welchen Methoden diese Krankenkasse arbeitet:
Heute, vier Monate (!) nach dem ich das allererste Schreiben von der KK erhielt, erreicht mich ein Schreiben, indem ich daran "erinnert" werde, einen Fragebogen für den weiteren Versicherungsschutz auszufüllen. Ich sehe diesen Fragebogen zum ersten Mal, die KK meint jedoch, mir diesen Fragebogen schon mal zugeschickt zu haben. Die Auszahlscheine wurden regelmäßig eingereicht, auch wurden die (ärztlichen) Leistungen mit der KK abgerechnet (zumindest ist mir bis heute nichts Gegenteiliges bekannt). Wie kann es überhaupt sein, dass die KK erst jetzt dazu kommt, mich darüber in Kenntnis zu setzen?
Ich habe heute mit der Beitragsabteilung meiner KK telefoniert. Es könne nicht nachvollzogen werden, wann die Abmeldung seitens der AfA bei der KK eingegangen ist. Dieses Schreiben wurde als "Erinnerung an unseren Fragebogen: Für Ihren weiteren Versicherungsschutz" benannt. Die Dame, mit der ich telefonierte, sagte mir allerdings, dass dieser Fragebogen zum ersten Mal an mich geschickt wurde. In ihrem System ist nichts Anderes zu finden. Das Schreiben wurde mit "i.V." unterschrieben. Als ich danach fragte, welche Zuständigkeiten die Kollegin hat, die dieses Schreiben unterschrieb, wurde mir dann gesagt, dass die Kollegin lediglich eine "Aushilfskraft" sei. Ich fragte, ob man sich der Bedeutung von "i.V." bewusst ist.

Zu allem Überfluss wurde mir noch mitgeteilt, dass mein Versicherungsschutz zum 27.7.2015 "storniert" wurde. Über diese "Stornierung" wurde ich nicht informiert. Jetzt weiß ich gar nicht mehr, ob ich lachen oder weinen soll.

Das alles ist so kaputt, kaputter geht es wohl nicht mehr!

sonnenschein2015
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Beitrag von sonnenschein2015 » 03.09.2015, 10:37

Kurzes Update: Es ist nicht nur offensichtlich, dass bei dieser KK "etwas" verkehrt gelaufen ist, nein, hier spielt(e) sich Ungeheuerliches ab! Aus diesem Grund habe ich am Montag eine Beschwerde an den Vorstand der KK adressiert. Es bleibt abzuwarten, wie der Vorstand darauf reagieren wird, zumal ich ihn darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ich mich mit meinem Fall an die Öffentlichkeit wenden werde, sollte ich innerhalb der kommenden zehn Tage keine Stellungnahme von ihm erhalten. Und das werde ich ganz sicher auch tun!

Die Dame von der Beitragsabteilung und ich sind erstmal so verblieben, dass wir die Stellungnahme des Vorstandes abwarten.

Mein Versicherungsschutz ist derzeit "nicht" geregelt (obwohl die KK behauptet, ich sei nicht versichert!), ich habe darauf bestanden, von der KK einen rechtsgültigen Verwaltungsakt zu erhalten, damit ich endgültig weiß, wo ich stehe (bzw. stehen soll). Es gibt kraft Gesetztes eine obligatorische Anschschlussversicherung, aber auch das weiß die KK nicht.

Ich kann überhaupt nichts dafür, dass die KK ihre Pflichten ständig grob verletzt und hoffe sehr, dass diese ominösen Pflichtverletzungen nicht nur dem Bundesversicherungsamt (meine Korrespondenz mit ihm wird fortlaufend weitergeführt), sondern auch dem Vorstand der KK ein DORN im Auge sind.

Anton Butz
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auch hier zum Update nebenan:

Beitrag von Anton Butz » 13.09.2015, 10:02

Hallo Sonnenschein,

das ist eine Menge! Führst du das Verfahren inzwischen selbst oder machst du Vorarbeit für
die Rechtsvertretung?

Das "versehentlich falsche Schreiben zur Krankengeldzahlung" ist der erste Knackpunkt;
da können Krankenkasse (und LSG) viel behaupten: wenn das eine Krankengeld-Bewilligung
war und diese nicht aufgehoben oder zurückgenommen ist, hast du Anspruch, ohne dass
es auf Weiteres ankäme.

Hier kommt dem zutreffenden Urteil des - früher - für Krankengeld zuständigen 1. BSG-Senates
vom 28.7.2008, B 1 KR 27/07 R, maßgebliche Bedeutung bei. Die daraus auf den vorliegenden Fall
übertragenen Kernsätze lauten:

In der Sache darf der Anspruch schon aufgrund des Bewilligungsbescheides vom ... nicht "versagt" werden. Dieser Bescheid regelt und konkretisiert den Anspruch auf Krankengeld als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Er legt den Anspruch auf Krankengeld bindend fest und durfte durch den Bescheid vom ... nicht für hinfällig erklärt werden.

Mit dem Bewilligungsbescheid vom ... hat sich die Krankenkasse gegenüber dem Antragsteller zur Gewährung von Krankengeld verpflichtet. Dies folgt aus dem Verfügungssatz des Bescheides zum Beginn des Krankengeldes, der hinsichtlich des zeitlichen Leistungsumfangs keine Einschränkung enthält. Mit dem Satz "Ab dem xx. xx.xxxx erhalten Sie von uns Krankengeld" bewilligte die Antragsgegnerin ab dem ... Krankengeld - unbefristet in die Zukunft gerichtet.

Eine Leistungseinschränkung wurde nicht vorgenommen. Nach seinem wirksam gewordenen Inhalt (vgl § 39 Abs 1 Satz 1 und 2 iVm § 37 Abs 1 Satz 1 SGB X), wie er vom Antragsteller als Empfänger des Bescheides nach seinem objektiven Sinngehalt bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalls verstanden werden musste (vgl allgemein zB Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 31 RdNr 26 mit umfangreichen Nachweisen), handelt es sich dabei um einen ohne zeitliche Begrenzung erteilten Bescheid zur Bewilligung von Sozialleistungen (Verwaltungsakt mit Dauerwirkung iS von § 48 SGB X). Die Antragsgegnerin traf auf das auf unbestimmte Zeit gerichtete Leistungsbegehren hin eine entsprechende Regelung (vgl § 31 SGB X). Der Bewilligungsbescheid enthält keine ausdrückliche oder stillschweigend anzunehmende Zäsur.

Ein zeitlich nur begrenzter Regelungsinhalt dieses Bescheides lässt sich nicht etwa daraus ableiten, dass jeweils ein Auszahlschein vorzulegen ist. Dieser stellt keine Anspruchsvoraussetzung dar, sondern dient lediglich dem weiteren Nachweis des Anspruches. Eine Nebenbestimmung (der Befristung) i. S. des § 32 SGB X kann darin jedenfalls nicht erkannt werden; falls es sich dabei um die Nebenbestimmung einer Auflage oder Bedingung handeln würde, wäre diese jeweils erfüllt.

Im Übrigen sind nach dem SGB X Befristungen und andere Nebenbestimmungen zur Krankengeldbewilligung unzulässig, weil es an den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 SGB X mangelt. Da Krankengeld keine Ermessensleistung ist und § 32 Abs. 2 SGB X deswegen keine Anwendung findet, darf die Krankengeld-Bewilligung mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden. Diese Voraussetzungen liegen mit dem allgemein praktizierten Auszahlschein-Verfahren und nachträglicher Krankengeld-Gewährung nicht vor; auch an der Zulassung durch Rechtsvorschrift mangelt es. Nebenbestimmungen laufen auch dem Zweck des Verwaltungsaktes zuwider, § 32 Abs. 3 SGB X.

Der Bescheid der Beklagten vom ... bleibt damit maßgeblich, solange er nicht (wirksam) zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§ 39 Abs 2 SGB X). Dass die Antragsgegnerin ihre Leistungsverpflichtung aus dem Dauerverwaltungsakt vom ... gegenüber dem Antragsteller verneint, trägt rechtlich nicht.

Die Krankenkasse durfte den Bewilligungsbescheid vom ... nicht wegen wesentlicher Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse aufheben, weil das dafür erforderliche Tatbestandsmerkmal einer wesentlichen Änderung iS von § 48 Abs 1 Satz 1 SGB X nicht vorliegt. Dies gilt entsprechend für eine Rücknahme nach § 45 SGB X. Im Übrigen ist die Umdeutung der Krankengeld-"Versagung" in einen Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid nach § 43 SGB X ausgeschlossen.


Christo
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Beitrag von Christo » 14.09.2015, 08:21

Hi,

ich habe mir den ganzen Fall durchgelesen. Dreh- und Angelpunkt ist ja die Feststellung des MDK, dass du durchgängig Arbeitsunfähig gewesen bist.

Wie wäre es, wenn du verlangst, erneut "begutachtet" zu werden von einem Facharzt? Ich weiß nicht genau, um welche Diagnose es geht, habe aber deinen Text so verstanden, dass es kein Facharzt war.

Oder eine Begutachtung durch einen anerkannten Gutachter? Sprich mal mit deinem Anwalt darüber.

sonnenschein2015
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Beitrag von sonnenschein2015 » 14.09.2015, 09:28

Kurzes Update: Die KK behauptet nun in einem Schreiben, das an das LSG gerichtet wurde, dass das allererste Schreiben lediglich "Informationsmaterial" zum Krankengeld gewesen sein soll. Paradoxerweise bekam ich letztes Jahr das gleiche "Informationsmaterial", worauf die Krankengeldzahlung, ohne weitere Schreiben, erfolgte.

Eine Antwort vom Vorstand der KK, an den ich meine Beschwerde hinsichtlich der rechtswidrigen Machenschaften seiner MitarbeiterInnen adressiert hatte, ist ebenfalls eingetroffen. Als Betreff wurde ein Zitat von Benjamin Franklin genommen, das lautet: "Unsere Kritiker sind unsere Freunde, denn sie zeigen uns unsere Fehler." Natürlich wurde auf meine ausführlich begründete Beschwerde nicht konkret Stellung genommen, der "Vorstand" entschuldigt sich bei mir, dass ich "versehentlich ein falsches Schreiben zur Krankengeldzahlung" erhalten habe. Dieses "falsche Schreiben" ist das oben genannte Schreiben, das von der Justiziarin der KK als "Informationsmaterial" dargelegt wurde/wird. Dass dieses Schreiben ein Verwaltungsakt darstellte/darstellt, will weder die Justiziarin, noch der Vorstand der KK zugeben. Ferner teilte mir der Vorstand mit, dass die Krankengeldzahlung durch den Gesetzgeber "auf 78 Wochen" beschränkt worden ist. Dass es einen neuen Drei-Jahres-Zeitraum gibt, scheint den Vorstand genau so wenig zu interessieren. Das Schreiben endet mit diesen tollen drei Sätzen:"Mir ist bewusst, dass Sie sich eine andere Antwort erwartet haben. Es tut mir leid, dass ich Ihnen derzeit nicht weiterhelfen kann. Der weitere Rechtsweg steht Ihnen frei."

Das LSG, bei dem die Beschwerde gegen den Beschluss hinsichtlich des Einstweiligen Rechtsschutzes läuft, scheint auch nicht unbedingt an Fakten interessiert zu sein. Vielmehr mokiert es sich darüber, dass keine Bescheinigung über die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, dass die Auszahlscheine nur teilweise und unvollständig ausgefüllt vorliegen, dass zur ärztlichen Feststellung meiner Arbeitsunfähigkeit mein Vortrag "nichts" enthält. Darüber hinaus "erscheint die Annahme eines Anspruchs des Klägers auf Krankengeld für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum problematisch", "wegen der notwendigen ärztlichen Feststellung." Zum Glück habe ich mir alle Auszahlscheine kopiert, diese werden als "Beweismittel" dem LSG zur Verfügung gestellt. Dass der Richter nicht weiß, dass eine Diagnose "nur auszufüllen bei Änderungen gegenüber der zuletzt angegebenen Diagnose, stets jedoch am Schluss der Arbeitsunfähigkeit" ist (steht wortwörtlich auf jedem Auszahlschein), lässt mich richtig zweifeln.

Dann kommt ein Satz, den ich nicht ganz richtig verstehe: "Es ist fraglich, ob für den Zeitraum vom xx.xx.2014 bis xx.xx.2015 eine mindestens sechsmonatige Arbeitsfähigkeit oder Vermittlungsfähigkeit des Klägers sich feststellen lässt." Hier gibt das LSG indirekt zu, dass eine rückwirkende Diagnose nicht möglich ist. Es geht aber weiter: "Jedenfalls ergibt sich aus dem Gutachten des Dr. xxxx (MDK) vom xx.xx.2015, dass im Februar 2015 eine stationäre Krankenhausbehandlung erfolgte, was für Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit oder fehlenden Vermittlungsfähigkeit jedenfalls zumindest in einem Teil des oben genannten Zeitraums spricht." Meine ambulante Behandlung im Krankenhaus wurde von Herrn Dr. MDK in eine stationäre Behandlung umgedeutet. Ich habe mir am Freitag vergangener Woche noch eine Bescheinigung vom Krankenhaus geholt, in der steht, dass ich an diesem Tag ambulant behandelt wurde. Mein ganzer Aufenthalt inklusive Wartezeit betrug 1 1/2 Stunden! Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass mich Herr Dr. MDK während der damaligen Begutachtung explizit danach fragte, ob ich stationär oder ambulant behandelt wurde, und ich antwortete ihm, dass ich wohl nur ambulant behandelt wurde.

Für das LSG ist auch nicht "erkennbar", in welchen Zeiträumen ich tatsächlich Arbeitslosengeld bezog, "so dass hieraus auf eine möglicherweise bestehende Vermittlungsfähigkeit geschossen werden könnte." Hallo? Diese Zeiten wurden explizit nicht nur von mir, sondern auch von der Gegenseite mehrmalig genannt. Selbstverständlich werde ich dem LSG die Entgeltbescheinigungen der BA als "Beweismittel" zur Verfügung stellen, damit auch diese "Unklarheit" beseitigt wird.

Das Beste kommt aber, wie fast immer, zum Schluss: "Falls das Beschwerdeverfahren fortgeführt wird, möge der Kläger die Gründe angeben, die für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im September 2014 maßgebend waren." Allem Anschein nach scheint dem Richter am LSG nicht geläufig zu sein, dass eine Kündigung ohne Angaben von Gründen erfolgt, vor allem in der Probezeit. Mir wurde nach knapp einer Woche gekündigt, weil meine Stelle, wie es sich im Nachhinein herausstellte, von der Geschäftsführung dieser Firma nicht genehmigt wurde.

Ich bin wirklich sehr verzweifelt, denn für mich war die Sache von Anfang an mehr als klar. Statt, dass die Gerichte ihrer Amtspflicht nachkommen, werden Nebenschauplätze geschaffen, die ich kaum noch nachvollziehen kann.

Christo, der Arzt, der mich begutachtete, war definitiv kein Facharzt. Das hat mir inzwischen die für ihn zuständige Ärztekammer bestätigt. Eine neue Begutachtung durch einen Facharzt wurde bereits angeregt, Reaktion darauf = 0. Du hast aber schon recht, dieses Gutachten ist Dreh- und Angelpunkt dieser skandalösen Geschichte, siehe hierzu auch "ambulant" durch "stationär" ersetzt.

In aller Regel, so wie ich das erfahren habe, schreibt der MDK kranke Patienten gesund, und zwar für die Zukunft, bei mir war es genau umgekehrt, und zwar für die Vergangenheit! Mein Fall dürfte deshalb einmalig sein.

Das Schlimme dabei ist, dass die ganze Geschichte immer groteskere Züge annimmt. Nach den letzten zwei Schreiben der KK - das eine vom Vorstand an mich und das andere von der Justiziarin an das LSG gerichtet - habe ich mich entschlossen, gegen diese Machenschaften zu kämpfen, wenngleich dieser Kampf, aufgrund meiner Krankheit, für mich überhaupt nicht leicht ist.

Ich habe endlich erkannt, wie Unrecht zu Recht und Recht zu Unrecht wird, ich habe endlich erkannt, von welcher kriminellen Energie manche unserer Zeitgenossen getrieben werden und was sie so alles tun (oder nicht tun), damit ihre eigenen Futtertröge gesichert bleiben können. Meine anfängliche Enttäuschung hat sich größtenteils verflüchtigt, trotzdem falle ich nach jedem Schreiben, das ich von meinem Anwalt bekomme, in ein tiefes Loch, denn ich kann all diese Lügen, diese Verdrehungen der Tatsachen, die Verzehrung der Realität nur ganz schwer verdauen.

Sehr oft denke ich darüber nach und frage mich, ob diese ganzen Erfüllungsgehilfen - nicht nur auf meinen Fall bezogen - morgens noch erhobenen Hauptes in den Spiegel schauen können. Vor allem dann, wenn sie wissen (und das wissen die meisten), dass sie anderen Menschen Leid, Schmerz und Ungerechtigkeit zugefügt haben und zufügen werden. Aber das alles haben wir unserer Gesellschaft und somit auch uns selbst - als Teile derselbigen - zu verdanken, der Gesellschaft, in der der Mensch, alsbald er nicht mehr funktionsfähig ist, nichts mehr wert ist. Ich persönlich habe mich schon immer für die ganz Schwachen in unserer Gesellschaft eingesetzt und werde das auch zukünftig tun. Denn nur so kann und wird ein Fortbestehen unserer Gesellschaft gewährleistet bleiben.

Fortsetzung folgt...
Zuletzt geändert von sonnenschein2015 am 14.09.2015, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.

Christo
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Beitrag von Christo » 14.09.2015, 11:30

sonnenschein2015 hat geschrieben: Ich bin wirklich sehr verzweifelt, denn für mich war die Sache von Anfang an mehr als klar. Statt, dass die Gerichte ihrer Amtspflicht nachkommen, werden Nebenschauplätze geschaffen, die ich kaum noch nachvollziehen kann.

Ich finde, es ist gut nachvollziehbar, dass du verzweifelt bist, denn hier geht es um Dinge, wo man schnell das Gefühl hat, machtlos und ausgeliefert zu sein.
sonnenschein2015 hat geschrieben: Christo, der Arzt, der mich begutachtete, war definitiv kein Facharzt. Das hat mir inzwischen die für ihn zuständige Ärztekammer bestätigt. Eine neue Begutachtung durch einen Facharzt wurde bereits angeregt, Reaktion darauf = 0. Du hast aber schon recht, dieses Gutachten ist Dreh- und Angelpunkt dieser skandalösen Geschichte, siehe hierzu auch "ambulant" durch "stationär" ersetzt.
Bist du schon im Widerspruchsverfahren? Also du hast mit deinem Anwalt Widerspruch eingelegt? Habt ihr im Rahmen dessen weitere Unterlagen eingereicht?
sonnenschein2015 hat geschrieben: In aller Regel, so wie ich das erfahren habe, schreibt der MDK kranke Patienten gesund, und zwar für die Zukunft, bei mir war es genau umgekehrt, und zwar für die Vergangenheit! Mein Fall dürfte deshalb einmalig sein.
Also auf dem ersten Blick scheint es so auszusehen. Der MDK hat einfach nur die Aufgabe, die KK in medizinischen Fragen zu beraten. Jedoch habe ich von so einem Fall auch noch nicht gehört.

Eine kurze Frage: Wie lange bist du denn schon nicht mehr Arbeitsunfähig bzw. anders formuliert: Wie lange bist du denn arbeitsfähig gewesen?

sonnenschein2015
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Beitrag von sonnenschein2015 » 14.09.2015, 17:54

Hallo Christo,

es gibt kein Widerspruchsverfahren wegen des MDK-Gutachtens. Was meinst Du mit "weitere Unterlagen"?

Arbeitsfähig war ich 7 Monate lang.

Es ist aber schon interessant zu sehen, wie die KK immer versucht, alles "passend" zu machen. Als ich das erste Mal vor vier Jahren krank wurde, wollte mich die KK nach wenigen Wochen wieder gesundschreiben lassen, obwohl ich eine Hemiparese hatte. Sie hat alles versucht, mich aus dem Krankengeldbezug zu drängen. Ganz schnell musste ich wieder gesund werden. Als ich dann wieder gesund wurde, hat die KK kein einziges Mal nachgefragt, wie es mir geht, ob sie etwas für mich tun könnte, damit meine Arbeitsfähigkeit aufrecht erhalten werden kann. Schließlich funktionierte ich wieder, als vollwertiger "Leistungsträger", der viel Geld in die Kasse der KK spülen konnte.

Von den 78 Wochen zahlte mir die KK lediglich 60 Wochen lang Krankengeld. Das war auch die einzige Leistung der KK, die ich jemals in Anspruch nehmen musste. Etwa 180.000 EUR hat sich die KK mithilfe meiner Krankenkassenbeiträge zueigen gemacht. Und dann bin ich auf deren Hilfe angewiesen und werde wie ein Stück Dreck behandelt. Das tut weh, richtig weh!

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