niedrigere Einkünfte / höhere Einkünfte

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Wesersurfer
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niedrigere Einkünfte / höhere Einkünfte

Beitrag von Wesersurfer » 25.08.2016, 11:54

Hallo in die Runde,

ich bin gerade neu hier im Forum und habe gleich mal ein Frage hinsichtlich der Beiträge für Selbständige:

Meine Techniker Krankenkasse (aber sicher macht das nicht nur die) erläutert mir in Ihren Beitragsbescheiden immer "...Erhalten wir Ihren Einkommensteuerbescheid verzögert, dürfen wir niedrigere Einnahmen nur für die Zukunft berücksichtigen. Höhere Einnahmen hingegen müssen wir rückwirkend ab dem Folgemonat nach Ausfertigung durch das Finanzamt heranziehen."

Kann mir das bitte jemand erläutern? Heißt es, dass ich einseitig benachteiligt werde? Muss ich z.B. nach dem Steuerbescheid für 2014, welcher im Juli 2015 bei mir eingeht, Beiträge für 2014 nachzahlen, wenn ich in 2014 höhere Einkünfte hatte, als nach dem Steuerbescheid des Vorjahres zu erwarten war? Und bekomme ich andererseits keine zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet, wenn meine Einkünfte niedriger als erwartet ausfielen? Welche Rechtsgrundlage besagt das?

Wenn dem so wäre, würde ich das sehr unfair finden. Schließlich kann man seine Erträge gar nicht so genau im voraus abschätzen. Und die Steuererklärung gleich im Januar zu erstellen ist unmöglich, wenn man mehrere Einkunftsquellen hat. Also ist eine verzögerte Zusendung des Steuerbescheides meist die Regel.

Ich danke schon mal vorab und freue mich auf eure Antwort(en).

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.08.2016, 13:29

Hallo,
es ist eher so gemeint.
Beispiel: Du bist lt. Einkommensteuerbescheid für 2014 nach einem Einkommen von 3500,00 € eingestuft. Deinen Einkommensteuerbescheid für 2015 und einem Einkommen von 2500,00 € hast du vom Finanzamt am 15.5.2016 erhalten, legst ihn aber erst heute deiner Krankenkasse vor.
Eine Einstufung nach dem niedrigen Einkommen wird die Kasse erst ab dem 01.08.2016 vornehmen. Hättest du den Bescheid direkt im Mai vorgelegt, würde die Einstufung ab Mai gelten.
Wenn aber dein Bescheid aus dem Mai 4500,00 € Einnahmen ausweist, du ihn aber erst heute der Kasse vorlegst, dann stuft die Kasse rückwirkend ab Mai nach eben diesen 4500,00 € ein .
So ist das meiner Meinung und meines Wissens nach gemeint.
Gruss
Czaudernas

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 25.08.2016, 18:57

Genau so wie Czauderna beschrieben hat, wird es bei uns auch gehandhabt. Es läuft darauf hinaus, dass man den Steuerbescheid immer umgehend einreichen sollte. So zahlt man immer den günstigen möglichen Beitrag und vermeidet Nachberechnungen. ;)

heinrich
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Beitrag von heinrich » 27.08.2016, 08:59

Wesersurfer

Du hast es doch selbst geschrieben


Höhere Einnahmen hingegen müssen wir rückwirkend ab dem Folgemonat nach A u s f e r t i g u n g durch das Finanzamt heranziehen."


Ausfertigung in Deinem Beispiel im Juli 2015 , Folgemonat nach Juli 2015
= August 2015.


ALSO: wird bei höheren Einnahmen im STB 2014 (gegenüber) ab August 2015 der Beitrag höher.

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