Gweinneinbruch/Nachberechnung von GKV-Beiträgen

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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IngridAlexandra
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Gweinneinbruch/Nachberechnung von GKV-Beiträgen

Beitrag von IngridAlexandra » 25.08.2016, 18:11

Nachdem ich seit längerem immer wieder mal in diesem informativen Forum gelesen und mir so einige Fragen beantworten konnte, habe ich mich jetzt für eine spezielle Frage angemeldet.

Ausgangssituation: Ehemann ist selbständig mit Gewerbebetrieb und freiwillig in der GKV. (Ich bin im Betrieb in Vollzeit angestellt und entsprechend pflichtversichert in der GKV. Die Frage bezieht sich ausschließlich auf seine Krankenversicherung).

In den ganzen letzten Jahren wurde sein Beitrag nach dem üblichen Verfahren, jeweils nach Steuerbescheid neu berechnet.

Das erste Quartal 2016 lief nicht so gut, deshalb haben wir eine Herabsetzung wegen Gewinneinbruchs beantragt, dem wurde auch stattgegeben.

Mai 2016: Steuerbescheid für 2014 erhalten, Einkünfte aus Gewerbe 2014 waren 55.000.

Im Mai aktuellen Vorsteuerbescheid der Kasse eingereicht, seitdem zahlt er gemäß vorläufigem Bescheid der Kasse den Mindestsatz.

Jetzt vor einigen Tagen kam der Steuerbescheid für 2015: Einkünfte aus Gewerbe2015 waren 45.000.

Ich werde den Bescheid für 2015 jetzt an die Kasse weiterleiten, der Gewinneinbruch (über 25% weniger als 45.000) ist gemäß dem vorliegenden Vorsteuerbescheid weiterhin gegeben.

Fragen:

1) Muss ich meinen Antrag auf Herabsetzung jetzt nochmal wiederholen?

2) Wie erfolgt, wenn dann der Bescheid für 2016 vorliegt, die etwaige Nachberechnung?

Erfolgt sie grundsätzlich einkommensgerecht für den Zeitraum ab Juni 2016 (auch wenn der Bescheid 2016 beispielsweise 40.000 € ausweisen würde), oder kann es passieren, wenn der Einkommensrückgang 2016 am Ende tatsächlich weniger als 25% gegenüber 2015 sein sollte, dass dann gesagt wird, die Gründe für eine Herabsetzung waren nicht gegeben, so dass dann die Bescheide 2014 und 2015 als Grundlage für die Nachberechnung dienen?

Ich schätze, dass wir tatsächlich 2016 um die 30.000-35.000 € landen werden, es wäre nur wichtig zu wissen, ob man darauf achten muss, dass die 25% sozusagen "eingehalten" werden, um hohe Nachberechnungen zu vermeiden. (Gewisse Steuerungsmöglichkeiten hat man ja).

heinrich
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Beitrag von heinrich » 27.08.2016, 17:09

die Sache mit den 25 % ist jetzt erst mal durch.
Egal wie die STBe später aussehen.


ABER: es wurde mit der Senkung ein Bescheid unter Vorbehalt erlassen.
Wenn jetzt der STB 2016 eingeht, und (geteilt durch 12) höher ist, als
die Bemessungsgrundlage, woraus nun unter Vorbehalt berechnet wurde,
dann gibt es eine NACHBERECHNUNG.

Ebenfalls für den STB 2017 besteht diese Gefahr.

Zu Deinen Fragen
1 ja
2 ja

IngridAlexandra
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Beitrag von IngridAlexandra » 27.08.2016, 22:51

Hallo Heinrich,

schönen Dank für deine Antwort.

Bezüglich der Nachberechnung: Nachberechnet würde dann für die Monate ab Erhalt Steuerbescheid 2014 bis Erhalt Steuerbescheid 2016, aber nicht rückwirkend für die Monate vor Erteilung des Steuerbescheids für 2014, korrekt?

Wieso könnte auch für 2017 noch eine Nachberechnung erfolgen? Heißt das, die Berechnung nach dem Bescheid für 2016 wird nur vorläufig sein. Warum? Man sollte doch meinen, es erfolgt eine endgültige Festsetzung, es werden ggf. Beträge nachgefordert, und zugleich die für die Zukunft wieder festgesetzt, nach dem üblichen Verfahren.

Oder meinst Du es kann auch für 2017 Nachzahlungen geben, wenn der Bescheid für 2016 erst spät, 2018 erfolgt?

Meine Frage 2 kann man nicht mit ja oder nein beantworten, :wink: aber ich verstehe ich so, dass Du sagen willst, die Nachberechnung erfolgt einkommensgerecht, egal wie hoch der Gewinn in 2016 war?

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.08.2016, 21:33

irgendwie verwirren mich die Fragen.

Ich müsste jetzt ausholen ohne Ende. Dieses Verfahren wurde vom Spitzenverband im Jahre 2009 beschrieben. Auswendig, hier nicht im Büro sitzend, auf mehr als 10 Seiten. Die kann ich hier nicht beschreiben.

Du hast einen Bescheid unter Vorbehalt bekommen.

Frage bitte be Deiner Krankenkasse nach dem Rundschreiben, welches
dies möglich gemacht hat. Darin wirst Du es nachlesen können (verstehen ist dann wieder etwas anderes).

Ich sag mal, dass selbst der Mitarbeiter der Krankenkasse, kaum in der Lage sein wird, es Dir zu erkären. Möglicherweise wird der Mitarbeiter das Rundschreiben noch nicht mal kennen.

Ich erkläre meinen Kunden, dass die Gefahr von Nachberechnungen vorhanden ist. 9 von 10 wollen das, was Du hier bekommen hast, dann nicht mehr haben. In einem Gespräch mit Betonung, Frage Gegenfrage ist eine Erlärung so gerade möglich. Na mal sehen, ob Dein KK-Mensch oder sein Vorgesetzter (jede Wette er wird befragt oder Du wirst mit ihm verbunden) es erklären könne.

IngridAlexandra
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Beitrag von IngridAlexandra » 29.08.2016, 20:24

Ja, mir scheint auch, das ist komplexer, als wir gedacht hatten.

Der Steuerbescheid 2015 ist eingereicht. Ich werde mal berichten, wie es weitergeht.

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