Frage zum "Antrag auf Zuzahlungsbefreiung"

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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BlueJohn
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Frage zum "Antrag auf Zuzahlungsbefreiung"

Beitrag von BlueJohn » 19.10.2016, 09:44

Hallo liebes Krankenkassenforum!

Ich habe mal eine Frage zum Thema "Antrag auf Zuzahlungsbefreiung"
und möchte euch nachfolgend kurz schildern, um was es mir dabei geht!

Ich habe seit Jahren immer wieder jährlich eine Zuzahlungsbefreiung. Als ich die für 2016 beantragt hatte,
war ich noch ledig, wusste aber, dass ich im September 2016 heiraten würde. Das hatte ich auch telefonisch
der Krankenkasse mitgeteilt - die daraufhin meinte, es seit kein Problem, ich würde dann ganz normal die
Zuzahlungsbefreiung für 2016 bis September 2016 bekommen und müsste sie nach der Heirat neu beantragen,
wenn ich sie nach der Heirat noch haben möchte. Das ganze würde dann ab September (ab der Heirat) neu
zählen.

Da ich davon ausgehe, dass ich mit dem Gehalt meiner Frau jetzt ab der Heirat keine Zuzahlungsbefreiung
mehr erhalten werde, wollte ich ab der Heirat auch keinen weiteren Antrag mehr stellen. Auch wollte meine
Frau nicht ihr Konto komplett darlegen für einen Antrag, der ja sowieso nicht durchgehen würde. Als ich dies
dann der Krankenkasse so mitgeteilt hatte, bestand sie darauf, dass ich ab der Heirat trotzdem einen Antrag
stellen muss, obwohl ich dass aus den oben genannten Gründen gar nicht will.

Jetzt zur Frage dieses Threads:
Kann mich die Krankenkasse (ist übrigens die AOK) dazu zwingen einen neuen Antrag zu stellen???
Das macht doch irgendwie keinen Sinn.

Ich wäre für jedes Feedback dazu sehr dankbar!

Herzliche Grüße
BlueJohn

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.10.2016, 10:57

Hallo,
Nein, musst du nicht, denn dein Befreiungsausweis geht doch nur bis zum 30.09.2016. warum die Kasse das trotzdem will - ich kann mir nur zwei Gruenden vorstellen. Entweder sie wollen nochmals eine Bestaetigung, wann genau ihr geheiratet habt und/oder, damit Grund 2, es geht konkret nur um den September, weil durch die Heirat ggf. Die Befreiung bereits für diesen Monat hinfällig wird.
Gruß
Czauderna

BlueJohn
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Beitrag von BlueJohn » 19.10.2016, 11:14

Die Zuzahlungsbefreiung zählt eigentlich schon für komplett 2016.
Ich hatte die damals nur vor Antragstellung gefragt, wie das dann
nach der Heirat gehen würde und da meinte sie, dass ich ab der
Heirat die Änderung bekannt geben musste und für nach der
Heirat dann neu beantragen müsste.

Jetzt vor kurzem, als ich dann die Änderung bekannt gab (eine
Kopie der Heiratsurkunde liegt denen vor), hatte ich eine andere
Frau am Telefon, die dann meinte, ich müsste trotzdem einen
neuen Antrag stellen, auch wenn ich das nicht wollte.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.10.2016, 11:22

Hallo,
Ja, grundsätzlich hat die Kasse in diesem Fall recht,müden vom Tag der Heirat bis zum 31.12. gilt der Ausweis und genau das darf dann nicht sein. Die Kasse wird den Eigenanteil neu berechnen für diese Zeit und dir in Rechnung stellen wollen - verständlich.
Rückgabe des Ausweises wäre vielleicht eine Loesung, aber ob sich die Kasse darauf einlassen würde, schließlich kann man heute Kopien anfertigen.
Gruß
Czauderna

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