Krankschreibung - Krankengeld ???

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.02.2013, 19:37

Hallo,
Vielen Dank fuer die Urteile, ich denke, dass ich die bekomme.
@habs satt und macht's Sinn - wo habt ihr gelesen dass Franki bei der
DAK versichert ist ?
Wenn er es nicht ist, was soll das ?
Gruss
Czauderna

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 28.02.2013, 01:19

@ Habsatt,

erstmal vielen Dank für Deine Bemühungen.
Und ob, das weiterhilft ! Klasse!


@ Machts Sinn,

vielen Dank für Deine Ratschläge. Sie sind oft eine Hilfe, wie zum Beispiel die Sache mit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs.
Hat mir vor zwei Jahren auch sehr geholfen.
Klasse ! weiter so !


@ Czauderna,

Nein, ich bin nicht bei der DAK versichert.
Es ist auch unerheblich wo man versichert ist, die Rechtslage gilt für alle gleich.
Auch wenn Deine Meinung oft anders ist, so ist sie dennoch wichtig für mich um mich auf Unwegsamkeiten einstellen zu können.
Dankeschön auch an Dich !


MfG

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.02.2013, 01:32

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.02.2013, 08:50

Machts Sinn hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: @habs satt und macht's Sinn - wo habt ihr gelesen dass Franki bei der
DAK versichert ist ?
Wenn er es nicht ist, was soll das ?
Das stand schon irgendwo.
Wäre im Übrigen ja nicht das erst mal, dass in
diesem Forum Beiträge (auch von andern Leuten)
frisiert werden - ohne Spuren zu hinterlassen.

Hallo,
aha, siehe letzten Beitrag von Franki - also stand es nicht schon irgendwo und er hat somit auch nichts frisiert - denn wenn es schon irgendwo gestanden hätte, dann hätte diese Info ja nur von ihm selbst kommen können.
@Franki 01 - danke - ja klar, so etwas gehört auch dazu - Meinungen, die ggf. auch keine Fakten sind, und Hinterfragungen, auch wenn die nicht immer positiv für den Fragesteller klingen. Natürlich wünsche ich dir, dass dur Krankengeld erhälst, keine Frage, aber momentan fehlt mir da noch etwas der Glaube bei deiner Fallkonstellation - Ich habe ja nun da AZ. der Urteile bekommen - werde die mal lesen und melde mich dann noch einmal.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.02.2013, 09:11

Hallo,
also, ich habe das komplette Urteil gelesen und gebe nun gerne zu, dass ich aufgrund dieses Urteils den Krankengeldanspruch von Franki jetzt auch sehe - überzeugt hat mich aus der Urteilsbegründung folgende Passage ---------
")....... Bei Dauer-AU wegen derselben Krankheit für den bisher ausgeübten Beruf will der Gesetzgeber mit der Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen die Bereitschaft fördern, zu einer anderen, noch möglichen Erwerbstätigkeit überzugehen oder zumindest sich für eine dem Restleistungsvermögen noch entsprechende Tätigkeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen. Nur wenn dies geschieht, kann es - trotz Fortbestehens derselben Krankheit - zum Wiederaufleben des Krg-Anspruchs in einer weiteren Blockfrist kommen. Denn nur dann ist der Versicherte nicht mehr wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, die im letzten Dreijahreszeitraum AU (im bisherigen Beruf) begründet hat. Der Versicherte muß sich also, wenn die bei ihm bestehende Krankheit ihn für seinen bisherigen Beruf dauernd arbeitsunfähig macht, auf die neue Situation einstellen. Es erscheint deshalb auch konsequent, daß das ihm zu gewährende Krg dann nicht mehr nach dem Regelentgelt vor Eintritt der AU bezüglich der bisherigen Berufstätigkeit berechnet wird."
Das Urteil hat sich zwar in diesem Falle grundsätzlich mit der Krankengeldhöhe beschäftigt, hat aber den Anspruch aufgrund der
neuen Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit für den Teil, der sich auf das Restleistungsvermögen erstreckt) nicht in Abrede gestellt.
Demzufolge würde ich, wenn ich es zu entscheiden hätte auch auf Krankengeldanspruch in Höhe der ALG-Leistung entscheiden."
Und bevor nun wieder spezielle Kommentare kommen - das war und ist meine Meinung, hat also nix damit zu tun wie es bei uns ggf. in der Leistungsabteilung entschieden würde oder wird.
Gruss
Czauderna

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 10.03.2013, 14:13

Hallo zusammen,

Erstmak Dankeschön für Eure Mühe und Euer Interesse!

Zwischenbericht:

Ich war letzten Freitag wieder bei meiner Ärztin. Ich bin weiterhin AU geschrieben sowohl auf Krankheit A , wie auch auf Krankheit B.
Wie bei der Erstbescheinigung, zwei getrennte Krankenscheine, Dauer für die nächsten 4 Wochen.
Damit ist nun klar das die AfA nach sechs Wochen Leistungsfortzahlung aus dem Geschäft ist, und ich den Antrag auf Krankengeld stellen muß.
Man darf gespannt sein......

Nochwas am Rande:
Ich bin sehr froh das ich die AU für krankheit A weitergeführt habe. Am Donnerstag hatte ich ein Schreiben der schweizer Rentenversicherung im Briefkasten. In dem stand das die Vorraussetzungen für eine Invalidität nur gegeben sind wenn die Krankheit seit mindestens einem Jahr Bestand hat, und die AU weiterhin vorliegt und dies dokumentiert ist.
Mal sehen was damit wird, weil ich viele Jahre in der Schweiz gearbeitet habe.
Am Ende bezahlt das Ganze, jemand ganz Anderes. Bis dahin muß ich mich mit den unterschiedlichsten Leistungsträgern auseinandersetzen, bis endlich mal klar ist wer nun zahlen wird. Dann machen alle ihre Rückerstattungsansprüche geltend. Alle haben ihr Geld wieder, und ich bin reif für die Klappsmühle..... 8)

Ich werde berichten wenn es neues gibt ! :wink:

MfG

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 02.04.2013, 17:44

Hallo zusammen.....

Also gut, der Ernstfall ist eingetreten!
Nachdem ich 4 Tage versucht habe eine kompetente Person meiner KK ans Telefon zu bekommen, ich wurde immerwieder auf einen Rückruf vertröstet,
hat dann mein Anwalt dort angerufen.
Und schwupps bekomme ich einen Rückruf. Ob die Dame wirklich kompetent war, lasse ich mal dahin gestellt, hat sie mich doch gebeten, ihr nähere Informationen über die Rechtslage zukommen zu lassen. Also gut, ich bin mittlerweile gewohnt das bei dieser Krankenkasse keiner was weiß oder kann, oder nicht will, oder oder....
Ein Verweis auf dieses Forum, diese Diskusion, und die erarbeiteten Urteile, sollten Licht ins Dunkel bringen.
Ersatzweise hat dann mein Anwalt den Antrag auf Krankengeld gestellt.
Und siehe mal da !
Mein ,,Lieblings-Sachbearbeiter" meldet sich zu Wort, in Form eines Bescheides über die Ablehnung des Krankengeldes.
Vom AA ist auch ein Bescheid über das Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall eingegangen.
Bedeutet also im Klartext das ich seit 22.03.2013 ohne jegliche Leistungen überleben muß! (Aushungern ist bei dieser KK standart, so war es jedenfalls vor 2 Jahren auch...)
Ich werde aus ermittlungstechnischen Gründen die Informationen, was die weiteren Schritte angeht, stark einkürzen. Schließlich ließt ja jetzt der ,,Feind" mit.

MfG :shock:

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.04.2013, 14:15

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 03.04.2013, 21:02

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Franki,

du kennst das ja wohl schon: Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund = einstweilige Anordnung, gerade für Leute, die sonst auf Alg II angewiesen sind. Das funktioniert aber frühestens ab Eingang des Antrages bei Gericht ...

Und sehr wichtig ist, einen denkbaren Anspruch auf Alg II trotzdem geltend zu machen!

Gruß!
Machts Sinn
Hallo ,,Machts Sinn"

Danke für den Tip! ALG II wird wohl abgelehnt werden infolge AU sowie Restanspruch auf ALG I !
Die einstweilige Anordnung wird mein Anwalt schon machen..... denke ich zu mindest... :wink:

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 11.04.2013, 15:26

:wink:

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 19.11.2016, 12:45

Hallo zusammen.....

da wolln wir mal das gute alte Stück wieder ausgraben, ziemlich verstaubt nach über 3,5 Jahren....

Gestern ist nun die Entscheidung bei Gericht gefallen !

Nach 3,5 Jahren Kampf, Widersprüche, Klagebegründung, Gütetermin und und und....
Die KK hat bis zur letzten Minute ihre Entscheidung kein Krankengeld zu zahlen aufrecht erhalten. Selbst nach Belehrung im Gütetermin mit entsprechender Erörterung der Rechtslage , zeigte sich die KK Beratungsresistent.
Gestern nun die zweite Verhandlung, mit dem Ergebnis, dass in meinem Fall Anspruch auf Krankengeld besteht!!!
Nur sehr widerwillig erkannte die Anwältin der KK dieses Ergebnis an.

Wenn ich die Schriftform habe melde ich mich wieder, vieleicht kann man das hier irgendwie rein kopieren....

MfG :wink:

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.11.2016, 18:04

Gestern nun die zweite Verhandlung, mit dem Ergebnis, dass in meinem Fall
Anspruch auf Krankengeld besteht!!!
...

Wenn ich die Schriftform habe melde ich mich wieder, vieleicht kann man das
hier irgendwie rein kopieren....
Super! Ja! :D

wem67
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Beitrag von wem67 » 01.12.2016, 17:10

Gratulation!
Von was hast Du die letzten 3,5 Jahre gelebt?

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 02.12.2016, 18:01

wem67 hat geschrieben:Gratulation!
Von was hast Du die letzten 3,5 Jahre gelebt?
Hallo wem67,

ab 6.April 2013 gab es wieder ALG I weil die Krankheit B geheilt war, also wieder Restleistungsvermögen bei der AFA. Danach, bis heute Hart4.
Aber deine Frage ist durchaus berechtigt, was wenn Krankheit B nicht geheilt werden kann ? Ganz klar es gibt Krankengeld, 78 Wochen !!!
Heute kam die Schriftform der Entscheidung bei mir an.
Kann mir jemand sagen wie ich das hier einstellen kann ?

MfG

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.12.2016, 20:31

Hallo Franki 01,

du könntest beispielsweise das Dokument anonymisiert als PDF in eine Cloud
stellen und hier darauf verlinken.

Schönen Gruß
Anton Butz

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