ALG 1 und Härtefallregelung
Moderator: Czauderna
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ALG 1 und Härtefallregelung
Hallo,
ich habe meiner GKV einen HKP von meinem Zahnarzt eingereicht und um Prüfung der Härtefallregelung gebeten.
Ich beziehe ALG 1, rund 800 € wird monatlich überwiesen.
Die Krankenkasse sagt aber das mein Brutto maßgeblich ist und setzt mein tägliches Leistungsentgelt, wovon ich "nur" 60 Prozent bekomme, als Brutto an?
Ist das vorgehen der Krankenkasse richtig??
Danke für die Hilfe!
ich habe meiner GKV einen HKP von meinem Zahnarzt eingereicht und um Prüfung der Härtefallregelung gebeten.
Ich beziehe ALG 1, rund 800 € wird monatlich überwiesen.
Die Krankenkasse sagt aber das mein Brutto maßgeblich ist und setzt mein tägliches Leistungsentgelt, wovon ich "nur" 60 Prozent bekomme, als Brutto an?
Ist das vorgehen der Krankenkasse richtig??
Danke für die Hilfe!
es ist korrekt, dass das die Bruttoeinnahmen herangezogen werden. dies ist gesetzlich geregelt und ist keine Auslegung der Krankenkasse.
hier noch der § https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html
hier noch der § https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html
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Seit wann gibt es denn beim Arbeitslosengeld brutto und netto? Korrigiere mich, aber ich war bisher der Ansicht, dass keine Beitragsanteile vom Arbeitslosengeld abgezogen werden.urson hat geschrieben:es ist korrekt, dass das die Bruttoeinnahmen herangezogen werden. dies ist gesetzlich geregelt und ist keine Auslegung der Krankenkasse.
hier noch der § https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html
Der Bruttobetrag der Ersatzleistung, aber nicht die Bemessungsgrundlage wird herangezogen.
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... erhalt.pdf
Punkt 7
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Jetzt bin ich noch verwirrter
Das Bemessungsentgeld wird aus dem Arbeitsengelt abzüglich 21% Sozialversicherungspauschale - Lohn und Solidaritätszuschlag, daraus ergibt sich ein Leistungsentgeld von dem ich 60 % bekomme, dann kann doch nicht Richtig sein das die Krankenkasse das als "Brutto" ansieht
7.
Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, Verletzten-
geld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Pflegeunterstützungsgeld)
gehören zu den Bruttoeinnah-
men zum Lebensunterhalt. Maßgeblich ist der
Bruttobetrag der Entgeltersatz
leistung (Zahlbetrag
einschließlich ggf. zu tragender Beitragsanteile des Versicherten).
Hier geht es ja um den Zahlbetrag, also um die Rund 800 €, zuzüglich oder sehe ich das falsch?
Das Bemessungsentgeld wird aus dem Arbeitsengelt abzüglich 21% Sozialversicherungspauschale - Lohn und Solidaritätszuschlag, daraus ergibt sich ein Leistungsentgeld von dem ich 60 % bekomme, dann kann doch nicht Richtig sein das die Krankenkasse das als "Brutto" ansieht
7.
Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, Verletzten-
geld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Pflegeunterstützungsgeld)
gehören zu den Bruttoeinnah-
men zum Lebensunterhalt. Maßgeblich ist der
Bruttobetrag der Entgeltersatz
leistung (Zahlbetrag
einschließlich ggf. zu tragender Beitragsanteile des Versicherten).
Hier geht es ja um den Zahlbetrag, also um die Rund 800 €, zuzüglich oder sehe ich das falsch?
Hallo markuswalter,
es ist defintiv so, dass nur der Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes angesetzt werden darf. Das ergibt sich aus dem entsprechenden Rundschreiben zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt siehe https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... erhalt.pdf unter Punkt 7 (Seite 16).
Es ist keine fiktive Hochrechnung vorzunehmen.
Somit ist das Vorgehen der KK nicht richtig! Bei dir sind nur 800,- Euro monatlich anzusetzen. Das liegt unter der maßgebenden Grenze und du hast Anspruch auf den doppelten Festbetrag.
MfG
ratte1
es ist defintiv so, dass nur der Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes angesetzt werden darf. Das ergibt sich aus dem entsprechenden Rundschreiben zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt siehe https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... erhalt.pdf unter Punkt 7 (Seite 16).
Es ist keine fiktive Hochrechnung vorzunehmen.
Somit ist das Vorgehen der KK nicht richtig! Bei dir sind nur 800,- Euro monatlich anzusetzen. Das liegt unter der maßgebenden Grenze und du hast Anspruch auf den doppelten Festbetrag.
MfG
ratte1
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Ich sehe das anders. Meines Erachtens hat die Kasse auf den ALGZahlbetrag die Beiträge zur Sozialversicherung draufzurechnen und damit das *brutto* zu ermitteln. Die Höhe der SV- Beiträge gehen aus dem Bewilligungsbescheid hervor. Warum sollten Arbeitslose anders behandelt werden als Beschäftigte? Die Kasse hat aus meiner Sicht recht.
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Hast Du mal das Rundschreiben dazu gelesen? Dann kommst Du wohl zu einer anderen Sichtweise.urson hat geschrieben:Ich sehe das anders. Meines Erachtens hat die Kasse auf den ALGZahlbetrag die Beiträge zur Sozialversicherung draufzurechnen und damit das *brutto* zu ermitteln. Die Höhe der SV- Beiträge gehen aus dem Bewilligungsbescheid hervor. Warum sollten Arbeitslose anders behandelt werden als Beschäftigte? Die Kasse hat aus meiner Sicht recht.
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