Einleitung Vollstreckungsverfahren in vier Tagen angedroht

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 05.05.2017, 10:15

Ganz ehrlich? Für mich ist das alles zu vage und so formuliert, dass sich das Jobcenter immer irgendwie vor der Bewerbungskostenerstattung drücken kann.

Du hast natürlich vollkommen recht, man kann weder Papier noch Briefumschläge noch Bewerbungsmappen einzeln kaufen und hierfür pro Seite einen Einzelbeleg erhalten. Was das Jobcenter da fordert ist völlig realitätsfremd.

Aus meiner Sicht ist das keine verbindliche Kostenzusage im Sinne der BSG-Rechtsprechung. Diese Eingliederungsvereinbarung dürfte nichtig sein. Das wirst du dir zwar im Einzelfall vor dem Sozialgericht erstreiten müssen, aber ich sehe hier sehr gute Erfolgsaussichten.

Ach noch etwas:

Das Jobcenter darf von dir nicht fordern deinen Minijob für eine Maßnahme aufzugeben. Das wäre eine Erhöhung der Hilfebedürftigkeit, denn dadurch, dass du den Minijob aufgäbest, wärest du automatisch hilfebedürftiger und bräuchtest höhere Leistungen vom Amt. Nach den Grundsätzen des SGB II ist man als Leistungsbezieher aber verpflichtet die Hilfebedürftigkeit so weit es geht zu verringern und nicht, sie noch weiter zu erhöhen. Da auch nicht garantiert (bzw. im Gegenteil eher unwahrscheinlich) ist dass du den alten Job nach Ende der Maßnahme zurückerhältst läuft das darauf hinaus dass du dann komplett am Tropf vom Amt hängen würdest, und das darf nicht sein.

Was das Jobcenter verlangen dürfte wäre, deinen Minijob für einen besser bezahlten Job aufzugeben. Aber dazu 1. muss es erstmal ein passendes Stellenangebot geben das auch für dich zumutbar ist (so wie ich es höre hast du kein Pkw, damit dürften bereits sehr viele Stellenangebote für dich nicht zumutbar sein wenn sie mit dem ÖPNV nicht erreichbar sind) und 2. bist du auch nach Annahme des Jobs verpflichtet die gesetzliche Kündigungsfrist bei deinem alten Job einzuhalten. Die meisten Arbeitgeber haben da schon kein Interesse da sie Arbeitskräfte meist sofort wollen und nicht erst in 2-3 Monaten. Das musst du dem Jobcenter auhc weis machen denn das Amt kann dich unter gar keinen Umständen zum Vertragsbruch mit damit einhergehender Schadensersatzpflicht zwingen.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 06.05.2017, 07:23

Gestern hat kein Zangsvollstrecker geklingelt.

Also macht die Krankenkasse auf jeden Fall Kontopfändung?

Nein, das Hauptzollamt?


Haben die Politiker bei dem Krankenkassengeld ein Ende gesagt?

2011 sagt die Krankenkasse ich habe 851,67 Euro im Monat.
2012 sagt die Krankenkasse ich habe 875 Euro im Monat.
2013 sagt die Krankenkasse ich habe 898,33 Euro im Monat.
2014 sagt die Krankenkasse ich habe 921,67 Euro im Monat.
2015 sagt die Krankenkasse ich habe 945 Euro im Monat.
2016 sagt die Krankenkasse ich habe 968,33 Euro im Monat.
2017 sagt die Krankenkasse ich habe 991,67 Euro im Monat.

Geht das für immer so?
Sagt die Krankenkasse jedes Jahr 23,33 Euro mehr?

Oder gibt es ein Ende?

Weil alle Personen nur 450 Euro höchstens haben?

Ich meine die Personen, wo die Krankenkasse sich das Einkommen ausdenkt.

Ist Ende bei 450 Euro Geld für die Krankenkasse im Monat?


An Pichilemu:

„Nach den Grundsätzen des SGB II ist man als Leistungsbezieher aber verpflichtet die Hilfebedürftigkeit so weit es geht zu verringern und nicht, sie noch weiter zu erhöhen. Da auch nicht garantiert (bzw. im Gegenteil eher unwahrscheinlich) ist dass du den alten Job nach Ende der Maßnahme zurückerhältst läuft das darauf hinaus dass du dann komplett am Tropf vom Amt hängen würdest, und das darf nicht sein.“

Ich sage immer im Jobcenter ich verringere meine Bedürftigkeit, weil ich arbeite.

Das Jobcenter sagt immer das reicht nicht.

Ich muss meine Bedürftigkeit beenden.

Nur eine Maßnahme kann die Bedürftigkeit beenden.

Die Chefs sagen auch immer, ich kriege vielleicht einen Job nach der Maßnahme.

Jeder weiß, das stimmt nicht.

Mein Arbeitsvermittler sagt in jedem Gespräch:

„Sie leben von Steuergeldern. Dann müssen Sie eine Gegenleistung bringen. Ich muss auch jeden Tag 8 Stunden arbeiten. Ich muss auch Überstunden machen. Der Steuerzahler kann das erwarten. Sie kriegen für die Arbeit in Maßnahmen ALG II. Durch die Arbeit haben Sie eine Chance auf richtige Arbeit. Dann müssen Sie nicht mehr von Steuergeld leben.“

Das mit den Steuergeldern ist sein meister Satz.

In jedem Gespräch höre ich mehr als zehnmal immer: „Sie leben von Steuergeldern, Sie leben von Steuergeldern, Sie leben von Steuergeldern.“

Dabei lebe ich vom Geld von meinem Job.

Die Steuergelder gehen zur Krankenkasse.

Das meiste davon.

Die Politiker sagen ich muss eine teure Krankenkasse haben.

Die Steuerzahler finden das gut.


„Die meisten Arbeitgeber haben da schon kein Interesse da sie Arbeitskräfte meist sofort wollen und nicht erst in 2-3 Monaten.“

Die meisten Chefs wollen keine Arbeit geben.

Die meisten Chefs wollen Maßnahmen vom Jobcenter.

Einmal habe ich dem Chef gesagt, ich muss meinen Job erst kündigen für die Maßnahme.

Es waren zwei Schichten.

Immer abwechselnd.

Weil der Chef schnell einen Arbeiter wollte, durfte ich 6 Wochen Spätschicht machen.

Das passt mit meinem Job.

Normal wäre eine Woche Frühschicht, eine Woche Spätschicht.

Die Arbeit habe ich nicht gekriegt.

300 Stunden Arbeit, 30 Stunden Pause, 90 Stunden Weg.

6 Wochen ALG II ist 700 Euro.

Fahrtkosten war 360 Euro.

Bezahlt alles das Jobcenter für den Chef.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 06.05.2017, 09:55

Bei solchen Arbeitgebern hilft immer eine anonyme Anzeige beim Zoll. Oder sogar bei der Krankenkasse. Das ist nichts anderes als Schwarzarbeit und Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist gesetzlich geregelt dass eine MAG keine regulären Arbeitsplätze verdrängen darf aber genau das passiert hier, du wirst schlichtweg als kostenlose Arbeitskraft missbraucht.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 07.05.2017, 11:22

Der Krankenkasse ist das egal.

Wer in der Krankenkasse arbeitet, ist Steuerzahler.

Der Steuerzahler muss Vollzeit arbeiten.

Darum sollen arme Menschen auch Vollzeit arbeiten.

Wer wegen der Krankenkasse Geld vom Jobcenter will, muss Maßnahmen machen.

Die Krankenkasse findet das gut.

Die Krankenkasse kriegt wegen der Maßnahmen weniger Geld von den Chefs.

Das Jobcenter zahlt wenig für die Leistungsbezieher.

Darum denkt die Krankenkasse sich das Einkommen von den armen Menschen aus.

Jedes Jahr denkt die Krankenkasse sich 23,33 Euro mehr Geld aus.

So kriegt die Krankenkasse von den armen Menschen das Geld wieder.

Darum ist Schwarzarbeit egal für die Krankenkasse.

Der Zoll denkt vermutlich auch so.

Wer beim Zoll arbeitet, ist Steuerzahler.

Der Steuerzahler muss Vollzeit arbeiten.

Deswegen muss ein Leistungsbezieher auch Vollzeit arbeiten.

Mein Arbeitsvermittler sagt mir das bei jedem Termin.

Mein Arbeitsvermittler sagt, das mit dem Arbeitsplatz verdrängen ist nur bei 1 Euro Jobs.

Ich mache aber kein 1 Euro Job bei den Chefs.

Ich mache dann immer eine Maßnahme für die Chance auf eine richtige Arbeit.

Darum kriege ich auch kein Geld.

Für 1 Euro Job würde ich viel Geld kriegen.

Dann könnte ich länger weg vom Jobcenter.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.05.2017, 11:52

AmAbgrund hat geschrieben:Der Krankenkasse ist das egal.
Die Krankenkasse richtet sich nach dem Gesetz

Wer in der Krankenkasse arbeitet, ist Steuerzahler.
ja, aber nicht nur dort, sondern die überwiegende Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland zahlen Steuern

Der Steuerzahler muss Vollzeit arbeiten.
Das ist Unsinn - auch Teilzeitkräfte zahlen Steuern und auch du zahlst Steuern - wollen wir wetten ???

Darum sollen arme Menschen auch Vollzeit arbeiten.
Ja, wenn sie es gesundheitlich können, sollten sie arbeiten - von Vollzeit muss dabei nicht die Rede sein

Wer wegen der Krankenkasse Geld vom Jobcenter will, muss Maßnahmen machen.
Geld vom Job-Center wegen oder für die Krankenkasse, dann ist derjenige selbst schuld daran - denn wenn er durchgehend Leistungen vom Job-Center bekommt, dann ist auch seine Krankenversicherung durchgehend gewährleistet

Die Krankenkasse findet das gut.
Da stimme ich dir mal darin zu, was du oben geschrieben hast - der Krankenkasse ist das egal - du bist ein freier Mensch und wenn du meinst, dass dein Weg der richtige ist, dannn musst du den gehen, darfst dich dann aber nicht beschweren wenn du den falschen gegangen bist.

Die Krankenkasse kriegt wegen der Maßnahmen weniger Geld von den Chefs.
Wegen welchen Maßnahmen und von welchen Chefs - etwas deutlicher bitte

Das Jobcenter zahlt wenig für die Leistungsbezieher.
Woher weißt du das ? - meines Wissens nach zahlt das JobCenter für einen ALG-2 Bezieher ca. 130,00 € mtl., das isz zwar weniger als das, was du als freiwillig Versicherter zahlen musst, aber es ist auch nicht wenig.

Darum denkt die Krankenkasse sich das Einkommen von den armen Menschen aus.
Weil das nicht die Krankenkasse macht sondern der Gesetzgeber legst die Rechengrössen fest

Jedes Jahr denkt die Krankenkasse sich 23,33 Euro mehr Geld aus.
siehe oben

So kriegt die Krankenkasse von den armen Menschen das Geld wieder.
welches Geld bekommt sie wieder - sie kann ja nur dann etwas wieder bekommen wenn sie es vorher ausgegeben hat

Darum ist Schwarzarbeit egal für die Krankenkasse.
nein, ist sie nicht und nicht nur für die Krankenkasse sondern für die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und das Finanzamt in gleichem Maße - Schwarzarbeit ist strafbar

Der Zoll denkt vermutlich auch so.
Der Zoll ist hier Vollstreckungsbehörde und hat sich ebenso an die Gesetzgebung zu halten

Wer beim Zoll arbeitet, ist Steuerzahler.
Komisch, wenn du das schreibst, klingt bei dir Steuerzahler wie ein Schimpfwort und ich sage dir nochmals, auch du bist Steuerzahler

Der Steuerzahler muss Vollzeit arbeiten.
du wiederholst dich

Deswegen muss ein Leistungsbezieher auch Vollzeit arbeiten.
Das ist Unsinn - ein Leistungsbezieher, also der arbeitet während des Leistungsbezugs grundsätzlich gar nicht - gut, es gibt Ausnahmen, bei denen zum Arbeitsentgelt noch zusätzlich ALG-2 gezahlt wird, aber das würde jetzt doch zu weit führen, dir das eingehend zu erläutern

Mein Arbeitsvermittler sagt mir das bei jedem Termin.
Das sagt er dir entweder falsch Falsches oder du hast nicht richtig zugehört - genau so wie du hier nicht richtig liest.

Mein Arbeitsvermittler sagt, das mit dem Arbeitsplatz verdrängen ist nur bei 1 Euro Jobs.
Da verstehe ich jetzt nicht , was du damit meinst

Ich mache aber kein 1 Euro Job bei den Chefs.
Nein, du hast eine Mini-Job mit 300,00 € mtl.

Ich mache dann immer eine Maßnahme für die Chance auf eine richtige Arbeit.
ja, das ist doch auch in Ordnung so.

Darum kriege ich auch kein Geld.
wie, jetzt, während der Maßnahme bekommst du kein Geld ?

Für 1 Euro Job würde ich viel Geld kriegen.
Ja, 1,00 € pro Stunde

Dann könnte ich länger weg vom Jobcenter.
Die Maßnahme wird doch vom Job-Center veranlasst, oder etwa nicht ?
?
Fazit : Bei dir läuft doch das Eine oder Andere sehr schief - vor allen Dingen die Sache mit der Leistungsbeantragung beim Job-Center - die ist doch der Grund dafür, dass du überhaupt in diesen Schlamassel gekommen bist, nicht die Krankenkasse und was du mit dem begriff "Steuerzahler" verbindest, das ist auch nicht so richtig klar, denn du selbst bist ja auch Steuerzahler - denk mal scharf nach, du kommst sicher auch drauf.
Gruss
Czauderna

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 08.05.2017, 12:01

Ich versuche genauer zu schreiben.

"Das ist Unsinn - auch Teilzeitkräfte zahlen Steuern und auch du zahlst Steuern - wollen wir wetten ???"

Ich weiß ich zahle Steuern. Fast 75 Euro zahlt mein Chef für mich Einkommenssteuern im Jahr.

Das ist wie bei der Krankenkasse.

Mein Chef zahlt auch Krankenkasse und das zählt nicht.

Und darum zählt die Steuer vom Minijob auch nicht.

Das Jobcenter meint mit Steuerzahler immer Personen mit Vollzeitjob.

Ich mache das hier wie das Jobcenter.

Für mich ist hier Steuerzahler die Person mit einem Vollzeitjob.

"Da stimme ich dir mal darin zu, was du oben geschrieben hast - der Krankenkasse ist das egal - du bist ein freier Mensch und wenn du meinst, dass dein Weg der richtige ist, dannn musst du den gehen, darfst dich dann aber nicht beschweren wenn du den falschen gegangen bist."

Ich bin nicht frei.

Ich kündige immer bei der Krankenkasse.

Die Krankenkasse sagt dann immer ich habe keine Anschlussversicherung und muss bleiben.

Ich darf nicht weg und mein Geld für Miete und Essen nehmen.

Ich muss zum Jobcenter, weil es eine Krankenkassenpflicht gibt.

"Wegen welchen Maßnahmen und von welchen Chefs - etwas deutlicher bitte"

Ich schreibe viele Bewerbungen.

Oft kommt ein Vorstellungsgespräch.

Der Chef sagt dann, ich soll 6 Wochen eine Maßnahme machen.

Er muss sehen, wie ich arbeite.

Ich arbeite in den 6 Wochen wie alle anderen.

Manchmal ist die Maßnahme nur 2 oder 3 Wochen.

Ich kriege dafür kein Geld. Kein Geld für die Arbeit, kein Geld für die Nachtschicht, kein Geld für die Überstunden.

Ich kriege nur ALG II und Fahrtkosten.

Die Krankenkasse kriegt vom Chef auch kein Geld.

Sie kriegt nur Geld vom Jobcenter.

Ich arbeite in einem Monat bis 23 Tage.

Bis 230 Stunden Arbeit und noch die Pause und noch der Weg.

Normal ist 230 Stunden Arbeit über 2000 Euro Geld.

Ohne Maßnahme kriegt die Krankenkasse über 300 Euro für 230 Stunden Arbeit.

Als Maßnahme kriegt die Krankenkasse nur 100 Euro für 230 Stunden Arbeit.

Also fehlen 200 Euro.

Für eine Person.

In Maßnahmen sind viel mehr Menschen.

"welches Geld bekommt sie wieder - sie kann ja nur dann etwas wieder bekommen wenn sie es vorher ausgegeben hat"

Was die Chefs nicht zahlen wegen der Maßnahmen.

Wiederkriegen ist dann nicht das richtige Wort.

Ich kann dafür kein anderes schreiben.

"nein, ist sie nicht und nicht nur für die Krankenkasse sondern für die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und das Finanzamt in gleichem Maße - Schwarzarbeit ist strafbar"

Ist ja nicht richtig Schwarzarbeit.

Darum nennt Jobcenter und Chef das Maßnahme.

Maßnahme ist keine Schwarzarbeit, weil ich Geld vom Jobcenter kriege.

Mein Arbeitsvermittler sagt ich werde für die Arbeit bezahlt.

Nur nicht vom Chef.

"Komisch, wenn du das schreibst, klingt bei dir Steuerzahler wie ein Schimpfwort und ich sage dir nochmals, auch du bist Steuerzahler"

Weil mein Arbeitsvermittler in jedem Gespräch immerzu sagt "Der Steuerzahler will das und der Steuerzahler will auch das und der Steuerzahler will auch das"

Darum ist das Wort für mich negativ.

Egal was ich sage.

Immer höre ich "Sie leben von Steuergeldern. Darum will der Steuerzahler das und das. ALG II ist keine Sozialleistung vom Staat. Sie müssen auch arbeiten für das Geld."

"Das ist Unsinn - ein Leistungsbezieher, also der arbeitet während des Leistungsbezugs grundsätzlich gar nicht - gut, es gibt Ausnahmen, bei denen zum Arbeitsentgelt noch zusätzlich ALG-2 gezahlt wird, aber das würde jetzt doch zu weit führen, dir das eingehend zu erläutern"

Das ist falsch.

Im Leistungsbezug muss man arbeiten.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber.

Man kriegt kein Arbeitsentgelt.

Man kriegt ALG II.

ALG II ist kein Lohn.

ALG II ist weniger als Mindestlohn.

Manchmal gibt es keine Vorstellungsgespräche.

Dann kriegt man andere Maßnahmen.

Da muss man nicht arbeiten.

Aber man muss 8 Stunden jeden Tag hin und hat 2 oder 3 Stunden Weg.

Meistens kriege ich Maßnahmen aber erst nach dem Bewilligungsbescheid.

Ohne Geld kann ich keine Maßnahme machen. Das weiß das Jobcenter.

"ja, das ist doch auch in Ordnung so."

Ich finde das nicht.

In der Maßnahme hat man nicht die Chance auf einen richtigen Job.

Der Chef sagt das nur.

Dann zahlt das Jobcenter für 6 Wochen ALG II und Fahrtkosten.

"Ja, 1,00 € pro Stunde"

Nein, nicht nur 1 Euro pro Stunde.

Für 1 Euro Job kriegt man 1 Euro pro Stunde und!!! noch ALG II.

Und 1 Euro Job ist meistens kein weiter Weg.

Darum sind keine Fahrtkosten.

230 Stunden Arbeit im Monat sind in 1 Euro Job 230 Euro.

Das ist über ein Monat Krankenkassengeld.


"Fazit : Bei dir läuft doch das Eine oder Andere sehr schief - vor allen Dingen die Sache mit der Leistungsbeantragung beim Job-Center - die ist doch der Grund dafür, dass du überhaupt in diesen Schlamassel gekommen bist, nicht die Krankenkasse"

Wenn ich nach schneller Bearbeitung frage, sagt das Jobcenter "Wir haben 6 Monate Zeit für die Antragsbearbeitung."

Jobcenter sagt, das steht im Gesetz.

Ist das nicht richtig?




Jetzt ist bald Wochenende um.

Ich habe jeden Tag jetzt Angst vor Zwangsvollstrecker und Post.

Wenn Zwangsvollstrecker klingelt, kann ich mein Lohn behalten.

Wenn ich Pech habe, nimmt er aber meinen Computer weg.

Ohne Computer kann ich keine Bewerbungsstellen suchen.

In der kostenlosen Zeitung stehen nicht viele Stellen drin.

Damit kriege ich keine 10 Bewerbungen.

Ohne 10 Bewerbungen gibt es eine Sanktion.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.05.2017, 12:55

Und das soll genauer sein?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.05.2017, 14:24

Hallo,
genauer war das nun wirklich nicht und verstanden hast du auch nichts, von der Steuer angefangen bis hin zum Thema Beschäftigung.
Dass was du als Maßnahmen bezeichnest sind "Probearbeiten", die kein Beschäftigungsverhältnis darstellen und meiner Überzeugung nach, unzulässig sind und für sechs Wochen schon gleich gar nicht - wenn du so etwas mitmachst, dann ist das allein deine Sache - du kannst uns nicht erzählen, dass dir das Job-Center sagt, dass du ohne Beschäftigungsverhältnis und ohne Geld zur arbeiten sollst - das ist auch Schwarzarbeit - aber lassen wir das - dir ist auf diesem Wege nicht zu helfen - ich bin da erst mal raus.
Gruss
Czauderna

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 08.05.2017, 18:09

Nein, das ist keine Probearbeit.

Ich habe jetzt im Internet gesucht.

Das heißt genau "Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III"

Der Link ist "http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/45.html"

Da steht auch von den 6 Wochen.

"Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten."

Das ist besser geschrieben als von mir.

Und das Jobcenter sagt ich muss das machen. Der Steuerzahler will das so.

Wenn ich das nicht mache, kriege ich Sanktionen.


Heute kam kein Zwangsvollstrecker und keine Post von der Bank.

Nur noch vier Tage Angst, dann ist endlich wieder Wochenende.

Mit viel Glück kann ich mein Geld noch benutzen.

Wenn mein Chef schnell zahlt.

Christo
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Beitrag von Christo » 09.05.2017, 12:31

Wie du schon geschrieben hast, du kannst dich nicht gut ausdrücken.

Ich persönlich befürchte, dass du auch nicht immer alle Sachverhalte so verstehst, wie sie auch tatsächlich sind. Hast du einen Freund, Bekannten, der sich vielleicht besser versteht sich auszudrücken und auch mit anderen zu sprechen?

Vielleicht kann der dir alles etwas besser erklären und auch mit dir zum Jobcenter gehen.

Vielleicht gibt es auch bei dir in der Nähe Vereine, die bei Behördendingen helfen können und dir vielleicht komplexe Sachverhalte besser erklären können.

So wie es jetzt jedenfalls läuft, wird das nichts.

zeckerlrund
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Tibetanische Gebetsmühle

Beitrag von zeckerlrund » 09.05.2017, 14:08

Als immer wieder hier Mitlesende möchte ich meine Bewunderung für die Engelsgeduld der Poster ausdrücken.
Es ist dies nicht die erste endlose Geschichte, und nie hat einer von Euch die Fassung verloren.
Kudos!

:wink:

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 09.05.2017, 18:50

"Ich persönlich befürchte, dass du auch nicht immer alle Sachverhalte so verstehst, wie sie auch tatsächlich sind."

Darum habe ich den Link geschrieben.

Da steht das mit der Arbeit ohne Geld.

Oder genauer mit der Arbeit ohne Geld vom Chef. Vom Jobcenter kriegt man Geld.

Außer man hat eine Sanktion von 100 Prozent.

Dann muss man auch arbeiten und kriegt kein Geld vom Chef und kein Geld vom Jobcenter.

"Hast du einen Freund, Bekannten, der sich vielleicht besser versteht sich auszudrücken und auch mit anderen zu sprechen?"

Meine Familie wohnt weit weg.

Die Fahrkarte ist sehr teuer.

Und jetzt bin ich beim Jobcenter.

Ein Leistungsbezieher darf nicht von seinem Wohnort weg.

Wenn man von seinem Wohnort weggeht, kriegt man kein Geld mehr.

Der Steuerzahler will das so.

Das steht auch im Gesetz.

Auch darum kann ich nicht immer zum Jobcenter.

Wenn ich beim Jobcenter bin, darf ich meine Familie nicht sehen.

Hier habe ich keinen.

Ich gehe nur für mein Job aus der Wohnung und wenn ich Geld gekriegt habe zum Essen kaufen.

Jetzt auch noch 2 mal im Monat zu Termin im Jobcenter und Bewerbungen wegschicken.

In mein Job arbeite ich allein.



Hier denkt jeder ich betrüge den Steuerzahler.

Ich nehme wirklich nur wenig von dem Jobcentergeld für mich.

Ich gebe wirklich fast alles an die Krankenkasse.

Und ich gehe wirklich nicht zum Arzt.

Auch nicht mit großen Schmerzen.

Ich kann das gar nicht.

Der Arzt will eine Krankenkassenkarte mit Bild.

Bilder kosten viel Geld.

Ich bin aber auch nicht vorher zum Arzt gegangen.

Als es noch die Krankenkassenkarte ohne Bild gab.

An die Krankenkasse zahle ich Geld vom Steuerzahler.

Darum darf nur der Steuerzahler für die Krankenkasse Kosten machen.

Wenn zu viele Menschen zum Arzt gehen werden die Krankenkassenkosten noch viel höher.

Darum ist es gut wenn arme Menschen keine Krankenkassenkarte kaufen können.



Ich will wirklich den Steuerzahler nicht betrügen und ich will keine Last für den Steuerzahler sein.

Aber ich darf die Krankenkasse nicht kündigen.

Ich darf das nicht. Ich versuche es immer wieder und immer wieder.

Vielleicht schreibe ich die Kündigung nicht richtig.

Das weiß ich nicht.




Heute habe ich wieder viel Glück gehabt und es war kein Zwangsvollstrecker da.

Nach dem Banklogin habe ich auch keine Nachricht von der Bank stehen.

Und Post kam auch nicht von der Bank wegen Kontopfändung.


Hat hier eine Person schonmal eine Drohung von der Krankenkasse gehabt?

Wann ist normal die Vollstreckung?


Ich habe extra gelogen bei meinem Chef.

Ich habe gesagt ich habe einen verstauchten Fuß und brauche Urlaub.

Weil ich in meiner Wohnung sein muss für den Zwangsvollstrecker.

Ich muss dem Zwangsvollstrecker sagen ich bin beim Jobcenter.

Mein Urlaub ist höchstens vier Wochen.

Ein paar Tage brauche ich noch wenn ich wirklich krank bin.


Es ist gut wenn kein Zwangsvollstrecker klingelt.

Aber ich kann nicht bis Leistungsbewilligung Urlaub nehmen.

Wie lange dauert das normal bis Zwangsvollstrecker kommt oder Konto gepfändet wird?

D-S-E
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Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 09.05.2017, 20:06

Der Satz "Der Steuerzahler will das so." macht mich wirklich aggressiv...

Pichilemu
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Registriert: 03.01.2017, 16:56

Beitrag von Pichilemu » 09.05.2017, 20:16

Da muss ich aber was sagen.

Mir wurde damals von einem Jobcenter ein Antrag auf Auszug aus dem Elternhaus mit folgender Begründung (wortwörtlich) verweigert:

"Vergewaltigungen sind vom elterlichen Züchtigungsrecht gedeckt. Es ist in deutschen Familien absolut üblich, dass Väter ihre Kinder vergewaltigen. Das müssen Sie halt irgendwie einstecken."

Da sage ich doch auch nicht einfach "Der Steuerzahler will das so." und finde mich damit ab. Denn dass Behörden sexuellen Missbrauch der Eltern an ihren eigenen Kindern fördern, will der Steuerzahler ganz sicher nicht. Ich hab deswegen auch ein Gerichtsverfahren am Laufen um das Jobcenter zur Zahlung eines fünfstelligen Schmerzensgeldes zu verurteilen, weil ich mich damit nicht abfinden kann und werde.

Und genau so sollst du auch denken. Nicht alles, was die Jobcenter tun, ist durch Recht und Gesetz gedeckt und erst recht ist nicht alles im Sinne der Steuerzahler.

vlac
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Beitrag von vlac » 10.05.2017, 02:41

Hallo,

Es kann Wochen oder Monate dauern, bis ein Vollstreckungsbeamter vorbei kommt.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass jemand schon jetzt vorbei kommt.

Du musst auch nicht zu Hause sein, wenn der Beamte vorbei kommt.

Der Beamte wirft Dir einen Brief in den Briefkasten, in dem das Datum und die Uhrzeit stehen, wann er zurück kommt.

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