Ich erfülle im September 2017 die Voraussetzungen für eine Regel-Altersrente. Ich habe Versicherungszeiten von 1967 bis 1977 und Pflichtbeitragszeiten für 2 Kinder (geb. 1977 und 1980). Seitdem habe ich nicht mehr gearbeitet. Ich bin über meinen Ehemann (Beamter) beihilfeberechtigt (70%) und privat versichert (30%). Meine Rente beträgt ca. 200 Euro.
Fragen:
1. Unterliege ich mit dem Rentenbeginn der Krankenversicherungspflicht und muss ich mich anders versichern?
2. Kann ich weiterhin bei meinem Ehemann „familienversichert“ (d.h. Beihilfe und private KV)sein, weil die mtl Rente nur ca. 200 Euro beträgt?
3. Unterliege ich auch der Versicherungspflicht, wenn ich keine Rente beantrage?
Krankenversicherungspflicht f. Rentner und Beamtenbeihilfe
Moderator: Czauderna
1. Jeder, der in D. lebt ist krankenversicherungspflichtig
Wenn du mit der Frage meinst, ob du in die Krankenversicherung der Rentner kommst (eine Pflichtversicherung in der GKV), dann: nein, da dir
die Vorversicherungszeiten (9/10 Regel) fehlen.
Eine freiwillige Versicherung in der GKV kommt auch nicht in Frage, da du zuletzt privat versichert warst.
2. Vermutlich Ja, aber nicht wegen deiner geringen Rente, sondern weil du eben zuletzt privat versichert warst. -->bei der Beihilfestelle und / oder PKV nachfragen
3. siehe 1.
Wenn du mit der Frage meinst, ob du in die Krankenversicherung der Rentner kommst (eine Pflichtversicherung in der GKV), dann: nein, da dir
die Vorversicherungszeiten (9/10 Regel) fehlen.
Eine freiwillige Versicherung in der GKV kommt auch nicht in Frage, da du zuletzt privat versichert warst.
2. Vermutlich Ja, aber nicht wegen deiner geringen Rente, sondern weil du eben zuletzt privat versichert warst. -->bei der Beihilfestelle und / oder PKV nachfragen
3. siehe 1.