Krankengeld-Falle - setzt sich Recht durch?

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Anton Butz
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Justizskandale

Beitrag von Anton Butz » 27.10.2017, 15:35

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Hier passt, was Richter Heinrich Gehrke zu „Jörg Kachelmann: Verurteilt trotz Freispruch“ für panorama formulierte:
"Keine Justiz, kein Mitglied der Justiz gibt gerne zu, dass es Fehler gemacht hat. Auch sonst ist es ja nicht gerade ein besonders beliebtes Verhalten, aber auch unter Richtern schon ganz und gar nicht, Fehler zuzugeben.
Die Frage ist: Wie weit geht die Wirklichkeit darüber hinaus?
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 25.11.2017, 21:50

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Um es mit den Worten der SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles zu sagen:

Der bis Ende 2014 unter Vorsitz des damaligen BSG-Präsidenten Peter Masuch
für Krankengeld zuständig gewesene 1. BSG-Senat ‚kriegte‘ für seine langjährige
Konstruktions-„Recht“sprechung von der Mannschaft des 3. Senat am 11.05.2017
und mit Erscheinen des schriftlichen Urteils Ende September 2017 ordentlich „in die
Fresse“.

Damit einhergehend machte allerdings auch der 3. BSG-Senat einen entscheidenden
Fehler, den er nach obigem Zitat wohl kaum noch, jedenfalls nicht gerne, zugeben
wird und wofür er früher oder später mehr oder weniger deutlich das Schicksal
des 1. BSG-Senats teilen wird.
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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.11.2017, 22:38

Anton Butz hat geschrieben:.
Um es mit den Worten der SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles zu sagen:

Der bis Ende 2014 unter Vorsitz des damaligen BSG-Präsidenten Peter Masuch
für Krankengeld zuständig gewesene 1. BSG-Senat ‚kriegte‘ für seine langjährige
Konstruktions-„Recht“sprechung von der Mannschaft des 3. Senat am 11.05.2017
und mit Erscheinen des schriftlichen Urteils Ende September 2017 ordentlich „in die
Fresse“.

Damit einhergehend machte allerdings auch der 3. BSG-Senat einen entscheidenden
Fehler, den er nach obigem Zitat wohl kaum noch, jedenfalls nicht gerne, zugeben
wird und wofür er früher oder später mehr oder weniger deutlich das Schicksal
des 1. BSG-Senats teilen wird.

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Hallo Anton,
Das war jetzt aber an sehr langen Haaren herbeigezogen- " in die Fresse" ist nicht Nahles exclusiv, deshalb, um es mit deinen Worten zu sagen - sechs, setzen.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 26.11.2017, 10:38

Naja Guenter,

wer das Unwort von Pofalla und Nahles im Zusammenhang mit der BSG-„Recht“sprechung
vermeiden möchte, kann auch auf „polare Rechtsprechungs-Störungen“ verweisen. Das BSG-
Urteil vom 11.05.2017 ist jedenfalls ein prima Demonstrations-Beispiel zur Redewendung mit
dem „vom Schwanz her aufgezäumten Pferd“. Welche Auswirkungen diese höchstrichterliche
Begründungs-Schlecht-Leistung hat, wird nach und nach deutlich, wie z. B. mit dem Urteil
des Sozialgerichts Osnabrück vom 25.10.2017, S 34 KR 347/16, zur Fortentwicklung
der Rechtsprechung des 3. BSG-Senats mit Ausnahmen für die rückwirkende
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Schönen Gruß
Anton

Anton Butz
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Zusammenfassung

Beitrag von Anton Butz » 29.11.2017, 11:25

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Krankengeld-Falle:
Zehn Jahre polare Rechtsprechungsstörung

Zusammenfassung
Entwurf, Seite 1:

Bild
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 30.11.2017, 16:24

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Entwurf, Seite 2:

Bild
​.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.11.2017, 17:00

Pro Tag eine Seite?
Und dann nur ein Entwurf?
Und wer soll den Entwurf verbessern? Wo der Nichtjurist Anton doch sowieso alles besser weiß....

Ziemlich sinnlos das Ganze

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.11.2017, 18:02

broemmel hat geschrieben:Pro Tag eine Seite?
Und dann nur ein Entwurf?
Und wer soll den Entwurf verbessern? Wo der Nichtjurist Anton doch sowieso alles besser weiß....

Ziemlich sinnlos das Ganze
Hallo broemmel,
so ganz ohne Sinn ist dann doch wieder nicht - vielleicht für dich, mich und andere Menschen aus der Branche, aber wer hat das schon, eine Abteilung in einem Internetforum nur für sich alleine - wo man etliche Threads eröffnen kann, seine Thesen veröffentlichen und ab und zu, aber wirklich nur ab und zu, sich mit "Störenfrieden" herum ärgern muss. Ich denke, das macht doch einen Sinn (man denke an den früheren Nickname). Wenn schon wahrscheinlich 90% alle Leser keinen Sinn darin sehen - Anton sieht garantiert einen, denn sonst würde er das nicht machen - eine solche Anstrengung ohne eine realistische Zielsetzung, nein, das macht er nicht.
Ich wollte, das könnte ich auch von mir sagen - Alleinvertretungsanspruch für ein oder zwei ganz bestimmte Themen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.12.2017, 14:18

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Zehn Jahre polare Rechtsprechungsstörung

Hier geht es nicht um andere Gegensätze, sondern ausschließlich um Krankengeld,
um die Spannungen, die sich durch die beiden „letzten“ Krankengeld-Urteile des 1. BSG-Senats
im Vergleich mit den beiden ersten erledigten Revisionen des 3. BSG-Senats ausdrücken:

Bild
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 03.12.2017, 15:43

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Zeit für den Rückblick:

Die Autorität des 1. BSG-Krankengeld-Senates ?
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... 8#post8348

Krankgengeld-Probleme – wie ist die Fiktions-Lage?
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post12436
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.12.2017, 11:19

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Das „Masuch-Monument“

Höchstwahrscheinlich sah der 1. BSG-Senat in der Summe seiner „fiktiven Fiktionen“ aus 8 Jahren das „Masuch-
Krankengeld-Rechtsprechungs-Mahnmal für die Ewigkeit“. Nach seinen beiden letzten Urteilen vom 16.12.2014,
B 1 KR 25/14 R, und B 1 KR 19/14 R, war jedes Detail der illegalen BSG-Krankengeld-Falle ausgereift, optimal
auf die Gesamtfunktion abgestimmt und durch über 40 Archiv-Verweise auf eigene "Recht"sprechung vorbildlich
dokumentiert

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.12.2017, 09:13

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Die Arroganz der Macht

Daran anknüpfend demonstriert die allerletzte Krankengeld-Entscheidung des 1. BSG-Senats durch
den Prozesskostenhilfe-Beschluss des Präsidenten M a s u c h sowie der Richter C o s e r i u und Dr.
E s t e l m a n n vom 17.12.2014, B 1 KR 10/14 BH, am Einzelfall, dass kein Weg an ihrer sog. „Recht“-
sprechung vorbeiführt und davon abweichende Rechtsverfolgung keine hinreichende Erfolgsaussicht
mehr hat:
„Der Kläger kann aller Voraussicht nach mit seinem Begehren auf Zulassung der
Revision nicht durchdringen, weil es keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.“

https://www.prinz.law/urteile/bundessoz ... -07-25.pdf
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.12.2017, 13:12

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kleine Zwischenbilanz


Die Krankengeld-Falle ist ein Gradmesser des sozialen Rechtsstaates.
An ihrem Beispiel wurde nicht nur das Total-Versagen aller Organe der
Rechtspflege deutlich; sie führte auch jedes private soziale Engagement
ad absurdum.

Umso erfreulicher ist, dass der 3. BSG-Senat am 08.07.2015, 23.06.2016
und 28.09.2017 noch 3 Revisionen der Versicherten zu Uralt-Fällen zuge-
lassen hat.

Die beiden ersten Fälle wurden am 11.05.2017 erledigt – das Ergebnis
ist prima! Auch im dritten Fall können die Versicherten nur gewinnen,
im Vergleich mit der sog. „Recht“sprechung des 1. BSG-Senates bis
Ende 2014 jedenfalls nichts verlieren.

Schade nur, dass das neue Ziel bisher nicht direkt, sondern eben-
falls über rechtswidrige Umwege erreicht wurde und der Zuge-
winn der neuen Rechtslage ab 23.07.2015 noch nicht präzi-
siert ist.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Schwerter zu Pflugscharen,
Kopierer zu Richtern!

Schönen Gruß!
Machts Sinn
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 12.12.2017, 10:07

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Zum Pegida-Galgen gibt es im Überfluss, was
zur Sozialrechts-Guillotine völlig fehlt: Diskussion

http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-12 ... ft-sachsen

„Umgekehrte Vorzeichen“ allein sind keine ausreichende
Erklärung!
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Anton Butz
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Ein Sozialgericht dient dem Krankengeld-Recht

Beitrag von Anton Butz » 18.12.2017, 20:56

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Der 3. BSG-Senat befasste sich für sein erstes Krankgeld-Urteil vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R,
intensiv mit dem Fachaufsatz von Ulrich Knispel „Zur ärztlichen Feststellung des Fortbestehens von
Arbeitsunfähigkeit bei abschnittsweiser Krankengeldgewährung“
(Knispel, NZS 2014, 561, 569).

Im Zusammenhang mit 9 Verweisen auf das BSG-Urteil vom 16.12.2014, B 1 KR 37/14 R, kann
dem 3. BSG-Senat auch das Urteil des 16. Senats des LSG NRW vom 17.07.2014, L 16 KR 146/14,
unter Vorsitz von Ulrich Knispel, nicht verborgen geblieben sein. Dies gilt ebenso für die vom 1. BSG-
Senat vermiedenen rechtlichen Beurteilungen.

Trotzdem hielt der 3. BSG-Senat an der ständigen Rechtsprechung des 1. Senats des BSG fest, setzte
sich über die Kritik dazu z. B. von „Knispel, NZS 2014, 561, 564 ff; Sonnhoff in jurisPK-SGB V, 3. Aufl
2016, § 44 RdNr 31 ff und § 46 RdNr 28 ff mit Nachweisen aus der instanzgerichtlichen Rspr“ mit der
lapidaren Formulierung hinweg, Sinn und Zweck sei es beim Krankengeld Missbrauch und praktische
Schwierigkeiten zu vermeiden, zu denen die nachträgliche Behauptung der AU und deren rückwir-
kende Bescheinigung beitragen könnten, und machte den Unsinn mit einem Beispiel deutlich.

Immerhin gibt es in Deutschland einen Krankengeld-Sozialrichter, der sich davon nicht beeindrucken
lässt und richterliche Unabhängigkeit nicht nur in der Theorie kennt, sondern auch in die Praxis
seiner Kammer umsetzt:

Urteile des Sozialgerichts Speyer vom

13.10.2017, S 13 KR 85/16,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L

27.10.2017, S 16 KR 440/16,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
.

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