Wann neuer Anspruch Krankengeld?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ichbines
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Wann neuer Anspruch Krankengeld?

Beitrag von ichbines » 19.06.2018, 13:14

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ab wann ich einen neuen Anspruch auf Krankengeld habe:

Es handelt sich hier immer um die gleiche Diagnose.

Beginn der Blockfrist: 14.03.2015

Aussteuerung zum 07.09.2017 (Bezug Alg I)
Weiter AU bis 06.02.2018
Neue AU vom 27.04.2018 – 26.05.2018

Zum 02.05.2018 wollte ich eine neue Tätigkeit beginnen, der Arbeitsvertrag ist auch zustande gekommen.

Da ich die neue Tätigkeit wegen der AU vom 27.04.2018 nicht zum 02.05.2018 beginnen konnte, bin ich zum 23.05.2018 (innerhalb der Probezeit) gekündigt worden.

Soweit ich weiß, habe ich dann im Normalfall für die ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und würde dann KRG bekommen.

Da ich laut Krankenkasse keinen Anspruch auf KRG habe, weiß jemand, von wo ich für den Zeitraum vom 02.05.2018 bis 26.05.2018 ich Geld für meinen Lebensunterhalt bekomme?

Danke für die Hilfe und Info.

LG
Rainer

RHW
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Beitrag von RHW » 19.06.2018, 20:13

Hallo ichbines,

ein neuer Krankengeldanspruch besteht, wenn man bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und
2. erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

Quelle: § 48 Absatz 2 SGB V
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

Wie wurde der Lebensunterhalt bis zum 1.5.2018 bestritten?

Gruß
RHW

ichbines
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Beitrag von ichbines » 19.06.2018, 22:46

Hallo,

erst mal danke für die Info!

Bis zum 01.05.2018 und ab dem 27.05.2018 habe ich bzw. beziehe ich Arbeitslosengeld I.

Gruß
Rainer

RHW
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Beitrag von RHW » 20.06.2018, 09:56

Hallo,

dann am besten Unterlagen bei der Agentur für Arbeit (AA) einreichen, dass die Stelle tatsächlich nicht angetreten wurde und vom Arbeitgeber kein Entgelt gezahlt wurde. Ggf. zwei Sätze selber formulieren und dann vom Arbeitgeber abstempeln und unterschreiben lassen.

Es kann sein, dass die AA sich darauf beruft, dass man sich zum 1.5. abgemeldet hat und man sich dann spätestens am 2.5. erneut hätte arbeitslos melden müssen.

Ggf. hilft dann diese Stelle:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/28.html
Am besten die schriftliche Ablehnung des Antrages auf Krankengeld beifügen.

Gruß
RHW

ichbines
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Beitrag von ichbines » 20.06.2018, 12:48

Hallo

und vielen Dank, das hilft mir in jedem Fall schon mal weiter.

LG
Rainer

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