1. die Krankenhäuser dürften überwiegend auch teilstationäre Behandlung durchführen, es handelt sich aber nicht um ein "Angebot", sondern teilstationäre Behandlung muss medizinisch notwendig und sinnvoll sein. Bei Reha gibt es wohl eher eine "Wahlmöglichkeit", da dort dann eigentlich nur die Übernachtung eingespart wird. Ich bin aber kein Krankenhaus- oder Reha-Experte. Falls Du es in Erwägung ziehst, sprich Deinen Arzt nochmal drauf an. (Bei teilstat. oder wohnortnaher Reha wird bei der Genehmigung das passende Haus - sofern möglich und vorhanden - gleich ausgesucht)Krischu hat geschrieben:Kann die KK denn checken, ob Krankenhaus A oder Krankenhaus B teilstationär überhaupt anbietet (Die Sekretärin des ansässigen Krankenhauses lässt sich leider keine Informationen entlocken)? Kann die KK mir eine Liste mit passenden Psychologen mit den gewünschten Therapieschwerpunkten zukommen lassen ? ...
P.S. Dein Link führt leider ins nichts
2. Ja, kann sie. Du findest die selbe(n) Liste(n) aber auch hier: kbv.de/arztsuche/178.html Du musst Dich durch Dein Bundesland durchwuseln - hier mal als Beispiel NRW: patientenberatung-wl.de/index.php?id=2227 von dort dann weiter über kvwl.de/patient/beratung/therapieplatz.htm dort kannst Du über Arztsuche die Fachrichtung auswählen, nicht jedoch die Behandlungsmethode.
Oder hierüber: bptk.de/service/therapeutensuche.html
am Beispiel NRW: ptk-nrw.de/de/patienten/nrw-wbrpsychotherapeutensuche.html (hier sind allerdings auch Privatleistungen aufgeführt). Ob es jetzt sinnvoll ist, die Behandlung zu wechseln, vermag ich nicht zu beurteilen. Es ist durchaus möglich, dass die angezeigte Therapieform bei einem Wechsel zur "Schulmedizin" ganz anders aussieht, als Du es Dir jetzt gerade wünscht. Die Erfahrung hast Du ja offensichtlich schon gemacht. Insbesondere ob eine solche Therapie im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung bei Dir angezeigt ist, könnte von den verordnenden Ärzten anders beurteilt werden, vielleicht helfen aber auch die o.a. Beratungsstellen weiter.
Sorry, der Link war nur temporär. Er führte nur zur Gebührenziffer s.o. ( kbv.de/ebm2012/EBMGesamt.htm )