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Reha und arbeitsunfähig entlassen , KK will kein KG

Verfasst: 19.05.2018, 17:18
von PanikundAngst
Hallo ,

Ich schreibe erstmal alles was mir im Kopf schwirrt.

Erwerbsminderungsrenter bis Ende Februar 2018 , Widerspruch läuft -Untätigkeitsklage wird nächste Woche gestellt.
Ich war 14 Tage arbeitslos bis ich in Reha kam !

März 2018 - Mitte April 2018 in Reha -> arbeitsunfähig entlassen.
Dann zur Arge die schickten mich zur KK -> Krankengeld genehmigt.

Nun kam ein schreiben der Krankenkasse , das laut Rehabericht ich auf dem allg. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann Vollzeit und nicht arbeitsunfähig bin.

Rehabericht aber arbeitsunfähig entlassen.
Dieses kam nach Ende der ersten Krankschreibung nach Reha und dann auch außgerechnet zum WE/Pfingsten wo nun kein Amt offen hat.

Ich hatte aber am 16.5 einen Termin beim Facharzt der mich weiter krank geschrieben hat für 2 Wochen dieses ist auch abgeschickt, da ich in dieser Zeit ein neues MRT machen lassen muß.

In der Zeit der Reha wurden aber nicht die Diagnosen behandelt wo ich am meisten Hilfe brauche sondern nur die operiete HWs.

Bin Rheumatiker , chron. Schmerzpatient , Depression (wieder schlimmer da die Reha nichts brachte)und habe einige Bandscheibenvorfälle vom HWS, BWS, LWS erst 1 ist operiert .

Was kann mir nun alles passieren ?
Ich weiß einfach nicht weiter , bin völlig durch den Wind.

Kann ich bei der KK Widerspruch einlegen und verlangen das ich ein neues Gutachten bekomme?
Leider habe ich den Rehabericht nicht bekommen und meine beiden Hauptärzte haben nun auch noch Urlaub bis nach den Ferien .

Hoffnungsvolle Grüße
Panik&Angst

Verfasst: 19.05.2018, 18:08
von Czauderna
Hallo,
März 2018 - Mitte April 2018 in Reha -> arbeitsunfähig entlassen.
Dann zur Arge die schickten mich zur KK -> Krankengeld genehmigt.

Nun kam ein schreiben der Krankenkasse , das laut Rehabericht ich auf dem allg. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann Vollzeit und nicht arbeitsunfähig bin.

Rehabericht aber arbeitsunfähig entlassen.

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann stand auf dem Entlassungsschein (das ist noch kein Bericht) der Reha-Einrichtung dass du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden bist, demzufolge wurde dir ab dem Folgetag Krankengeld bewilligt. Ich gehe davon aus, dass du sofort nach der Entlassung bei deinem behandelnden Arzt warst und dir eine Folgearbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast ausstellen lassen. Ich denke, dass nun der Kasse der vollständige Entlassungsbericht vorliegt, den sie aber nur dann erhält, wenn du vorher dein Einverständnis dazu gegeben hast, und dort steht nun das drinnen, was die Kasse dazu veranlasst hat die Krankengeldzahlung einstellen zu wollen - zu welchem Tag eigentlich oder hast du seit der Entlassung aus der Reha noch kein Krankengeld erhalten ?
Dein erster Schritt sollte meiner Meinung nach sein, sofort und schriftlich Widerspruch gegen die Verweigerung des Krankengelds einzulegen und als vorläufige Begründung den Entlassungsschein mit dem Vermerk "arbeitsunfähig entlassen" oder so ähnlich, anzugeben. Gleichzeitig solltest du Akteneinsicht verlangen, besonders natürlich in den vollständigen Reha-Bericht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.05.2018, 19:12
von D-S-E
Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kasse selbst der Reha-Bericht vorliegt, sondern nur dem MDK. Vermutlich hat der MDK den Bericht in einem Gutachten ausgewertet und die Kasse hat daraufhin entschieden.

Viele Grüße
D-S-E

Verfasst: 19.05.2018, 21:44
von PanikundAngst
danke für die Antwort !

Auch im endgültigen Bericht steht drin arbeitsunfähig entlassen !

Sie wollen nur für die Zeit das Krankengeld bezahlen wie die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist und alle weiteren wollen sie nicht anerkennen .

Den Bericht habe ich dank meines Facharztes in Kopie bekommen und vorher ausführlich mir ihm besprochen .

Nun sind Haus- und Facharzt aber in Urlaub bis 5.6 da habe ich den nächsten Termin, weil wegen verschlimmerung ein neuer MRT Termin dazwischen liegt.

Wie gesagt sie haben mich mit HWS behandelt und nicht wie gewünscht chronischer Schmerz und BWS .

Sonst hätte ich die Klinik nicht ausgesucht.
Ja den Widerspruch werde ich einreichen, außerdem ich habe ich keine Einwilligung zur Weitergabe des Berichts gegeben und vom MDK stand nichts in dem Aufhebungsbescheid.


Gruß Panik&Angst

Verfasst: 20.05.2018, 19:20
von D-S-E
Könntest du vielleicht den Text des Bescheides hier einstellen (oder ein Foto des anonymisierten Bescheides hochladen)? Dann kann man sich vielleicht eher einen Reim auf die Entscheidung machen.

Schrieb KK

Verfasst: 21.05.2018, 18:26
von PanikundAngst
für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie seit dem 01.03.2018 Krankengeld.
Ihre Arbeitsunfähigkeit wird bei einem fehlenden Beschäftigungsverhältnis nach folgenden Kriterien
beurteilt:
- auf welche zumutbaren Arbeiten Sie im Rahmen der Arbeitsvermittlung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt vermittelt werden können; die Beurteilung erfolgt in diesem Fall anhand keiner konkreten Erwerbstätigkeit,
• ob Sie noch leichte Tätigkeiten verrichten können; Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Da Sie nach der Entlassung aus der Reha in lt. dem Abschlussbericht sich unter den genannten Kriterien der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen können, liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor. Bis 17.05.2018 wurde bereits Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Dies erkennen wir an. Ihre Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankengeld enden am 17.05.2018 -unabhängig von weiteren
erforderlichen Behandlungsmaßnahmen. Eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht mehr
erforderlich.
Hinweis:
Sichern Sie sich Ihren weiteren Krankenversicherungsschutz durch die rechtzeitige Beantragung von
Leistungen bei der Agentur für Arbeit. Anbei erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.
Ihr behandelnder Arzt erhält eine Kopie dieses Schreibens zu seiner Information.
Sie habe dazu Fragen? Dann rufen Sie mich bitte an. Ich berate Sie gern.


Ich habe eine Frage wie kommt die Krankenkasse zu dem Bericht ?

Ich selber habe ihn erst am 17.5 von meinem Facharzt erhalten. Da man ihn mir leider nicht zu geschickt hat. Beide Ärzte haben nun bis 5.6 Urlaub und ich habe keinen weiteren Ansprechpartner.
Im Anhang das ich AU entlassen bin .

Bild

Danke für alles , ich bin am Ende

Verfasst: 22.05.2018, 07:26
von Anton Butz
.
Nein, du bist nicht "am Ende".

Du kannst sowohl den Anspruch auf Krankengeld
wie auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend
machen und weiter verfolgen - noch heute persönlich
zur Arbeitsagentur!
.

Verfasst: 22.05.2018, 11:15
von Czauderna
Hallo,
also, den Reha-Bericht kannst du nicht mehr verwenden, denn es stimmt, da steht dass du arbeitsunfähig entlassen worden bist, aber die Krankenkasse schreibt auch, dass sie die nachfolgende AU. bis zum 17.05.2018 anerkennt, da ist der Entlassungsbericht mal außen vor. Jetzt geht es darum, wie kommt die Kasse zu dem Ergebnis 17.05. und kann es nur zwei Möglichkeiten geben, entweder es gibt ein MDK-Gutachten oder zumindest eine Stellungnahme des MDK oder die Kasse hat das allein entscheiden. Mein Rat, erst mal Akteneinsicht fordern.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.05.2018, 14:46
von PanikundAngst
vielen dank ,

ich war heute bei der Agentur für Arbeit , nein ich bekomme kein ALG1 sondern sie haben mich zum Jobcenter geschickt wegen Hartz4.

Und was die Krankenkasse angeht da ist kein MDK dabei das hat die Sachbearbeiterin so entschieden.

Wie kann es sein das sie den Bericht bekommen hat ?
Kann man da vorgehen ?

Ich habe leider erst in 14 Tagen meinen Termin beim VDK bekommen.

Verfasst: 22.05.2018, 14:56
von Czauderna
Hallo,
kann man, wenn es zweifelsfrei feststeht, dass die Kasse den Bericht nicht hätte erhalten dürfen - wie ich schon ausführte, entweder der Versicherte stimmt schon bei Beginn der Krankengeldzahlung pauschal zu, dass die Kasse mit ohm Kontakt aufnehmen darf und ggf. Unterlagen, wie z.B. den Reha-Bericht anfordern darf - oftmals ist es aber auchg so, dass die Versicherten bei der Entlassung aus der Reha-Klinik eine Erklärung unterschreiben müssen, aus der entweder hervorgeht, dass die Berichte an die Kasse versendet werden dürfen oder eben nicht. Es stellt sich aber in deinem Fall die berechtigte Frage, ob es dir etwas nützt, ob die Kasse jetzt den Bericht zu recht oder zu unrecht erhalten hat. Wichtiger ist doch, medizinische Nachweise dafür zu erbringen, dass auch über den 17.05.2018 hinaus du auch als Arbeitsloser weiterhin als Arbeitsunfähig zu betrachten bist und die Kasse weiter Krankengeldzahlen muss, und medizinische Belege dafür kann dir nicht der VDK liefern sondern nur deine behandelnden Ärzte, der VDK gibt dir Rechtsberatung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.05.2018, 16:08
von PanikundAngst
Ich gebe mal dazu noch ab .

1 AU Meldung vom Facharzt bis 17.05. direkt nach Reha
2 AU vom 17.05.-05.06. <--jetzt ist da auch noch ein MRT vorher notwendig.

Facharzt und Hausarzt beide im Urlaub bis 03.06.

Unterschrieben in der Reha das der Bericht direkt zu Orthopäde , Rheumatologe und Hausarzt gehen .

Bei Krankenkasse nur der Antrag auf Krankengeld, und absprache wenn ich den Bericht habe melde ich mich .
Dieses wollte ich ja machen aber vorher kam der Brief das Krankengeld eingestellt wird.
ALG1 Anspruch für 360 Tage aber die haben mich heute an das Jobcenter für Hartz 4 verwiesen.

Und der VDK ist meine Stütze wegen der DRV Widerspruch , weil nun Untätigkeitsklage eingereicht werden soll.

Was auch ist ich habe die Vorgesetzte des behandelnden Arztes angeschrieben da der Rehabericht vorne und hinten nicht stimmt ich habe von 6 Seiten 4 angezweifelt und habe darauf bestanden mal bitte meine Berichte und Behandlungsplan anzuschauen .

wie Z.B. schwimmen <- geht nicht vertrage kein Chlorwasser sieht man dann am Körper die pusteln war 2015 auch schon nicht dabei.

Ergometer <- nicht gemacht da ich eine Kniebandage trage und mein Knie nicht bewegen konnte und der krönende Abschluß ich bin nur auf HWS behandelt worden aber nicht auch wegen den chron. Schmerzen , BWS und LWS . meine Verschlimmerung ist nun soweit das ich unangenehme Symptome habe deshalb das MRT.

Aber lieben dank für die Antwort !

Verfasst: 22.05.2018, 21:42
von Pichilemu
PanikundAngst hat geschrieben:ich war heute bei der Agentur für Arbeit , nein ich bekomme kein ALG1 sondern sie haben mich zum Jobcenter geschickt wegen Hartz4.
Weil...?

An fehlenden Versicherungszeiten scheint es ja nicht zu liegen, wenn du sagst, dir stünde für ein Jahr ALG I zu. Dann muss es aber irgendeinen Grund geben wieso du trotzdem keine Leistungen erhalten kannst. Das wird auch das Jobcenter wissen wollen wieso es kein ALG I gibt, die nehmen "Neukunden" nicht unbedingt mit Kusshand an. Ablehnung ohne Angabe von Gründen geht nicht und darauf würde ich auch bestehen.

Verfasst: 23.05.2018, 08:04
von PanikundAngst
Pichilemu , man sagte mir weil ich die Aufhebung vom Krankengeld bekommen habe aber weiter AU geschrieben bin .

wäre ich arbeitsfähig wäre mein Antrag durchgegangen .

Ich habe aber gesagt ich bin bereit beim Ärztlichen Dienst eine Untersuchung zur Verfügung zu stellen und nicht nach Aktenlage. Aber daraus sind die auch nicht eingegangen der Wortlaut:
Ablehnung Ihres Antrages auf ALG , weil sie seit dem April bis vorraussichtlich 5.6 arbeitsunfähig sind.
Sie stehen somit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung .

Ich habe nun ein Formular gefunden mit diesem ich bei beiden einen Widerspruch mache.

Ich hoffe es klappt.

Verfasst: 23.05.2018, 08:40
von Anton Butz
.
Die Arbeitsagentur und die Krankenkasse dürfen die Arbeits(un)fähigkeit / Leistungsfähigkeit
nicht unterschiedlich beurteilen, sondern müssen durch enge Zusammenarbeit zum selben Ergebnis
kommen bzw. sich einigen und dürfen nicht dir den schwarzen Peter zuschieben:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__86.html

Und du musst dich im Rahmen deines Leistungsvermögens der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen
(subjektive Verfügbarkeit), egal wie die dann mal durch die Fachdienste MDK / aa-ärztlicher Dienst
beurteilt wird.

Stattdessen wirst du auf dem Verschiebebahnhof willkürlich hin und her geschickt.
.

Verfasst: 23.05.2018, 13:29
von PanikundAngst
Und du musst dich im Rahmen deines Leistungsvermögens der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen
(subjektive Verfügbarkeit), egal wie die dann mal durch die Fachdienste MDK / aa-ärztlicher Dienst
beurteilt wird.
Dieses habe ich im Antrag und persönlich gemacht !