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Freiwillig gesetzlich versichert - Verbeitragung förderschädliche Kündigung Riester-Banksparplan

Verfasst: 17.11.2022, 18:45
von Blaurollmaus
Guten Abend,
ich bin freiwillig gesetzlich versichert und verfolge mit Interesse die Beiträge zu beitragspflichtigen Einnahmen.
Zu meiner Frage bin ich allerdings noch nicht fündig geworden; vielleicht kann ja jemand helfen.

Ich habe einen Riester-Banksparplan abgeschlossen, den ich nach ausführlicher Beratung voraussichtlich förderschädlich kündigen werde.
Dies bedeutet, dass alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
Es verbleibt eine Rückzahlsumme aus eigenen Beiträgen zzgl. der aus meinem Vertrag resultierenden Zinsen.

Bzgl. der Zinsen bin ich relativ sicher, dass diese verbeitragt werden. Was ist mit dem Rest?
Diese Konstellation findet sich nicht im Katalog der GKV-Einnahmenkatalogs. Es handelt sich eben nicht um einen Riester-Rente.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Re: Freiwillig gesetzlich versichert - Verbeitragung förderschädliche Kündigung Riester-Banksparplan

Verfasst: 17.11.2022, 19:23
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Ja, so wie geschildert sehe ich diese Auszahlungssumme nicht als Versorgungsbezug, sondern eher als Auszahlung einer "Sparsumme", ähnlich eines zuteilungsreifen Bausparvertrages, den man aber nicht annimmt, sondern sich eben die bisher ersparte Summe auszahlen lässt.
Du schreibst, du bist freiwillig versichert in der GKV - was genau ist das für eine Versicherung und liegt dein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze ?.
Ich sehe es auch so, dass die Zinsen grundsätzlich der Beitragspflicht unterliegen - von welcher Zinssumme ist die Rede und hättest du die nicht ohnehin der Kasse bei deinen Einkommenserklärungen angeben müssen ?
Gruss
Czauderna

Re: Freiwillig gesetzlich versichert - Verbeitragung förderschädliche Kündigung Riester-Banksparplan

Verfasst: 17.11.2022, 19:51
von Blaurollmaus
Hallo,
danke für die schnelle Rückmeldung.
Ich bin freiwillig gesetzlich versicherte Beamtin. An diesem Status ändert sich leider auch nichts, wenn ich pensioniert werde.
Bei Auszahlung der beschriebenen Summe liege ich auf alle Fälle unterhalb der Bemessungsgrenze.
Die Zinsen werde ich natürlich angeben müssen.

Vielen Dank nochmal.