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Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen

Verfasst: 26.01.2023, 10:14
von Horst 58
Ist es richtig, dass man als freiwillig gesetzlich Versicherter Beiträge vorauszahlen kann, die im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden können?

Falls ja: Würden nicht verbrauchte Beiträge im Todesfall den Erben erstattet?

Re: Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen

Verfasst: 26.01.2023, 12:28
von Czauderna
Hallpo,
ja, das ist möglich, sollte aber verbindlich mit der betreffenden Krankenkasse ebenfalls im voraus abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna