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Erstantrag Krankengeld
Verfasst: 29.10.2023, 16:30
von Bluub20
Hi,
ich habe vor paar tagen einen Anruf von meiner Krankenkasse erhalten wo ich offen über meine Krankheiten und bestehende Arzttermine informiert habe.
Jetzt habe ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten.(Krankengeld)
Ich soll ein Formular bzw. Erklärung ausfüllen.
Da gibt es aber einige Fragen die ich leider nicht beantworten kann. z.b ob das eine Berufskrankheit ist oder ob der Arbeitgeber Zuschuss auf Krankengeld gibt.
Ich warte noch auf die Ergebnisse, habe auch noch weitere Termine.
Daher habe ich einige Fragen an euch:
1. Bis wann muss ich diese Erklärung abgeben, die Krankenkasse nennt hierfür keine Frist.
Da ich nicht weiß, ob es eine Berufskrankheit ist kann ich es nämlich noch nicht ausfüllen.
2.Muss ich der Krankenkasse meine Krankheiten preisgeben und über Testergebnisse informieren? Sieht die Krankenkasse diese Informationen nicht selber? Die sehen doch sowieso bei welchem Arzt ich war oder?
3. Krankmeldungen an Krankenkassen weiterleiten oder läuft es jetzt digital ab?
4. Habe noch zwei weitere Erklärung erhalten:
„Begutachtung und Beratung durch den Medizinischen Dienst zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ und
„Individuelle Beratung und Hilfestellung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“
Soweit ich das verstanden habe, sind beide Erklärungen freiwillig, hat jmd irgendwelche negativen Erfahrung damit gemacht?
5. Und Zuschuss Arbeitgeber bei Krankengeld, muss ich das bei Arbeitgeber anfragen oder sieht man das irgendwo?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß
Bluub20
Re: Erstantrag Krankengeld
Verfasst: 30.10.2023, 20:00
von Bluub20
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen?
Re: Erstantrag Krankengeld
Verfasst: 30.10.2023, 22:30
von D-S-E
Hallo,
die Krankenkasse möchte wissen, ob deine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt ist. Machen wir es kurz: Wenn dem so wäre, dann wüsstest du es. Wenn du einen Antrag bei der BG gestellt hast, schreib einfach das.
Bei welchem Ärzten du bist, bzw. welche Ärzte an der Behandlung der aktuellen AU-auslösenden Krankheit beteiligt sind, das solltest du angeben. Das fällt in den Bereich der Mitwirkungspflicht. Die Kasse hat keine Befundberichte oder Protokolle und die Abrechnung erfolgt zeitverzögert über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Befunde solltest du der Kasse keinesfalls schicken. Du musst auch nichts dazu sagen, wann du vielleicht wieder arbeiten kannst.
Die Krankmeldungen gehen in der Regel elektronisch an die Kasse. Wenn dem ausnahmsweise nicht so ist, erhälst du die drei bekannten Seiten und dann steht es auch auf der AU drauf. In diesen Fällen musst du die AU der Kasse vorlegen.
Zu den beiden Einwilligungen:
Beratung meint telefonische Beratung durch die Kasse, z.B. zu Facharztterminen, Wiedereingliederung, Reha usw.
Diese Berarung kann hilfreich sein, hat aber ein schlechtes Image (Stichwort: Fallmanagement) und ist freiwillig. Die andere Einwilligung kenne ich nicht.
Ob du einen Zuschuss bekommst, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Erstantrag Krankengeld
Verfasst: 31.10.2023, 10:58
von Bluub20
vielen lieben dank für deine Antwort!
und gibt es eine Frist für die Einreichung der Erklärung? auf dem Schreiben der Krankenkasse steht nichts drin. Ich hatte auch Krankenkasse nachgefragt, da stand nur drin, schnellstmöglich zurücksenden mehr nicht.
Re: Erstantrag Krankengeld
Verfasst: 31.10.2023, 11:47
von Czauderna
Hallo,
ich war selbst bei einer Krankenkasse auch in der sog. "Fallsteuerung" tätig.
1. Bis wann muss ich diese Erklärung abgeben, die Krankenkasse nennt hierfür keine Frist.
Da ich nicht weiß, ob es eine Berufskrankheit ist kann ich es nämlich noch nicht ausfüllen.
Solltest du zeitnah einreichen, damit die Kasse auch relativ schnell dein Krankegeld errechnen und die mitteilen kann
2.Muss ich der Krankenkasse meine Krankheiten preisgeben und über Testergebnisse informieren? Sieht die Krankenkasse diese Informationen nicht selber? Die sehen doch sowieso bei welchem Arzt ich war oder?
Das hat dir mein Vorschreiber schon beantwortet und so ist es auch - liegt also in deinem eigenen Interesse
3. Krankmeldungen an Krankenkassen weiterleiten oder läuft es jetzt digital ab?
Auch hier gibt es schon eine Antwort dazu
4. Habe noch zwei weitere Erklärung erhalten:
„Begutachtung und Beratung durch den Medizinischen Dienst zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ und
„Individuelle Beratung und Hilfestellung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“
Soweit ich das verstanden habe, sind beide Erklärungen freiwillig, hat jmd irgendwelche negativen Erfahrung damit gemacht?
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst auf Veranlassung der Krankenkasse, die kannst du nicht verhindern. Die Krankenkassenmitarbeiter/innen sind in der Regel keine Mediziner und können von daher die Frage ob noch Arbeitsunfähigkeit vorliegt nicht beantworten ohne eine entsprechende, medizinische Grundlage. Diese Begutachtungen erfolgen entweder nach Aktenlage, also unter Hinzuziehung der behandelnden Ärzte/Krankenhäuser uns deren Befundberichte oder eben auch durch persönliche Vorstellung beim Medizinischen Dienst. Es gehört auch zu den Aufgaben des medizinischen Dienstes, gerade bei einer persönlichen Begutachtung auch eine ggf. notwendige Beratung vorzunehmen und diese Beratung auch im Gutachten zu dokumentieren. Allerdings kannst du auf eine solche Beratung verzichten. Auch auf die Kontaktaufnahme durch die Krankenkasse mit dir bzgl. einer Beratung kannst du verzichten, das hat dann eben zur Folge, dass dann, auch im Rahmen der sog. Fallsteuerung die Kasse nur schriftlich mir dir korrespondiert und sich da auch nur auf Wesentliche bezieht.
Ich hatte als Kassenmitarbeiter nie das Gefühl, dass sich Krankengeldbezieher gegen eine Beratung durch uns gewehrt haben, solange sie diese Beratung auch als solche empfunden haben. In dem Moment, wo aus der Beratung Druck wurde, änderte sich das natürlich. Es liegt eben an den jeweiligen Ansprechpartnern bei der Kassen, den Druck nicht als Druck zu vermitteln.
Gruss
Czauderna
Re: Erstantrag Krankengeld
Verfasst: 31.10.2023, 20:40
von Bluub20
Dir auch vielen Dank für diese Infos. Ich hatte nämlich Angst dass es eine versteckte Frist gibt, falls bis dahin die Erklärung nicht abgegeben wird -dass man dann kein Krankengeld erhält. Dann sende ich das spätestens nächste Woche weg.