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Cannabistherapie Kostenübernahme - BKK weigert sich!
Verfasst: 09.05.2010, 12:32
von Shawnstein
Hallo,
mich würde interessieren, ob es eine Richtlinie der Krankenkassen zum Thema Therapie mit natürlichem Cannabisblüten ("Bedrocan", "Bediol") gibt (ich meine nicht mit Dronabinol/THC)?
Aktuell habe ich eine Sondergenehmigung durch die Bundesregierung (Gesundheitsministerium, BfArM) erhalten, da wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland sehr restriktiv nur 40 Genehmigungen erteilt, die Betriebskrankenkasse weigert sich aber die Kosten zu übernehmen.
Durch den absoluten Ausnahmecharakter und das von dem Gesundheitsministerium erteilte "imperative Mandat" an die Krankenkasse zur Kostenübernahme denke ich müssten die Kosten (300 EUR / Monat, die ich nicht selber finanzieren kann) doch übernommen werden. Besonders da die absolute Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsministeriums nur erteilt wird, als 'Letzte Möglichkeit nach Ausschöpfung aller Mittel der Schulmedizin' und jahrzehntelanger Krankheit.
Das vom MdK erstellte "Pseudo-Gutachten" trieft nur so von ... manche würden hier von Korruption sprechen. Es werden Dinge erlogen, nur um die für Pharmakonzerne nicht patentierbare Naturmedikation nicht in den Pharmakreislauf zu lassen. Dabei ist Cannabis wohl das älteste und gleichzeitig vielseitigste Medikament der Welt. Kaum ein Medikament wurde so gut erforscht wie Cannabis, bzw. die darin enthaltenen Cannabinoide. Denn dazu gibt es nachweislich über 19.000 Studien weltweit!
Auch wenn keine Kostenübernahme regulär möglich ist, so muss es doch auch eine Härtefallregelung geben ("Compassionate Use"). Medikamente, die wie Dronabinol keine Zulassung haben, dürfen nur dann von der Kasse bezahlt werden, wenn medizinische Alternativen ausgeschöpft sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht im „Nikolaus-Urteil“ vom Dezember 2005 ( BVerfG 347/98 ) festgelegt. Gibt es dazu schon neuere Urteile?
Mich würde interessieren, wie das andere sehen, besonders Krankenkassenmitarbeiter?
Verfasst: 10.05.2010, 19:24
von Gast
Zu den o.g. Verschwörungstheorien und der unglaublichen Glorifizierung und Banalisierung eines Betäubungsmittels als Wundermittel möchte ich nicht weiter äußern
Ich habe gerade mal in die MDK-Datenbank geschaut. Stellungnahmen zu den "Arzneimitteln" konnte ich nicht finden ebensowenig ein Urteil eines Sozialgerichtes.
Ich bin mir ebenfalls nicht sicher ob eine Abgabe in Deutschland legal ist.
Sofern doch, wäre die einzige Möglichkeit für eine Kostenübernahme wenn
1. eine lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung vorliegt,
2. für diese Erkrankung keine andere Therapie verfügbar ist,
3. auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, daß mit dem Medikament ein kurativer oder palliativer Behandlungserfolg zu erzielen ist.
Wenn ich etwas übersehen haben oder daneben liegen sollte lasse ich mich gerne korrigieren.
Verfasst: 14.05.2010, 10:57
von Shawnstein
Hallo Bjoern,
danke für Deine Antwort und den Hinweis zur eventuellen Möglichkeit zur Kostenübernahme.
Zu den o.g. Verschwörungstheorien und der unglaublichen Glorifizierung und Banalisierung eines Betäubungsmittels als Wundermittel möchte ich nicht weiter äußern.
Uns allen wurde seit ca. 70 Jahren immer dasselbe erzählt, nämlich dass Cannabis
DAS Teufelszeug schlechthin ist.
Das ist aber eine Lüge, wie viele Menschen schon entdeckt haben.
Cannabis ist auch nicht gleich "Betäubungsmittel", die medizinischen Wirkstoffe wirken schon im Milligramm-Bereich, z.B. die appetitanregende Wirkung, die für viele die Krebs, AIDS, Hepatitis C haben die letzte Rettung ist.
Außerdem, je nach Anwendungsart muss es zu keiner berauschenden Wirkung kommen.
Die negativen "Studien" dazu und die Meinungsmache wurden ALLE von der Tabak/Alkohol/Pharma/...- Lobby oder Interessengruppen die von ihnen gegründet wurden ("Partnerschaft für ein drogenfreies Amerika" wird direkt von verwerflichen Industrien gesponsert, wie zynisch und verlogen!). Viele der Studien sind ihren Namen nicht wert, sie wurden widerlegt, es wird gelogen, dass sich die Balken biegen.... aber der beabsichtigte Zweck wurde erreicht.
den Artikel gibt es nur in der englischsprachigen Wikipedia:
http://en.wikipedia.org/wiki/Partnershi ... #Criticism
Leider sind das und die anderen Machenschaften keine Verschwörungstheorien, sondern praktizierte Ächtung/Dämonisierung auf Kosten von Schwerstkranken und der Weltbevölkerung allgemein. Mit Hanfsamen könnten die Welthungerprobleme nachhaltig gelöst und mit der Papierherstellung aus Hanf und ein Wiederaufforsten des Baumbestandes der Wälder die Globale Erwärmung rückgängig gemacht werden.
Dazu empfehle ich folgendes Buch von Jack Herer's 'The Emperor Wears No Clothes', hier kann man
alle Kapitel kostenlos online lesen: jackherer.com/chapters.html auf Deutsch heißt das
Buch 'Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf'
Es sind 100.000 US-Dollar Preisgeld ausgesetzt, wenn ein inhaltlicher Fehler im Buch gefunden werden sollte. Seit Jahrzehnten konnte von niemandem das Preisgeld beansprucht werden.
Amerikas größte Ärztevereinigung AMA (American Medical Association) hat vor einigen Monaten eine Überprüfung und Änderung des Betäubungsmittelstatus von Cannabis gefordert: http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabi ... .de/?p=383
Ich bin mir ebenfalls nicht sicher ob eine Abgabe in Deutschland legal ist.
Wenn es medizinisch verordnet ist dann schon, ich erhalte es ganz normal, wie jedes andere Medikament auch, aus der Apotheke in bester Qualität.
http://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_als_Arzneimittel
Und hier sind einige sehr interessante Lehrvideos und Playlisten zu dem Thema: http://www.youtube.com/user/ToolStoi
Es würde mich interessieren, ob da etwas dabei ist, was zum Überdenken der Meinung zu Cannabis führt.
Bei mir hat es das definitiv.
Gruß, Shawnstein
Verfasst: 14.05.2010, 11:29
von Hucky
Hey,
für KK liegt das Problem beim Betäubungsmittelgesetz. Jedoch hat ja schon Bjoern81 auf die notwendigen Zyklen bis zur möglichen Übernahme durch die KK hingewiesen.
Ich denke, dass sich hier Hartnäckigkeit lohnen wird. Obwohl ich nicht immer für den Klageweg bin, wenn die posititven Aussichten eh 0% sind, würde ich hier sogar den Klageweg gehen.
Hier müssen die moralischen Ansichten des einzelenen SB zugestellt werden. Immerhin liegt eine Genehmingung des BMG vor und eine Verordnung müsste noch eingeholt werden (sofern sie nicht auch schon vorliegt).
Viel Erfolg.
Hucky
Verfasst: 14.05.2010, 11:56
von Shawnstein
Hallo Huckey,
danke für Deinen Zuspruch.
Ich erhalte das Medikament auch schon vom Arzt verschrieben, es hilft gut. Nur die Kosten sind eine Sache, 300 EUR im Monat kann ich mir nicht leisten. Aktuell zahle ich 180 EUR nur für dieses Medikament pro Monat, aber das kann ich auf Dauer finanziell nicht schaffen.
Nach der Umstellung auf Cannabis konnten Schlafmittel, Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen komplett weggelassen werden. Schmerzmittel auf Opioidbasis um mehr als 50% reduziert werden. Die Krankenkasse hat auch Einsparungen dadurch.
Nachdem die Krankenkassen auch andere Betäubungsmittel (z.B. Opioide in der Schmerztherapie) bezahlt, sollte das eigentlich kein Problem darstellen.
Ich hoffe, dass ein Klageweg nicht notwendig ist, und über eine Einzelfallentscheidung das übernommen wird, da die auch von Björn genannten Voraussetzungen vorliegen.
Gruß, Shawnstein
Verfasst: 16.08.2010, 15:08
von Catwoman88
Ich warte schon sehnsüchtigst auf den Tag an dem das legalisiert wird, da ich diese dämlich Diskussion nicht mehr hören/lesen kann! Welchen Nutzen diese Pflanze hat ist allgemein bekannt und anscheinend macht es den Kritikern des Cannabis einen Heidenspass die Menschen für dumm zu verkaufen!
Wann werden die endlich lernen das diese Pflanze nicht nur dazu da ist halbstarke auf Ihren Sofas,etc festzunageln?????
Verfasst: 17.08.2010, 08:40
von Shawnstein
Hallo Catwoman88,
das sehe ich auch so.
In der Bevölkerung müssten noch viele von der Wahrheit überzeugt werden. Aber die die Wahrheit definieren (u.a. Lobbies, Medien, Politiker, Gesetze, ...) verdienen Unsummen damit eine Pflanze, die vor 1936 vollkommen legal war, weiterhin willkürlich zu kriminalisieren.
Eigentlich wird nicht einmal die Pflanze selbst, sondern schon immer die Menschen, die diese nutzen oder nutzen müssen, terrorisiert.
Gruß, Shawnstein
GKV-Mitarbeiter gesucht! Anweisungen „Apotheken-Cannabis
Verfasst: 24.04.2017, 13:39
von Cannabis-Apotheke
Arbeitet jemand hier bei einer gesetzlichen Krankenkasse?
Da hätte ich eine Bitte. Die Arbeitsagenturen, Jobcenter, DRV etc. veröffentlichen ja ihre internen Arbeitsanweisungen und Richtlinien für jedermann zugänglich im Netz, dank des IVG (Informations-freiheitsgesetz).
Ich suche entsprechende interne Anweisungen/Richtlinien der GKVs für eine journalistische Recherche zum Thema Apotheken-Cannabis. Das Gesetz dazu ist vor 6 Wochen (am 10. März) in Kraft getreten, deshalb findet man die Anweisungen der GKVs leider noch nicht im Netz. Wer kommt da ran? Gesucht werden Infos zu den folgenden Punkten:
Wie setzen die GKVs das nagelneue Cannabis-Medizin-Gesetz konkret um, gegenüber Patienten bzw. Antragstellern, Apotheken, Ärzten, MDK ?
Wie sind die Kostenerstattungs-Vorgaben vom GKV-Spitzenverband an die Krankenkassen?
Kommt jemand an die Gutachter-Leitlinie des MDK ran?
Jede Arbeitsanweisung etc., die das Thema Apotheken-Cannabis und GKV / MDK streift ist willkommen!
Wer hier nichts schreiben möchte, kann mir auch eine PN schicken.
Re: GKV-Mitarbeiter gesucht! Anweisungen „Apotheken-Cannabi
Verfasst: 24.04.2017, 16:12
von Czauderna
Cannabis-Apotheke hat geschrieben:Arbeitet jemand hier bei einer gesetzlichen Krankenkasse?
Da hätte ich eine Bitte. Die Arbeitsagenturen, Jobcenter, DRV etc. veröffentlichen ja ihre internen Arbeitsanweisungen und Richtlinien für jedermann zugänglich im Netz, dank des IVG (Informations-freiheitsgesetz).
Ich suche entsprechende interne Anweisungen/Richtlinien der GKVs für eine journalistische Recherche zum Thema Apotheken-Cannabis. Das Gesetz dazu ist vor 6 Wochen (am 10. März) in Kraft getreten, deshalb findet man die Anweisungen der GKVs leider noch nicht im Netz. Wer kommt da ran? Gesucht werden Infos zu den folgenden Punkten:
Wie setzen die GKVs das nagelneue Cannabis-Medizin-Gesetz konkret um, gegenüber Patienten bzw. Antragstellern, Apotheken, Ärzten, MDK ?
Wie sind die Kostenerstattungs-Vorgaben vom GKV-Spitzenverband an die Krankenkassen?
Kommt jemand an die Gutachter-Leitlinie des MDK ran?
Jede Arbeitsanweisung etc., die das Thema Apotheken-Cannabis und GKV / MDK streift ist willkommen!
Wer hier nichts schreiben möchte, kann mir auch eine PN schicken.
Hallo,
ja, hier arbeiten einige User bei einer GKV-Kasse oder haben gearbeitet.
Bisher war es so gewesen, dass sich Menschen, die entweder eine Studie
machen wollten oder für eine oder mehrere Medien recherchierten zumindest sich hier mit ihrem richtigen Namen angemeldet haben.
Warum, denkst du sollte hier ein Kassenmitarbeiter dir als "Anonymus"
Inhalte von Dienstanweisungen bekanntgeben ?.
Was haben denn deine direkten Anfragen bei den einzelnen Kassen ergeben ?.
Gruss
Czauderna
Re: GKV-Mitarbeiter gesucht! Anweisungen „Apotheken-C...
Verfasst: 25.04.2017, 07:51
von Frank K.
Cannabis-Apotheke hat geschrieben:Arbeitet jemand hier bei einer gesetzlichen Krankenkasse?
Da hätte ich eine Bitte. Die Arbeitsagenturen, Jobcenter, DRV etc. veröffentlichen ja ihre internen Arbeitsanweisungen und Richtlinien für jedermann zugänglich im Netz, dank des IVG (Informations-freiheitsgesetz).
Ich suche entsprechende interne Anweisungen/Richtlinien der GKVs für eine journalistische Recherche zum Thema Apotheken-Cannabis. Das Gesetz dazu ist vor 6 Wochen (am 10. März) in Kraft getreten, deshalb findet man die Anweisungen der GKVs leider noch nicht im Netz. Wer kommt da ran? Gesucht werden Infos zu den folgenden Punkten:
Wie setzen die GKVs das nagelneue Cannabis-Medizin-Gesetz konkret um, gegenüber Patienten bzw. Antragstellern, Apotheken, Ärzten, MDK ?
Wie sind die Kostenerstattungs-Vorgaben vom GKV-Spitzenverband an die Krankenkassen?
Kommt jemand an die Gutachter-Leitlinie des MDK ran?
Jede Arbeitsanweisung etc., die das Thema Apotheken-Cannabis und GKV / MDK streift ist willkommen!
Wer hier nichts schreiben möchte, kann mir auch eine PN schicken.
Guten Morgen (= Begrüßung),
interne Arbeitsanleitungen haben den Sinn, intern zu bleiben. Die Regeln des IVG erlauben dieses auch weiterhin, eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht nicht bzw. nicht für alle Bereiche. Daher meine Frage an Dich: Warum sollte ich Dir Interna weiterleiten?
Viele Grüße (= Verabschiedung).
Frank K.
Verfasst: 27.04.2017, 13:37
von Cannabis-Apotheke
"Interne Arbeitsanleitungen haben den Sinn, intern zu bleiben"
=> Wenn das stimmen würde, würden auch die internen Anweisungen von DRV, AfA etc. intern bleiben, tun sie aber nicht.
Und das ich nicht mit Klarnamen hier angemeldet bin, ist absolut üblich und normal in Foren, ich halte das immer so, wie viele andere auch.
"Warum sollte ich Dir Interna weiterleiten?"
=> Weil vielleicht Du oder jemand anderes davon überzeugt ist, dass Transparenz in Verwaltungsfragen eine sinnvolle und unterstützenswerte Sache ist? Das ist ja auch einer der wesentlichen Gründe, warum es das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) überhaupt gibt.
Deswegen hoffe ich weiterhin, dass jemand hier an interne Anweisungen zum Umgang mit dem neuen Cannabisgesetz ab März 2017 zur Verfügung stellt. War ja nur eine Frage, die ich hiermit erneuere.
Danke schonmal im voraus,
CA
[/quote]
Verfasst: 27.04.2017, 13:56
von Czauderna
Hallo,
und wie war die Antwort der Kassen, die du direkt angefragt hast, wie sie es denn mit dem neuen Gesetz halten und hast du es mal beim GKV-Spitzenverband probiert ?
Natürlich bin ich auch für Transparenz und gerade bei diesem Thema gibt es sicherlich nichts so wichtiges, dass es nicht bekannt gemacht werden dürfte, mich stört eben nur die Art und Weise.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.04.2017, 17:49
von Cannabis-Apotheke
Ich habe bei 3 Kassen nachgefragt, auf die Art komme ich momentan nicht weiter, das ist ja der Grund, warum ich hier danach frage .... das typische Abwimmeln von nervigen Anfragen eben ... der Verantwortliche wäre in Urlaub etc ... das Ganze sei "noch im Fluss" ... bzw. versprechen etwas zu schicken, aber nichts kommt, Erinnerungen bleiben unbeantwortet etc ...
Verfasst: 08.05.2017, 14:27
von Czauderna
Cannabis-Apotheke hat geschrieben:Ich habe bei 3 Kassen nachgefragt, auf die Art komme ich momentan nicht weiter, das ist ja der Grund, warum ich hier danach frage .... das typische Abwimmeln von nervigen Anfragen eben ... der Verantwortliche wäre in Urlaub etc ... das Ganze sei "noch im Fluss" ... bzw. versprechen etwas zu schicken, aber nichts kommt, Erinnerungen bleiben unbeantwortet etc ...
Hallo,
ich habe deinen Beitrag von heute gelöscht - da er hier in dieser Form nix zu suchen hat - wenn Du unbedingt Kontakt zur Krankenkassenmitarbeiter suchst, kannst du ja per PN. dein "Glück" versuchen - hier jedenfalls bitte nicht mehr.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.05.2017, 01:06
von vlac
Hallo,
ich hatte mal neugierig per PN nachgefragt, und nein: Einen Namen will der Fragesteller nicht nennen, und Auftraggeber gibt es auch keine(n). Wer also ernsthaft vorhat, zum Informanten zu werden, muss also seine Informationen an einen Unbekannten mit unbekannten Absichten weiter geben. Ob man das im Ernstfall seinem Arbeitgeber erfolgreich erklären kann, dürfte ausgesprochen fraglich sein.
Was sich der Fragesteller von den Richtlinien verspricht, erschließt sich mir zudem nicht. Das Gesetz hat auf der einen Seite einen "Hype" bei Patienten ausgelöst, die unter einer Vielzahl von Erkrankungen leiden, und die sich, oft genährt von Berichten und "Ratschlägen" in nicht selten fragwürdigen Internet-Foren. Aus Cannabis gewonnene Medikamente gelten vielen als "sanft" und "natürlich"; dass auch diese Präparate Wechselwirkungen und teils auch sehr, sehr schwerwiegende Nebenwirkungen haben können, fällt dabei nicht nur unter den Tisch - es wird von den Cannabis-Lobbyisten gerne auch mit Verve weg geredet.
Auf der anderen Seite stehen die Krankenkassen und der MDK, die ihre Genehmigungspraxis am Gesetzestext und der gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnislage ausrichten müssen. Diese Erkenntnislage ist aber bei vielen Erkrankungen extrem dünn, und selbst wenn man bereits etwas mehr als die Vermutung hat, dass Cannabis helfen könnte, ist da immer auch das Problem, dass über Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten fast nichts bekannt ist, und dass zudem auch Cannabis bei bestimmten Begleiterkrankungen extreme psychische Nebenwirkungen hervor rufen kann. Das Gesetz selbst setzt enge Grenze für die Versorgung mit solchen Produkten; gleichzeitig wird aber auch die Tür dafür offen gelassen, Patienten mit solchen Präparaten zu versorgen, bei denen Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen. Das dürfte also noch zu einigen Konflikten führen.
Es gibt