DAK, Bundesversicherungsamt, Sozialgerichtsbarkeit - Nirvana
Moderator: Czauderna
Hat die Kasse danach noch was ins Feld geführt (weitere medizinische Begründungen, spätere Reha-Entlassungsberichte, o.ä.) ? Hast Du die Aussage des Landes-MDK schriftlich?Machts Sinn hat geschrieben:Erfordernis einer fachlichen Neubegutachtung bzw. Neubewertung des Vorgangs hingewiesen
Dann halte ich die Chancen ebenfalls für gut. Das mit dem einstweiligen Rechtschutz würde ich nicht überbewerten, da Du vermutlich zwischenzeitlich andere Leistungen (ALG?) erhälst.
Drücke Dir weiter die Daumen
Ein nach wie vor interessierter
Leser
richterliche Unabhängigkeit versus Selbstherrlichkeit
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Bundesversicherungsamt versus Landes-MDK
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo Machts Sinn,
ich denke dass die Aushführungen doch eindeutig sind - Das BVA hat keine Aufsicht und schon gar keine Anweisungsbefugnis gegenüber dem MDK, sondern nur gegenüber den Krankenkassen, und auch nur denen gegenüber, deren Geschäftsgebiet sich über mehr als drei Bundesländer (meine ich jedenfalls) erstreckt.
Was also soll das BVA hier machen ?? . die formelle Prüfung sehe ich quasi als Service-Leistung ohne Folgen rechtlicher Art.
Gruss
Czauderna
ich denke dass die Aushführungen doch eindeutig sind - Das BVA hat keine Aufsicht und schon gar keine Anweisungsbefugnis gegenüber dem MDK, sondern nur gegenüber den Krankenkassen, und auch nur denen gegenüber, deren Geschäftsgebiet sich über mehr als drei Bundesländer (meine ich jedenfalls) erstreckt.
Was also soll das BVA hier machen ?? . die formelle Prüfung sehe ich quasi als Service-Leistung ohne Folgen rechtlicher Art.
Gruss
Czauderna
Re: DAK und IFG
Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:und schon ist die Zwischennachricht da:
Ich habe die DAK Zentrale, Hamburg um eine Stellungnahme gebeten. Sobald meine Prüfung abgeschlossen ist, werde ich Sie über das Ergebnis unterrichten.
na, dann wollen wir mal hoffen, dass die Sache jetzt abschliessend geklärt wird, wobei ich mir allerdings nicht vorstellen kann dass das "Verweigern von Herausgabe der Dienstanweisungen zu einem bestimmten Fachgebiet" an Aussenstehende eine Missachtung des Datenschutzes darstellt, meine, natürlich wie immer, rein private Meinung.
Gruss
Czauderna