DAK, Bundesversicherungsamt, Sozialgerichtsbarkeit - Nirvana

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 07.01.2011, 19:40

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 08.01.2011, 11:24

Interne Infos des Spibus zum Rundschreiben des BVA, Der spibu geht von der Rechtsprechzng des BSG aus. BSG Urteil / e schlägt BVA Rundschreiben. Gängige Rechtspraxis.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.01.2011, 21:36

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

leser
Beiträge: 970
Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 10.01.2011, 01:52

Machts Sinn hat geschrieben:Erfordernis einer fachlichen Neubegutachtung bzw. Neubewertung des Vorgangs hingewiesen
Hat die Kasse danach noch was ins Feld geführt (weitere medizinische Begründungen, spätere Reha-Entlassungsberichte, o.ä.) ? Hast Du die Aussage des Landes-MDK schriftlich?

Dann halte ich die Chancen ebenfalls für gut. Das mit dem einstweiligen Rechtschutz würde ich nicht überbewerten, da Du vermutlich zwischenzeitlich andere Leistungen (ALG?) erhälst.

Drücke Dir weiter die Daumen

Ein nach wie vor interessierter
Leser

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.01.2011, 14:23

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.02.2011, 20:01

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Machts Sinn

richterliche Unabhängigkeit versus Selbstherrlichkeit

Beitrag von Machts Sinn » 21.02.2011, 10:39

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Machts Sinn

Bundesversicherungsamt versus Landes-MDK

Beitrag von Machts Sinn » 26.02.2011, 01:33

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
Beiträge: 11187
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 26.02.2011, 12:34

Hallo Machts Sinn,

ich denke dass die Aushführungen doch eindeutig sind - Das BVA hat keine Aufsicht und schon gar keine Anweisungsbefugnis gegenüber dem MDK, sondern nur gegenüber den Krankenkassen, und auch nur denen gegenüber, deren Geschäftsgebiet sich über mehr als drei Bundesländer (meine ich jedenfalls) erstreckt.
Was also soll das BVA hier machen ?? . die formelle Prüfung sehe ich quasi als Service-Leistung ohne Folgen rechtlicher Art.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.02.2011, 12:29

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 27.02.2011, 12:53

Keine Zuständigkeit nach Prüfung :(

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.02.2011, 17:19

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Machts Sinn

DAK und IFG

Beitrag von Machts Sinn » 02.03.2011, 21:54

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Machts Sinn

DAK und IFG

Beitrag von Machts Sinn » 04.03.2011, 09:52

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
Beiträge: 11187
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: DAK und IFG

Beitrag von Czauderna » 04.03.2011, 11:03

Machts Sinn hat geschrieben:und schon ist die Zwischennachricht da:

Ich habe die DAK Zentrale, Hamburg um eine Stellungnahme gebeten. Sobald meine Prüfung abgeschlossen ist, werde ich Sie über das Ergebnis unterrichten.
Hallo,
na, dann wollen wir mal hoffen, dass die Sache jetzt abschliessend geklärt wird, wobei ich mir allerdings nicht vorstellen kann dass das "Verweigern von Herausgabe der Dienstanweisungen zu einem bestimmten Fachgebiet" an Aussenstehende eine Missachtung des Datenschutzes darstellt, meine, natürlich wie immer, rein private Meinung.
Gruss
Czauderna

Gesperrt