DAK, Bundesversicherungsamt, Sozialgerichtsbarkeit - Nirvana

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 13.12.2010, 11:16

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.12.2010, 13:54

Weißt du, Machts Sinn, ich habe nicht den Ehrgeiz, das Rad neu zu erfinden. Sicher ist das SGB X der Ausgangspunkt. Und dann kam irgendwann der Punkt, an dem die Frage gestellt wurde: Ist der Verwaltungsakt Bewilligung von Krankengeld eine Dauerbewilligung oder wird abschnittsweise bewilligt? Das ist der Punkt, an dem es im SGB X oder dem Vorgängergesetzbuch keine klare Aussage mehr gab und die Gerichte bemüht wurden. Mittlerweile gibt es die bekannte gefestigte Rechtssprechung. Und ich kann aus keinem BSG-Urteil herauslesen, dass daran gerüttelt werden soll. Wenn das für die eine von-hinten-her und voreingenommene Herangehensweise ist - bitteschön. Ich finde, sie macht Sinn :lol: .

Vielleicht darfst du irgendwann für dich in Anspruch nehmen, dass der § 86a Abs. 2 Nr. 2 SGG ergänzt wird. Mit den Worten: und der Krankenkassen 8) .

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 14.12.2010, 23:49

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leser
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Beitrag von leser » 15.12.2010, 02:14

Hallo Machts Sinn,
dass das Thema - wie Du auch selbst erfahren hast - schwierig ist, sondern sicher auch in den vielen Beiträgen im Thread gespürt hast, ist sicherlich unbestritten. Jeder Sachbearbeiter weiß, wie leicht man sich in den Fängen des Verwaltungsverfahrens verfangen kann und die Wenigsten hier dürften Juristen der Fachabteilung sein, die die Gesetzeslage ausführlich kommentieren können. Das "einfache" Rechtsempfinden, sei es in Deinem Sinne oder auch nicht, wird Dir nicht so recht weiter helfen.

Ich finde z.B. das Urteil des LSG Baden-Württemberg, 09.02.2010, L 11 KR 6029/09 ER-B - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Aufhebung der Zahlung von Krankengeld - Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren - zeigt das recht deutlich, woran es oft hakt. Der Ablehnungsgrund ist dann letztlich ein formeller... Auch die Thematik 'Dauerwirkung' wird angesprochen. Bin mir nicht sicher, aber ich glaube das Urteil ist Dir auch bekannt.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... id=3935332

Lieben Gruß
Leser

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.12.2010, 15:09

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 15.12.2010, 15:48

Machts Sinn, weißt du, was mich so langsam richtig sauer macht? Dass du deine Rechtsauffassung quer durch alle Foren zum besten gibst und dabei auch vor Rechtsforen nicht halt machst und deine Ergüsse als seriösen Artikel tarnst. Alleine dein Eingangssatz: Entgegen langjähriger Rechtsprechung des 1. Senates des BSG hat die Krankengeldbewilligung Dauerwirkung. Das hat das Bundesversicherungsamt nun klar gestellt, u. a. hier: http://www.juraforum.de/forum/sozialrec ... eld-340508 zeigt mir, dass es dir nicht um wirkliche Aufklärung, sondern um das Hinausposaunen deiner vom BSG abweichenden Rechtsauffassung geht.

Das BVA hat dies nicht so geschrieben! Ganz im Gegenteil, das BVA zitiert das BSG-Urteil über die abschnittsweise Bewilligung und weist explizit darauf hin!!!!

Ich finde dein Vorgehen unverantwortlich. Jemand, der sich auf deine Äußerungen in einem Rechtsforum beruft, wird ganz schnell eine empfindliche Bauchlandung hinlegen und zum Schluss ohne Krankengeld dastehen.

Ich habe versucht, mich auf sachlicher und fachlicher Basis mit dir auseinanderzusetzen. Doch leider prallt alles, was nicht zu deinem Weltbild passt, an dir ab. Du glaubst nur das, was du dir selbst zusammengestrickt hast, wenn jemand dich darauf hinweist (auch ein Richter), dass dies so nicht zusammengeht, ist er halt ein Teil der großen Verschwörung. Kommst du zufällig aus Bielefeld?

P. S. Wenn du schon Urteile zitierst, dann achte auch darauf, dass sie fachlich passen. Bei dem Urteil von 1991 ging es um einen komplett anderen Sachverhalt, nämlich darum, ob die Gesetzesänderung zum 01.01.89 zum Thema Dreijahresfrist im laufenden Krankengeldfall angewendet werden durfte oder nicht. Ein Urteil, das dir in den Kram passt, ist für dich jetzt das Maß aller Dinge, während du viele Urteile, die dir nicht passen, einfach ignorierst oder in Frage stellst. Das hat was von dem Autofahrer, der bei der Radiomeldung über einen Geisterfahrer auf seiner Strecke sagt: "Was, einer? Dutzende!!!!"

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.12.2010, 19:37

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 15.12.2010, 20:55

Machts Sinn hat geschrieben: Aus dem Rundschreiben ergibt sich eine geänderte Rechtsauffassung: während zuletzt (auf welcher rechtlichen Basis auch immer) von „befristeten Krankengeldbewilligungen“ ausgegangen wurde, wird künftig von „unbefristeten Grundentscheidungen über die Bewilligung von Krankengeld unter der Bedingung ausgegangen, dass der Versicherte die (weitere) Arbeitsunfähigkeit nachweist“.
Was macht dich da so sicher? Und wie erklärst du dir, dass das BVA extra die Rechtssprechung des BSG zur abschnittsweisen Bewilligung von Krankengeld zitiert? M. E. muss man dieses Schreiben von oben nach unten im Zusammenhang lesen und sich nicht einfach einen Abschnitt herauspicken und diesen dann aus dem Zusammenhang heraus gelöst kommentieren. Eigentlich ist es ganz logisch:

1. Das Krankengeld wird abschnittsweise bewilligt (bestätigt von BSG und BVA)

2. wenn der Versicherte keine weiteren AU-Bescheinigungen einreicht, muss kein extra Aufhebungsbescheid erlassen werden, da sowieso keine Dauerbewilligung, sondern nur eine abschnittsweise Bewilligung vorliegt

3. reicht der Versicherte weitere AU-Bescheinigungen oder einen Auzahlungsschein ein, muss die Krankenkasse prüfen, ob sie für einen weiteren Abschnitt Krankengeld bewilligt

4. wird diese weitere Arbeitsunfähigkeit auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens in Frage gestellt, muss die Krankenkasse die Grundentscheidung der Krankengeldbewilligung mit Verwaltungsakt nach § 48 SGB X aufheben - und da stellt sich jetzt die Frage, die Bine schon stellte, sind die Fälle gemeint, in denen die komplette AU in Frage gestellt wird (macht Sinn) oder nur der letzte Bewilligungsabschnitt (würde auch Sinn machen) - auf jeden Fall wären das rückwirkende Beendigungen, bei denen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ebenfalls Sinn macht.

5. Keinen Sinn macht es, dies auf Fälle zu übertragen, bei denen die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines MDK-Gutachtens für die Zukunft beendet - in diesen Fällen ist der Arzt an das MDK-Gutachten gebunden, kann dagegen Widerspruch einlegen, aber nicht einfach die Arbeitsunfähigkeit weiter bestätigen.
Machts Sinn hat geschrieben: Das dürfte doch wohl ein deutlicher Hinweis dafür sein, dass die bisherige Rechtsanwendung nicht weiter tragbar war – ganz unabhängig davon, dass es einen krassen Wertungswiderspruch in sich darstellt, wenn die Krankenkasse auf der Basis der erfüllten Bedingung der durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit diese gleichzeitig auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens in Frage stellt.
Was ist ein Hinweis? Deine womögliche Fehlinterpretation?
Machts Sinn hat geschrieben: Da dürfte die BSG-Rechtsprechung mit den Urteilen aus 1991 schon weit zutreffender gewesen sein. Auch wenn sie in anderem Zusammenhang steht, geht sie von zeitlich unbefristeten Krankengeldbewilligungen und vom Anwendungserfordernis des § 48 SGB X aus.
Hallo?!? Wie schon geschrieben, ging es dort um eine Gesetzesänderung im laufenden Krankengeldbezug, die nicht einfach im laufenden Betrieb umgesetzt werden durfte. Und selbst wenn es so wäre, wie du schreibst - wen interessiert ein Urteil aus dem Jahre 1991 - demnächst 20 Jahre alt - wenn es in den Jahren danach bis zum jetztigen Zeitpunkt eine andere gefestigte Rechtssprechung gibt? Das ist es doch, was du möchtest - eine Änderung - dann wären die alten Urteile genauso hinfällig.
Machts Sinn hat geschrieben: Dem mit der Krankenkassenpraxis bzw. mit dem BVA-Rundschreiben verbundenen Klärungsbedarf kann deswegen wohl nur mit vorsorglichem Widerspruch gegen alle Bescheide – auch gegen die Grundentscheidung – begegnet werden.

Meine – auch andernorts – in Foren zur Diskussion gestellte Auffassung soll vermeiden helfen „eine empfindliche Bauchlandung hinzulegen und zum Schluss ohne Krankengeld dazustehen“.
Ja klar. Raten wir allen zum Widerspruch, weil der ja jetzt nach Machts Sinn-Logik aufschiebende Wirkung hat. Lassen wir uns ärztliche Atteste ohne Rechtskraft ausstellen, beantragen kein Arbeitslosengeld, denn Machts Sinn hat uns in Rechtsforen ja versichert, dass das so richtig ist und die rechtsbeugenden Krankenkassen alles falsch machen :roll: .
Machts Sinn hat geschrieben: P. S.: wenn du Beiträge von mir verlinkst und kommentierst, lies sie bitte auch ganz durch!
Das habe ich. Aber wenn das Haus auf Sand gebaut ist, nützen alle weiteren Maßnahmen nix mehr.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.12.2010, 22:50

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 17.12.2010, 21:58

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Bully
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Beitrag von Bully » 21.12.2010, 12:11

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich denke, solange es im Forum anonym zugeht, solange muss man sich keine Gedanken um den Datenschutz machen. Es wird nicht passieren dass der Herr Klaus Mustermann hier berichtet welch üble Behandlung er von der Entenhausener-Krankenkasse erfahren hat.. Die Frage ob bei solchen Problemfällen wie sie hier auftauchen "Ross und Reiter" genannt werden sollen ist ein schwierige. Wenn man nicht schreibt um welche Kasse es sich handelt, dann können die "Experten" auch unbefangener an die Sache ran gehen. Ich tue mich leichter wenn ich ein Problem hier angehe wenn ich nicht weiss um welche Kasse es sich handelt. Wenn es aber klar ist dass es sich um eine bestimmte Kasse handelt, dann muss ich mir wohl meine Sätze überlegen (gut, wenn ich auch anonym unterwegs wäre, dann bräuchte ich dies auch nicht in diesem Masse zu tun). Ganz haarig wird es immer wenn es um meine eigene Kasse, also meinen Arbeitgeber geht. Klar, man neigt sehr schnell dazuzu allererst in die "Verteidigungs- oder Rechtfertigungshaltung" zu gehen und es ist eben nicht einfach nicht möglich hier gegen seinen Brötchengeber zu schreiben und das werde ich auch nie tun - da habe ich ja im Extremfall dann wieder die Möglichkeit meine Hilfe per PN. anzubieten.
Was gar nicht geht, das Personen namentlich genannt werden, wie z.B." die Frau Mustermann von der Entenhausener Krankenkasse hat mir das Krankengeld gesperrt".
Was auch nicht im Sinne und die Aufgabe dieses Forums sein kann, dass
"Einzelfälle", die hier auftauchen immer von den betroffenen Krankenkassen aufgegriffen werden sollten - es würde sich dann das positive Handeln der Kassen, nämlich sich hier mal zu Wort zu melden, schnell ins Negative wandeln wenn es quasi nicht mehr genügt bei seiner kasse Widerspruch einzulegen sondern man muss auch noch in einem bestimmten Forum
entsprechend "laut" werden um die Kasse zum Handeln zu zwingen, schliesslich ist die gesetzliche Sozialversicherung kein "Gesellschaftspiel" oder eine "Gruppentherapie" unter Einbeziehung der Öffentlichkeit in Form eines Forums.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich glaube, es bezieht sich auf meine Kommentare,
dann will ich mal ganz allgemein antworten.

Natürlich ist es so,überall wo gearbeitet wird fallen auch mal Späne und das dann der eine oder andere mit dem Ergebnis eventuell nicht einverstanden ist, das ist normal und ein tägliches Geschäft.

Und ich gebe Dir ja Recht, das bei Meinungsverschiedenheiten der Verwaltungsweg und der ordentliche Rechtsweg beschritten werden sollte,
und auch beschritten werden muss.

Wenn ich natürlich etwas öffentlich mache, kann der derjenige dazu selber ein Statement abgeben oder aber auf dem Rechtsweg eine
Richtigstellung erwirken. ( da meine Identität, der AOK, ja bekannt ist )
Czauderna hat geschrieben: schliesslich ist die gesetzliche Sozialversicherung kein "Gesellschaftspiel" oder eine "Gruppentherapie"
auch hier meine vollste Zustimmung, dazu ist die gesetzliche Sozialversicherung zu wichtig und zu bedeutend.

Lachen können wir alle einmal, wenn in punkto Beratung, der Brötchengeber schriftlich mitteilen läßt " da hatte der MA von der Materie keine Ahnung " dann ist das ein Armutszeugnis, und vielleicht kann man darüber diskutieren, ob man in der heutigen Zeit solche "Ahnungslosen" noch mit durchziehen kann, mehr aber auch nicht.

Lachen können wir aber nicht, bei groben Datenschutzverletzungen,
( hier meine ich nicht den tgl. Kleinkram, wie er überall mal vorkommt )
Lachen können wir auch nicht, wenn auf Anfrage der Aufsichtsbehörde,
falsche Angaben gemacht werden.
Lachen können wir auch nicht, wenn vor einem ordentlichen Gericht, Aussagen mit falschem Inhalt getätigt werden.

Natürlich kann man auch hier den Rechtsweg beschreiten, oder aber man wählt den Weg in das World Wide Web.
Das hat dann den Vorteil,das sich andere über den Vertragspartner informieren können,
und das einem dann z.b. dieses erspart bleibt.
http://www.krankenkassenforum.de/jobver ... t4356.html
Czauderna hat geschrieben: entsprechend "laut" werden um die Kasse zum Handeln zu zwingen,
oh nein, nicht zu irgendetwas zwingen, ganz im Gegenteil. :)

mir hat mal ein KK-MA gesagt, eigentlich ein schönes und entspanntes arbeiten hier, wenn nur nicht die Versicherten tgl. stören würden.

und dieses Wohlfühlgefühl, möcht ich und können wir wieder herstellen.

Gruß Bully

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.12.2010, 15:15

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.12.2010, 22:00

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.01.2011, 20:54

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CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 07.01.2011, 18:57

Mal kurz geschrieben, der Spibu sieht das Rundschreiben des BVA als rechtwiderig an, somit ist die ganze Sache erstmmal in Klärung und ohne Rechtswirkung bis denn mal das BSG seine Meinung dazu sagt und solange ....

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