DAK, Bundesversicherungsamt, Sozialgerichtsbarkeit - Nirvana

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Re: DAK und IFG

Beitrag von Machts Sinn » 07.03.2011, 11:48

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Czauderna
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Re: DAK und IFG

Beitrag von Czauderna » 07.03.2011, 18:49

Machts Sinn hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:wobei ich mir allerdings nicht vorstellen kann, dass das "Verweigern von Herausgabe der Dienstanweisungen zu einem bestimmten Fachgebiet" an Aussenstehende eine Missachtung des Datenschutzes darstellt
Hallo Czauderna,

da stehst du nicht allein, denn die meisten Behörden-Beschäftigten haben vom IFG noch nichts gehört oder gesehen - das ist bei fast allen staatlichen Behörden so wie bei den Krankenkassen mit dem SGB X. Pardon!

Wärst du denn bereit, dazu eine Wette einzugehen? Ach nein, nicht verkomplizieren, einseitig ist einfacher: falls du recht hast, hast du bei mir eine Flasche Sekt gut!

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

ich wette u solche Sachen grundsätzlich nicht. Natürlich kenne ich den IFG und ich habe ihn mir in den vergangenen Tagen nochmals intensiv zu Gemüte geführt.
Ich bin kein Jurist, deshalb mag ich ja auch vielleicht irren, aber ich kann nicht erkennen, dass eine Behörde verpflichtet ist den Wortlaut von Dienstanweisungen zu Arbeitsabläufen und Bearbeitungsprozessen an Aussenstehende weiterzugeben sofern diese "Anweisungen" nicht fallbezogen, also speziell für den "Betroffenen" erlassen wurden.
Genau das ist aber dein Begehr - wenn ich das alles so richtig verstanden habe.
Das, was du meiner Ansicht nach , zu Recht beanspruchen kannst ist Akteneinsicht zu deinem Fall - dafür hättest du aber kein Bundesministerium behelligen müssen - aber wie geschrieben - ich bin kein Jurist und deinem Wunsche wird ja nun entsprochen - man prüft deinen Wunsch - viel Glück dafür.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 07.03.2011, 20:29

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.03.2011, 21:08

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,

also wenn du da mal ein bisschen schmökerst – Verschlusssachen, Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse, Prüfberichte – du wirst dich wundern:

http://lexetius.com/2009,3659
http://lexetius.com/2009,1593 - hier insbesondere die beiden letzten Absätze
http://lexetius.com/2007,1346

Ich habe dazu auch kein Ministerium behelligt; kenne inzwischen den Dienstweg von unten nach oben :wink:

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
ja und, all das trifft doch hier nicht zu - eine Dienstanweisung bzw. ein Arbeitsanleitung stellen doch kein Dienstgeheimhnis oder eine verschlussache dar. Vielleicht sollte ich dir mal ein Beispiel geben damut du weisst was ich eigentlich meine.
Also, nehmen wir mal ein fiktives Beispiel :
Bearbeitung von Heil- und Kostenplänen (Sachgebiet Zahnersatz) -
Bei bestimmten Konstellationen, z.B. Anzahl der geplanten Kronen, sehen die Behandlungsrichtlinien die Einschaltung eines Gutachters vor um danach zu entscheiden ob der Plan in der vorliegenden Form bewilligt werden kann.
Die Kasser erlässt dazu einen Arbeitshinweis in der Form dass es angewiesen wird die Gesamtkosten der Bezuschussung mit den Kosten des Gutachters zu vergleichen und ggf. auf das Gutachten zu verzichten. Wo wird hier der Datenschutz verletzt und mit welchem Recht will der Versicherte diese Anweisung ausgehändigt bekommen ??
Bleiben wir beim gleichen Sachgebiet - kommen wir zum nächsten Beispiel -
die Kasse weist die Sachbearbeitung an bei Heil- und Kosten-Plänen, die insgesamt mehr als 5.000 € als Endsumme beinhalten immer eine Begutachtung vornehmen zu lassen - dies geschieht und aufgrund dieses Gutachtens bewilligt die Kasse keinen Zuschuss weil der Plan lt. Gutachten so nicht korrekt erstellt wurde - Eine Anweisung, die nicht speziell auf den Versicherten abzielt sondern auf rein fachliche Kriterien - woher leitet sich das Recht des Versicherten ab, genau diese Anweisungen einsehen zu dürfen ??
Er kann Widerspruch einlegen, er kann sogar verlangen bei einer Widerspruchsbegutachtung anwesend sein zu dürfen (muss er wahrscheinlich sogar), aber die Kasse muss sich nicht rechtfertigen dafür dass Sie einen Gutachter eingeschaltet hat.
Ich weiss ja nicht was Du beruflich machst, wahrscheinlich nix mit Kunden,
aber ich kann mir nicht vorstellen dass du deine Arbeitsunterlagen jedem in die Hand drückst ??
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 07.03.2011, 22:14

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.03.2011, 13:01

Hallo,
aha -
die "interne Anweisung zur aufschiebenden Wirkung" - die hättest du gerne - lass mich mal überlegen ob es eine solche "interne Anweisung zu aufschiebenden Wirkung" überhaupt gab - nein, so etwas darf ich nicht nach aussen tragen und in einem "laufenden Verfahren" sowieso nicht - du bekommst ohnehin eine offizielle Antwort - warten wir es ab.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Bundesversicherungsamt und IFG

Beitrag von Machts Sinn » 21.03.2011, 17:35

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Machts Sinn

DAK und IFG - ein toller Service!?

Beitrag von Machts Sinn » 21.03.2011, 23:03

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.03.2011, 08:55

Hallo Machts Sinn,

wow, das ist doch schon mal was - und, wie schaut es aus, wirst du das "Angebot" annehmen ??
Ich sehe aber dein Anliegen als erfüllt an - es gab keine "Anweisung" seitens des BVA, demzufolge auch keine "Dienstanweisung" allgemeiner Art und speziell auch keine in deinem Fall und man will dir das beweisen, in dem man dich in die Arbeitsanleitung zu diesem Fachgebeit schauen lässt - was willst du noch mehr - deine Petition ist auch unterwegs, ich denke, mehr konntest du bis jetzt nicht tun und mehr konnte bis jetzt auch nicht für dich getan werden.
Dass es keine Dienstanweisung zu diesem Thema gibt - dafür hast du doch die Petition eingereicht, um das zu ändern oder was war sonst der Grund dafür ?
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

DAK irritiert mit Mißachtung der Rechtsaufsicht

Beitrag von Machts Sinn » 25.03.2011, 00:03

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Machts Sinn

BVA - wiehernder und hufeschlagender Amtsschimmel !

Beitrag von Machts Sinn » 29.03.2011, 12:01

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.04.2011, 10:08

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.05.2011, 22:30

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leser
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Beitrag von leser » 22.05.2011, 23:45

Die möglichen Gebühren sind ja auch nicht gerade ohne...

Haben sie wenigstens den Gebührenbescheid abgehakt?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.05.2011, 21:35

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