IKK classic in Ulm - fortlaufend geführter Erfahrungsbericht

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 10.06.2011, 15:03

Manchmal muss man wirklich Ross und Reiter beim Namen nennen.
Ich mache das immer so, dass ich vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfe.
Wer will, kann sich mit mir über (fast) alles einigen.
Aber manche Leute wollen das eben nicht, sitzen auf ihrem hohen Ross und kommen gar nicht auf den Gedanken, dass andere Menschen auch Rechte haben.

Da schwillt mir der Kamm ...




Über den Namensvetter möchte ich gerne mehr wissen.

LG
Nassauer
der heute noch bügelt

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 10.06.2011, 16:54

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.06.2011, 18:31

Ja, ja, die armen Bundesrichter, die sich nix mehr trauen, weil die böse Kranken- und Rentenversicherung sonst ihre Absetzung betreiben....

http://www.mdr.de/nachrichten/7419880.html
Bundessozialgericht
Intelligenzrente für DDR-Ingenieure bestätigt

Zehntausende ehemalige DDR-Ingenieure haben Anspruch auf eine Zusatzrente. Das hat das Bundessozialgericht in sechs Urteilen bestätigt. Die Richter lehnten Einwände gegen ihre bisherige Rechtsprechung zu den sogenannten Intelligenzrenten ab. In einem der verhandelten Fälle ging es um 150 Euro im Monat.
Das war 2010. Da war Herr M. schon seit zwei Jahren "kaltgestellt". http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_M ... 8Jurist%29

Peinlich ist es aber schon, wenn ein Bundesrichter den Rechtsweg bei seiner Beschwerde gegen diese Versetzung nicht kennt - oder ging es vielleicht doch eher um die medienwirksame Konfrontation?

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 10.06.2011, 18:48

Ja. Der arme Mann verdient unser aller Mitgefühl ...

Nassauer
mit Tränen in den Augen

Bully
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Beitrag von Bully » 10.06.2011, 20:33

Nassauer hat geschrieben:Man könnte also Strafantrag stellen?
Lust dazu hätte ich.
Welcher § StGB fände denn hier Anwendung?

Nassauer
straffrei sauer
wie wäre es denn mit dem BGB

§ 226 Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Gruß Bully

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 10.06.2011, 20:59

Wenn jeder, der von Ämtern u. ä. drangsaliert wird, vor Gericht ziehen würde, bräuchten wir doppelt so viel Richter, Staatsanwälte usw.

Was meinst du, was dann los wäre in diesem unserem Lande?

Aber nun einmal ernsthaft - ich hatte in den letzten Tagen öfter das Gefühl, dass es Leute gibt, die nach Machtpositionen streben, damit sie ihre Mitmenschen demütigen und mit Hohn und Spott überziehen können.
Leider geschieht dies oft auch noch unter dem Deckmantel eines pseudomenschlichen Interesses.

Da gibt es beispielsweise eine Sachbearbeiterin der IKK classic, die in einem Schreiben an ein Kassenmitglied unwahre/unverschämte Behauptungen aufstellt, zynisch wird und die schlichte Menschenverachtung erkennen lässt.
Und der letzte Satz dieses Schreibens lautet sinngemäß: Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie an - ich berate Sie gerne.

Noch Fragen?

LG
Nassauer
der nur ungern andere Menschen plagt

Machts Sinn

Rechtssprechungswechsel

Beitrag von Machts Sinn » 10.06.2011, 23:19

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Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 10.06.2011, 23:30

Hallo MachtsSinn,

ich habe schon verstanden, was du sagen möchtest.
Aber nachdem ich in der ablaufenden Woche mit so vielen zynischen .... zu tun hatte, hat der Zynismus wohl ein wenig auf mich abgefärbt.

Hoffentlich gibt sich das wieder.

Und falls nicht: Ist Zynismus eine Krankheit, die zum Bezug von Krankengeld berechtigt?

Das sage mir doch mal jemand ...

LG
Nassauer
vom Zynismus zystisch zerfressen


1232

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 14.06.2011, 12:38

Ja. Manchmal hat man Glück.
Manchmal bietet sich eine Lösung für ein Problem an, bis bestimmte Tatsachen geklärt sind und bestimmte Menschen wissen, dass sie mit anderen Leuten nicht tun und lassen können, was ihnen beliebt, nur weil sie vermeintlich am längeren Hebel sitzen.

An den Menschen, der mir im Moment sehr hilft - vielen Dank.

Heute nun, 14.06.11, läuft mein KG aus, weil besonders kluge Menschen meinen, dass man mit einer Athrose in beiden Knien locker flockig in der Altenpflege arbeiten kann und keine Leistungsminderung vorliegt.

Außerdem waren sie so nett und teilten mir mit, dass sie erst eine akute Verschlechterung sehen wollen, bevor das KG wieder gezahlt wird.

Das allein finde ich schon unverschämt genug.

Aber stellt euch vor, während meiner Arbeit füge ich einem Heimbewohner aufgrund meiner körperlichen Unzulänglichkeit Schaden zu ...

Dann müsste ich eigentlich diesen Heimbewohner samt seinen Angehörigen zu Frau Nadine M. und zu Herrn Wolfgang M. schicken, damit diese beiden Herrschaften den Leuten erklären können, wie es zu so einem Zwischenfall kommen konnte ...

Es wäre interessant zu wissen, ob die Antworten hierauf genauso kreativ ausfallen würden wie die Argumentation in bestimmten Schreiben der Herrschaften ...

Und noch etwas ist spannend:

Mein Auszahlschein wurde am 10.06.11 vom Arzt ausgestellt. Bis dahin wird normalerweise auch nur KG bezahlt.
Fehlen also noch der 11.6.11, der 12.6.11 und der 13.6.11.

Wir wollen doch einmal sehen, ob die IKK wenigstens ganz unbürokratisch in der Lage ist, diese drei Tage einfach mit auszuzahlen, da der KG-Bezug ja ohnehin am 14.06.11 endet

oder

ob die Damen und Herren der IKK Ulm darauf bestehen, dass mein HA für diese drei (3) Tage einen Extra-Auszahlschein ausfüllen muss.

Man darf gespannt sein.

"Für Ihre Gesundheit machen wir uns stark"

Dieser Slogan ist so stark wie Quark.

Dieser Slogan ist absolut unstimmig,

darum wird auch so mancher Kunde grimmig ...

In diesem Sinne

treffen wir uns hier demnächst wieder.

LG
Nassauer

mit gar nicht so schlechten Karten

1652
Zuletzt geändert von Nassauer am 28.08.2011, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 14.06.2011, 14:16


Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 14.06.2011, 16:26

Hallo Fatbob,

ich würde dich gerne bei einem schöneren Namen nennen.

Also:
Am Arzt liegt es nicht. DIESE Kasse zahlt bis zum Tag der letzten Vorstellung beim Arzt.
Wenn ich nun am 10.6. letztmalig beim Arzt gewesen bin, kann er mir AU bis zum 13.6. bescheinigen, so lange er lustig ist.
Bezahlt wird bis zum Tag, an dem der Arztbesuch stattgefunden hat.

Er hatte mich ja ursprünglich bis zum 30.06.11 AU geschrieben. Daraufhin hat ja dann die IKK classic völlig panisch meine AU geleugnet und den KG-Bezug zum 14.06.11 eingestellt. So wenigstens sieht es für den unvoreingenommenen Beobachter aus.

Denn am 30.06.11 habe ich einen Facharzttermin. Der Facharzt könnte ja auf den Gedanken kommen, meine AU zu bestätigen.

Da muss man seitens einer cleveren Krankenkasse schon mal vorarbeiten, nech?

Übrigens war ich gerade in der hiesigen Niederlassung dieser äußerst ideenreichen Vereinigung.

Und was soll ich euch sagen - die pure Kompetenz schlug mir entgegen.

Auf meine Frage nach der Problematik mit den fehlenden drei Tagen ein leises und meiner Ansicht nach unqualifiziertes Gestammel (zumindest glaube ich, das so wahrgenommen zu haben):

"Ich .. weiß . . nicht .. ich ..kann.. nicht ... ich ..ähm...glaube ... nicht ..."

Das bekam ich zu hören.

Na, Freunde und Nachbarn, das ist doch einmal eine kompetente, allumfassende und präzise Aussage, oder etwa nicht ...

Ich erinnere mich, dass der Leiter des Kundencenters Ulm einmal meinen Stil rügte, in welchem ich hier schreibe.

Ganz ehrlich - vielleicht sollte er seine Energie und ähnliche Mittel dafür einsetzen, seinen werten Mitarbeitern einmal die Grundzüge der Kommunikation zu vermitteln.

Und schließlich noch:

In der Filiale liegen Broschüren aus. Auf einer stand: Im Zeichen der Fitness. Ich hatte mich zuerst verlesen - ich las nämlich: Im Zeichen der Fairness.

Im Zeichen der Fairness, so, so. Nein. Das konnte ja nicht sein. Schließlich befand ich mich in einer Filiale der IKK classic. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man das Wort Fairness hier auch nur kennt, geschweige denn irgendwie benutzt ...

In diesem Sinne

LG
Nassauer
auch nicht mehr fair
Zuletzt geändert von Nassauer am 20.08.2011, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 14.06.2011, 16:43


Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 14.06.2011, 17:04

Hallo Fatbob.

keine Sorge, das läuft schon.
Morgen mehr, aber per PN.

LG
Nassauer

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Agion
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Beitrag von Agion » 14.06.2011, 19:44

Eine Zahlung für 3 Tage im Voraus sollte eigentlich nie ein Problem sein, besonders dann nicht wenn die AU durch die Kasse selber beendet wurde.

Aber ...

Es kommt gar nicht so selten vor, dass Versicherte sich wegen den letzten 1, 2 oder 3 Tagen nicht mehr die Mühe machen nocheinmal zum Arzt zu gehen. Kein Zahlschein = kein Geld = Kosten sparen.

und ...

Eine Zahlung im Voraus ist keine Pflicht für die Kasse. Wieso sollten Deine Kasse Dir in der jetzige Situation gerade entgegen kommen wollen? :)

Grüße, Agion
der Dir viel Erfolg wünscht!

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 14.06.2011, 19:46

Da hast du Recht, Agion.
Sehr entgegenkommend war die IKK classic bisher wirklich nicht.
Wir werden sehen.

LG
Nassauer

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